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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Lied

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Lied.

Regensburg (20. April 1809) bewirkte der Fürst die Verbindung Bellegardes und Kolowrats jenseit der Donau; auch bei Aspern und Wagram focht er als Kavalleriegeneral, den Generalquartiermeister Radetzky zur Seite, mit Auszeichnung. Als Erzherzog Karl den Oberbefehl des Heers niederlegte, erhielt diesen L. mit der Ernennung zum Feldmarschall. Der bald darauf folgende Wiener Friede ward von ihm unterzeichnet. Er widmete sich nun gemeinnützigen Anlagen und der Pflege der Künste und Wissenschaften; starb 24. April 1836 in Wien.

4) Alfred, Prinz, geb. 11. Juni 1842, ältester Sohn des Prinzen Franz L., Generals der Kavallerie und erblichen Herrenhausmitglieds (gest. 1. April 1887), diente zuerst als Leutnant im Regiment Windischgrätz-Dragoner Nr. 2, später als Rittmeister im Husarenregiment Nr. 9, dessen Inhaber sein Vater war, und vermählte sich 1865 mit der Prinzessin Henriette, der Schwester des regierenden Fürsten Johann II. zu L. Ein eifriger Ultramontaner, bildete er 1873 in Steiermark ein Zentralwahlkomitee der österreichischen Rechtspartei, ward auch in den Landtag und 1879 in das Abgeordnetenhaus gewählt und trat 1881 als Obmann an die Spitze der neuen, rein klerikalen Zentrumspartei, welche Stellung er aber 1886 niederlegte.

5) Aloys, Prinz, Bruder des vorigen, geb. 18. Nov. 1846, diente zuerst im Regiment seines Vaters als Leutnant, ging dann aber zur diplomatischen Laufbahn über und ward Attaché, hierauf Legationssekretär bei der Botschaft in Berlin, schied aber 1873 aus dem Staatsdienst aus und widmete sich der innern Politik, in welcher er einen streng ultramontanen Standpunkt einnahm, wie seine Broschüre "Über Interessenvertretung im Staat" (2. Aufl., Wien 1877) bewies. Seit 1878 Mitglied des Abgeordnetenhauses, schloß er sich zuerst der Rechten an und war Mitglied des Exekutivkomitees derselben; 1881 veranlaßte er hauptsächlich die Bildung der rein klerikalen Fraktion, deren geistiger Leiter er ist, da er an Redegewandtheit seinen Bruder übertrifft.

