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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Maine; Maine de Biran

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Maine - Maine de Biran.

ist ohne Bedeutung für das Land und beschränkt sich auf Kupfer und Eisenerze. Vorzügliche Bausteine, namentlich Granit und Marmor, sowie Schiefer werden gebrochen. Das Manufakturwesen sucht man zu heben, indem man neue Unternehmungen zehn Jahre lang von Lokalsteuern befreit. Es kommt ihnen die ungeheure Wasserkraft der Flüsse sehr zu statten, doch hat sich die Zahl der in gewerblichen Anstalten beschäftigten Arbeiter 1870-80 nur von 49,180 auf 52,954 gehoben. Am wichtigsten sind die Baumwollfabriken (11,759 Arbeiter), die Sägemühlen (6563 Arbeiter), die Stiefelfabriken (3919 Arbeiter), die Wollfabriken (3085 Arbeiter) und die Schiffswerften (1967 Arbeiter). Handel und Schiffahrt fördern die vielen Buchten und Einschnitte an der Küste, welche vorzügliche Häfen bilden. M. besaß 1886: 2477 Seeschiffe von 487,754 Ton. Gehalt und führte für 2,704,700 Dollar Waren nach dem Ausland aus und für 3,506,800 Doll. ein. Zur Ausfuhr gelangen namentlich: Bauholz, Bausteine, Schmalz, Äpfel und Ahornzucker. Den innern Verkehr fördern 1827 km Eisenbahnen. Die Konstitution wurde 29. Okt. 1819 von einer zu Portland versammelten Konvention angenommen und trat 1820 in Wirksamkeit, nachdem der Staat von Massachusetts getrennt worden. Sie erfuhr 1848 und 1850 einige nicht unerhebliche Veränderungen. An der Spitze der Regierung steht ein Gouverneur, der von den wahlberechtigten Einwohnern des Staats auf zwei Jahre gewählt wird, und dem ein Staatsrat von sieben ebenfalls zweijährlich gewählten Räten zur Seite steht. Der Gouverneur hat ein beschränktes Veto. Die gesetzgebende Gewalt wird von einem Senat von 31 Mitgliedern und einem Repräsentantenhaus von 151 Mitgliedern ausgeübt. Beide Häuser werden jährlich durch die Wahl neu gebildet. Dem Senat steht die Anklage und die Verurteilung von Staatsbeamten wegen Dienstvergehen zu. Wahlberechtigt ist jeder 21 Jahre alte männliche Bewohner des Staats, der drei Monate vorher Einwohner desselben gewesen ist. Ein Staatssekretär und ein Schatzmeister werden durch gemeinschaftliche Abstimmung beider Häuser gewählt. Alle Richter werden vom Gouverneur mit Beirat und Zustimmung des Staatsrats auf sieben Jahre ernannt. Für die Rechtspflege bestehen ein höchster Gerichtshof (Supreme Judicial Court) mit acht Richtern, 13 Grafschaftsgerichte und in den größern Städten noch Munizipal- und Polizeigerichtshöfe. Unter den M. eigentümlichen Gesetzen ist des Liquor Law zu gedenken, welches den öffentlichen Verkauf geistiger Getränke verbietet. Weißen ist die Heirat mit Negern oder Indianern untersagt. Die Finanzen des Staats befinden sich in blühendem Zustand. Die Staatseinnahme war 1885: 1,307,648 Doll., die Schuldenlast 5,316,900 Doll. Unter den Anstalten, welche der Staat unterhält, sind eine Irrenanstalt (zu Augusta), eine Besserungsanstalt für jugendliche Verbrecher und ein Gefängnis. Hauptstadt ist Augusta, die bedeutendste Stadt aber Portland. - Die erste europäische Ansiedelung fand 1607 in der Gegend der jetzigen Stadt Philippsburg statt, wurde aber bald wieder aufgegeben. Seit 1625 kamen einzelne Ansiedler aus New Hampshire und 1635 französische Kolonisten an, die es nach ihrer französischen Heimat M. nannten. In demselben Jahr wurde das Land von der Plymouthkompanie, der es von Jakob I. zugewiesen worden, an zwei Privatleute, Mason und Georges, abgetreten und nach des letztern Tod 1652 größtenteils an Massachusetts käuflich überlassen. Seitdem bildete es einen Teil dieses Staats. Schon 1792 verlangt es als selbständiger Staat in die Union aufgenommen zu werden, bildet aber erst seit 1820 einen eignen Staat und nahm den Titel Common Wealth of M. an. Vgl. Varney, A gazetteer of M. (Boston 1882).

