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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Nibelungenlied

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Nibelungenlied (Entstehung; Ausgaben und Übersetzungen).

Hohenemser Handschrift (A) beruht, erschien in des Schweizers Ch. H. Myller "Sammlung deutscher Gedichte aus dem 12.-14. Jahrhundert" (Berl. 1782). Indes wurde die Bedeutung des Gedichts damals nur von sehr wenigen, unter denen der Historiker Johannes v. Müller obenan steht, erkannt. Erst durch Fr. Heinr. v. d. Hagens verdienstvolle Bemühungen wurde das N. Gegenstand allgemeinern Interesses und wissenschaftlicher Forschung. Auf dem Gebiet der letztern waren besonders K. Lachmanns Untersuchungen epochemachend. Durch F. A. Wolffs Theorie von der Entstehung der Homerischen Gedichte angeregt, unterzog Lachmann auch das N. einer mit eminentem Scharfsinn angestellten Prüfung in Bezug auf seine Urheberschaft. Er kam zu dem Resultat, daß in den verschiedenen erhaltenen Handschriften eine dreifache Gestalt des Gedichts vorliege, eine verhältnismäßig älteste, um 1210 entstandene und in der einen der Hohenemser Handschriften (der Münchener, A) bewahrte Dichtung, eine erste erweiternde Bearbeitung derselben in der St. Galler Handschrift (B) und eine zweite vor 1225 verfaßte, wiederum erweiternde Bearbeitung in der andern Hohenemser (Laßbergschen) Handschrift (C). Lachmann suchte ferner zu erweisen, daß auch jene älteste Rezension der Handschrift A aus verschiedenen Stücken von ungleichem Alter bestehe. Einzelne Rhapsodien seien darin zu einem Ganzen zusammengeflossen und mit Unechtem gemischt worden. Bei der Auffindung dieses Unechten legte er ein bestimmtes Zahlensystem zu Grunde, da er erkannt haben wollte, daß kleinere Abschnitte von je 7 Strophen ein Lied von 28 Strophen bildeten. Solcher von verschiedenen Verfassern unabhängig gedichteten Lieder nahm er 20 an, sie nach sachlichen und sprachlichen Unterscheidungsmomenten ausscheidend und einzelne Strophen spätern Interpolatoren zuweisend. Jene 20 Lieder sollte dann ein andrer Poet (Bearbeiter und Anordner) zu Einem Gedicht, unserm "Lied von der Nibelunge Not", zusammengefügt haben. Diese Theorie war zum unumstößlich erachteten Dogma der Lachmannschen Schule geworden. Da trat 1854 A. Holtzmann gegen dasselbe mit scharfen Waffen auf, behauptete die Einheit des Gedichts, widerlegte mit schlagenden Gründen Lachmanns Annahme, daß die Handschrift A die älteste Fassung des Nibelungenlieds überliefere, behauptete vielmehr, diese sei in C erhalten, stellte die Notwendigkeit der Annahme eines uralten, zusammenhängenden, aber verloren gegangenen Gedichts auf und nahm als den Verfasser dieses letztern einen gewissen Konrad, Schreiber des Bischofs Pilgrim von Passau, an, auf welchen die "Klage" hinweist. Zu gleicher Beurteilung der Handschriften gelangten F. Zarnckes Nibelungenforschungen, und die neuen Ausgaben des Nibelungenlieds von dem eben genannten Gelehrten (1856) und von Holtzmann (1857) sind, jener Wertschätzung entsprechend, auf den Text C gegründet. In ein ganz neues Stadium trat die Nibelungenfrage, als Fr. Pfeiffer 1862 die von ihm geteilte Ansicht Holtzmanns von der einheitlichen Schöpfung des Gedichts dahin präzisierte, bez. abänderte, daß er eine ganz bestimmte Persönlichkeit als den Dichter des Nibelungenlieds bezeichnete. Die Grundlage dieser Annahme besteht in dem notorischen Verhältnis, daß in Bezug auf die strophischen Formen der Poesie in Deutschland bis gegen 1250 ein streng beobachtetes Gesetz galt: nämlich, daß der Erfinder einer Strophe zugleich ihr Eigentümer war und allein sich ihrer bedienen