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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Rotes Kreuz für Frauen und Jungfrauen; Rotes Meer

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Rotes Kreuz für Frauen etc. - Rotes Meer.

neuesten Bestimmungen hierüber sind im J. 1887 in der Felddienstordnung und namentlich im zweiten Anhang der Kriegsetappenordnung (Organisationsplan der freiwilligen Krankenpflege im Krieg) erlassen worden. Der Vorsitzende des Zentralkomitees, eventuell ein andres Mitglied des preußischen Zentralkomitees ist behufs der Bearbeitung der Depot- und Rechnungsangelegenheiten Mitglied der Zentralstelle in Berlin; in diese Zentralstelle werden ferner entsendet: 4-6 Mitglieder des preußischen und 4-6 Abgeordnete der übrigen Landesvereine. Die Aufgabe des Zentralkomitees wird daher auch im Krieg in der Hauptsache keine anordnend leitende sein, sondern sich darauf beschränken, im Weg der Beratung Gesichtspunkte festzustellen, welche ein sachlich übereinstimmendes Vorgehen der deutschen Landesvereine gewährleisten. In Preußen ist die Gliederung in Provinzial-, Bezirks- und Ortsverbände beinahe vollständig durchgeführt, ebenso in Bayern. Diese Durchführung ist jetzt geboten, nachdem das Prinzip der Dezentralisation insofern zur Anerkennung gelangt ist, als jedes Land, in Preußen jede Provinz vorzugsweise für das eigne Armeekorps Sorge zu tragen haben wird. In Zukunft werden neben den Ritterorden nur die Vereine vom Roten Kreuz zur Hilfsleistung in der freiwilligen Krankenpflege bei der Armee zugelassen. Sie bilden mit jenen allein die vorschriftsmäßig geschulte und ausgerüstete Sanitätsreserve für die Armee im Krieg. Andre Vereine müssen sich ihnen anschließen. Die Zahl der in Deutschland vorhandenen Vereine vom Roten Kreuz beträgt ca. 2000; die meisten besitzen Vermögen. Das deutsche Zentralkomitee als solches besitzt ein für den Kriegsfall disponibles Vermögen von ca. 1½ Mill. Mk., der preußische Verein ein solches von annähernd gleicher Höhe.

