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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Karl

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Karl (Karolinger: K. der Große).

804 unterworfen und damals 10,000 von ihnen als Geiseln für die Treue ihrer Landsleute ins innere Deutschland weggeführt. Massentaufen der Sachsen hatten wiederholt stattgefunden, und nach und nach wurden folgende Bistümer begründet: Halberstadt, Paderborn, Minden, Verden, Bremen, Münster und Osnabrück, von Klöstern Korvei und Herford. Den Gedanken, in Hamburg ein Erzbistum zu begründen, hat K. nicht mehr ausführen können. Sogar über die Grenzen Sachsens hinaus ist K. vorgedrungen. 789 unterwarf er die Wilzen jenseit der Elbe, die Obotriten waren ihm verbündet, 806 wurden die Sorben und selbst die Böhmen teilweise abhängig und 808 die Eidergrenze gegen Dänemark behauptet. Diese Grenze wurde von letzterm auch 811 anerkannt. Als K. 788 den unbotmäßigen Herzog von Bayern, Thassilo, abgesetzt hatte (derselbe wurde ins Kloster Jumièges geschickt und die herzogliche Würde in Bayern aufgehoben), wurde er in einen Krieg mit dessen Verbündeten, den räuberischen Avaren, verwickelt. 791 drang K. bis zur Raab vor, der Markgraf Erich von Friaul erstürmte 795 den Hauptring der Avaren an der Theiß, und 796 zwang Karls Sohn Pippin dieselben zur Unterwerfung. Schon viele Jahre vorher hatte K., damals noch mit dem Sachsenkrieg beschäftigt, eine Eroberung im Süden begonnen. 777 war eine arabische Gesandtschaft des Statthalters von Saragossa, Hussein el Abdari, auf dem Reichstag zu Paderborn erschienen und hatte K. um Hilfe gegen Abd ur Rahmân, den omejjadischen Kalifen von Cordova, gebeten. K. zog 778 über die Pyrenäen, nahm Pamplona ein und eroberte Saragossa, wo er Hussein wieder einsetzte. Auf die Kunde von einem Sachsenaufstand trat er den Rückzug an. Auf diesem wurden die Franken (wahrscheinlich im Thal von Roncesvalles) von den treulosen Basken überfallen und viele getötet, darunter Hruodland, der Befehlshaber der britannischen Mark, das Urbild des Roland der Sage. K. hatte seine Eroberung wieder aufgeben müssen und konnte erst nach einem glücklichen Feldzug seines Sohns Ludwig in Spanien (799) und nach dem Fall Barcelonas 801 die spanische Mark errichten, welche das Land von den Pyrenäen bis zum Ebro umfaßte. Zum Schutz des Reichs richtete K. auch an den andern Grenzen seines Reichs Marken ein: gegen die südlichen Slawen die Marken von Friaul und Kärnten, gegen die Avaren die avarische Mark (das spätere Österreich), gegen die Böhmen die fränkische im Nordgau, gegen die Sorben die thüringische an der Saale, gegen die Dänen die Mark an der Eider. In den Marken siedelte er fränkische Vasallen (Markmannen) an und verlieh den Markgrafen, unter welche er sie stellte, eine ausgedehntere Gewalt als den Grafen des Binnenlandes. Karls Reich erstreckte sich im Norden bis zur Eider, im Osten bis zur Elbe, Saale und Raab, im Süden bis zum Volturno und Ebro, im übrigen bis zum Atlantischen und Mittelländischen Meer.

