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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Landwirtschaftliche Arbeiterfrage

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Landwirtschaftliche Arbeiterfrage.

in Fabriken suchen, und daß fortwährend über Arbeitermangel geklagt wird.

2) Die Einlieger sind in Norddeutschland verhältnismäßig weniger häufig als in Süddeutschland. Sie scheiden sich dort scharf von den Dienstleuten. Gewöhnlich mieten sie sich bei einem Bauer ein, indem sie den Mietzins ganz oder zum Teil durch Arbeitsleistungen während einer bestimmten Zahl von Tagen abarbeiten. Im übrigen können sie frei über ihre Arbeitskraft verfügen. Im Sommer finden sie leicht Arbeit und guten Lohn. Im Winter wird aber ihre Lage ungünstiger und um so mehr, je länger der Winter dauert. Wenn auch ein Teil der Arbeiter in dieser Zeit beschäftigt werden kann, so bleiben doch die meisten ohne Arbeit und Verdienst. Da sie nun selten im Sommer vorsichtig für den Winter sorgen, sind sie materiell meist übler daran als Dienstleute bei einem ordentlichen Dienstherrn. Trotzdem suchen gerade die tüchtigsten unter den Dienstleuten Arbeiter dieser Klasse zu werden wegen der größern persönlichen Freiheit und wegen der Möglichkeit, durch besondere Leistungen zu einem höhern Einkommen zu gelangen. In Süddeutschland ist ihre Lage dadurch eine wesentlich bessere, daß sie leicht auch im Winter landwirtschaftliche oder sonstige Arbeit finden und der Lohn in der Regel genügt, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken.

3) Grundbesitzende Lohnarbeiter, Häusler, gibt es in Deutschland überall; aber ihre Zahl und ihre Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb ist in den einzelnen Gegenden sehr verschieden. In Norddeutschland ist ihre Zahl verhältnismäßig klein. Sie erwerben den größern Teil ihres Einkommens durch Lohnarbeit. Diese finden sie, wie die Einlieger, im Sommer leicht, im Winter weniger. Aber ihre Lage ist doch eine wesentlich bessere als die jener, da ihr Besitz und ihre eigne Landwirtschaft ihnen nicht bloß ein Einkommen, sondern auch einen Rückhalt in Notfällen gewähren. Im Süden und Westen sind die Häusler verhältnismäßig zahlreicher, und ihre Lage ist eine bessere. Sie finden hier leichter auch im Winter Beschäftigung, können auch durch intensivere Bewirtschaftung ihres Landes, namentlich durch Gemüsekultur und Anbau von Handelsgewächsen, einen höhern Reinertrag erzielen.

