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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kurpfuscherei; Kurprinz; Kurr; Kurrachee; Kurrecht; Kurrénde; Kurrént; Kurrheinischer Kreis; Kurs

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Kurpfuscherei - Kurs.

Stillen Ozeans. Die nördliche Grenze des Stroms ist auf dieser ganzen Strecke durch ausgebreitete Nebel bezeichnet, welche einen großen Teil des Jahrs die Schiffahrt in hohem Grad belästigen. Ein Zweig des K. nach der Beringsstraße hin, welcher früher in der Regel angenommen wurde, läßt sich nicht mit Sicherheit nachweisen. Eine Abzweigung geht ins Gelbe Meer, eine andre durch die Straße von Korea ins Japanische Meer, wo sie unter günstigen Umständen noch die Sangar- und Lapérousestraße erreicht. Die Maximaltemperatur des K. ist 30° C., d. h. 6,7° mehr als die Temperatur des Ozeans unter denselben Breiten. Scharfe Temperaturabgrenzung gegen einen von N. kommenden kalten Strom ist für seine linke Grenzlinie bemerklich, während an seiner rechten Seite ein allmählicher Übergang, oft auch ein Umbiegen des Stroms nach SO. und S. stattfindet. Seine größte Schnelligkeit (2-4 Seemeilen in der Stunde) erreicht er zwischen der Vandiemensstraße und dem Golf von Jede; bisweilen wird die Strömung aber durch einen Nordostwind einen ganzen Tag zum Stillstand gebracht. Früher glaubte man an eine bedeutende Einwirkung des K. auf das Klima Japans, eine Ansicht, welche Wojeikow widerlegt hat. Vgl. "Petermanns Mitteilungen" 1881, S. 368.

Kurpfuscherei, s. Medizinalpfuscherei.

Kurprinz, ehemals Titel des Erbprinzen in einem Kurfürstentum. Vgl. Erbprinz.

Kurr, beutelartiges Grundschleppnetz, besonders in der Nordsee dem Fischfang dienend, das vor 200 Jahren durch Holländer aus China eingeführt sein soll. An der Elbmündung ist es erst seit 1814 im Gebrauch. Die K. wird an einer 9,5 m langen Spiere (Kurrbaum) ausgespannt. Der Unterrand des Netzes trägt eine 10,6 m lange Leine (Bleisehm), die mit Bleiknoten beschwert ist und die in neuerer Zeit auch durch eine mit altem Tauwerk (Schlatting) umwickelte Kette ersetzt wird. Jedes Ende des Kurrbaums trägt Eisenkugeln und als Gleitschuh auf dem Meeresboden ein Eisen, die Kurrklaue. Das Netz wird von den Fischern selbst filiert; es erfordert 22 kg Garn, und seine Länge beträgt 17 m.

Kurrachee (spr. körratschi), Stadt, s. Karatschi.

Kurrecht (Kürrecht, Kürteilung, v. altd. Kür, d. h. Wahl, lat. Jus optionis), die in manchen Gegenden bei Bauerngütern übliche Erbteilung, bei welcher der älteste der Anerben die Teile macht und der jüngste die Wahl zu treffen hat (Major dividit, minor eligit).

Kurrénde (v. lat. currere, laufen), Name von Sängerchören, die aus armen Schulknaben gebildet waren und unter Leitung eines ältern Schülers (des Präfekten) gegen Geldgaben auf den Straßen vor den Häusern, bei Begräbnissen etc. geistliche Lieder sangen. Die Kurrendaner oder Kurrendschüler trugen kleine schwarze Radmäntel und flache Cylinderhüte und haben sich in Thüringen und Sachsen bis in dieses Jahrhundert hinein gehalten. - Außerdem ist K. auch s. v. w. Umlaufschreiben, Zirkular.

Kurrént (lat.), laufend, gangbar; Kurrentschrift, die gangbare oder gewöhnliche deutsche Schreibschrift im Gegensatz zum Druck und zur Kanzleischrift. Vgl. Kursiv.

Kurrheinischer Kreis, s. Niederrheinischer Kreis.

