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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Melanchthon

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Melanchthon.

(1521), die erste protestantische Dogmatik. Während der bilderstürmerischen Bewegung zeigte M. den Zwickauer Schwärmern gegenüber eine zu große Nachgiebigkeit. Erst Luthers Einschreiten bewahrte ihn vor gefährlichen Konsequenzen. Hier wie sonst bewährte er sich allerdings neben Luther als den kleinern Geist, als das wissenschaftliche Talent neben dem religiösen Genie. Gleichwohl hat die besonnene Mäßigung, das durch geschichtliche Studien und klassische Bildung gereifte Urteil, die große Klarheit seiner Darstellungsgabe zum Fortgang der Reformation neben Luthers glaubensvoller Thatkraft zweifellos das allermeiste beigetragen. Namentlich ist aus seiner gewandten Feder in der Folgezeit eine ganze Reihe von politisch-theologischen Schriften geflossen, welche tief in den Gang der deutschen Reformation eingegriffen haben, so die "Epitome doctrinae christianae" (1524), wodurch Philipp von Hessen gewonnen ward; sein auf Wunsch des Kurfürsten von der Pfalz über die zwölf Artikel der Bauern 1525 abgegebenes Urteil, welches die Forderungen derselben zurückwies; sein "Unterricht der Visitatoren und Pfarrherren im Kurfürstentum Sachsen" (1528), die erste, auch für andre Länder vorbildlich gewordene sächsische Kirchen- und Schulordnung; vornehmlich aber die "Augsburgische Konfession samt der Apologie derselben" (1530); der Traktat "De potestate papae", den er 1537 im Auftrag des Schmalkaldener Fürstenkongresses schrieb, und die "Repetitio confessionis Augustanae saxonica" (1545).

Schon zu Luthers Lebzeiten fand keine wichtige Verhandlung der evangelischen Stände statt, wozu M. nicht zugezogen worden wäre. So nahm er teil am Marburger Gespräch 1529, bei welchem er sich mit Zwingli unterredete, während Luther mit Öcolampadius disputierte, an den Reichstagen zu Speier 1529, mit dessen Protest er nicht einverstanden war, und zu Augsburg 1530, woselbst seine Nachgiebigkeit gegen die katholische Lehre in dem an den Reichstag sich knüpfenden Religionsgespräch so weit ging, daß Landgraf Philipp von Hessen seinem Gesandten den Auftrag erteilte, "dem weltweisen, vernünftigen, verzagten Philippo in die Würfel zu greifen", und die Nürnberger sogar den Verdacht schöpften, M. sei bestochen; er nahm ferner teil an dem Konvent zu Schmalkalden 1537, an den Religionsgesprächen mit den Oberländern zu Kassel 1535 und Wittenberg 1536 sowie mit den Katholiken zu Hagenau 1540, Worms und Regensburg 1541 (s. Religionsgespräche); 1545 verfaßte er die "Wittenberger Reformation", welche den Katholiken große Zugeständnisse in Bezug auf die bischöfliche Verfassung der Kirche machte. Nicht minder war er persönlich beteiligt bei der Einführung der Reformation im Herzogtum Sachsen und Meißen und im Kurfürstentum Köln unter Hermann von Wied; in Kirchen- und Schulsachen wurde er nach Nürnberg, Leipzig, Jena, Tübingen, Frankfurt berufen, ohne daß er sich je hätte entschließen können, Wittenberg dauernd zu verlassen. Auch Frankreich und England suchten ihn vergeblich zu gewinnen. Leider haben die unaufhörlichen Vermittelungsversuche und Ausgleichsvorschläge, welche M. in dieser vielgespaltenen Thätigkeit als theologischer und philologischer Professor, als Kirchen- und Schulmann, als Publizist und Diplomat produzierte, ihm je länger, je heftigere Vorwürfe eingetragen, und die von den strengen Anhängern Luthers ausgestreute Saat der Verdächtigung reifte schon bei dessen Lebzeiten zu bedenklicher Höhe. Als namentlich allmählich bekannt wurde, daß M. im Gegensatz zu seiner noch in der Augsburgischen Konfession niedergelegten Überzeugung sich im Punkte des Abendmahls den Schweizern nähere, trübte sich das Verhältnis zwischen ihm und Luther merkbar. Aber als M. 1540 in Weimar aus Kummer über die Doppelehe des Landgrafen von Hessen, zu der er selbst in Form eines Beichtrats gemeinsam mit Luther seine Zustimmung gegeben, schwer erkrankt war, da war es Luther, der, herbeigeeilt, ihn durch sein Gebet aus tiefer Melancholie herausriß und dem Leben wiedergab. Im Februar 1546 hielt M. dem dahingeschiedenen Freunde die Leichenrede, beklagte sich jedoch in einem Briefe vom 28. April 1548 an Christoph v. Carlowitz über die "unziemliche Knechtschaft", die er ertragen, "als Luther öfter seinem Temperament folgte, in welchem eine nicht geringe Streitlust lag". Allerdings war es vornehmlich Melanchthons Verdienst gewesen, daß der Friede zwischen beiden erhalten blieb.

