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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Portugal

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Portugal (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung).

kommt; es wird von den weniger bevölkerten Niederlanden, Dänemark und Norwegen überflügelt. Im J. 1886 belief sich der Wert des auswärtigen Warenverkehrs von P. in der Einfuhr auf 37,362,000, in der Ausfuhr auf 25,327,000 Milreis. Davon kamen auf die einzelnen Warengruppen (in Tausenden Milreis):

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Einfuhr Ausfuhr

Lebende Tiere 1322 812

Animalische Produkte 2067 410

Fische 1922 997

Wolle und Wollengewebe 3292 193

Seide und Seidengewebe 1178 33

Baumwolle, Garne und Gewebe 4383 85

Flachs und Leinenwaren 801 14

Holz und Kork 1200 2786

Getreide etc. 5992 253

Kolonialwaren 3346 93

Früchte, Olivenöl u. andre Pflanzenstoffe 1013 1583

Metalle 2316 152

Mineralien und Petroleum 2698 214

Wein und andre Getränke 167 16956

Glas- und Thonwaren 345 16

Papier 535 53

Chemische Produkte 382 387

Verschiedene Fabrikate (Maschinen, Spielwaren, Hüte, musikal. Instrumente etc.) 4185 312

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Der Schiffsverkehr in sämtlichen Häfen Portugals betrug 1886:

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11304 eingelaufen Schiffe mit 4356000 Ton. und

11359 ausgelaufene " " 4315000 "

Hiervon kamen auf die lange Fahrt (im Gegensatz zur Küstenschiffahrt):

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5672 eingelaufene Schiffe mit 3476000 Ton. und

5798 ausgelaufene " " 3449000 "

Auf den Dampferverkehr entfielen,

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4394 eingelaufene Schiffe mit 3609000 Ton. und

4348 ausgelaufene " " 3561000 "

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Der größte Verkehr findet mit Großbritannien, Brasilien, Frankreich, Deutschland, Spanien und Nordamerika statt. Die Handelsflotte bestand Anfang 1886 aus 469 Schiffen mit 84,097 cbm, darunter 36 Dampfer mit 16,583 cbm. Als Kommunikationsmittel zu Lande dienen die Eisenbahnen, welche 1887 in einer Gesamtlänge von 1819 km (darunter 144 km schmalspurige) im Betrieb waren. 453 km blieben noch im Bau. Die Länge der Telegraphenlinien betrug Anfang 1885: 4978 km. Die Menge der im Jahr beförderten Telegramme belief sich auf 1,2, die der Postsendungen auf 38,7 Mill. Stück. An Kreditinstituten gibt es 42, darunter die Bank von P., eine Notenbank mit einem Aktienkapital von 44,444,000 Frank (weiteres vgl. im Art. "Banken", S. 338). - Münzeinheit ist der Real (Plural Reis); größere Summen berechnet man nach Milreis (1000 Reis = 4,45 Mk.) und nach Contos (1000 Milreis). Für Maße und Gewichte ist seit 1852 das metrisch-dezimale System eingeführt.

Die Zahl der Wohlthätigkeitsanstalten ist in P. sehr groß; die wichtigsten sind: die Santa Casa da Misericordia zu Lissabon, verbunden mit einem großartigen Findel- und Waisenhaus; das Hospital São José daselbst, eins der größten und besten Spitäler Europas; die Casa pia im ehemaligen Kloster San Jeronymo in Belem; eine großartige Waisen- und Erziehungsanstalt zu Porto. In dem ehemaligen Kloster Rilhafolles zu Lissabon besteht eine trefflich eingerichtete Irrenanstalt.

Staatsverfassung und -Verwaltung.

