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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Münzgewicht; Münzhoheit; Munzingen; Munzinger; Münzkabinett; Münzkonventionen; Münzkunde

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Münzgewicht - Münzkunde.

liche Konventionen gegen eigenmächtige Herabsetzung des Münzfußes zu sichern; allein abgesehen davon, daß diese Übereinkünfte nicht immer streng gehalten wurden, so wurde auch teils durch die fortdauernde Abnutzung der kursierenden Münzen, teils durch die sich verändernden Preise der edlen Metalle von Zeit zu Zeit eine Erneuerung derselben nötig, und so entstanden in Deutschland die verschiedenen Münzfuße. Man legte dabei die kölnische Mark (s. d.) zu Grunde und bestimmte, wieviel Stücke einer gewissen Münze aus einer feinen Mark von 16 Lot Silber oder 24 Karat Gold ohne Zusatz geprägt werden sollten. Die wichtigsten dieser Münzfuße waren: der zwischen Sachsen und Brandenburg 1667 verabredete sogen. zinnaische M., nach welchem die Mark Silber zu 10½ Thlr. oder 15¾ Guld. ausgeprägt wurde; der Leipziger oder 18-Guldenfuß von 1690, der die Mark zu 12 Thlr. oder 18 Guld. ausbrachte, und der zwar 1738 zum Reichsfuß erhoben, aber nicht allgemein eingeführt wurde; der preußische oder (nach dem damaligen Generalmünzdirektor Philipp Graumann genannte) Graumannsche M. von 1750 (durch das Edikt vom 29. März 1764 fester gestaltet), nach welchem die Mark zu 14 Thlr. ausgeprägt wurde; der Konventions- oder 20-Guldenfuß, nach welchem infolge einer 1753 zwischen Österreich und Bayern abgeschlossenen Konvention, welcher später bis 1763 der bayrische, schwäbische, ober- und niederrheinische Kreis sowie der Kurfürst und die Herzöge von Sachsen beitraten, die kölnische Mark fein Silber zu 20 Guld. oder 13 1/3 Thlr. ausgeprägt wurde. Die nach demselben geprägten Münzen nannte man Konventionsmünze. Der 24-Guldenfuß von 1776 war nur eine Modifikation des 20-Guldenfußes, indem nur der Gulden einen geringern Wert erhielt. Er wurde von Bayern und den benachbarten Staaten angenommen und galt bis zum Abschluß der Münzkonvention unter den Zollvereinsstaaten in Bayern, Württemberg, Baden, Hohenzollern, Großherzogtum Hessen, Nassau, Koburg und Meiningen. Man prägte aber (mit wenigen Ausnahmen) keine Kurantmünzen nach demselben, sondern münzte diejenigen des 20-Guldenfußes weiter, die aber eine um ein Fünftel höhere Geltung als ihr Nennwert erhielten. An die Stelle dieses Münzfußes trat durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 1/3 Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen wurde der Graumannsche M. beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter ausgebildet; der Konventionsfuß bestand in Österreich bis zu der Münzkonvention vom 24. Jan. 1857, durch die, wie in den Staaten des bisherigen Münzvereins, der neue österreichisch-deutsche M., welchem nicht mehr die Mark, sondern das Zollpfund zu Grunde lag, eingeführt ward. Für Norddeutschland wurde der 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. fein Silber), für Österreich der 45-Guldenfuß (45 Guld. aus 1 Pfd. fein Silber), für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß (52½ Guld. aus 1 Pfd. fein Silber) eingeführt. Erwähnenswert sind noch einige Münzfuße, die sich aber meist auf sogen. Rechnungsmünzen bezogen: der schleswig-holsteinische Kurantfuß, nach welchem 34 11/16 Mk. oder 11 9/16 Thlr. auf eine Mark gingen, während im großen Geschäftsverkehr nach der Hamburger Bankowährung gerechnet wurde; die hamburgische Bankvaluta, nach welcher früher 27 5/8 Mk. Banko oder 9 5/24 Speziesthlr., später 27¾ Mk. Banko oder 9¼ Speziesthlr. auf die Mark gingen; der Lübecksche oder lübische M., nach welchem die Mark zu 11 1/3 Thlr. oder 34 Mk. gerechnet wurde, der aber ein bloßer Rechnungsfuß geworden ist, da man im Verkehr sich der groben Sorten des 14-Thalerfußes bediente, wobei man den Thaler zu 40 Schill. oder 2½ Mk. rechnete, so daß dieser lübische M. thatsächlich ein 35-Markfuß war. Der eigentliche lübische M. galt in Lübeck und im Kleinverkehr in Hamburg. Die bremische Louisdor- oder Pistolenwährung, nach welcher die deutschen Pistolen zu 5 Thlr. gerechnet wurden, war bisher der einzige deutsche M., welchem eine Goldmünze zu Grunde lag, dessen Zahlwert daher nach dem Steigen und Fallen der Goldpreise veränderlich war. Alle diese Münzfuße haben jedoch seit der Einführung der deutschen Markwährung (s. Mark) im Verkehr keine Geltung mehr. Nur insofern haben sie auch jetzt noch eine Bedeutung, als die Beträge früher ausgestellter Schuldurkunden aus der frühern Währung in die jetzige umgerechnet werden müssen. Die Münzfuße in den außerdeutschen Ländern Europas sind natürlich sehr verschieden, da in jedem derselben eine Münzeinheit von anderm Wert eingeführt ist.

