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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Nassau

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Nassau (Geschichte).

er 9. April 1806 starb. Sein Sohn Wilhelm VI. verlor 1806 die Abteien und sogar seine nassauischen Stammlande, da er sich weigerte, dem Rheinbund beizutreten, ward aber nach Napoleons I. Sturz 1815 als Wilhelm I. zum König der Vereinigten Niederlande erhoben und für die in Deutschland verlornen Territorien mit dem Großherzogtum Luxemburg entschädigt (s. Niederlande, Geschichte). Er starb 1843, nachdem er 1840 abgedankt hatte, und ihm folgte sein Sohn Wilhelm II. und diesem 17. März 1849 dessen Sohn, König Wilhelm III., mit welchem die oranische Linie im Mannesstamm aussterben wird. Ein vierter Sohn des oben genannten Johann VI. von N.-Dillenburg, Johann Ludwig, stiftete die neue Hadamarer Linie, stellte in seinem Lande die katholische Religion wieder her und wurde 1650 vom Kaiser in den Reichsfürstenstand erhoben. Als sein Enkel Franz Alexander 1711 ohne männliche Erben starb, fielen seine Besitzungen an die damals noch übrigen Linien N.-Dietz und N.-Dillenburg.

Die gemeinsame Regierung der Fürsten Friedrich August von N.-Usingen und Friedrich Wilhelm von N.-Weilburg (1803-16) huldigte in mancher Hinsicht dem Fortschritt. So hoben dieselben die Leibeigenschaft 1808 auf, erließen 1811 ein auf dem Grundsatz gleichheitlicher Besteuerung beruhendes Steuergesetz und stellten die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, ihre Gleichberechtigung zu allen Ämtern gesetzlich fest. Ihrem Land gaben sie 1. und 2. Sept. 1814, zuerst von allen deutschen Fürsten, eine landständische Verfassung. Doch wurde die erste Landesversammlung erst von Herzog Wilhelm (1816-39) 1818 berufen und geriet mit der Regierung, an deren Spitze der dem Metternichschen System geneigte Minister v. Marschall stand, besonders wegen der Domänenfrage in Konflikt. Der Minister stellte die Domänen dem Patrimonialgut des herzoglichen Hauses gleich, behielt ihre Erträge als Zivilliste dem Herzog vor und verlangte sogar, daß die Staatssteuerkasse alljährlich einen Beitrag von 140,000 Gulden als Entschädigung für die durch Aufhebung der Leibeigenschaft erlittene Einbuße an die herzogliche Domänenkasse zahle. Schließlich bewilligten die Stände den Zuschuß bis 1820. Nach längern Zwistigkeiten während der 30er Jahre einigte sich endlich 1836 die Regierung mit den Ständen dahin, jene 140,000 Guld., zu 2,400,000 Guld. kapitalisiert, als 3proz. Domänenschuld auf das Land zu übernehmen, und 1837 wurden die Domänen für unveräußerlich erklärt. Am 1. Jan. 1836 trat N. dem Deutschen Zollverein bei; 27. Juni ward im Haag mit dem König der Niederlande ein Vertrag wegen Abtretung der agnatischen Ansprüche auf Luxemburg abgeschlossen, zufolge dessen N. 750,000 Guld. ausgezahlt erhielt.

