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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Oldenburg

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Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte).

heiratung mit dem letzten Sprößling der Delmenhorster Linie, Adelheid, auch Delmenhorst. Er starb 1440 im Bann; von seiner zweiten Gemahlin, der Herzogin Hedwig von Holstein, hinterließ er drei Söhne, Moritz V., Christian VIII. und Gerhard. Christian ward 1448 von den Dänen zum König gewählt und übergab 1454 seine Grafschaft seinem jüngern Bruder, Gerhard, da Moritz Geistlicher geworden war. Dieser griff aber zu den Waffen und errang nach hartnäckigen Kämpfen die Grafschaft Delmenhorst 1463. Als er 1464 starb, nahm Gerhard als Vormund seines unmündigen Sohns Jakob Delmenhorst wieder in Besitz. Nach mehrfachen Kämpfen um Holstein mit dem König Christian I. von Dänemark, der nach des Herzogs Adolf Tod 1460 als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein von den Ständen dieser Länder anerkannt worden, schlug Gerhard 1475 die Bremer beim Dorf Paradies in einer blutigen Schlacht (die "Bremer Taufe" genannt). Im folgenden Jahr kam ein Vergleich zu stande, worin der Graf versprach, die Bremer Kaufleute ungefährdet ziehen zu lassen; da er aber dessenungeachtet seine Räubereien auf Land- und Wasserstraßen von neuem begann, zog der Erzbischof Heinrich von Bremen in Verbindung mit Lübeck, Hamburg und Buxtehude gegen ihn, eroberte Delmenhorst, vertrieb Gerhard aus O. und zwang ihn, zu gunsten seiner Kinder die Regierung niederzulegen (1483). Verdient hatte sich Gerhard um sein Land dadurch gemacht, daß er eine regelmäßige Eindeichung der Marschen veranstaltete.

Von Gerhards sechs Söhnen führte nur Johann XIV. das Geschlecht fort. Er schlug die Butjadinger 1499; diese fielen aber infolge des Siegs der Dithmarschen bei Hemmingstedt (17. Febr. 1500), welcher den Brüdern des Grafen, Adolf und Otto, das Leben kostete, wieder ab und behaupteten sich im September siegreich gegen ein oldenburgisches Heer, das durch Braunschweiger und Bremer verstärkt war. Erst 1514 wurden sie von Johann und den Herzögen von Braunschweig abermals angegriffen und 14. Febr. bei Hartwarden entscheidend geschlagen. Graf Edzard von Ostfriesland wurde so hart bedrängt, daß er sich 1517 zur Abtretung des Stedinger- und Butjadingerlandes verstand, wogegen ihm der Besitz von Jever überlassen wurde. Johann hatte bei der Verteilung des eroberten Landes den vierten Teil erhalten; die übrigen drei Viertel erwarb er sich 1521 und 1523 von den Herzögen von Braunschweig durch Kauf. Er hinterließ 1526 vier Söhne: Johann XV., Georg, Christoph und Anton I., von denen letzterer vom Kaiser die Belehnung mit O. und Delmenhorst erlangte. Er beförderte die Reformation in seinem Land, hob die Klöster auf, zog die geistlichen Güter ein, schloß sich aber, als die Kaiserlichen 1547 in Niedersachsen eindrangen, an diese an und benutzte die Gelegenheit, um Delmenhorst zu erstürmen (2. April 1547) und zum bleibenden Besitztum seines Hauses zu machen. Anton starb 1573. Die beiden Söhne Johanns XV., Johann XVI. und Anton II., gerieten in Streit über die Teilung des Erbbesitztums und erlebten beide das Ende des hierüber beim Reichshofrat geführten Prozesses nicht. Johann erhielt 1575 durch Erbschaft die Herrschaft Jever und zugleich die damit verbundenen Ansprüche auf Kniphausen. Vor seinem Tod 1603 hatte er das Recht der Erstgeburt für das Haus O. festgestellt. Dies galt aber, da sein Bruder Anton zu Delmenhorst Kinder hatte, zunächst nur für O., wo dem Vater nunmehr Anton Günther folgte, der durch ein vom Kaiser Ferdinand II. 1623 ausgestelltes und 1653 feierlich erneuertes Zolldiplom die Erlaubnis zur Erhebung eines Weserzolls erhielt, der später so erträglich wurde, daß er den fünften Teil der gesamten Einkünfte Oldenburgs ausmachte. Während des Dreißigjährigen Kriegs wußte Anton Günther durch sein kluges und standhaftes Benehmen die Neutralität des Landes zu behaupten. Durch Vergleich gelangte er 1624 gegen Bezahlung von 50,000 Reichsthalern zum Besitz von Kniphausen, und durch den plötzlichen Tod des Grafen Christian IX. von Delmenhorst, des Sohns von Anton II., fiel auch Delmenhorst 1647 an ihn zurück.

