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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Katastrophe; Katastrophentheorie; Katatonie; Kate

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Katastrophe - Kate.

der Grundsteuer in Besitzveränderungsfällen, beauftragte Behörde; Katasterbeamter (Fortschreibungsbeamter, Katasterkontrolleur), ein bei dieser Behörde Angestellter. Da die ältern Flurbücher nur eine sehr dürftige Unterlage für die gleichmäßige Verteilung der Grundsteuer (s. d.) bildeten, so wurden in den meisten Staaten in neuerer Zeit umfassende Landesvermessungen veranstaltet. Die einzelnen Parzellen wurden vermessen und kartiert, und auf Grund dieser amtlichen Unterlagen erfolgte dann die Eintragung (Katastrierung) der steuerpflichtigen Grundstücke (Planstücke, Plannummern) nach ihrem Flächengehalt in die K. der einzelnen Flurdistrikte. (Parzellen- oder Parzellarkataster, bei welchem im Gegensatz zum ältern Gutskataster Arrondierung und Besitzesverhältnisse zunächst unberücksichtigt bleiben.) An die Vermessung schloß sich sodann die Ertragsschätzung. Dieselbe kann direkt für jedes einzelne Grundstück erfolgen, indem entweder der durchschnittlich mögliche Reinertrag desselben (Ertragskataster) oder der Steuerkapitalwert nach in bestimmter Zeit erzielten Kaufpreisen oder Pachtschillingen (Wertkataster) festgestellt wird, wobei allerdings auch das eine Verfahren sich auf das andre stützen und dasselbe ergänzen kann. Eine genaue Einschätzung ist praktisch nicht zu erzielen. Aus diesem Grund begnügt man sich meist mit dem einfachern Verfahren, daß eine gewisse Zahl von Bonitätsklassen aufgestellt wird. Für jede wird in einem bestimmten Schätzungsbezirk je ein Mustergrundstück ausgesucht und dessen Ertrag ermittelt. Hierauf werden die übrigen Grundstücke je nach Beschaffenheit und Lage in die Klassen eingeschätzt. Die nach diesen Grundsätzen ermittelten Steuerquoten werden in das K. mit eingetragen. Mit technischen Umwandlungen (Rodung, Entsumpfung, Aufforstung, Meliorierung etc.), dann mit Verkehrsänderungen (Bahnbau, Wegebau) und sozialen Verschiebungen (Dichtigkeit der Bevölkerung etc.) ändern sich auch die Grundlagen des Steuerkatasters. Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu sichern, müßten deshalb von Zeit zu Zeit Berichtigungen des Katasters vorgenommen werden; doch sind dieselben mit so viel Umständlichkeiten und Kosten verknüpft, daß man sie möglichst meidet und sich damit begnügt, inzwischen nur gewisse Änderungen nachzutragen. Veranlagung und Fortschreibung der Gebäudesteuer (s. d.) erfolgen gewöhnlich in besondern Katastern. Zur Kontrolle der vorgeschriebenen Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr werden zuweilen besondere Gebäudekataster (Brandkataster) geführt. Auch für andre zur Fortführung bestimmte Verzeichnisse ist der Ausdruck K. gebräuchlich, so z. B. für die Genossenschaftskataster, d. h. die Mitgliederverzeichnisse der Berufsgenossenschaften, welche im Deutschen Reich zum Zweck der Unfallversicherung der Arbeiter gebildet sind. Vgl. "Gesetze und Verordnungen zum Handgebrauch für die Beamten der Katasterverwaltung" (Meschede 1876).

Katastrophe (griech., "Umwendung"); die unglückliche Folge einer entscheidenden Wendung (Peripetie) im menschlichen und gesellschaftlichen Leben; auch unglückliches und folgenschweres Naturereignis; insbesondere in der dramatischen Poesie die Entwickelung im Gegensatz zur Verwickelung, die Auflösung des im Vorhergehenden geschürzten Knotens, wodurch die Entscheidung eines vorher ungewissen Schicksals eintritt. Diese Entscheidung darf aber nicht durch den bloßen Zufall oder das unmotivierte Eingreifen einer äußerlichen Macht herbeigeführt werden (vgl. Deus ex machina), sondern muß sich aus dem Charakter des Helden und der Verkettung der vorgeführten Begebenheiten und Situationen mit innerer Notwendigkeit ergeben. Vgl. Drama, S. 113.

