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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Österreich, Kaisertum

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Österreich, Kaisertum (Wohlthätigkeitsanstalten, Landwirtschaft).

theken, welche sich in Hofbibliotheken, Studienbibliotheken, Bibliotheken der Stifter und Klöster, von Anstalten und Behörden, Vereinen und Korporationen, endlich Bibliotheken von Privatpersonen gliedern, ist die reichste die Hofbibliothek in Wien mit 420,000 Bänden; über 50,000 Bände haben außerdem noch 21 Bibliotheken. Naturwissenschaftliche Sammlungen in größerm oder geringerm Umfang haben alle Hoch- und Mittelschulen; die größten Institute dieser Art sind das naturhistorische Hofmuseum, die anatomischen Sammlungen der Universität und der ehemaligen Josephsakademie in Wien, die geognostische Sammlung der geologischen Reichsanstalt u. a. Mit archäologischen und Kunstsammlungen ist Wien reich versehen; auch in mehreren Provinzstädten befinden sich Landesmuseen. Größere, dem Publikum zugängliche Gemäldegalerien besitzt Ö. 12, unter welchen die des kunsthistorischen Hofmuseums (ehemalige Belvederegalerie) die hervorragendste ist. In Wien befindet sich auch die große Kupferstichsammlung Albertina. Von bedeutendem Einfluß ist die periodische Presse, welche (1885) durch 1641 Zeitungen vertreten ist. Hiervon erscheinen 744 in Niederösterreich, nächstdem 328 in Böhmen. Nach Sprachen erscheinen in der ganzen Monarchie 1071 in deutscher, 225 in tschechischer, 108 in polnischer, 95 in italienischer die übrigen in slowenischer, ruthenischer, hebräischer und andern Sprachen. Politische Blätter sind 494, Tagesblätter 108 periodische Druckschriften.

An Wohlthätigkeitsanstalten besitzt Ö. 10,702 Armeninstitute, welche jährlich 270,000 Arme unterstützen, ferner 1538 Versorgungsanstalten mit 36,800 Verpflegten, 137 Waisenhäuser mit 7880 Kindern, 23 Krippen, 371 Kindergärten und 329 Kinderbewahranstalten mit zusammen 86,000 Kindern, 171 öffentliche Krankenhäuser, welche eigne Fonds besitzen, deren Abgänge jedoch aus dem Staatsschatz gedeckt werden, und 366 private Krankenhäuser, zusammen mit jährlich 278,000 verpflegten Kranken, 21 öffentliche Irrenhäuser (außerdem 5 private, insgesamt mit 11,500 Pfleglingen). Das Vermögen dieser Institute besteht meist aus wohlthätigen Stiftungen; reichen deren Zinsen nicht aus, so erhalten sie Zuschüsse von den Gemeinden. Außerdem bestehen in Ö. 18 Gebäranstalten mit über 16,000 verpflegten Müttern und 15,000 Kindern, 14 Findelanstalten mit 12,000 in der Anstalt, 36,000 auswärts verpflegten Kindern, 16 Taubstummenanstalten mit 1300 Taubstummen, 10 Blindeninstitute mit 600 Blinden. Doch reichen die letzterwähnten Humanitätsanstalten für die große Zahl der Pflegebedürftigen bei weitem nicht aus. Zu den Wohlthätigkeitsanstalten lassen sich noch rechnen die zahlreichen Versorgungsanstalten gegen Einzahlung (Witwen- und Waisenkassen, Pensionsfonds u. a.), die Volksküchen, Suppenanstalten, Asyle etc.

Land- und Forstwirtschaft. Bergbau.

