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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Munychiōn; Münzbecher; Münzbillets; Münzbuchstabe; Münze; Münzenberg; Münzer; Münzfälschung; Münzfuß

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Munychion - Münzfuß.

Munychiōn, der zehnte attische Monat, die zweite Hälfte unsers Aprils und erste des Mai umfassend, in welchen das Fest der Munychischen Artemis (s. Munychia) fiel.

Münzbecher (Münzhumpen, Münzpokale), silberne Trinkgefäße von verschiedener Form, in deren Bauch und Deckel echte Münzen so eingelassen sind, daß der Avers nach außen, der Revers nach innen gekehrt ist (s. Tafel "Goldschmiedekunst", Fig. 7). Da meist große Münzen (Thaler) dazu gewählt sind, nennt man die M. auch Thalerhumpen (s. die Abbildung). Die M. tauchten im Anfang des 16. Jahrh. auf und werden noch jetzt zu Ehrengeschenken angefertigt. Vgl. Pokal.

^[Abb.: Thalerhumpen (Nationalmuseum in München).]

Münzbillets (Muntbilleten), das holländ. uneinlösliche, als gesetzliches Zahlmittel erklärte Staatspapiergeld, in Stücken zu 10, 50 und 100 Gulden.

Münzbuchstabe, s. Münzwesen, S. 894.

Münze, geprägtes Geld, s. Münzwesen; im engern Sinn s. v. w. Scheidemünze; dann das Haus und die Werkstätte, wo Metallgeld geprägt wird. Das Wort M. kommt vom lat. Moneta (s. d.) her.

Münze (Minze), Pflanzengattung, s. Mentha.

Münzenberg, Stadt in der hess. Provinz Oberhessen, Kreis Friedberg, hat eine evang. Kirche, eine Burgruine, Basaltbrüche und (1885) 803 Einw.

Münzer, Thomas, Schwärmer im Reformationszeitalter, geboren um 1489 zu Stolberg am Harz, studierte Theologie, ward 1519 Kaplan des Beutitzer Nonnenklosters zu Halle. 1520 als evangelischer Prediger nach Zwickau berufen, trat er hier mit einer schwärmerischen Brüderschaft, deren Haupt der Tuchmacher Niklas Storch war, in Verbindung und ward daher 1521 seiner Stelle entsetzt. Er wandte sich hierauf zuerst nach Prag, sodann nach Wittenberg, wo er sich Karlstadt anschloß, und von dort nach Nordhausen, bis er 1523 als Prediger zu Allstedt in Thüringen angestellt ward. Hier trat er als fanatischer Gegner alles Kirchentums auf und forderte mit Berufung auf sein "inneres Licht" eine Radikalreform im Kirchlichen wie im Politischen. 1524 genötigt, Allstedt zu verlassen, ging er nach Mühlhausen, von wo er seine "Hochverursachte Schutzrede und Antwort wider das geistlose, sanftlebende Fleisch zu Wittenberg" veröffentlichte. Nachdem er einige Zeit in Nürnberg, Basel, im Hegau etc. zugebracht, kehrte M. im Dezember 1524 nach Mühlhausen zurück und ward 1525 von den Wiedertäufern zum Pfarrer daselbst berufen. Er gewann sofort die Volksmenge, ernannte sich zum Vorsitzenden des aus seinen Anhängern neuerwählten Rats und drang auf Gütergemeinschaft, Beseitigung der Kindertaufe etc. Umsonst eiferte Luther gegen den "Mordpropheten" und seine Sendboten; bald stand alles Land rings um Mühlhausen in hellen Flammen des Aufruhrs. Als der Landgraf Philipp von Hessen kriegsgerüstet den Bauern entgegentrat, eilte M. nach Frankenhausen, ward aber hier 15. Mai 1525 total geschlagen. Auf der Flucht ergriffen, wurde er gefoltert und zu Mühlhausen nebst 25 andern Aufrührern 30. Mai enthauptet. Sein Leben beschrieben unter andern: Melanchthon ("Die Historie von Thome Müntzer des anfengers der döringischen Uffrur", 1525), Strobel (Nürnb. 1795) und in neuerer Zeit Seidemann ("Thomas M., eine Biographie", Leipz. 1842).

Münzfälschung, s. Münzverbrechen und Münzwesen.

Münzfuß, der gesetzlich bestimmte Maßstab, nach welchem ein Staat seine Münzen in Feingehalt oder Korn und im Gewicht oder Schrot ausprägt, oder auch der in Teilen der angenommenen Gewichtseinheit (Münzgrundgewicht) ausgedrückte Feingehalt der Münzeinheit (Mark, Frank, Rubel etc.). Die Willkürlichkeiten der einzelnen Münzberechtigten in Deutschland, welche große Verluste für das Publikum herbeiführten, veranlaßten zuerst Karl V., einen Versuch zur Abstellung der eingerissenen Münzunordnung zu machen. Die Reichsmünzordnung von Eßlingen, welche 1524 die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärte, aber infolge des Protestes mehrerer größern Reichsstände so gut wie gar nicht zur Ausführung kam, verdankt ihm ihre Entstehung. 1559 legte Kaiser Ferdinand I. dem Reichstag zu Augsburg ein Münzedikt vor, dem zufolge statt der frühern Speziesreichsgulden zu 72 Kreuzer Reichsgulden zu 60 Kr., welche den rheinischen Rechnungsgulden entsprächen, 9½ Stück aus der rauhen 14 8/9lötigen Mark, aus der feinen Mark also 10 Gulden 13½ Kr. geprägt werden sollten. Aber auch diese Münzordnung hatte kein besseres Schicksal als ihre Vorgängerinnen, und bereits 1566 auf dem Reichstag zu Augsburg ward der Beschluß gefaßt, 8 Stück Thaler zu 68 Kr. aus der rauhen kölnischen 14 3/9lötigen Mark, 9 Stück aus der feinen Mark auszuprägen, wodurch die feine Mark zu 10 1/5 Guld. ausgebracht ward (9-Reichsthalerfuß). Dagegen behielten die süddeutschen Kreise den Gulden als Rechnungsmünze bei. Auf dem Frankfurter Reichstag von 1571 überwies man das Münzwesen den Kreisen, und es wurden der kurrheinische, oberrheinische und westfälische, der ober- und niedersächsische sowie der bayrische, schwäbische und fränkische Kreis in Bezug auf den M. zusammengeschlagen. Der burgundische Kreis blieb sonach ganz isoliert; der österreichische sollte mit den drei letztern Kreisen in Münzsachen "gute nachbarliche Gemeinschaft und Gleichheit" halten. Unter solchen Verhältnissen war jede durchgreifende Münzreform unmöglich, und die Unordnung nahm mehr und mehr überhand und wurde durch die sogen. Kipper- und Wipperzeit zu Anfang des 17. Jahrh. auf das Äußerste gebracht. Da es nun zu keinem allgemein verbindlichen Reichsbeschluß über das Münzwesen mehr kam, so suchten sich die deutschen Regierungen durch gemeinschaft-^[folgende Seite]