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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Reventlow - Réversis.

1848 Mitglied der provisorischen Regierung und im Oktober von der deutschen Reichsgewalt zum Mitglied, dann Präsidenten der Statthalterschaft ernannt. Nach Beselers Rücktritt führte er die Regierung allein, bis er dieselbe 1. Febr. 1851 an die drei Kommissare der Mächte übergeben mußte. Durch die dänische Regierung verbannt, wendete er sich nach Preußen und kaufte sich im Regierungsbezirk Frankfurt an. 1861 wurde er zum Mitglied des preußischen Herrenhauses auf Lebenszeit ernannt. Er starb 24. April 1874 auf seinem Gut Starzeddel. Friedrich, Graf von R. auf Emkendorf, adoptierte 1815 die beiden Söhne des französischen Emigranten Franz Valentin, Grafen Le Merchier de Criminil (gest. 1813), unter dem Namen R.-Criminil, deren ältester, Graf Joseph R.-Criminil, geb. 1797, als Oberpräsident von Altona 17. Juni 1850 starb; ihm folgte das jetzige Haupt dieser Linie, der Graf Karl R.-Criminil auf Emkendorf, geb. 9. Aug. 1821. Der jüngere Adoptivsohn, Graf Heinrich R.-Criminil, geb. 6. Mai 1798, ging als Gesandter nach Wien, von wo er als Minister des Auswärtigen nach Kopenhagen zurückkehrte. Beim Ausbruch der schleswig-holsteinischen Bewegung 1848 trat er aus dem Staatsdienst aus, aber nach manchem Schwanken als dänischer Kommissar bei der obersten Zivilbehörde wieder in denselben ein. Nach Aufhebung der letztern ward ihm das Ministerium für Holstein übertragen, welches er bis Mitte Dezember 1854 verwaltete. Er starb 31. Dez. 1869.

Reventlow (eigentlich Karl Otto, genannt R.), Gründer eines neuen mnemotechnischen Systems, geb. 1817 zu Storehedinge auf Seeland, studierte in Kopenhagen Philologie, wandte sich aber dann der Mnemonik zu, die er in seinem "Lehrbuch der Mnemotechnik" (Stuttg. 1843, 2. Aufl. 1847), dazu "Wörterbuch" (das. 1844) und "Leitfaden der Mnemotechnik" (das. 1846), auf neue Prinzipien zurückführte.

Revenue (franz., spr. röw'nüh), Einkommen.

Reverberation (lat.), Zurückwerfung von Licht etc.

Réverbère (franz.), polierter Hohlspiegel, welcher zur kräftigen Zurückwerfung des Lichts einer vor demselben angebrachten Flamme bestimmt ist; auch die mit solchem Spiegel versehene Lampe selbst; im weitern Sinn s. v. w. Straßen- (Gas-) Laterne.

Reverberierofen (Flammofen), s. Ofen, S. 334.

Revere, Giuseppe, ital. Dichter, geb. 1812 zu Triest, erhielt seine wissenschaftliche Bildung in Mailand und trat als Dichter zuerst mit den Dramen: "Lorenzino de' Medici" (Mail. 1839) und "I Piagnoni e gli Arrabbiati" (das. 1843) hervor, die, obwohl sie nicht eigentlich für die Bühne bestimmt waren, doch großen Erfolg hatten. Eigentliche Theaterstücke lieferte R. mit seinem "Sampiero" (Mail. 1846), dem "Marchese di Bedmar" (das. 1847) und der "Vittoria Alfiani", die ebenfalls Beifall fanden. Sie zeichnen sich durch Gründlichkeit der historischen Auffassung, kräftige Charakteristik und toscanische Reinheit der Sprache aus. Als Lyriker pflegte R. besonders die Form des Sonetts; zunächst erschienen von ihm die beiden Sammlungen: "Sdegno ed affetto" (Mail. 1845) und "Nuovi sonetti" (Capolago 1846). Seinen geschichtlichen Sinn und seine Darstellungskunst bethätigte er auch in der Prosaschrift "La cacciata degli Spagnuoli da Siena" (Mail. 1847). An den revolutionären Bewegungen der Jahre 1848 und 1849 nahm er lebhaften Anteil. Nach der Rückkehr der Österreicher Mailand zu verlassen genötigt, ging er nach Venedig, Rom, Genua und Turin. In letzterer Stadt veröffentlichte er eine neue Sammlung von Sonetten: "I Nemesii" (1851), und beteiligte sich an der "Rivista contemporanea", für welche er unter anderm seine berühmten "Bozzetti alpini" schrieb, Reiseskizzen, die in ihrem Humor an Sterne und an Heine gemahnen, aber auch hier und da über geschichtliche Gegenstände sich verbreiten. 1856 siedelte R. wieder nach Genua über, wo er die "Bozzetti alpini" in Buchform (1857), sodann die ebenso trefflichen "Marine e paësi" (1858; beide Werke vereinigt in neuer Auflage, Tur. 1877) und eine weitere Sonettensammlung: "Persone ed ombre" (Genua 1862), veröffentlichte. Seitdem hat R. in einer Art Verbitterung jahrelang geschwiegen und trat erst 1879 wieder mit einem Sonettenkranz, dem er in Erinnerung an eine zehn Jahre zuvor gemachte Reise in Ägypten den Titel: "Osiride" gab, vor die Öffentlichkeit. In letzter Zeit bekleidete er eine Stelle im Ministerium des Auswärtigen zu Rom.

Reverénde (lat.), s. v. w. Priesterrock der evangelischen Geistlichen; vgl. Talar.

Reverendus (lat.), ehrwürdig, hochwürdig, besonders als Titel von Geistlichen; im Superlativ Reverendissimus, der Hochwürdigste.

Reverénz (lat.), Ehrerbietung; besonders aber Ehrfurchtsbezeigung, Verbeugung.

Rêverie (franz.), Träumerei.

Revérs (lat.), die Kehr-, resp. Wappenseite der Münzen, entgegengesetzt der Vorderseite oder dem Avers. Auf sehr alten Münzen wird die Rückseite angedeutet durch ein Quadratum incusum, oder durch ein Attribut des auf der Vorderseite (dem Avers) dargestellten Gottes, oder auch durch stehende Typen, die auf besondere Ereignisse, Lokalitäten und Mythen oder auf vorzügliche Produkte u. dgl. Bezug haben. Die römischen Münzen zeigen auf der Rückseite gewöhnlich eine Götterfigur oder den Kaiser mit Götterfiguren gruppiert, oft nur eine Inschrift; die römischen Kolonien gewöhnlich einen Priester, der pflügende Ochsen antreibt, oder eine Zwillinge säugende Wölfin; Militärkolonien den Legionsadler und Vexille. Zuweilen unterscheidet sich auch die Rückseite von der Vorderseite durch Anwendung einer andern Sprache in der Inschrift, wie auf den Münzen der griechisch-indischen Könige. Mittelalter und Neuzeit zeigen die verschiedensten Rückseiten, namentlich oft ein Wappen (vgl. Münzwesen). R. heißt auch eine schriftliche Verpflichtung, namentlich eine Bescheinigung, durch welche der Inhalt eines andern Schriftstücks widerrufen oder abgeändert oder auch jemand von einer übernommenen Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen entbunden wird (Gegenschein, Gegenschrift); im Lehnswesen die Urkunde (Reversbrief, Reversalien, Reverse), wodurch der Vasall dem Lehnsherrn die Beleihung und die Lehnspflicht bescheinigt, auch die Erklärung, wodurch ein Monarch die Rechte der Unterthanen gewährleistet. In der Kriegsbaukunst heißt R. die von dem Wall abgewandte Böschung der Gräben von Befestigungen; Reverskaponnieren, Reversgalerien, darunter befindliche Verteidigungsanlagen; bei Laufgräben deren flach geböschte Rückseite.

Reversalien (lat.), s. Revers.

Reversion (lat.), Umkehrung, Umdrehung.

Réversis (Réversi, franz.), eigenartiges Kartenspiel mit Whistkarte ohne Zehnen unter vier Personen, bei dem es hauptsächlich darauf ankommt, die Asse, besonders das Carreau-As, und ganz besonders den Coeur-Buben (die Quinola) als Renonce abzuwerfen. Wer die Quinola "placiert", zieht die Remise (Einsätze in der Tasse), wer sie auf ein Coeur geben