Maine (spr. mähn), Louis Auguste de Bourbon, Herzog von, natürlicher Sohn Ludwigs XIV. von Frankreich und der Frau von Montespan, geb. 31. März 1670 zu Versailles, wurde als Liebling des Königs schon in seinem dritten Jahr legitimiert und von der Frau v. Maintenon erzogen. Er erhielt später den Titel eines Herzogs von M. und den Posten eines Generalobersten der Schweizer und Gouverneurs von Languedoc und wurde mit Anne Louise Bénédicte von Bourbon-Condé, der Enkelin des Großen Condé, vermählt. Die Herzogin von Montpensier vermachte ihm das Fürstentum Dombes und die Grafschaft Eu. 1714 verlieh ihm der König den Rang eines Prinzen von Geblüt und ein eventuelles Erbrecht auf die Krone. Durch das Testament Ludwigs XIV. mit der Leitung der Erziehung Ludwigs XV. und einer Stelle im Regentschaftsrat betraut, nahm er, als der Regent, Herzog Philipp von Orléans, sogleich nach dem Tode des Königs diese Bestimmungen für nichtig erklärte, an einer Verschwörung der alten Hofpartei und des spanischen Gesandten Cellamare gegen den Regenten teil. Die Umtriebe wurden jedoch 1718 durch den Minister Dubois entdeckt und der Herzog von M. nach dem Schloß Doullens, seine Gemahlin nach Dijon und später nach Châlons in Haft gebracht. Der Herzog versöhnte sich später mit Orléans, erhielt seine hohen Ämter wieder und lebte mit seiner Gemahlin in Sceaux, wo sie ihr Haus zu einem Sammelpunkt geistreicher Männer und Frauen machten. Der Herzog starb 14. Mai 1736, seine Gemahlin 23. Jan. 1753. Mit ihren Söhnen Louis Auguste de Bourbon, Prinz von Dombes (gest. 1755), und Louis Charles de Bourbon, Graf von Eu (gest. 1775), erlosch das Haus M.

Maine (spr. mehn), Sir Henry James Sumner, engl. Jurist, geb. 1822 zu Caversham Grove in Oxfordshire, studierte mit Auszeichnung in Cambridge, wurde 1844 Tutor des Trinity Hall College, 1847 Professor für Zivilrecht daselbst und übernahm 1854 eine ähnliche Stellung am Middle-Temple. 1862 Mitglied der indischen Regierung, ging er nach Indien, wo er in legislativer Richtung verschiedene Reformen durchsetzte. 1869 kehrte er nach England zurück und ward im folgenden Jahr Professor der Jurisprudenz in Oxford, Ende 1871 Mitglied des Staatsrats für Indien. 1878 gab er seine Professur auf, weil er zum Master of Trinity Hall in Cambridge gewählt worden war. Seine Schriften sind: "Ancient law: its connection with the early history of society, and its relation to modern ideas" (1861, 9. Aufl. 1883); "Village communities etc." (1871, 3. Aufl. 1876); "Lectures on the early history of institutions" (1875); "The effects of observation of India on modern European thought" (1876); "Early law and custom" (1883); "Popular government" (2. Aufl. 1885; deutsch, Berl. 1887) u. a.

Maine de Biran (spr. mähn dö biráng), François Pierre Gauthier, franz. Philosoph, geb. 29. Nov. 1766 zu Bergerac, diente in der Leibgarde und lebte während der Revolution, in welcher er Vater, Mutter und zwei Brüder verlor, in Zurückgezogenheit seinen Studien auf einem Landgut bei seiner Vaterstadt. Unter dem Kaiserreich wurde er 1809 Unterpräfekt von Bergerac und 1812 Mitglied des Gesetzgeben-^[folgende Seite]