Der landwirtschaftliche Betrieb bildet in Ö., wenn auch die gewerbliche Thätigkeit sich in den letzten Jahrzehnten ansehnlich entwickelt hat, doch in überwiegende Maß die Hauptbeschäftigung der Bewohner. Nach der letzten Volkszählung vom 31. Dez. 1880 kamen auf die Berufsgruppe der Land- und Forstwirtschaft 13,025,099, dagegen auf jene der Industrie nebst Bergbau, Handel und Transportwesen nur 7,083,739 Personen. Was die österreichische Agrarverfassung betrifft, so besaßen Tirol, Dalmatien und ein Teil des österreichisch-illyrischen Küstenlandes bereits seit alter Zeit die Freiheit des Grundeigentums. Teilweise ist in diesen Ländern das italienische Kolonensystem verbreitet. In den übrigen Ländern wurde die Leibeigenschaft unter der Regierung des Kaisers Joseph II. aufgehoben und an ihre Stelle ein gemäßigtes Unterthanenverhältnis gesetzt, welches jedoch nebst allen aus demselben entspringende gutsherrlichen Rechten und bäuerlichen Lasten im Jahr 1848 beseitigt wurde (teilweise gegen Entschädigung aus den Grundentlastungsfonds). Die sonstigen frühern Beschränkungen, welche in Bezug auf den Erwerb unbeweglicher Güter bestanden, fielen durch die in demselben Jahr sowie durch das Staatsgrundgesetz vom 21. Dez. 1867 ausgesprochene Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Die verschiedenartige den Landwirtschaftsbetrieb belästigenden Dienstbarkeiten, als Holzungsrechte, Weiderechte auf fremdem Grund, Feldservitute etc., wurden infolge des Patents vom 5. Juli 1853 reguliert und großenteils abgelöst. Rücksichtlich der Größe des Grundbesitzes herrscht im allgemeinen eine ziemlich weit gehende Zerstückelung des Bodens, indem auf einen Grundbesitzer nur 5,8 Hektar Grundfläche kommen. Am weitesten ist die Zerstückelung im Küstenland (3,5 Hektar auf einen Grundbesitzer), Galizien (3,9) und Mähren (4,1) geführt; Niederösterreich, Böhmen, Schlesien, Krain, Bukowina und Dalmatien stehen in der Mitte, wogegen Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, endlich Kärnten (13 Hektar) und Salzburg (20,6 Hektar) verhältnismäßig den größten Grundbesitz aufweisen. Förderungsmittel der Landwirtschaft sind die landwirtschaftlichen Vereine, welche in den letzten Jahren in lebhafterm Aufschwung sind und (1884) in der Zahl von 704 (328 in Böhmen, mit dem Landeskulturrat als Zentralorgan, 115 in Niederösterreich etc.) bestehen, die landwirtschaftlichen Lehranstalten, von welchen bereits die Rede war, die Anstalten für den landwirtschaftlichen und Bodenkredit und die Versicherungsanstalten gegen Feuer- und Hagelgefahr sowie gegen Viehunfälle.

Der Boden ist im allgemeinen fruchtbar, obwohl hierin vielfache Abstufungen unter den einzelnen Kronländern vorkommen, welche von der geographischen Lage, der vertikalen Erhebung, der Temperatur, der Menge des Niederschlag etc. abhängen. Von je 100 Hektar der Oberfläche Österreichs sind 94,29 produktiv. Zwischen dem unproduktiven Boden der westlichen Länder und jenem des Ostens herrscht übrigens ein wesentlicher Unterschied. Im W. ist durch Fleiß und Anstrengung der ganze anbaufähige Boden wirklich auch angebaut, die noch vorhandenen unproduktiven Flächen können somit thatsächlich nicht in produktive verwandelt werden; im O. können bei genügenden wohlfeilern Arbeitskräften und durch eine rationelle Bewirtschaftung noch viele Strecken in produktive verwandelt werden, welche zur Zeit ihren Platz unter den unproduktiven einnehmen. Nach Kulturarten verteilt sich der landwirtschaftlich benutzte Boden folgendermaßen:

Hektar Proz. vom Gesamtareal

Ackerland 10636872 35,45

Wiesen 3078172 10,26

Gärten 372060 1,23

Weingärten 248326 0,83

Hutweiden 2663908 8,88

Alpen 1399780 4,67

Waldungen 9777414 32,59

Seen, Sümpfe und Teiche 114124 0,38

Produktive Fläche: 28290656 94,29

Unproduktive Fläche 1711782 5,71

Zusammen: 30002438 100,00