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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Landung - Landwirtschaft.

bowitz in Österreich, Pfund u. Schmidt in der Schweiz erfundenen L. Aufsehen erregt. Über den taktischen Wert der L. gehen die Urteile weit auseinander; Kriegserfahrungen fehlen noch.

Landung, s. Küstenkrieg.

Landungsbrücke, hölzerne oder eiserne Brücke zur Ermöglichung oder Erleichterung des Landens von Schiffen. Die L. muß länger oder kürzer, je weiter oder näher das Fahrwasser der anlegenden Schiffe vom Ufer entfernt ist, und so konstruiert sein, daß deren Brückenbahn oder ein Teil derselben mit steigendem oder fallendem Wasser sich hebt und senkt oder gehoben und gesenkt werden kann. Im erstern Fall ruht der äußere Teil der Brückenbahn auf einem Ponton oder auf mehreren solchen, während der innere dem Land zugekehrte Teil an einer Uferbekleidung drehbar befestigt ist. Der feste, über Hochwasser liegende Teil der Brücke ruht entweder auf eingerammten hölzernen Pfählen oder in den Grund eingeschraubten eisernen Pfählen, wie die Landungsbrücken bei Wexford, bei Glenelg im Golf St. Vincent in Südaustralien und zu Makassar auf der Insel Celebes. Vgl. Heinzerling, Brücken in Eisen, S. 395 ff. (Leipz. 1870).

Landvogt, ehemals ein vom Landesherrn über einen bestimmten Landesbezirk gesetzter Beamter, der die Regierungsgeschäfte zu besorgen hatte. Im Herzogtum Lauenburg erhielt sich dieser Titel für die Distriktsverwaltungsbeamten bis in die neueste Zeit. Landvogtei, der Distrikt des Landvogts. Im frühern Deutschen Reich hießen diejenigen Distrikte Landvogteien, welche dem Kaiser unmittelbar unterstellt waren, aber nicht die Bedeutung von Grafschaften hatten. Noch im 19. Jahrh. waren kaiserliche Statthalter mit dem Titel L. in Hagenau im Elsaß und in Altdorf in Funktion.

Landwalnußöl, s. Aleurites.

Landwasser, rechtsseitiger Zufluß der Albula in Graubünden (s. Davos), durch dessen Thalgrund die 1870-73 erbaute Landwasserstraße führt, welche die Hochmulde von Davos mit der zweiten Thalstufe von Filisur-Alveneu verbindet. Die ganze Strecke von Davos bis Alveneu mißt 38 km und gelangt so, dem Schluchtenlauf des Landwassers folgend, aus einer Seehöhe von 1451 m (Glaris) zu 990 m. Eine großartigere Wiederholung dieses kühnen Baues folgt unterhalb Tiefenkastels (s. Schyn).

Landwehr, ursprünglich die allgemeine Landesbewaffnung, das Aufgebot aller Wehrfähigen zur Verteidigung des Vaterlandes. Mit Einführung stehender Heere trat diese Bedeutung der L. zurück, erst der zunehmende Bedarf an Streitkräften ließ in den Napoleonischen Kriegen auf sie zurückgreifen. Österreich verstärkte 1805 und 1809 sein Heer durch L. In Preußen veranlaßte Scharnhorst alsbald nach dem Tilsiter Frieden die Einrichtung einer L., und diese wurde dann in engste Verbindung mit dem stehenden Heer gebracht. Preußen stellte 1813 nach dem Waffenstillstand 140 Bataillone, 116 Eskadrons L. auf. Die Landwehrordnung von 1814 teilte die L. in zwei Aufgebote. Das erste, alle aus dem Heer entlassenen Leute vom 25. bis 32. Lebensjahr enthaltend, war mit 12 Garde- und 104 Provinzial-Landwehrbataillonen, 2 Garde- und 32 Provinzial-Landwehrkavallerieregimentern neben dem stehenden Heer zur Bildung der Feldarmee, das zweite, ebenso stark, die Leute vom 32. bis 40. Lebensjahr enthaltend, zur Besatzung der Festungen bestimmt. Nach Gründung des Norddeutschen Bundes fiel bei Herabsetzung der Gesamtdienstzeit das zweite Aufgebot der L. weg. Die heute im Deutschen Reich bestehenden Bataillone der L. nehmen die aus dem stehenden Heer entlassenen Wehrpflichtigen vom 27. bis 32. Lebensjahr auf. Die L. der Spezialwaffen ist hauptsächlich für den Festungsdienst bestimmt. Infanterie und Reiterei der L. dienen zu Besatzungszwecken im Innern wie im Ausland auf Etappenstraßen, werden aber auch in Reservedivisionen vor dem Feind verwendet. Auf die Einteilung des Landes in Landwehrbataillonsbezirke ist auch das Ersatzwesen für das Deutsche Reich begründet. Die Organisation der österreichischen L. sowie der ungarischen (Honved) s. Österreich, Heerwesen. Die L. der übrigen Mächte ist mehr oder weniger nach deutschem Vorbild organisiert. Vgl. Bräuner, Geschichte der preußischen L. (Berl. 1863).