Katastrophentheorie, die von Cuvier, Agassiz und den meisten ältern Naturforschern angenommene Lehre, daß die Lebewesen der Erde wiederholt durch Katastrophen vertilgt worden seien. Da hierdurch ebenso viele völlige Neubesetzungen der Erde mit neuen Wesen nötig wurden, so hat man die vornehmlich durch Lyell und Darwin gestürzte Lehre auch wohl scherzhaft als Möblierungstheorie bezeichnet.

Katatonie (griech., Spannungsirresein, Schlafsucht), psychische Krankheit, welche sich vor den gewöhnlich angenommenen Formen, wie Melancholie, Manie, Verrücktheit, Blödsinn, dadurch auszeichnet, daß der Reihe nach alle diese Formen als Stadien vorkommen können, in entsprechender Weise, wie auch bei der von den Franzosen zuerst unterschiedenen "allgemeinen progressiven Paralyse der Irren" (dementia paralytica) verschiedene Zustände nach Art jener Formen als aufeinander folgende Stadien beobachtet werden. Im Gegensatz zu dieser Paralyse der Irren, welche durch lähmungsartige Symptome charakterisiert ist, sind bei den als K. zu bezeichnenden Krankheitsfällen krampfhafte Erscheinungen in mehr oder weniger entwickeltem Grad zu beobachten, als deren am meisten in die Augen fallende Form die wächserne Biegsamkeit, welche sonst nur als Symptom der Katalepsie bekannt ist, auftritt. Psychisch ist die K. charakterisiert durch vorwaltend melancholische Gemütsstimmung und entsprechende Wahnideen und Halluzinationen, besonders aber durch den Trieb, zu negieren und gegen jede aktive und passive Bewegung zu opponieren, welcher Negationstrieb schließlich in absoluter Schweigsamkeit und Regungslosigkeit mit Nahrungsverweigerung gipfelt. Die als Melancholia attonita oder stupida bekannte Krankheitsart ist nur ein in den zuletzt angeführten Symptomen besonders markant entwickeltes Stadium der K., in welchem die krampfartigen Symptome stets als wächserne Biegsamkeit beobachtet werden. Von der Paralyse der Irren unterscheidet sich die K. durch ihre im ganzen günstige Prognose und durch die viel längere Lebensdauer in den unheilbar gewordenen Fällen. Die meisten Todesfälle bei der K. kommen durch Lungentuberkulose zu stande. Vgl. Kahlbaum, Die Katatonie (Berl. 1874).

Kate (Kathe, Kote, Kotte, "Hütte"), Bezeichnung eines einzelnen Bauernhauses im Gegensatz zu einem geschlossenen Bauerngut. Die Eigentümer einer K., welche Kot- oder Hintersassen, Kassaten, Kossäten, Halbspänner, Halbbauern, Hintersiedler, Kleinhäusler, Tropfhäusler genannt werden, gehören nicht zu den vollberechtigten Gemeindemitgliedern, indem sie keinen Anteil an der sogen. Allmande (s. d.) haben. Dieselben waren früher regelmäßig leibeigne ("eigne") Leute, daher auch die Bezeichnung Eigenkätner. Vgl. Bauer.

Kate, 1) Jan Jacob Lodewijk ten, holländ. Dichter, geb. 23. Dez. 1819 im Haag, wurde 1845 Prediger bei der reformierten Kirche und lebt seit 1860 in Amsterdam. Er hat zahlreiche größere und kleinere Dichtungen veröffentlicht und sich auch besonders als Übersetzer aus den meisten europäischen Sprachen einen Namen gemacht. Der erste Band "Gedichten" erschien 1836; andre Sammlungen, wie "Rozen" (1839) etc., folgten nach. Mit W. Prins veröffentlichte er dann unter dem Titel: "Braga"