Münzgewicht, das wirkliche Gewicht einer Münze zum Unterschied vom Korn oder Gehalt an feinem Silber oder Gold; dann dasjenige Gewicht (Münzgrundgewicht), nach welchem die Schwere der Münzen und der Feingehalt derselben bestimmt wird (s. Mark, S. 259 f.).

Münzhoheit, s. Münzregal.

Munzingen, Dorf im bad. Kreis Freiburg i. Br., im Rheinthal, hat Weinbau, Kalksteinbrüche und (1885) 754 Einw. M. ist seit 1874 bekannt durch seine Funde am Tuniberg aus der ältesten Periode der Steinzeit. Vgl. "Ausland" (Stuttg. 1875).

Munzinger, Werner, Reisender und Linguist, geb. 21. April 1832 zu Olten in der Schweiz, studierte Naturwissenschaft, orientalische Sprachen und Geschichte in Bern, München und Paris, ging 1854 als Chef einer Handelsexpedition nach Massaua, verweilte 1855 in Keren, dem Hauptort der Bogos, und ließ als Resultat seiner Beobachtungen "Die Sitten und das Recht der Bogos" (Winterth. 1859) erscheinen. 1861 beteiligte er sich an der deutschen Expedition nach Zentralafrika unter Heuglin, kehrte aber 1864 nach den nördlichen und nordöstlichen Grenzländern Abessiniens zurück. Er wurde 1865 britischer Konsul in Massaua und leistete 1867 der englischen Armee in Abessinien die wichtigsten Dienste. 1868 übernahm er auch das französische Konsulat, welches er bereits früher verwaltet hatte, legte aber 1870 beide Konsulate nieder und bereiste von Aden aus mit Kapitän Miles die südöstlichen Küstenländer Arabiens. Nachdem er 1871 als Gouverneur von Massaua (mit dem Titel Bei) in die Dienste des Chedive getreten, annektierte er einen Teil der nordabessinischen Grenzländer und wurde 1872 zum Pascha und Generalgouverneur des östlichen Sudân ernannt. Ende Oktober 1875 unternahm er von Tadschurra aus einen Kriegszug in das Land der Galla, auf welchem er 14. Nov. von den letztern bei Aussa überfallen und verwundet wurde und 16. Nov. starb. M. veröffentlichte noch: "Ostafrikanische Studien" (Schaffh. 1864); "Die deutsche Expedition in Ostafrika" (Gotha 1865) und "Vocabulaire de la langue Tigré" (Leipz. 1865). Vgl. Dietschi und Weber, W. M., ein Lebensbild (Olten 1875).

Münzkabinett, s. Numismatik.

Münzkonventionen (lat.), s. Münzverträge.

Münzkunde, s. Numismatik.