In Karls Geiste durchdringen sich politische und religiöse Interessen: er betrachtete sich nicht allein als weltlichen Herrscher, sondern auch als Haupt der Kirche, welcher alle Reichsgenossen angehörten. Seine Herrschaft besaß einen universalen Charakter, noch bevor das römische Kaisertum wieder erstand. Schon vorher war K. Patricius von Rom, wie sein Vater; er besaß die Schlüssel zum Grab des heil. Petrus und hatte das Gelöbnis der Treue vom Papst empfangen, nur der kaiserliche Name fehlte. Auch diesen empfing er, als ihm am Weihnachtstag 800 Leo III. in der Peterskirche zu Rom die goldene Krone aufs Haupt setzte. Ostrom erkannte ihn 812 als Kaiser an, auch die christlichen Angelsachsen und Schotten betrachteten ihn als Oberherrn. Selbst in dem Patrimonium Petri, dessen Besitz K. 774 dem Papst versprochen hatte, wenn er seine Ansprüche als begründet nachweisen könne, waren des Kaisers Herrschaftsrechte unbestritten. K. hat auf die neue Würde großes Gewicht gelegt; 802 ließ er sich von seinen Unterthanen einen neuen Eid leisten: nicht das altgermanische Verhältnis der Treue sollte fortan das einzige Band zwischen Fürst und Volk sein, sondern es kam der christliche Gehorsam gegen den Oberherrn der Kirche hinzu. Im fränkischen Reich war die Besetzung der Bistümer, die Verleihung der Pfründen immer in der Hand des Königs gewesen; K. hat aber auch in die Lehre der Kirche eingegriffen. Die Kirchenversammlungen berief er nicht nur, sondern er änderte auch ihre Beschlüsse nach Gefallen ab, überwachte den Wandel der Geistlichen mit aufmerksamem Auge und stellte ihnen die Regel des heil. Benedikt zum Vorbild auf. Auch in den weltlichen Gesetzen hat er damals geändert, was gegen Gottes Gebote zu verstoßen schien; doch das germanische Recht und die auf nationaler Grundlage erwachsene Organisation des fränkischen Reichs hat er nicht angetastet, vielmehr naturgemäß weiter entwickelt. Durch seine Erlasse (Kapitularien) suchte er höchstens eine größere Einheit in dem vielsprachigen Reich herzustellen. Sie wurden auf den beiden Reichsversammlungen beschlossen, welche K. im Mai und im Herbst zu berufen pflegte. Da erschienen und erstatteten Bericht die Sendboten (missi), welche K. in den Provinzen umhersandte, um den Kultus, die Finanzen und das Gerichtswesen zu überwachen. Sie hielten in ihrem Bezirk viermal jährlich Gericht als eine über den Grafen stehende Instanz. An Stelle der Herzöge, deren Ämter K. beseitigt hatte (außer Benevent), wurden sie vorgesetzte Behörde der Grafen. In jedem Gau gab es einen Grafen; seine Funktionen waren richterlicher und militärischer Art. Dreimal im Jahr hielt er die ordentliche Gerichtsversammlung ab, zu welcher alle Freien erscheinen mußten, und führte den Heerbann seines Gaues in den Krieg; doch waren nicht alle Freien zur Heeresfolge verpflichtet, zumal da man bisweilen in die weite Ferne ziehen und sich selbst verpflegen mußte. Dem Eigengut wurde damals schon das gegen Treueid empfangene Lehen (beneficium) gleich geachtet, und die Lehnsleute zogen unter Führung ihrer Herren in den Krieg. Die Beamten bezogen keinen Gehalt, sondern wurden durch Landverleihungen und Anteil an den Gerichtsbußen entschädigt. Deshalb konnte K. auch ohne Steuern auskommen. Der größte Teil des Staatseinkommens floß aus den Erträgen der königlichen Domänen, deren Verwaltung K. mit Sorgfalt und großer Sachkenntnis leitete. Dazu kamen Gerichts- und Heerbannbußen, freiwillige Geschenke, welche von jeher üblich waren, und schließlich gewaltsame Einziehungen, welche über treulose Große verhängt wurden. Daneben war jeder zum Vorspann, zur Verpflegung des Königs, wenn er im Land umherzog, verpflichtet. So gewann K. erhebliche Geldmittel und konnte sogar gewaltige Unternehmungen, wie einen Donau-Mainkanal, den er wenigstens begann, und glänzende Bauten von Kirchen und Pfalzen ausführen, wie in Nimwegen, Ingelheim und vor allen in Aachen. Diese Verfassung, wie sie K. im Lauf der Jahre ausbildete, muß man als durchaus germanisch bezeichnen; nur in Äußerlichkeiten gab er römischen oder byzantinischen Einflüssen Raum, wie im Zeremoniell, indem er bei Hof den Kniefall und Fußkuß