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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Nassau

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Nassau (Geschichte).

durch welchen die Zusammengehörigkeit und Unveräußerlichkeit von ganz N. und das Recht der Erstgeburt anerkannt wurden. Durch den Frieden von Lüneville verlor er die Erbschaft Wilhelm Heinrichs II., der die Saarbrückschen Lande jenseit des Rheins besessen (1100 qkm oder 20 QM. mit 60,200 Einw.), ward aber beim Reichsdeputationshauptschluß 1803 mit den mainzischen Ämtern Königstein, Höchst, Rüdesheim, Hochheim, Oberlahnstein, Eltville, Kastel (dies ward 1806 an Frankreich abgetreten) u. a., mit dem pfälzischen Amt Kaub, den kurkölnischen Ämtern Deutz und Königswinter, den hessischen Ämtern Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Kleeberg, den Abteien Limburg, Romersdorf, Bleidenstadt, Sayn, der Grafschaft Sayn-Altenkirchen und den Reichsdörfern Soden und Sulzbach, im ganzen 1982 qkm (36 QM.) mit 92,000 Einw., entschädigt. Ihm folgte 1803 sein Bruder Friedrich August, der mit seinem Vetter Friedrich Wilhelm von N.-Weilburg dem Rheinbund und nach der Auflösung desselben dem Deutschen Bund beitrat, worin N. mit Braunschweig zusammen die 13. Stimme, im Plenum zwei Stimmen erhielt. Durch den Vertrag mit Preußen vom 31. Mai 1815 erhielt er gegen Abtretung mehrerer Ämter, wie Ehrenbreitstein etc., die oranisch-deutschen Besitzungen Dietz, Hadamar, Dillenburg und Beilstein. Schon bei dem Zutritt zu dem Rheinbund war N. zu einem unteilbaren Herzogtum erklärt und durch Besitzungen der Oranischen Linie vergrößert worden, die es aber 1813 und 1814 zum Teil zurückgeben mußte. Friedrich August regierte als souveräner Herzog gemeinschaftlich mit dem gleichfalls souveränen Fürsten Friedrich Wilhelm von N.-Weilburg, an welches nach dem am 24. März 1816 erfolgten Tod Friedrich Augusts, als des letzten Sprossen der N.-Usingischen Linie, sämtliche Besitzungen desselben fielen.

Dem Stifter der N.-Weilburger Linie, Ernst Kasimir, folgte 1655 sein Sohn Friedrich und diesem 1675 sein Sohn Johann Ernst, der, gleichfalls Fürst 1688, als kaiserlicher Generalfeldmarschall 1703 die Reichstruppen am Rhein gegen die Franzosen befehligte. Zwar ging durch den Lüneviller Frieden für N.-Weilburg unter Friedrich Wilhelms Regierung das Amt Kirchheimbolanden (440 qkm oder 8 QM. mit 18,000 Einw.) verloren; dafür aber ward es mit den kurtrierschen Ämtern Ehrenbreitstein, Montabaur, Limburg u. a., zusammen 881 qkm (16 QM.) mit 37,000 Einw., entschädigt. Friedrich Wilhelm starb 9. Jan. 1816. Sein Sohn Wilhelm vereinigte 24. März 1816, wie erwähnt, alle Lande der Walramschen Hauptlinie, 4515 qkm (82 QM.) mit 340,000 Einw., über die er seitdem als über ein unteilbares Herzogtum regierte.