Die Staatsverfassung Portugals ist die repräsentativ-monarchische und beruht auf der Carta constitucional Pedros IV. von P. vom 29. April 1826, dem Acto addicional der Königin Maria II. vom 5. Juli 1852, dem Wahlgesetz vom 23. Nov. 1859 und dem Gesetz vom 24. Juli 1885. Hiernach ist die königliche Würde in der männlichen und weiblichen Linie des Hauses Braganza erblich; der König wird mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr volljährig; während seiner Minderjährigkeit regiert eine von den Cortes eingesetzt Regentschaft. Die gesetzgebende Gewalt üben die Cortes, die Sanktion der Gesetze ist der Krone vorbehalten. Die Cortes sind zusammengesetzt aus der Pairskammer und aus der Deputiertenkammer. Die Pairskammer besteht aus dem Kronprinzen und seinen Brüdern, den Erzbischöfen und Bischöfen, aus 100 vom König auf Lebenszeit ernannten und aus 50 durch Delegierte der Distrikte, der Universität und andrer wissenschaftlicher Institute gewählten Mitgliedern. Die Pairs der beiden letztern Kategorien müssen mindestens 35 Jahre alt sein und bestimmte andre Qualifikationen besitzen, teilweise auch den Höchstbesteuerten angehören. Die Deputiertenkammer besteht aus 173 Abgeordneten, welche in direkter Weise auf vier Jahre gewählt werden. Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts ist von der Staatsbürgerschaft, dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, der Großjährigkeit und dem Besitz eines Jahreseinkommens abhängig, welches für die Wähler mindestens 100 und für die Abgeordneten mindestens 400 Milreis beträgt. Offiziere, Priester, Doktoren und jene, welche höhere Studien zurückgelegt haben, sind jedoch von diesem Zensus ausgenommen. Die Cortes werden jährlich einberufen. Die Deputiertenkammer ist berechtigt, die Minister und Staatsräte in Anklagestand zu versetzen; für dieselben sowie für die Mitglieder des königlichen Hauses, die Pairs und Abgeordneten fungiert die Pairskammer als Staatsgerichtshof. Für die Selbstverwaltung sind errichtet: die Generaljunta im Distrikt, die Munizipalkammer in der Gemeinde und die Parochialjunta in jedem Kirchspiel. Die Mitglieder der erstgenannten werden von den Munizipalkammern gewählt.

Für die Staatsverwaltung sind als oberste Behörden sieben Ministerien bestellt: für die innern Angelegenheiten (einschließlich Unterricht), für die Justiz (nebst Kultus), für die Finanzen, für den Krieg, für die Marine u. die Kolonien, für die auswärtigen Angelegenheiten, für öffentliche Arbeiten, Handel u. Industrie. Der Staatsrat hat bloß beratende Befugnisse. P. mit den Azoren und Madeira zerfällt in 21 Kreise (Distrikte, s. Tabelle, S. 251); diese sind in 292 Concelhos (Gemeindebezirke) u. diese wieder in Kirchspiele eingeteilt. In jedem Kreis ist mit der Leitung der Verwaltung der Zivilgouverneur betraut, der gleichzeitig dem Verwaltungsgerichtshof in dem Kreis vorsteht. In den Gemeindebezirken sind die Verwalter mit Regierungsgeschäften betraut, neben welchen die Regedores in den Kirchspielen als Polizeibeamte erscheinen. Die Rechtspflege wird ausgeübt von dem obersten Justiztribunal in Lissabon, von 3 Berufungsgerichtshöfen, den Geschwornengerichten, 146 Gerichtshöfen erster Instanz in den Comarcas, den ordentlichen Einzelrichtern und den Friedensrichtern.

Der Staatshaushalt bot in P. immer ein ungünstiges Bild und zeigt auch gegenwärtig trotz eingetretener Besserung ein jährliches Defizit und infolgedessen ein stetiges Anschwellen der Staatsschuld. Das Budget für das Finanzjahr 1887/88 bezifferte die

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Einnahmen mit 34409891 Milreis

Ausgaben mit 39327366 "

so daß sich ein Defizit von: 4917475 Milreis