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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Papst; Papstregesten; Papststein; Papsttum; Papstwahl; Papúa

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Papst - Papua.

gegen war die kirchliche Macht des Papsttums während des ungewöhnlich langen Pontifikats Pius' IX. sehr gestiegen, und der päpstliche Absolutismus, der alle Befugnisse der untern Instanzen in sich aufgesogen hatte, erlangte seinen formellen Abschluß durch die Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem vatikanischen Konzil 18. Juli 1870. Pius' IX. Nachfolger Leo XIII. (seit 1878) verharrte allerdings in der ablehnenden Haltung gegen Italien, trat aber in kirchlicher Beziehung gemäßigt auf, suchte die demagogische Presse der klerikalen Parteien zu zügeln und mit den Regierungen, besonders mit dem Deutschen Reich und Preußen durch Beendigung des Kulturkampfes, ein gutes Verhältnis herzustellen.

Was die Papstwahl anlangt, so wurde in den ersten drei Jahrhunderten der P., wie jeder andre Bischof, von Geistlichkeit und Volk gewählt. Als die Kaiser Christen wurden, beanspruchten sie bald das Recht, bei der Papstwahl mitzusprechen. Odoaker verordnete 483, daß nur ein dem König wohlgefälliges Individuum gewählt werden solle, und Theoderich der Ostgote ernannte selbst den P. Felix IV. Nach Vernichtung der gotischen Herrschaft übten die Kaiser von Konstantinopel und in ihrem Auftrag die Exarchen von Ravenna das Bestätigungsrecht aus; sie ließen sich für die Bestätigung eine bestimmte Taxe zahlen, welche erst von Konstantin V. erlassen wurde. Inzwischen gaben die römischen Konzile von 606 und 769 manche Vorschriften für die Regulierung der Papstwahl. Im 9. und 10. Jahrh. fiel dieselbe der Gewalt der römischen Großen anheim (Pornokratie). Otto I. bestimmte, daß die Papstweihe nur in Gegenwart und nach Einwilligung der kaiserlichen Gesandten geschehen könne, und in der That übten von nun an die deutschen Kaiser eine Zeitlang einen gewissen Einfluß auf die Besetzung des heiligen Stuhls aus, bis P. Nikolaus II. die Papstwahl dem kaiserlichen Einfluß mehr entzog. Sein Nachfolger Alexander II. wurde bereits ohne Zustimmung des kaiserlichen Hofs gewählt und konsekriert; Gregor VII. wurde ebenfalls ohne Wissen des Kaisers gewählt, doch holte er dessen Genehmigung wenigstens für die Konsekration ein. Das dritte Laterankonzil (1179) übertrug die Papstwahl ausschließlich den Kardinälen, und das Konzil von Lyon (1274) richtete das noch heute bestehende Konklave (s. d.) ein.

Vgl. Baxmann, Die Politik der Päpste von Gregor I. bis Gregor VII. (Elberf. 1868-69, 2 Bde.); Jaffé, Regesta pontificum romanorum usque ad annum 1198 (2. Aufl., Berl. 1881 ff.); Potthast, Regesta pontificum 1198-1304 (das. 1874-75, 2 Bde.); Zöpffel, Die Papstwahlen vom 11.-14. Jahrhundert (Götting. 1871); Ranke, Die römischen Päpste in den letzten vier Jahrhunderten (8. Aufl., Leipz. 1885, 3 Bde.); P. Müller, Die römischen Päpste (Wien 1847-57, 17 Bde.); Haas, Geschichte der Päpste (Tübing. 1859); Wattenbach, Geschichte des römischen Papsttums (Berl. 1876); Lanfrey, Histoire politique des papes (neue Ausg. 1880); Creighton, History of the papacy during the period of the reformation (Lond. 1882-87, 4 Bde.); Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters (Freib. i. Br. 1885 ff.); Nielsen, Die Geschichte des Papsttums im 19. Jahrhundert (a. d. Dän., 2. Aufl., Gotha 1880); Woker, Das kirchliche Finanzwesen der Päpste (Nördl. 1878); Gregorovius, Die Grabdenkmäler der Päpste (2. Aufl., Leipz. 1881); Geffcken, Die völkerrechtliche Stellung des Papstes (Berl. 1885).