Landwehrbezirkskommando, s. Bezirkskommando. In Österreich heißen die entsprechenden Behörden Landwehrkommandos.

Landwehren (Zargen, Gebücke, Gehag, Letzen), die nach römischem Vorbild aus Wall und Graben bestehenden, zum Schutz gegen feindlichen Überfall errichteten Landesbefestigungen in Gegenden, die weder durch Gebirge noch Wasser geschützt waren. Auf dem Kamme mit Hecken und Pfahlwerk besetzt, hatten sie an den Durchgängen hölzerne Gitterthore (Grendel, Serren) mit vorgeschobenen Riegeln, oft hinter denselben kleine Burgen (Wighäuser) als Reduits für die Besatzung. An wichtigen Stellen standen Wurfzeuge auf den Wällen. Mit der Pflicht für Stellung der Wächter an die Grendel war für die Ortschaften auch die Herstellung und Verteidigung der L. verbunden; Beschädigungen der L. aus Mutwillen wurden streng bestraft. Die mit den L. in Verbindung stehenden, weiter rückwärts gelegenen Warten dienten als Auslugtürme, von denen aus das Land durch Feuerzeichen alarmiert wurde. Vgl. Würdinger, Kriegsgeschichte von Bayern etc. (Münch. 1868).

Landwehrkanal, s. Spree.

Landwind, der nach Sonnenuntergang entstehende, vom Land nach der See zu wehende Wind; s. Wind.

Landwirtschaft, dasjenige Gewerbe, welches Pflanzenbau und Tierzucht zu dem Zweck verbindet, um den möglichst großen und nachhaltigen Reinertrag zu erlangen. Die L. hat die für die Erhaltung des Menschengeschlechts ausreichenden Mengen von Rohstoffen und Lebensmitteln zu beschaffen und fördert selbst im Verfolgen besonderer Zwecke die allgemeinen Interessen insofern, als sie dadurch der Mehrung des Volkswohlstandes dient. Je blühender der Ackerbau eines Landes, je wohlhabender seine landwirtschaftliche Bevölkerung, um so sicherer seine Macht, um so dauernder seine Zustände. Die vollkommene L. ist die Verbindung von Pflanzenbau und Tierzucht zu gegenseitiger Förderung; die bloße Hervorbringung von Nutzpflanzen heißt L. im engern Sinn, Feldbau oder Landbau; vorwiegender Betrieb der Zucht nützlicher Tiere findet sich bei der Weidewirtschaft, ausschließlicher in der bloßen Zucht von Federvieh, Fischen, Bienen oder Seidenwürmern.

Die Landwirtschaftslehre wird in Auffassung ihres jetzt erlangten selbständigen Standpunktes in drei Teilen behandelt, deren erster, als der vorzugsweise nationalökonomisch zu begründende Teil, die allgemeine Landwirtschaftslehre oder die Lehre von den zum Betrieb erforderlichen Mitteln, der zweite, die spezielle Landwirtschaftslehre, als der vorzugsweise naturwissenschaftlich zu begründende Teil, die Lehre von der vorteilhaftesten Produktion der nützlichen Pflanzen und Tiere, der dritte Teil endlich, wel-^[folgende Seite]