Der Stifter der jüngern Linie des Hauses N., der Ottonischen, Graf Otto I., der zweite Sohn Heinrichs des Reichen, dem bei der Teilung 1255 die nassauischen Besitzungen auf dem rechten Lahnufer zufielen, hinterließ 1290 drei Söhne, von denen der älteste, Heinrich I., die Linie N.-Siegen und 1328 nach dem Tod seines jüngsten Bruders, Johann, den er beerbte, die Linie N.-Dillenburg, der zweite, Emich I., die alte Hadamarer Linie begründete. Letztere erlosch 1394 im Mannesstamm, und ihre Besitzungen fielen meist an N.-Dillenburg. Hier teilten nach dem Tod Heinrichs I. seine beiden Söhne, und der jüngere, Heinrich, begründete auf dem Westerwald die Nebenlinie N.-Beilstein, die 1561 ausstarb. Der ältere, Otto II., regierte in Dillenburg bis 1350; seine vier Enkel, die seit 1416 gemeinsam regierten, erwarben 1420 die Grafschaft Vianden im Herzogtum Luxemburg. Der älteste, Adolf, gewann durch Heirat die Grafschaft Dietz 1384 und hinterließ bei seinem Tod 1420 die Hälfte derselben dem Haus. N. Dem dritten, Engelbert I., welcher allein diese Linie fortsetzte, fielen infolge seiner Vermählung mit der Erbtochter der Herren von Polanen, Johanna, ausgedehnte Besitzungen in den Niederlanden (Breda) zu. Seine Enkel teilten: Engelbert II. erhielt 1475 die Gebiete in den Niederlanden, Johann V. in N. Des letztern Sohn Wilhelm der Reiche (1516-59) führte die Reformation in seinem Land ein und beendete den langjährigen katzenelnbogenschen Erbfolgestreit mit dem Landgrafen von Hessen 1557 durch einen Vergleich, wodurch er 450,000 Gulden und den hessischen Anteil an N.-Dietz erhielt; seitdem nannte er sich Graf von N.-Katzenelnbogen. Sein Bruder Heinrich III. hatte 1504 von seinem Oheim Engelbert II. die niederländischen Besitzungen geerbt; Heinrichs Sohn Renatus aber erwarb 1530 aus der Erbschaft seiner Mutter das Fürstentum Orange in Südfrankreich und hinterließ es, da er 1544 kinderlos starb, seinem Vetter Wilhelm I., dem Schweiger, dem Sohn Wilhelms des Reichen. Wilhelm I., der durch freiwilligen Verzicht von den nassauischen Stammlanden ausgeschlossen war, begründete die alte Linie N.-Oranien. Nach des großen Oraniers Ermordung (1584) folgte zunächst sein ältester Sohn, Philipp Wilhelm, bis 1618, hierauf der zweite, Moritz, der Erbstatthalter in den Niederlanden, bis 1625, dann der jüngste, Friedrich Heinrich (näheres s. Oranien). Dessen zweiter Nachfolger, Wilhelm III., bestieg nach Jakobs II. Vertreibung den Thron von England (1688); da er aber 1702 kinderlos starb, so erlosch mit ihm die alte Linie N.-Oranien. Wilhelms des Reichen ältester Sohn, Johann VI. (1559-1606), der in N.-Dillenburg gefolgt war, hob in seinem Lande die Leibeigenschaft auf. Nach seinem Tod begründete von seinen Söhnen Johann der Mittlere die Linie N.-Siegen, die sich später in einen katholischen und einen reformierten Zweig teilte und erst 1743 erlosch. Ihre Besitzungen fielen an die Linie N.-Dietz (Neu-Oranien). Johannes VI. zweiter Sohn, Georg, ward Stifter der neuen Linie. N.-Dillenburg, die aber 1739 wieder ausstarb. Ein Seitenzweig dieser Linie war N.-Schaumburg, dessen Besitzungen 1676 an Anhalt-Bernburg fielen. Der dritte Sohn Johanns, Ernst Kasimir, Statthalter von Friesland und Groningen, hatte 1606 die Linie N.-Dietz (Neu-Oranien), den jetzt allein noch fortblühenden Zweig der Ottonischen Hauptlinie, gegründet. Sein Sohn Wilhelm Friedrich wurde 1654 zum Reichsfürsten erhoben, dessen Enkel Johann Wilhelm Friso erbte 1702, nach dem Tode des Königs Wilhelm III. von England, alle Besitzungen des Hauses N.-Oranien, mit Ausschluß von Orange, Mörs, Lingen, Neuenburg und Valengin, die der König dem Haus Brandenburg vermacht hatte. Doch ward das Fürstentum Orange 1713 an Frankreich abgetreten. Johann Wilhelm Frisos Nachfolger Wilhelm IV. Karl Heinrich Friso vereinigte 1743 alle N.-Ottonischen Lande und erhielt 1748 die Erbstatthalterwürde der Vereinigten Niederlande. Ihm folgte 1751 sein Sohn Wilhelm V., der anfangs unter Vormundschaft seiner Mutter, der englischen Prinzessin Anna, regierte. Er legte, da die Niederlande von den Franzosen besetzt worden waren, 1795 die Erbstatthalterwürde nieder und erhielt im Lüneviller Frieden die Abteien Fulda und Korvei zur Entschädigung zugewiesen, worauf