2) Die sogen. internationale Hilfe der Neutralen, d. h. derjenigen Nationen, welche am Krieg nicht direkt beteiligt sind, bezweckt die Unterstützung der Kranken und Verwundeten der kämpfenden Heere, bez. der nationalen Gesellschaften der kriegführenden Staaten. Sie darf nur dorthin gebracht werden, wo sie verlangt wird. Hier fehlt es noch an einer allgemeinen Regelung: an sich soll diese Hilfe nur den Vereinen der betreffenden Länder gebracht werden; thatsächlich haben aber die Neutralen direkte Hilfe auf den Kriegsschauplatz gebracht, was zu vielfachen Übelständen geführt hat. In Frankreich macht das Gesetz vom 2. März 1878 die Zulassung der Neutralen abhängig von der Genehmigung des Kriegsministeriums und unterstellt dieselben unbedingt dem französischen Zentralkomitee. In Deutschland schließt die Kriegsetappenordnung von 1887 die Hilfe der Neutralen auf dem Kriegsschauplatz und innerhalb des Bereichs der Generaletappeninspektion unbedingt aus und läßt sie nur zu im Bereich der Besatzungsarmee, sie auch dort von der ausdrücklichen Genehmigung des Kriegsministeriums abhängig machend. Die internationalen Beziehungen der Vereine vom Roten Kreuz vermittelt das internationale Komitee in Genf, welches zwar kein ausdrückliches Mandat besitzt, aber von 1863 an sich die von den Vereinen als nützlich anerkannte Aufgabe gestellt hat, die Beziehungen der Zentralkomitees untereinander zu erhalten und auszubilden, denselben die Bildung neuer Nationalvereine anzuzeigen, das "Bulletin international" als Organ aller Gesellschaften vom Roten Kreuz herauszugeben und in Kriegszeiten sowohl ein oder mehrere internationale Agenturen zu stiften, welche den Zweck haben, Auskunft zu erteilen und die Zusendung von Hilfsmitteln an Geld oder in Natura an die Verwundeten der Kriegführenden seitens der Neutralen zu vermitteln, als auch für den Fall, daß es darum ersucht wird, selbst oder durch seine Agenturen den nationalen Vereinen der kriegführenden Mächte zum Austausch des Briefwechsels behilflich zu sein. Zu gemeinsamer Besprechung über Fragen von allgemeinem Interesse und zur Erleichterung der Beziehungen zwischen den einzelnen Zentralkomitees werden in der Regel aller fünf Jahre internationale Konferenzen abgehalten; solche Konferenzen haben bisher stattgefunden: 1867 in Paris, 1869 in Berlin, 1883 in Genf und 1887 in Karlsruhe. - In Friedenszeiten liegt den Vereinen, abgesehen von der Sorge für die Invaliden, für welche vielfach besondere Vereine und Stiftungen bestehen, ob: die Fürsorge für die Kranken und Verwundeten, welche noch an den im Krieg erhaltenen Wunden oder deren Folgen leiden, die Hilfe bei allgemeinen Notständen, soweit dies die Statuten bestimmen, und namentlich eine sorgfältige Vorbereitung der Kriegsthätigkeit durch Ergänzung der Mittel, Ausbau der Organisation, Aufstellung eines Mobilisierungsplans, Ansammlung von Geld, Ausbildung von Krankenpflegepersonal, Bereitstellung von Sanitäts- und Transportkolonnen, Fürsorge für die Depots (Anlegung von Musterdepots) und eventuell durch Errichtung von Vereinslazaretten, bez. Ausrüstung von Sanitäts- und Krankenzügen. Vgl. v. Criegern, Das Rote Kreuz in Deutschland (Leipz. 1883); Derselbe, Leitfaden der freiwilligen Krankenpflege im Krieg (das. 1889); Treuenpreuß, Das Rote Kreuz (das. 1887), und die Litteratur bei Kriegssanitätswesen.

Rotes Kreuz für Frauen und Jungfrauen, 1) russischer Orden, gestiftet 11. (23.) April 1878 aus Anlaß des beendigten Kriegs gegen die Türkei. Der Orden wird von der Kaiserin nach eignem Ermessen oder auf Vorschlag der Behörden mit Zustimmung des Kaisers verliehen. Er besteht aus zwei Klassen, von denen die erste zuerst verliehen wird. Die Dekoration besteht in einem rot emaillierten Kreuz mit gleichen Balken, umgeben bei der ersten von einem goldenen, bei der zweiten von einem silbernen Reifen, welche die Inschrift: "Für die Pflege verwundeter und kranker Krieger" in russischer Sprache tragen. Beide Klassen tragen den Orden auf der linken Brust an dem schmalen scharlachroten Bande des Alexander Newsky-Ordens. - 2) Englischer Orden, gestiftet 1883 von Königin Viktoria für Inländerinnen und Ausländerinnen, welche sich bei der Pflege kranker Soldaten und Matrosen ausgezeichnet haben. Die Dekoration ist ein goldenes, rot emailliertes Kreuz, dessen Arme die Worte "Faith Hope Charity" und 1883 tragen, während im Mittelavers das Bild der Königin, im Revers ihr Namenszug mit Krone sich befindet. Das Band ist dunkelblau und rot gerändert.

Rotes Meer (Arabischer Meerbusen, bei den Alten Sinus Arabicus, bei den Arabern Bahr el Hidschaz), Busen des nordwestlichen Indischen Ozeans, der in nordwestlicher Richtung zwischen Asien und Afrika einschneidet und Arabien von Ägypten trennt, so daß diese Länder nur noch durch die 115 km breite (jetzt durchstochene) Landenge von Suez miteinander zusammenhängen (s. Karte "Ägypten"). Die Länge des Roten Meers, dessen Name noch nicht genügend erklärt ist, von der 22 km breiten Meerenge Bab el Mandeb, durch die es mit dem Busen von Aden zusammenhängt, bis Suez beträgt 2140 km, seine größte Breite (unter 16° nördl. Br.) 350 km.