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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Rückstoß - Rudbeck.

belastete Gegenstand einer nicht steuerpflichtigen Verwendung zugeführt wurde (z. B. Lebensmittel für gewerbliche Zwecke, Ausfuhr); vgl. Zölle (Rückzölle).

Rückstoß, beim Schießen aus Geschützen und Handfeuerwaffen diejenige Kraft, welche in der Richtung der Seelenachse auf den Seelenboden wirkt. Der R. äußert sich bei den Geschützen als Rücklauf auf dem Geschützstand, der um so größer ist, je größer die Pulverladung und je leichter das Geschütz, je kleiner der Lafettenwinkel (s. Lafette), je ebener der Geschützstand ist, und je mehr die Höhenrichtung sich der wagerechten nähert. Der Rücklauf beträgt bei Feldgeschützen unter Umständen bis 5 m. Zu seiner Einschränkung dienen Hemm- und Bremsvorrichtungen (s. Lafette) und Hemmkeile, auf welche die Räder hinauflaufen. Bei den Handfeuerwaffen äußert sich der R. gegen die Schulter des Schützen und muß deshalb so bemessen werden, daß er selbst bei einer größern Anzahl von Schüssen noch erträglich ist. Die Franzosen legten des starken Rückstoßes wegen 1870-71 die Gewehre an die Hüfte. Er läßt sich durch die schräge Stellung des Kolbens zur Laufachse vermindern. Mancrieff ^[richtig: Moncrieff] ließ durch den R. Gewichte heben und durch die so in ihnen aufgespeicherte Kraft die Geschützrohre nach dem Laden in die Feuerstellung hinaufheben. Maxim benutzt den R. zum selbstthätigen Laden und Öffnen von Gewehren und Mitrailleusen und erzielt dadurch außerordentliche Feuerschnelligkeit. - R. im physikalischen Sinn s. Reaktion.

Rückversicherung (Reassekuranz) findet statt, wenn eine Versicherung ganz oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer einem andern Versicherer übertragen wird und zwar ohne Auflösung des ursprünglichen Versicherungsvertrags. Der letztere wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten ausschließlich für etwanigen Ersatz eines Schadens haftbar, kann aber, wenn und soweit die versicherte Sache in R. gegeben war, den Ersatz der zahlbar gewordenen Versicherungssummen vom Rückversicherer verlangen. Rückversicherungen sind auf dem Gebiet der Seeassekuranz schon im 17. Jahrh. in England nachzuweisen, doch erst in neuerer Zeit allgemeiner geworden. Sie sind auf alle Zweige des Versicherungswesens anwendbar, werden aber meistens nur auf Feuer- und Transportversicherung sowie in beschränktem Maß auf Lebensversicherungen genommen. Sie tragen dadurch, daß sie die Last des Risikos auf mehrere Versicherer verteilen, zur größern Stetigkeit und Sicherheit des Geschäfts, dadurch, daß sie dem Versicherer gestatten, große Versicherungen zu übernehmen, und dem Versicherten die Weiterungen der Versicherung bei mehreren Anstalten ersparen, zur Erleichterung der Versicherung und zur Bequemlichkeit des Publikums bei. Die R. wird entweder durch Verbände von Versicherungsanstalten, welche sich zu wechselseitiger R. geeinigt haben, wie z. B. eine Anzahl von Feuerversicherungssocietäten, eine Anzahl deutscher Lebensversicherungsanstalten etc., oder durch besondere Gesellschaften betrieben, welche überall da Boden finden, wo das Versicherungswesen überhaupt gedeiht. In Deutschland gibt es solcher besondern Rückversicherungsgesellschaften etwa 22, von denen einige nur mit Feuerversicherung, einige nur mit Transportversicherung, einige nur mit beiden, eine nur mit Feuer- und Lebensversicherung, eine nur mit Seeversicherung etc. sich beschäftigen. Die größten derselben sind die Kölnische, die Magdeburger, die Rheinisch-Westfälische, die Magdeburger Allgemeine, die Deutsche Frankfurter, die Transatlantische. Auch einige fremde Rückversicherungsinstitute arbeiten in Deutschland. Vgl. Ehrenberg, Die R. (Hamb. 1885).