4) Das Gesindeverhältnis ist nur ein Übergangsstadium bis zur Verheiratung der Dienstboten. Ihre Stellung ist eine viel gebundenere als die der Dienstleute. Dagegen haben sie in der Regel eine bessere Verpflegung, nicht selten auch außer ihrem Lohn nicht unbeträchtliche Nebeneinkünfte. Trotzdem wird die Neigung zu diesem Dienst eine immer geringere und zwar in dem Grad, in welchem die Wertschätzung der persönlichen Freiheit wächst. Viele früher vom Gesinde verrichtete Arbeiten müssen jetzt durch Tagelöhner ausgeführt werden. Damit hängt auch die Steigerung der Gesindelöhne zusammen. Im Norden ist die Zahl der für den landwirtschaftlichen Betrieb gehaltenen Dienstboten verhältnismäßig weit geringer als im Süden, wo gewissermaßen die Dienstboten die norddeutschen Dienstleute ersetzen. Freilich zeigt sich auch hier in jüngster Zeit eine Abnahme der ländlichen Dienstboten und eine wachsende Abneigung gegen dies Dienstverhältnis. Entsprechend dem großen Unterschied in der ganzen Lage der landwirtschaftlichen Arbeiter in den beiden Teilen von Deutschland, ist auch die Reformaufgabe in ihnen eine wesentlich verschiedene. In Norddeutschland sind teils moralische, teils materielle Mißstände zu beseitigen. Jene sind zu beheben durch Fürsorge für einen guten Schulunterricht unter Beschaffung eines ordentlich ausgebildeten, ökonomisch gut situierten Lehrerpersonals, das zum Zweck der Erzielung eines regelmäßigen Schulbesuchs auch den Gutsherren und Bauern gegenüber unabhängig gestellt und durch obrigkeitliche Kontrollorgane unterstützt werden muß; dann durch Erstellung von Kleinkinderschulen und Kindergärten, welche für den ländlichen Arbeiterstand in jenen Gegenden vielleicht wichtiger als für irgend eine andre Klasse der Bevölkerung sind, weil hier die Frau meist außer dem Haus beschäftigt und auch wenig befähigt ist, in gedeihlicher Weise auf Geist und Gemüt der Kinder einzuwirken; ferner durch Errichtung und Mehrung von landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, welche insbesondere auch die gute Wirkung haben würden, daß eine Überwachung und weitere sittliche Ausbildung der jugendlichen Arbeiter stattfindet. Andre Maßregeln müssen direkt das Familienleben bessern und veredeln. Diesem Zweck dient zunächst die Gewährung einer selbständigen, gesunden, hinreichend geräumigen Wohnung an eine Arbeiterfamilie. In schlechtem Zustand befinden sich vorzugsweise nur die Wohnungen der Dienstleute auf großen Gütern. Die Dienstleute müssen auf dem Gut ihres Arbeitgebers wohnen. Gezwungen durch persönliche und andre äußere Verhältnisse, den Dienstvertrag auf einem bestimmten Gut oder den Gütern einer Gegend zu schließen, müssen sie wohl oder übel auch die von den Arbeitgebern gestellten Wohnungen hinnehmen, wie sie eben sind. Es bedürfte hier wenigstens der obrigkeitlichen polizeilichen Kontrolle und des gesetzlichen Verbots der Benutzung schlechter Wohnungen. Dann ist dahin zu streben, daß die Arbeitszeit in humaner Weise bemessen, insbesondere die herrschaftliche Sonntagsarbeit beseitigt wird, soweit diese nicht zur Wartung und Pflege des Viehs und ausnahmsweise durch Witterungsverhältnisse geboten ist. Im allgemeinen kann bei landwirtschaftlichen Arbeitern im Sommer die Arbeitszeit eine längere als bei Fabrikarbeitern sein, ohne als eine übermäßige zu erscheinen. Eine sehr lange Arbeitszeit rechtfertigt sich auch zeitweise durch die eigentümlichen Verhältnisse des landwirtschaftlichen Betriebs; aber die Arbeitszeit übersteigt doch noch vielfach das hiernach gerechtfertigte und billige Maß. Von nicht geringer Bedeutung ist die persönliche Einwirkung des Gutsherrn auf die Arbeiter, ihr Familienleben und ihre Hauswirtschaft. Eine solche Einwirkung ist um so unentbehrlicher, als Mitglieder andrer Gesellschaftsklassen und Arbeiterbildungsvereine hier keine Wirksamkeit nach dieser Richtung hin entfalten können. In dieser Thätigkeit müssen die Arbeitgeber durch die Geistlichkeit unterstützt werden, die hier ein ersprießliches Feld für eine schöne Berufsthätigkeit finden kann.

Um die materiellen Übelstände zu beseitigen, wäre in erster Linie eine Erhöhung des Einkommens herbeizuführen. Eine solche Erhöhung kann aber bei der einmal gegebenen Lage der Landwirtschaft nur erstrebt und erreicht werden durch eine Steigerung der Produktivität der Lohnarbeiter und zwar, wo dies möglich ist, durch Einführung des Akkordlohns an Stelle des Zeitlohns, dann durch Gewährung von Prämien beim Zeitlohn an besonders tüchtige Arbeiter, die mehr als das Durchschnittsmaß leisten, endlich durch die Beteiligung am Gewinn in der Form einer Lohnzulage je nach der Größe des jährlichen Reinertrags (Anteilslöhnung), welche allerdings nur in sehr beschränktem Maß anwendbar und an sich schwieriger durchzuführen ist als bei industriellen Unternehmungen, weil ein Teil der Arbeiter nicht