Papst, ein wie Kardinal oder Bischof (s. d.) bereitetes Getränk aus Tokayer oder einem andern süßen Ungarwein; auch eine Mischung zu gleichen Teilen von Bischof und Kardinal, stark auf Eis gekühlt.

Papstregesten, s. Regesten.

Papststein, ein 438 m hoher Felsen in der Sächsischen Schweiz, südwestlich von Schandau auf der linken Elbseite, mit prachtvoller Aussicht.

Papsttum, s. Papst.

Papstwahl, s. Papst.

Papúa (v. malaiischen papuwah, "kraushaarig"), ein Menschenstamm, welcher ganz Melanesien, also Neuguinea, den Neubritannia-Archipel, die Salomoninseln, die Neuen Hebriden, Neukaledonien mit den Loyaltyinseln und den Fidschi-Archipel (australische Papuanen), sowie in größern und kleinern Resten die Molukken mit Halmahera, die Bandainseln, die östliche Hälfte von Floris, Pulo Tschindana u. a. (asiatische Papuanen) bewohnt. Auch die Mincopies auf den Andamanen, die im Aussterben begriffenen Semang auf Malakka und die Aeta auf den Philippinen werden hierher gerechnet. Die der letztern Abteilung angehörigen P. bezeichnet man auch als Negrito (s. d.). Die Rassenmerkmale der P. (s. Tafel "Ozeanische Völker", Fig. 9-11) sind: hohe Schmalschädel, prognathe Kiefer, fleischige und etwas aufgeschwollene Lippen. Die breite Nase krümmt sich nach unten, wodurch der Gesichtsausdruck jüdisch erscheint. Das stark abgeplattete, üppige, lange Kopfhaar wächst nicht, wie man annahm, in Büscheln auf dem Schädel, sondern gleichmäßig, wird aber durch Fett u. a. zu Büscheln vereinigt und umgibt das Haupt perückenartig als eine oftmals mächtige Krone. Die Haut ist dunkel, fast schwarz in Neukaledonien, braun auf Neuguinea, blauschwarz auf den Fidschiinseln. Die Kleidung besteht bei den Frauen in einem Fransengürtel, bei den Männern in einem Lendentuch, auch wohl nur in einem Blatt u. dgl. Den Körper schmücken die P. auf mancherlei Weise: mit Halsketten, Arm- und Ohrringen, Federn, Muscheln etc. Die Haut wird zuweilen tättowiert, jedoch nicht in so kunstvolle Weise wie bei den Polynesiern; oft wird sie in grotesker Weise mit bunten, meist roten, Erdfarben bemalt. Die Wohnungen bestehen in Neuguinea etc. in den am Meeresstrand errichteten Dörfern aus Hütten, welche auf eingerammten Pfählen errichtet sind, so daß bei der Flut das Wasser darunterfließen kann. Auch da, wohin die Flut nicht reicht, sind sie in ähnlicher Weise erbaut. Auf andern Inseln sind die großen und geräumigen Hütten oft mit mancherlei Zieraten geschmückt. Auch die Geräte und Fahrzeuge sind oft reich verziert. Letztere sind namentlich auf den Fidschiinseln von bedeutender Größe (bis 36 m lang und 8 m breit und mit Masten von 21 m Höhe versehen). Die Werkzeuge der P. sind undurchbohrte Steingeräte; als Kochgeschirre brauchen sie irdene Gefäße, wodurch sie sich von den Polynesiern unterscheiden, die solche nicht besitzen. Bogen und Pfeile als Jagdwaffen findet man auf Neuguinea und den nächsten Inselgruppen, außerdem Keulen, Speere etc. Die P. leben von Ackerbau, Baumzucht und Fischfang, die Felder sind eingezäunt; in Neukaledonien waren Wasserleitungen nach weiten Entfernungen angelegt. Als Fleischnahrung dient das Schwein, das nur in Neukaledonien fehlte, und auch der Hund, die beiden einzigen Haustiere. Dabei waren die P., namentlich auf Neuguinea, Neukaledonien und den Fidschiinseln, in erschreckender Weise der Menschenfresserei ergeben. Indessen werden ihre Keuschheit, Sittsamkeit, Ehrfurcht vor den Eltern und Geschwister-^[folgende Seite]