Rückwechsel, s. Regreß.

Rückwirkung der Gesetze, s. Gesetz, S. 233.

Rückzölle, s. Zölle.

Rückzug, rückgängige Bewegung einer Truppe vor dem Feinde. Der taktische R. erfolgt nach unmittelbarer Berührung mit dem Feind, um sich der Übermacht desselben zu entziehen, entweder schon infolge von Rekognoszierungen oder durch Abbrechen des Gefechts vom Schlachtfeld. Ein solcher R. ist ein freiwilliger, nach verlorner Schlacht aber ein erzwungener. Bei diesem gilt es, eine Arrieregarde aus möglichst intakten Truppen dem Feind entgegenzustellen, hinter der sich die geschlagenen Truppen sammeln können. Auf dem Schlachtfeld selbst fällt diese Aufgabe in erster Linie der Artillerie und Kavallerie zu. Jeder R. bedingt Umsicht der Führung und gute Haltung der Truppen, sonst artet er leicht in Flucht aus. Beim strategischen R. verfolgt die Armee eine vom Feind zurückführende Operationsrichtung, z. B. nach verlorner Schlacht, um sich in einer rückwärts gelegenen Festung zu retablieren oder mit andern Truppen zu vereinigen. Der Feind wird das zurückweichende Heer von seiner Rückzugslinie abzudrängen suchen, wobei es nicht selten zu Gefechten kommt, die an letzteres die größten Anforderungen in Bezug auf Führung, Disziplin und Tapferkeit stellen. Gelingt die Abdrängung, so wird der Zurückweichende oft auch zur Teilung (exzentrischer R.) genötigt und muß erst auf Umwegen seine Wiedervereinigung suchen.

Ructus (lat.), das Rülpsen, Aufstoßen (s. d.).

Rûd (pers.), Fluß.

Ruda, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Zabrze, im oberschlesischen Steinkohlengebirge, an der Linie Kosel-Kandrzin der Preußischen Staatsbahn, 286 m ü. M., hat ein Eisenwerk, ein Zinkwerk, mehrere Steinkohlengruben, Fabrikation von feuerfesten Steinen und (1885) 6434 meist kath. Einwohner.

Rudbeck, Olof, Polyhistor, geb. 13. Sept. 1630 zu Westeräs in Westermanland, studierte Arzneiwissenschaft, daneben Musik, Mechanik, Malerei und Altertümer und erwarb sich schon als 21jähriger Jüngling durch die Entdeckung der lymphatischen Gefäße einen Namen. Hierauf als Dozent der Botanik an der Universität Upsala thätig, legte er den botanischen Garten an, welcher dann durch Linné zu so hoher Bedeutsamkeit gebracht ward, erhielt später die Professur der Anatomie, ward auch Kurator der Universität und starb 12. Dez. 1702. Er unternahm ein großes Pflanzenwerk mit Holzschnitten, in welchem er alle bekannten Pflanzen abbilden wollte; er zeichnete gegen 11,000 Pflanzen, und 1701 erschien der zweite Teil des Werkes als "Campi Elysii liber secundus", 1702 der erste Teil; durch eine Feuersbrunst 1702 wurden aber sämtliche Exemplare des ersten Teils bis auf zwei und die meisten Exemplare des zweiten Teils zerstört. Eine neue Auflage des ersten Teils in 20 Exemplaren erschien 1863. Vgl. Esberg, Laudatio funebris Olai Rudbeckii patris (Upsala 1703). In dem Werk "Atland eller Manheim, Atlantica sive Manheim, vera Japheti posterorum sedes et patria" (Upsala 1675-98, 3 Bde.) suchte er nachzuweisen, daß Schweden die Atlantis des Platon sei. - Sein Sohn Olof R., geb. 15. März 1660 zu Upsala, war der Nachfolger seines Vaters auf dem Lehrstuhl daselbst, wurde 1719 geadelt, 1739 Archiater und starb 23. März 1740. Er schrieb: