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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Reservefonds - Residieren.

eine Nachricht mit aller R. mitteilen. In taktischem Sinn bezeichnet man mit R. die rückwärts zur Verfügung des Höchstkommandierenden für die Wechselfälle des Kampfes zur Unterstützung der kämpfenden Truppen sowie zur Ausführung oder Abwehr des letzten Entscheidungsstoßes bereit gehaltenen Truppen. Es gilt heute als Grundsatz, die Truppen in Marschkolonne auf das Gefechtsfeld zu führen und erst nach Erkennen der Sachlage eine dieser angemessene R. abzuscheiden. Wie groß dieselbe sein muß, richtet sich nach den Umständen, in der Schlacht bei Gravelotte waren es das 2., 3. und 10. preußische Armeekorps. Spezialreserven werden beim Gefecht um Örtlichkeiten als Rückhalt für die Verteidigung bereit gehalten. Spezialgeschützreserven dienen in den Forts von Festungen zum Armieren der Anschlußbatterien, während die Generalgeschützreserve der Festung zur Besetzung der Zwischenbatterien dient (s. Festungskrieg, S. 190 f.). Unter strategischer R. versteht man Truppenkorps, welche noch außerhalb des Bereichs der Operationen zur Verstärkung der Armeen auf dem einen oder andern Kriegsschauplatz bereit gestellt werden. Reservedivisionen, aus Landwehrtruppen aller Waffen formiert, dienen zur Besetzung der Etappenlinien und zu Belagerungen, um eine Schwächung der eigentlichen Operationsarmee durch Abgeben für solche Nebenzwecke zu vermeiden. Über die Bedeutung der R. in der Heeresergänzung und bei Ableistung der Dienstpflicht s. Ersatzwesen. - In der Forsttechnik heißen Reserven Deckungsmittel für unvorhergesehene Ertragsausfälle durch Waldunfälle oder Überschätzung gegenüber den Ansätzen des Forstabschätzungswerks. Reserven werden eingerichtet unter anderm durch Ausschluß einer Waldfläche von der Forsteinrichtung (stehende Reserven), durch Erhöhung der Umtriebszeit über die an sich zweckmäßige Zeit, durch ansteigende Regulierung der periodischen Erträge, durch niedrige Schätzung, durch Ausschluß gewisser Bestände, z. B. der im Verjüngungsbetrieb liegenden Bestände, von der Ermittelung des Abnutzungssatzes (s. d.), auch Einsparungen gegen den Abnutzungssatz. Seit Einführung der Taxationsrevisionen sind die Reserven bei der Forsteinrichtung außer Gebrauch gekommen.

Reservefonds (Erneuerungsfonds), der bei geschäftlichen Unternehmungen, namentlich bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften, zur Deckung etwaniger Verluste, für Neuanschaffungen oder zur Ausgleichung der Abschreibungen im Inventar wegen Wertsverminderung vorbehalten Vermögensbestand, für welchen ein besonderes Reservefondskonto geführt wird. Zur Herstellung des R. ist in der Regel nach den Statuten ein gewisser Prozentsatz vom jährlichen Reingewinn vorweg abzuziehen, bis dieser Fonds eine gewisse Höhe erreicht hat. Der R. der deutschen Reichsbank soll 25 Proz. des Grundkapitals betragen und dadurch gebildet werden, daß jährlich 20 Proz. des Reingewinnüberschusses nach Abzug von 4½ Proz. für das Grundkapital so lange aufgespeichert werden, bis jene Höhe erreicht ist. Man spricht auch von einem R., wenn in guten Zeiten ein Teil des Gewinns zu dem Zweck zurückbehalten und aufgespeichert wird, um mit Hilfe desselben bei weniger günstigem Geschäftsgang die Dividende erhöhen und damit eine gleichmäßig Verzinsung der Einlagekapitalien erzielen zu können (Spezialreserve, Delkrederekonto zur Ausgleichung von Risikos). Eine ähnliche Bedeutung hat der R., wie er bei mehreren Staatsverwaldungen vorkommt, indem kleinere Überschüsse oder Teile der Einnahmen als frei verwendbarer Hilfsvorrat zur Deckung kleinerer außerordentlicher Ausgaben in Bereitschaft gehalten werden. Über die bei Versicherungsgesellschaften vorkommenden drei Arten von Reserven, die Prämien-, Schaden- und Kapitalreserve, s. Versicherungswesen. ^[richtig: Versicherung.]

Reservelazarette, zur Ergänzung der nicht ausreichenden Garnisonlazarette nach Art dieser letztern errichtete Lazarette zur Aufnahme der vom Kriegsschauplatz eintreffenden Verwundeten und Kranken.

Reservenährstoffe, diejenigen Stoffe, besonders Stärkemehl, Inulin, fettes Öl, Zucker- und Proteinsubstanzen, welche bei den Pflanzen in gewissen Zellgeweben der Samen und der perennierenden Organe gewöhnlich in großer Menge aufgespeichert werden, bevor die letztern in ihre Ruheperiode eintreten, und welche bei Wiederbeginn der Vegetation wieder verschwinden, indem sie zur ersten Ernährung der neu zu bildenden Teile verwendet werden. Vgl. Ernährung der Pflanzen.

Reservieren (lat.), aufbewahren (für den Notfall), aufsparen, sich etwas vorbehalten; reserviert, mit Vorbehalt, mit Zurückhaltung.

Reservoir (franz., spr. -woahr), Behälter, besonders Wasserbehälter.

Resewitz, Friedrich Gabriel, Schulmann, geb. 9. März 1725 (1729?) zu Berlin, studierte 1747-50 in Halle, war dann Reiseprediger des Fürsten von Anhalt-Zerbst, mit dem er unter anderm ein Jahr lang in Paris weilte, lebte hierauf zu Berlin in Verkehr mit Mendelssohn, Nicolai u. a. und ward 1757 Pastor zu Quedlinburg, von wo er in gleicher Eigenschaft 1767 nach Kopenhagen übersiedelte. Nachdem er dort 1771 eine königliche Realschule eingerichtet hatte, gab er 1773 heraus: "Die Erziehung des Bürgers zum Gebrauch des gesunden Verstandes und zur gemeinnützigen Geschäftigkeit", eine Schrift, die gewaltiges Aufsehen erregte und ihrem Verfasser die Berufung zum Abt von Klosterberge (1774) und Generalsuperintendenten von Magdeburg einbrachte. In der Verwaltung des Klosters und der Leitung seiner berühmten Schule war R. nicht so glücklich, wie man erwartet hatte. Nach mancherlei Streitigkeiten mußte er 1797 von der Leitung der Schule und des Seminars ganz zurücktreten und sich die Anstellung des Hilfsabtes Schewe gefallen lassen. Er starb 30. Okt. 1806. Außer der genannten Schrift, die öfters aufgelegt wurde, gab R. unter anderm heraus die Vierteljahrschrift "Vorschläge, Gedanken und Wünsche zur Verbesserung der öffentlichen Erziehung" (Magdeb. 1777-85, 5 Bde.; 2. Aufl. 1798). Vgl. Kawerau, Friedrich Gabriel R. ("Magdeb. Geschichtsblätter", 1880); Holstein, Geschichte der ehemaligen Schule zu Kloster Berge (in "Neue Jahrbücher für Philologie etc." 1886, Bd. 32, 2. Abt.).

Residént (lat.), Bevollmächtigter, namentlich Ministerresident (s. Gesandte, S. 198); in den indischen Besitzungen Hollands Titel des Vorstandes einer Kreisregierung (Residentschaft).

Residénz (v. lat. residentia), bestimmter Aufenthaltsort des Staatsoberhauptes und der höchsten Behörden, in der Regel die Hauptstadt (Residenzstadt) des Landes; auch der Aufenthalt eines katholischen Geistlichen in seinem Kirchsprengel, welcher, eingerissenen Mißbräuchen zu steuern, vom Tridentiner Konzil allen fungierenden Kirchendienern zur Pflicht (Residenzpflicht) gemacht ist, besonders den Bischöfen, Stifts- und Ordensobern und Pfarrern. In der Chemie ist Residentia s. v. w. Bodensatz.

Residieren (lat.), seinen ständigen Aufenthalt haben, besonders von fürstlichen Personen.