durfte. Das Versmaß des Nibelungenlieds aber, die Nibelungenstrophe (s. unten), entspricht in ihrem Bau genau der strophischen Form, welcher sich der älteste deutsche Liederdichter, der unter dem Namen Kürenberg (s. d.) bekannte Minnesinger, in den von ihm überlieferten Liedern bedient hat. Demnach ist, so schließt Pfeiffer, die Nibelungenstrophe Eigentum des Kürenbergers, und dieser (dessen schöpferische Zeit etwa zwischen 1120 und 1140 fällt) ist auch der Verfasser des Nibelungenlieds. Zwar kann letzteres die Gestalt, in welcher es heute vorliegt, aus formellen Gründen erst nach 1190 empfangen haben; allein dies widerlegt nicht die Identifizierung seines Urhebers mit dem fraglichen Minnesinger. Danach wäre, wie schon Holtzmann nachzuweisen versuchte, unser N. nicht das ursprüngliche Werk des Dichters, sondern die spätere, nach dem verfeinerten Geschmack der höfischen Welt vorgenommene Umarbeitung eines ältern Gedichts, und die älteste Gestalt dieser Umarbeitung läge in der Laßbergschen Handschrift (C) vor. Von spätern Forschern trat namentlich K. Bartsch der Ansicht Pfeiffers bei, während Rieger, Müllenhoff, v. Liliencron, Zacher, Scherer, v. Muth und Henning Lachmanns Standpunkt festhielten. Bartsch stützt die Resultate seiner Studien vornehmlich auf Untersuchungen metrischer und sprachlicher Eigentümlichkeiten, insbesondere des Reims, wobei ihm die genaue mit andern mittelalterlichen Dichtungen angestellt Vergleichung das Ergebnis lieferte, daß die ursprüngliche Abfassung des Nibelungenlieds in die Jahre 1140-1150 zu setzen sei, und daß wir weder in der von Lachmann bevorzugten Handschrift A noch in der von Holtzmann und Zarncke für die älteste erklärten Handschrift C den frühsten Text der spätern Bearbeitung zu suchen haben, sondern daß zwei Bearbeitungen des uns verlornen, in Assonanzen gedichteten Originals erhalten seien, deren eine durch C, die andre durch B (die St. Galler Handschrift) am besten vertreten sei, während A von letzterer nur einen gekürzten Text enthalte. Dieser Annahme von zwei verschiedenen Rezensionen eines ältern Textes hat sich neuerdings, besonders nach den Untersuchungen von Paul ("Zur Nibelungenfrage", in den "Beiträgen zur Geschichte der deutschen Sprache", Bd. 3), auch Zarncke angeschlossen. Die Ansicht dagegen, daß jenes Original in die Mitte des 12. Jahrh. hinaufreiche und von dem Kürenberger herrühre, wird nur noch von wenigen geteilt. So hat die Lehre von der Einheit des Gedichts, welche aus ästhetischen Gründen schon weit früher, unter andern durch L. Bauer und L. Uhland, vertreten wurde, auch vom Standpunkt der Wissenschaft aus eine schwer zu erschütterte Befestigung erhalten, wenn auch der Name des Dichters sich niemals mit Sicherheit wird feststellen lassen. - Die sogen. Nibelungenstrophe besteht aus vier paarweise gereimten Verszeilen, deren jede in zwei Hälften mit je drei Hebungen, aber von ungleichartiger Beschaffenheit zerfällt, indem die erste Hälfte einen weiblichen, die zweite einen männlichen Schluß hat, die zweite Hälfte der vierten Zeile aber vier Hebungen enthält. Im Auftakt können zwei Kürzen stehen, die Senkungen können auch ganz fehlen, so daß zwei Hebungen nebeneinander zu stehen kommen. Vgl. Simrock, Die Nibelungenstrophe (Bonn 1858). [Ausgaben, Übersetzungen etc.] Unter den ältern Ausgaben des Nibelungenlieds sind die noch jetzt wichtigen: "Der Nibelungen Lied", zum erstenmal in der ältesten Gestalt aus der St. Galler Handschrift herausgegeben von v. d. Hagen (Berl. 1820); "Der Nibelunge Not und die Klage", von K. Lachmann (das. 1826, 10. Abdruck des Textes 1881). "Zwanzig Lieder von den Nibelungen", von Lachmann (das. 1840);