Da Anton Günther kinderlos war, ging die Succession an die Linie des Hauses O. über, welche in Dänemark und Holstein regierte; diese Linie aber hatte sich nach dem Tod König Friedrichs I. in zwei Linien geteilt (1544), in die von Holstein-Gottorp, von welcher Christian Albrecht das Haupt war, und in die königlich dänische. In dem Rendsburger Erbvertrag vom 16. April 1649 wurden Dänemark und Holstein-Gottorp zu Lehnserben eingesetzt, in deren Namen Anton Günther die Regierung bis an seinen Tod (19. Juni 1667) fortführte. Gegen den Vollzug des Rendsburger Erbvertrags protestierte jedoch der von der Succession ausgeschlossene Herzog von Holstein-Plön, verglich sich aber vor Ende des Prozesses mit König Christian V. von Dänemark dahin, daß er gegen eine Entschädigung seine Ansprüche auf O. an den König abtrat und demselben auch seine Ansprüche auf den gottorpschen Anteil überließ. Obschon er nun den Prozeß, der inzwischen beendigt war, wirklich gewann, trat doch Christian V. vermöge des Vergleichs in den alleinigen Besitz von O. (1676). Unter seinen Nachfolgern Friedrich IV., Christian VI., Friedrich V. und Christian VII. genoß das Land einer glücklichen Ruhe; selbst die Stürme des Siebenjährigen Kriegs gingen unschädlich an ihm vorüber. Durch den Traktat vom 1. Juni 1773 überließ Christian VII. O. dem Großfürsten Paul von Rußland aus dem Haus Holstein-Gottorp, der dafür auf die gottorpschen Besitzungen und Ansprüche in Schleswig-Holstein verzichtete. Paul nahm in der That 1. Juni 1773 O. in Besitz, trat es aber sofort an seinen Vetter, den Bischof von Lübeck, Friedrich August, von der jüngern gottorpschen Linie, und eventuell an die Nachkommen von dessen Bruder Georg Ludwig ab. Kaiser Joseph II. erhob 22. März 1777 O. zu einem Herzogtum.

Nach Friedrich Augusts Tod 1785 wurde seinem gemütskranken Sohn Peter Friedrich Wilhelm dessen Vetter, der Koadjutor und nachmalige Fürstbischof von Lübeck, Peter Friedrich Ludwig, als regierender Administrator beigeordnet. Dieser vortreffliche Fürst tilgte alle Staatsschulden und widmete überhaupt seine ganze Sorgfalt den Landesangelegenheiten. Zwar verlor er durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 den einträglichen Elsflether Zoll, den dann der Wiener Kongreß für immer beseitigte, und einige kleine Gebietsteile an Bremen und Lübeck, erhielt aber dafür das bisherige Bistum Lübeck als erbliches Fürstentum, das hannöversche Amt Wildeshausen und die münsterschen Ämter Vechta und Kloppenburg. 1806 wurde O. wegen der Verwandtschaft seines Fürstenhauses mit Rußland durch Holländer und Franzosen besetzt und die herzogliche Familie zur Flucht gezwungen; im Tilsiter Frieden ward zwar O. zurückgegeben, und es trat 10. Okt. 1808 dem Rheinbund bei, aber schon 1810 schlug Napoleon I. dem Administrator vor, O. gegen Erfurt zu vertauschen, und als er dies ablehnte, nahm Napoleon das Land 10. Dez. 1810 in Besitz