Kurs (lat. cursus, franz. cours, "Lauf"), im Post- und Eisenbahnwesen die Richtung und Reihenfolge der Züge; im Seewesen die nach der Himmelsgegend (Windrose) angegebene Richtung, in welcher ein Schiff segelt. Im Handel heißt K. der Umlauf (daher eine Münze außer K. setzen); insbesondere aber bedeutet K. den Preis, zu welchem an einem bestimmten Tag im regelmäßigen Börsenverkehr eines Handelsplatzes die an der Börse gehandelten Geldsorten und Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen gewesen sind. Der Kurs steht auf pari (al pari), wenn er dem Nennbetrag eines Wertpapiers (bei Wechseln demnach der Wechselsumme) gleich ist, er steht über pari, wenn er mehr, unter pari, wenn er weniger beträgt. Der K. fremder Geldsorten wird im allgemeinen vom Metallgehalt nur wenig abweichen und zwar innerhalb der Grenzen, welche durch den Vorteil des Einschmelzens, bez. durch den der Ausfuhr bedingt sind. Ebenso sind die Grenzen für den K. von ungemünztem Gold (Barrengold) durch die Prägungskosten oder durch die Menge der dafür erhältlichen Banknoten (1392 Mk. nach dem deutschen Bankgesetz) bestimmt. Das Metallgeld der Landeswährung hat dagegen keinen K., solange es seinen Zweck vollständig erfüllt. Bildet sich jedoch neben ihm eine Papierwährung aus, indem dem Papiergeld Zwangskurs beigelegt, d. h. jedermann gezwungen wird, das (entwertete) Papiergeld zu seinem Nenngehalt anzunehmen, so bezeichnet man den Aufschlag des Metallgeldes als Agio (s. d.). Von einem Kassenkurs spricht man dann, wenn Geldsorten an Staatskassen zu einem bestimmten Betrag stets angenommen werden. Die Höhe des Kurses regelt sich im allgemeinen nach den Gesetzen, nach denen der Preis überhaupt sich richtet. Ist der Zinsfuß gegeben, so hängt der K. bei Wertpapieren, welche Zinsen oder Dividenden in Aussicht stellen, von deren Einträglichkeit, mithin auch von dem Vertrauen ab, welches der Schuldner genießt (Kredit des Staats etc.) oder welches man in das betreffende Unternehmen (Aktienunternehmung) setzt. Der Wechselkurs nach fremden Plätzen hängt vorzüglich von der Menge der Zahlungen ab, welche nach außen zu machen oder von dort zu erhalten sind. Man spricht vom Wechselpari zweier Plätze, wenn dieselben gleiche Kurse haben, bez. wenn bei sofort einlöslichen Wechseln am einen Orte die gleiche Menge an Metall, bez. bei ungleicher Währung die gleiche Wertsumme zu zahlen, wie am andern Ort zu erhalten ist. Sind nun viele Hinauszahlungen zu machen, so werden, um die Kosten der Metallsendung zu meiden, Wechsel auf fremde Plätze gesucht. Infolgedessen steigt der K. über pari, und man bezeichnet ihn dann als günstig für den Ort, auf welchen der Wechsel lautet (nämlich weil dieser Ort mehr Geld zu empfangen, als zu zahlen hat); im entgegengesetzten Fall ist der Wechselkurs für diesen Ort ungünstig. Doch kann der Wechselkurs zwei bestimmte Grenzen nicht überschreiten, nämlich diejenigen, von welchen ab es vorteilhaft sein würde, Verbindlichkeiten durch Metallsendungen auszugleichen (Kosten der Barsendung gegenüber denen der Provision, der Kourtage und des Stempels, welche für den Wechsel zu zahlen sind. Vgl. Goldpunkt). Im übrigen sucht die Arbitrage (s. d.) Kursverschiedenheiten zwischen verschiedenen Wechselplätzen auszugleichen.

Die Zusammenstellung aller Kurse eines Platzes bildet den Kurszettel desselben. Es gibt amtliche und nichtamtliche Kurszettel. Die Privatkurszettel werden teils von einzelnen Maklern oder Bankhäusern, bez. Bankinstituten herausgegeben und an ihre Korrespondenten versandt, teils von den Börsenberichterstattern der Fachzeitungen zur Orientierung der Zeitungsleser verfaßt. Dieselben weichen nicht nur oft von den offiziellen Kursnotierungen ab, sondern sie enthalten auch Kurse von Wechsel-, Geld- und Effektensorten, welche nicht in den