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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kaptatorisch - Kapuze.

eine deutsche. Die Industrie der Stadt ist nicht von Belang, der Handel dagegen bedeutend; die Handelsartikel sind die des Kaplandes (s. d., S. 489). Dampferlinien (s. Dampfschiffahrt, S. 491) verbinden die K. mit England, Portugal u. a. Der Hafen ist durch Anlage von mächtigen Hafendämmen und Docks bedeutend verbessert worden. Die Stadt zählt ohne das an der See belegene Greenpoint und das Villenstädtchen Rondebosch, wohin Eisenbahnen führen, (1875) 33,239 Einw. der verschiedensten Nationalitäten: Engländer, Holländer, Deutsche, Franzosen, Kaffern, Hottentoten, Malaien, Inder und einige Chinesen. Die Zahl der Weißen beträgt über 16,000. Die Stadt wurde 1652 gegründet, kam 1806 unter englische Herrschaft und bildet einen selbständigen Distrikt des Kaplandes.

^[Abb.: Situationsplan von Kapstadt.]

Kaptatorisch (lat.), Bezeichnung einer Handlungsweise, durch welche man jemand einen Vorteil oder Gewinn in Aussicht stellt, um ihn zu gewinnen und dadurch für sich selbst einen Vorteil zu erlangen. Daher kaptatorische Verfügungen (institutiones captatoriae), solche letztwillige Dispositionen, welche nur dann in Kraft treten sollen, wenn der Bedachte den Testierer oder eine andre Person wieder letztwillig bedenken werde. Verfügungen dieser Art sind nach gemeinem Recht als unmoralisch und nichtig anzusehen, jedoch ohne daß dadurch die Ungültigkeit einer Disposition zu gunsten des Testierers, zu welcher sich der Bedachte etwa bewogen gesehen haben sollte, herbeigeführt würde.

Kaption (lat. captio), das Fangen, verfängliche Art zu fragen, verfänglicher Trugschluß; kaptiös (lat. captiosus), verfänglich; kaptiöse Fragen sind solche, welche in der Weise gestellt sind, daß der Befragte, indem er darauf antwortet, mittelbar eine Thatsache bestätigt, die er leugnen könnte.

Kaptivieren (lat.), gefangen nehmen, jemand durch Kunst oder List für sich gewinnen; Kaptivation, Gefangennehmung etc.; Kaptivität, Gefangenschaft.

Kaptor (neulat.), der Schiffer oder sonstige Befehlshaber eines Schiffs, welcher ein andres im Seekrieg wegnimmt (s. Prise).

Kaptschak, s. Kiptschak.

Kaptur (lat.), Wegnahme eines feindlichen Schiffs (s. Prise); Verhaftung; daher Kapturbefehl, ein von der Obrigkeit erlassener Befehl, jemand betreffenden Falls zu verhaften.

Kapu (Kapi, türk., "Pforte"), in der Türkei Bezeichnung für Amtsgebäude infolge einer uralten Sitte, nach welcher die Herrscher die bei ihnen wegen Schutzes gegen Unrecht Vorsprechenden am Eingang ihres Hauses empfingen und anhörten. Jeder Ort von Bedeutung hat ein K.; nur das von Konstantinopel führt den Namen Pascha-Kapisi, d. h. Pforte des Paschas, unter welch letzterm nach einigen der Großwesir verstanden wird, während nach andern Pascha hier eine Abkürzung von Padischah sein, demnach sich auf den Sultan beziehen soll. Die Existenz der Hohen Pforte als solcher, wie sie heute besteht, stammt erst aus der Reformzeit des türkischen Staatswesens, und das heutige Gebäude wurde nach dem Brand von 1842 erbaut. Es umfaßt das Bureau des Großwesirats sammt dem Hohen Rat (Medschlisiwala), das Amt der auswärtigen Angelegenheiten mit den entsprechenden Sekretariaten und Übersetzungsbüreaus, ferner das Ministerium des Innern, den Appellationshof, das Amt der vier Konfessionen, nämlich der Griechisch-Unierten und -Nichtunierten, der Katholiken und Juden, schließlich das Ordenskapitel, das Archiv offizieller Aktenstücke und eine Schule samt Bibliothek für französisch lernende junge Beamte. K. ist auch der Titel der Amtslokalität des Scheich ul Islam und der des Seraskiers (Kriegsministers), welche beide sich an andern Orten in Konstantinopel befinden.

Kapu-Agassi, hoher Beamter im Serail des Sultans, ehemals Haupt der seit längerer Zeit abgeschafften Eunuchen und als solcher sogar dem Kislar-Agassi im Rang vorgehend.

Kapudan-Pascha (Kapudan-Beg), der Großadmiral des osmanischen Reichs und oberste Befehlshaber der gesamten großherrlichen Seemacht. Er hat den Rang eines Marschalls und war ehedem Gebieter über den um das Arsenal liegenden Teil von Pera sowie die türkischen Inseln des Schwarzen Meers und des Archipels nebst vielen Seeplätzen, aus denen er seine Einkünfte bezog; außerdem erhielt er ein Fünftel von der Beute. Er ist Mitglied des Diwans, hat aber auf der Flotte einen eignen Diwan, der in letzter Instanz entscheidet, und besitzt außerhalb der Dardanellen das Recht über Leben und Tod. Als Gefolge hat er drei Kompanien Infanterie.

Kapurthala, Tributärstaat in der Provinz Pandschab des britisch-indischen Kaiserreichs, 1606 qkm (29 QM.) groß mit (1881) 252,617 Einw., wozu noch in Audh 1813 qkm (33 QM.) mit 249,301 Einw. kommen, über welche der Radscha keine Hoheitsrechte ausübt. Die Einkünfte des Staats betragen 180,000 Pfd. Sterl., wovon 13,100 Pfd. Sterl. als Tribut an die englische Regierung zu zahlen sind; außerdem hat der Radscha ein Kontingent von 1112 Mann mit 13 Geschützen zu stellen. Die Hauptstadt K. hat 15,237 Einw.

Kapusta (russ.), Kopfkohl, Kappes; s. Kohl.

Kaputt (kapott), zu Grunde gerichtet, verloren, fertig, entzwei etc. Das Wort stammt vom französischen Kartenspielausdruck capot ("matsch").

Kapuvár, Markt im ungar. Komitat Ödenburg, Station der Raab-Ödenburger Bahn, an der Rabnitz, mit Schloß, 5617 Einw., Getreide- und Tabaksbau.

Kapuze (mittellat. caputium), Kleidungsstück, das den Kopf rings umgibt und als Kragen die Schultern