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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Realservitut - Réaumur.

eine wesentlich erweiterte Berechtigung hinsichtlich des Universitätsstudiums zu fordern. Es ist nicht zu bezweifeln, daß namentlich für den ärztlichen Beruf die Vorbildung auf dem Realgymnasium der auf dem Gymnasium gleichwertig ist. Leider sind aber schon jetzt die sogen. gelehrten Berufsfächer, für welche die Universitäten vorbereiten, und unter ihnen auch der ärztliche Stand überfüllt, so daß eher an eine Verengerung als an eine Erweiterung des Zuganges zu den akademischen Studien gedacht werden muß. Auch die lateinlose Oberrealschule, die vor einem Jahrzehnt so nachdrücklich vom höhern Handels- und Gewerbestand gefordert ward, wird wieder mehr in den Vorgrund treten, sobald das wirtschaftliche Leben in Deutschland in erwünschter Weise erstarkt. Mit einem neuen Programm ist seit 1886 der Verein für die deutsche höhere Einheitsschule zwischen die Gegensätze getreten, der ein Gymnasium schaffen zu können meint, das vom Griechischen und Lateinischen nichts Wesentliches aufzugeben braucht und doch vom Realgymnasium das Englische und eine vermehrte Pflege der Mathematik und Naturkunde annehmen kann. Am 1. Jan. 1888 gab es in Preußen gegenüber 262 Gymnasien und 40 Progymnasien 90 Realgymnasien, 12 Oberrealschulen, 86 Realprogymnasien, 16 Realschulen und 20 höhere Bürgerschulen; im Deutschen Reiche gegenüber 411 Gymnasien und 54 Progymnasien 135 Realgymnasien, 17 Oberrealschulen, 109 Realprogymnasien, 63 Realschulen und 89 höhere Bürgerschulen; im ganzen 413 Realanstalten (davon 169 ohne und 244 mit Latein) gegenüber 465 humanistischen Schulen. Dies Verhältnis ändert sich jedoch thatsächlich noch bedeutend zu gunsten der Realanstalten, wenn man hinzunimmt, daß eine größere Anzahl von Fachschulen, namentlich 22 für den einjährig-freiwilligen Heerdienst berechtigte Landwirtschaftsschulen (davon 16 in Preußen), in ihren Lehrplänen die wesentlichen Merkmale der höhern Bürgerschule aufweist, und daß sämtliche Kadettenanstalten im Deutschen Reich (Preußen: 6 Voranstalten mit den Klassen VI-III, die Hauptanstalt mit II, I u. Selekta) dem Lehrplan des Realgymnasiums folgen.

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Lehrplan des Realgymnasiums (1882)¹.

Lehrfach VI V IV IIIb IIIa IIb IIa Ib Ia Zusammen Gegen 1859

Christliche Religionslehre 3 2 2 2 2 2 2 2 2 19 -1

Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 3 27 -2

Lateinisch 8 7 7 6 6 5 5 5 5 54 +10

Französisch - 5 5 4 4 4 4 4 4 34 0

Englisch - - - 4 4 3 3 3 3 20 0

Geschichte und Geographie 3 3 4 4 4 3 3 3 3 30 0

Rechnen und Mathematik 5 4 5 5 5 5 5 5 5 44 -3

Naturbeschreibung 2 2 2 2 2 2 - - - 12 \

Physik - - - - - 3 3 3 3 12 -4

Chemie - - - - - - 2 2 2 6 /

Schreiben 2 2 - - - - - - - 4 -3

Zeichnen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 18 -2

Zusammen: 28 30 30 32 32 32 32 32 32 280 -5

¹Gesang und Turnen mit durchweg 2 Stunden wöchentlich sind in diesem Lehrplan nicht besonders angesetzt.

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Vgl. Spilleke, Gesammelte Schulschriften (Berl. 1825); Klumpp, Über die Errichtung von Realschulen (Stuttg. 1836); Mager, Die deutsche Bürgerschule (das. 1840); Nagel, Die Idee der R. (Ulm 1840); Jäger, Gymnasium und R. (Mainz 1871); Schacht, Gleichberechtigung der R. erster Ordnung mit dem Gymnasium (Elberf. 1878); Schmeding, Die Frage der formalen Bildung (Duisb. 1882); Reisacker, Gymnasium und R. (Berl. 1882). Über die neuere, bis zur Unabsehbarkeit angeschwollene Litteratur findet man die beste Auskunft in den Zeitschriften: "Pädagogisches Archiv" (Stett., hrsg. von Krumme), "Zentralorgan für die Interessen des Realschulwesens" (Berl., hrsg. von Freytag und Böttger, seit 1873), "Die R." (Wien, hrsg. von Döll, seit 1873), die Litteratur bis 1874 auch bei Wiese, Das höhere Schulwesen in Preußen, namentlich Bd. 3. Die amtlichen Verordnungen für Preußen im "Zentralblatt für das gesamte Unterrichtswesen in Preußen" (Berl., seit 1859) und Wiese, Verordnungen und Gesetze für die höhern Schulen (3. Aufl. von Kübler, das. 1885 ff.); für ganz Deutschland, Österreich, Schweiz in der Zeitschrift "Deutsche Schulgesetzsammlung" (das., seit 1872; seit 1884 hrsg. von Schillmann).

Realservitut, s. Servitut.

Realsteuer, s. Steuern.

Realsystem, diejenige Regierungsweise, bei welcher die zu einem Staatsganzen vereinigten Länder und deren Bewohner in gleichförmiger Weise behandelt werden, im Gegensatz zum sogen. Personalitätsprinzip (Personalitätssystem), welches mehr die Stammesverschiedenheiten und die persönlichen Eigentümlichkeiten der Bewohner berücksichtigt.

Realunion, wirkliche Vereinigung zweier Länder, im Gegensatz zur Personalunion; s. Staat.

Realversicherung, s. Versicherung.

Realwert, s. Nennwert.

Rear admiral (engl., spr. rihr ädmiräll), in der engl. Marine s. v. w. Konteradmiral.

Rea Silvia (auch Ilia genannt), nach der Sage Mutter des Romulus und Remus, Tochter des albanischen Königs Numitor, ward von ihrem Oheim Amulius, welcher seinen Bruder vom Thron verdrängt hatte, zur Vestalin geweiht, damit ihm kein Nachkomme des rechtmäßige Königs gefährlich werden könne, gebar aber vom Mars die berühmten Zwillingsbrüder, worauf sie entweder getötet, oder gefangen gehalten, oder, nachdem sie sich in den Tiber gestürzt, von dem Flußgott zu seiner Gemahlin erhoben wurde.

Reassekuránz (lat.), s. v. w. Rückversicherung (s. d.).

Reassumtion (lat.), s. Aufnahme des Verfahrens.

Reat (lat. reatus), That, die jemand in Anklagezustand versetzt; auch dieser Zustand selbst.

Reate, Stadt, s. Rieti.

Reaum., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für R. A. F. Réaumur (s. d.).

Réaumur (spr. reomühr), René Antoine Ferchault de, Physiker, geb. 28. Febr. 1683 zu La Ro-^[folgende Seite]