Lied bezeichnet die Hauptart der lyrischen Dichtungsgattung. Es ist im allgemeinen als diejenige poetische Form zu charakterisieren, in welcher die Empfindung des Dichters am unmittelbarsten und einfachsten zum lautlichen Ausdruck (im Wort) gelangt, daher keine Art der Poesie ein so inniges Verhältnis zur Musik (dem lautlichen Ausdruck im Ton) hat als das L. (Wortgesang). Im eigentlichsten Sinn begreift das L. nur solche Dichtungen, die sich als durchaus singbar darstellen und, gleichsam auf den Gesang angewiesen, erst durch diesen zu vollständiger Wirkung gelangen, oder solche, die einen Reichtum an musikalischen Elementen gewissermaßen in sich tragen und darum der Unterstützung durch die wirkliche Tonkunst weniger bedürfen. Zu den die Ergänzung durch die Musik entschieden erfordernden Liedern gehören alle echten Volkslieder; als Muster der letzterwähnten selbständigen Art sind die besten Lieder Goethes zu betrachten. Regelmäßige Merkmale des eigentlichen Liedes sind ferner: Einfachheit des Strophenbaues und das Vorwiegen stimmungsvoller Empfindung vor der Schärfe der Gedanken. Je mehr die Reflexion in einem lyrischen Gedicht hervortritt, um so weniger entspricht es dem Charakter des Liedes. So mannigfaltig die Bewegungen des menschlichen Gemüts sind, so mannigfaltig sind auch die Weisen, in welchen das L. erklingt. Unter den Einteilungen derselben je nach der Verschiedenheit der Richtungen, in welchen sich die dichterische Empfindung bewegt, ist eine der durchgreifendsten die Unterscheidung des Liedes in das geistliche und weltliche. Jenes zerfällt wieder in das Kirchenlied und das geistliche L. im weitern Sinn. Wesentliches Erfordernis des Kirchenliedes ist Sangbarkeit u. Volkstümlichkeit. Es hat die Bestimmung für den Gottesdienst der Gemeinde und erfüllt seinen Zweck dann am vollkommensten, wenn es den religiösen Empfindungen den erbaulichen Ausdruck gibt, der möglichst wenig rein individuelle Beziehungen enthält. Solche Lieder traten in deutscher Sprache zuerst im 13. Jahrh. auf; das echte deutsche Kirchenlied aber wurde erst durch Luther ins Leben gerufen, und das Beste und Meiste von dieser Art des geistlichen Liedes hat überhaupt das Reformationszeitalter hervorgebracht (s. Kirchengesang und Kirchenlied). Seit dem 17. Jahrh. hat das Kirchenlied nicht mehr recht gedeihen wollen, und selbst Gellerts beim Gottesdienst vielgesungene Lieder gehören wie alle verwandten Dichtungen der neuern Zeit, dem geistlichen L. nur im weitern Sinn an. Die Anfänge des letztern (in deutscher Zunge) reichen in die Zeit des beginnenden Minnegesanges, aus der wir von dem Kürenberger, von Sperrvogel u. a. geistliche Dichtungen in Liedform besitzen. Reichlicher tritt das geistliche L. im 14. und 15. Jahrh. auf. Der fruchtbarste geistliche Liederdichter des 15. Jahrh. war Heinrich von Laufenberg. Zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs ragen als Verfasser geistlicher Lieder die Katholiken Johann Scheffler (Angelus Silesius) und Fr. Spee hervor. In der neuern und neuesten Zeit sind als bedeutendste Dichter in gleichem Gebiet außer Gellert zu nennen: Klopstock, Hermes, Hiller, Claudius, Lavater, Kosegarten, Schenkendorf, Arndt, Novalis, Albertini, Knapp, Spitta, Sturm, Gerok sowie die Frauen Luise Hensel und Annette v. Droste-Hülshoff.

Das weltliche L. tritt in den mannigfaltigsten Gattungen auf, unter denen das Liebeslied numerisch weit überwiegt. Neben ihm begegnen wir am häufigsten Trink-, Tanz-, Vaterlands-, Natur-, Wiegenliedern etc. In Deutschland erscheint das L. in Blüte seit dem 13. Jahrh. Die Erzeugnisse des Minnegesanges gehören der Mehrheit nach der Gattung des Liedes an; dagegen ist den Meistersängern die Fähigkeit, wirkliche Lieder zu dichten, gänzlich abhanden gekommen, und bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrh. gelang es nur wenigen Kunstdichtern, den echten Liederton zu treffen. Von ihnen sind Paul Fleming, Simon Dach, Hagedorn, J. G. ^[Johann Georg] Jacobi mit besonderer Auszeichnung zu erwähnen. Im Volk selbst aber hat auch während der Zeit des Verfalls der Kunstpoesie die Freude am weltlichen L. und der schöpferische Trieb zur Hervorbringung des Volksliedes (s. d.) fortgedauert, und wir besitzen in den vortrefflichen Sammlungen von Arnim und Brentano, Uhland, Erk, Simrock, Soltau, Liliencron u. a. einen Schatz köstlicher Volkslieder, wie ihn keine andre Nation aufzuweisen hat. Die vollendetsten Schöpfungen im Bereich des Kunstliedes sind Goethes Lieder, die an Innigkeit, melodischer Klangfülle, herzbewegender Einfachheit und formeller Vollendung nicht nur in der deutschen, sondern in der Litteratur aller Völker ihresgleichen suchen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. fand das L. besondere Pflege bei den Angehörigen des Göttinger Dichterbundes, namentlich durch Hölty, Voß, Bürger (Molly-Lieder) u. a.; daneben sind als treffliche Liederdichter aus gleicher Zeit zu nennen: Matth. Claudius, Salis, Maler Müller u. a. Schillers ganze Dichternatur war der Gattung des echten Liedes abgewendet. Herrliche, vorzüglich durch volksmäßigen Charakter ausgezeichnete Lieder verdanken wir den