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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Klarinettenrohr - Klassifikation.

auf der Es-K. wie g und auf der F-K. wie a. Seltener sind die noch höhern in G und As. Im Symphonieorchester finden nur die C-, B- und A-Klarinetten Verwendung, während die hellern, etwas schreienden höhern in den Militärmusiken, überhaupt Harmoniemusiken im Gebrauch sind, wo sie die Rolle der Violinen zu spielen haben. Es hat aber fast den Anschein, als wolle die B-K. alle übrigen aus dem Symphonieorchester verdrängen; die außerordentliche Vervollkommnung des Instruments durch Stadler, Iwan Müller und Klosé mit teilweiser Applikation des Böhmschen Flötenmechanismus ermöglicht das reine Spiel in allen Tonarten, und unsre vortrefflichen Orchesterklarinettisten bewältigen nicht nur die Schwierigkeiten der Applikatur, sondern transponieren vom Blatt weg, was für A- oder C-K. geschrieben ist, für B-K. Berühmte Klarinettisten älterer und neuerer Zeit sind: Beer, Tausch, Yost, Lefèvre, Blasius, Blatt, Bärmann (Vater und Sohn), Berr, Val. Bender, Iwan Müller, Klosé, Blaes. Berühmte Schulwerke verfaßten Blatt, Bärmann (Sohn), Berr, Iwan Müller, Klosé u. a. Zur Familie der K. gehören die größern (tiefern) Instrumente: a) Altklarinette (Baritonklarinette) in F und Es, eine Quinte tiefer klingend als die K. in C und B; die Altklarinette ist nie zu großer Verbreitung gelangt, wohl aber das nur wenig von ihr verschiedene Bassetthorn (s. d.); b) Baßklarinette, eine Oktave tiefer klingend als die K., gewöhnlich in B, seltener in C stehend, bei Wagner auch in A. Die Baßklarinette hat ganz den vollen, weichen Ton der K. und unterscheidet sich daher sehr vorteilhaft vom Fagott. - Als Orgelstimme ist K. 8 Fuß eine Zungenstimme von ziemlich sanfter Intonation, Clarionet-Flute (engl.) dagegen eine Art Rohrflöte (gedeckte Labialstimme mit Löchern im Stöpsel).

Klarinettenrohr, s. Arundo.

Klarios, Beiname des Apollon, von der Stadt Klaros, unsern Kolophon in Ionien, wo er einen berühmten Tempel hatte; Klarien, früher beliebte Bezeichnung für die Musen.

Klarissinnen (Ordo sanctae Clarae, auch Orden der armen Frauen genannt), Nonnenorden, welcher neben den Minoriten und Tertiariern als zweiter Orden des heil. Franziskus aufgeführt und nach seiner Stifterin, der heil. Klara (geb. 1193 zu Assisi), benannt wird. Als diese nämlich heiraten sollte, flüchtete sie sich aus dem Elternhaus in das Kloster Portiuncula, wo der heil. Franziskus mit seinen Anhängern lebte, und stiftete dann 1212 an der von dem Heiligen wiederhergestellten Damianskirche einen Verein gleichgesinnter Frauen, aus dem bald der Orden der K. (auch Damianistinnen genannt) hervorging. Sie selbst stand ihrem Kloster unter den schwersten Kasteiungen bis an ihren Tod (11. Aug. 1253, Gedächtnistag 12. August) vor und wurde 1255 vom Papst Alexander IV. heilig gesprochen. Ihr Orden erhielt 1224 eine eigne Regel und breitete sich von Italien allmählich in der ganzen römisch-katholischen Christenheit aus. Die Ordensregel wurde 1264 nochmals von Urban IV. gemildert, weshalb die nach dieser Regel lebenden K. Urbanistinnen heißen. Ihnen gegenüber stiftete im 17. Jahrh. Franziska von Jesus Maria aus dem Haus Farnese die K. von der strengsten Observanz und ließ ihnen 1631 ihr erstes Kloster in Albano bauen, aber auch noch darüber ging die 1676 von Clemens X. genehmigte Stiftung für Barfüßereinsiedlerinnen vom Orden der heil. Klara hinaus. Die Tracht der K. ist das graue Gewand der Minoriten mit dem Strick als Gürtel. Die noch jetzt bestehenden Klöster sind meist der Erziehung der weiblichen Jugend gewidmet. Vgl. Demore, Leben der heil. Klara von Assisi (a. d. Franz., Regensb. 1857).