Wie Luther es früher gewünscht, trat er dessen Erbe an. Das Ansehen, das Luther genossen, ging fast ganz auf ihn über; aber es war nicht ausreichend, um den Haß der Eiferer für Luthers Ruhm und Namen im Zaum zu halten. Bis zu seinem Tod verfolgte ihn die steigende Wut der Theologen ("rabies theologorum", klagte er). Sein äußeres Leben wurde dadurch ein sehr bewegtes. Der Krieg trieb ihn aus Wittenberg weg. Dann, als seine Weigerung, das Interim zu unterzeichnen, den Zorn des Kaisers erweckte, kehrte er, in die Dienste des Kurfürsten Moritz getreten, nach Wittenberg zurück, leitete die Wiederherstellung der Universität und arbeitete das Leipziger Interim (s. d.) aus, wodurch er sich maßlose Angriffe von Flacius zuzog, sich einen Verräter gescholten und in den Adiaphoristischen Streit (s. d.) verwickelt sah. Allerdings ist M. damals und früher schon bis an die äußerste Grenze der Nachgiebigkeit gegangen; er wollte alle Härten im Ausdruck der Bekenntnisschriften wegschleifen, um dadurch die Grundlage für die Unterhandlungen auf dem Konzil zu Trient zu gewinnen, wohin er schon 1552 abgereist war, als der Umschlag in der Politik des Kurfürsten ihn zurückrief. Bald darauf brach der Streit über das Abendmahl von neuem und heftiger als je aus. M. galt auf diesem Punkt bereits als verkappter Calvinist (s. Kryptocalvinisten), während er gleichzeitig durch Zugeständnisse, die er dem freien Willen in der Bekehrung machte, zu katholisieren schien und als Synergist verrufen ward. Auf dem Religionsgespräch zu Worms 1557 zeigte es sich, daß der Haß der Jenenser Lutheraner gegen M. so groß war, daß selbst die Gegenwart der katholischen Abgeordneten seine Ausbrüche nicht zu hindern vermochte. Krank und angegriffen kam er von der Reise nach Worms in sein vereinsamtes Haus zurück. Während seiner Abwesenheit war ihm seine Frau gestorben. Seine ihm am meisten ähnliche Tochter Anna, deren Ehe mit dem leichtsinnigen Sabinus ihm schweren Kummer bereitet hatte, war schon 1547 gestorben. Im Frankfurter Rezeß (s. d.) von 1558 kam noch einmal unter den protestantischen Fürsten seine vermittelnde Richtung zur Geltung. Von Gram, Kränkungen und Mißerfolg gebeugt, starb M. 19. April 1560. Seine Leiche wurde neben der Luthers beigesetzt. Es überlebten ihn zwei Kinder, ein Sohn, Philipp, der 1603 als Konsistorialsekretär starb, von des Vaters großen Gaben aber nur seine Milde geerbt hatte, und eine Tochter, Magdalena, die Gemahlin Peucers, gest. 1567. Lange verhinderte die vorwiegend orthodox kirchliche Richtung eine gerechte Würdigung der Stellung Melanchthons zu dem Reformationswerk. Anerkannt und