Am 20. Aug. 1839 starb der Herzog Wilhelm und hatte seinen Sohn Adolf (geb. 24. Juli 1817) zum Nachfolger. Dieser gab den Wünschen der durch die Februarrevolution erregten Bevölkerung nach und vereinbarte mit einem nach einem neuen Wahlgesetz berufenen Landtag, der nur eine aus indirekten Wahlen hervorgegangene Kammer enthielt, eine neue Verfassung, welche 28. Dez. 1849 publiziert wurde. Der Herzog erklärte bereits unterm 29. Juni 1850 seinen Beitritt zu dem Dreikönigsbündnis, wozu die Kammer die Genehmigung erteilte. 1851 brachte die Regierung ein neues Wahlgesetz bei der Kammer in Vorschlag, stieß jedoch auf Widerstand und schickte die Deputierten heim (2. April). Nun lenkte man in das reaktionäre Fahrwasser wieder ein. Die Regierung publizierte 27. Sept. den Bundesbeschluß wegen Aufhebung der Grundrechte, beseitigte 28. Nov. die Verfassung und erließ ein neues Wahlgesetz. Seitdem gab es wieder zwei Kammern. Im Dezember 1851 trat der Ministerpräsident v. Wintzingerode, der seit 1849 an der Spitze der Verwaltung gestanden hatte, zurück und hatte im Februar 1852 den Fürsten Sayn-Wittgenstein-Berleburg zum Nachfolger. Während in den 50er Jahren das konservative Element im Landtag überwog, errang zuerst 1863 die liberale Partei, welche die Wiederherstellung der Verfassung von 1849 als ihre Hauptaufgabe betrachtete, bei den Wahlen die Oberhand. Unmittelbar nach Eröffnung des Landtags wurde (3. April 1864) Werren zum Direktor der Landesregierung ernannt, doch bedeutete dies keinen Systemwechsel. Als die Zweite Kammer sich 9. Aug. für die Wiederherstellung der Verfassung vom Dezember 1849 und des Wahlgesetzes vom April d. J. erklärte, wies die Regierung dies entschieden zurück und führte im Dezember die Auflösung des Landtags herbei. Bei den Neuwahlen zur Ersten und Zweiten Kammer Anfang 1865 errang die Opposition zwar den Sieg; doch gelang es den äußersten Anstrengungen der Regierung, ihre Partei um einige Stimmen zu verstärken. Die gouvernementale und klerikale Minderheit blieb aber bald aus den Sitzungen weg, so daß die Kammer beschlußunfähig ward. Wiederum schritt die Regierung zu einer Kammerauflösung, erreichte jedoch nur eine ansehnliche Verstärkung der liberalen Elemente.

Jetzt endlich entschloß sich der Herzog, Werren zu entlassen und durch eine Persönlichkeit von gemäßigterer Gesinnung, Winter, zu ersetzen. Allein für die innere Verwaltung blieb Werrens Einfluß auch noch ferner entscheidend, während der Adjutant des Herzogs, General v. Zimiecki, die auswärtige Politik Nassaus im österreichischen Sinn leitete. Unter diesen Umständen war es nicht anders zu erwarten, als daß der Herzog von N. im Sommer 1866 zu den entschiedensten Anhängern Österreichs zählte. Die österreichische Anfrage vom 16. März beantwortete er zustimmend und verfügte bereits 4. Mai die Mobilisierung seines Kontingents. Die Kammern wurden auf drei Wochen vertagt. Nachdem sie 5. Juni wieder zusammengetreten waren, erging an sie die Forderung eines außerordentlichen Kredits im Betrag von ca. 500,000 Guld. für Kriegszwecke. Gegen den Willen des Landtags stimmte die Regierung dem Bundesbeschluß vom 14. Juni zu und beantwortete die wiederholte Ablehnung der Kreditforderung (26. Juni und 6. Juli) mit einer Kammerauflösung. Mittlerweile war die Lage in Deutschland eine wesentlich andre geworden, die Schlacht von Königgrätz vorüber und der Herzog von N. jeden Augenblick einer feindlichen Okkupation seines Landes gewärtig. Sein Kontingent, eine Brigade, ließ er zwischen der Wetterau und N. hin- und hermarschieren; dasselbe sollte eine Vereinigung mit dem 8. Bundesarmeekorps suchen, zugleich aber auch die Einfälle preußischer Landwehrbataillone abwehren. Später wurden die nassauischen Truppen bei Günzburg an der Donau konzentriert und erst 8. Sept. ihres Eides und Dienstes durch den Herzog entlassen. Bereits Anfang Juli erging an die Bewohner Nassaus eine Proklamation des Fürsten von Hohenzollern, als des Generalgouverneurs von Rheinland und Westfalen, und Teile des Herzogtums wurden durch die Preußen besetzt. Der Herzog verließ 15. Juli nach dem Treffen von Aschaffenburg seine Hauptstadt, um sich zur Armee, d. h. fürs erste nach Mainz und dann nach Augsburg, zu begeben. Wenige Tage dar-^[folgende Seite]