Klärnüsse, s. Strychnos.

Klasse (lat.), Abteilung einer Mehrheit nach gewissen übereinstimmenden Merkmalen; besonders eine Abteilung der Zöglinge einer Schulanstalt, wie sie nach ihren Kenntnissen und ihrer Leistungsfähigkeit zusammengehören. Vgl. Klassifikation.

Klassengebühren, s. Gebühren.

Klassenlotterie, s. Lotterie.

Klassenstempel, s. Stempel.

Klassensteuer, eine Form der Personalsteuer, bei welcher die Höhe der Einschätzung sich nicht auf eine ziffermäßige Ermittelung des Einkommens oder Vermögens, sondern auf solche äußere Merkmale gründet, die leicht in die Augen fallen. Man bildet hiernach Gruppen der Bevölkerung, deren Glieder gleich hoch besteuert werden. Der Einzelne wird hierbei freilich nicht genau nach seiner wirklichen Steuerfähigkeit getroffen. Doch war die K. als eine Verbesserung gegenüber der Kopfsteuer anzusehen. Das preußische Klassensteuergesetz vom 30. Mai 1820 unterschied: 1) besonders reiche und wohlhabende Einwohner, 2) wohlhabende Grundbesitzer und Kaufleute, 3) geringe Bürger und Bauern, 4) Tagelöhner und Gesinde. In jeder Klasse wurden drei Stufen gebildet, außerdem wurde ein Unterschied gemacht zwischen Haushaltungen und einzelnen Personen. Der niedrigste Steuersatz betrug ½, der höchste 144 Thlr. Die Reichen und Wohlhabenden waren hiernach viel zu wenig belastet. 1851 wurde in Preußen die klassifizierte Einkommensteuer eingeführt für alle Personen, die ein Einkommen von mehr als 1000 Thlr. haben, während für Personen mit einem Einkommen bis zu 1000 Thlr. die K. (½ Thlr. Steuer für die unterste und 24 Thlr. für die oberste Klasse) bestehen blieb. Doch hatte letztere die Tendenz, sich mehr und mehr zu einer Einkommensteuer umzugestalten, indem man das wirkliche Einkommen mit annähernder Genauigkeit zu ermitteln suchte. Seit 1873 sind Einkommen von 420, seit 1883 von 900 Mk. und weniger steuerfrei. Die gesamte durch die K. aufzubringende Summe wurde auf 42,100,000 Mk. kontingentiert mit der Bestimmung, daß, wenn infolge von Vermehrung der Steuerpflichtigen oder ihres Einkommens sich ein höherer Ertrag ergibt, der Überschuß durch Erlaß an den Steuersätzen der einzelnen Stufen zurückerstattet wird. Diese Kontingentierung wurde 1883 wieder aufgehoben. Vgl. Winiker, Die K. und klassifizierte Einkommensteuer in Preußen (Berl. 1877, kleine Ausg. 1880); Meitzen, Die Vorschriften über die K. etc. (das. 1879); Lampe, Die K. (Bresl. 1880).

Klassieren, bei der Aufbereitung (s. d.) eine Trennung des Materials nach der Korngröße.

Klassierung (Einklassierung), die Einreihung, bez. Einschätzung von Steuerobjekten in für den Zweck der Besteuerung festgesetzte Klassen.

Klassifikation (lat.), Trennung verschiedenartiger Erkenntnisgegenstände nach bestimmten unterscheidenden Merkmalen und Zusammenstellung derer, die gewisse Merkmale miteinander gemein haben. Das Einteilungsprinzip ist sehr verschieden. Bei großer Verschiedenartigkeit der zu ordnenden Gegenstände können oft die größern, umfassendern Einteilungen durch Aufstellung neuer Charaktere in kleinere Ordnungen und diese in noch kleinere zerlegt werden. In den Naturwissenschaften pflegt man die höchsten Ordnungen Klassen zu nennen, die nächst niedern