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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sachsen

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Sachsen (Geschichte des Königreichs bis 1833).

1796 einen Neutralitätsvertrag. Im Krieg von 1806 stießen 22,000 Sachsen zu dem preußischen Heer Hohenlohes und fochten bei Saalfeld und bei Jena. Nach dieser Niederlage mußte es S. als ein Glück betrachten, daß Napoleon ihm 17. Okt. gegen die Zahlung von 25 Mill. Frank Kriegskontribution Neutralität anbot. Im Frieden von Posen (11. Dez. 1806) nahm der Kurfürst die königliche Würde an, trat als souveräner Fürst dem Rheinbund bei und verpflichtete sich zur Stellung eines Bundeskontingents von 20,000 Mann; 20. Dez. erfolgte die Proklamation des neuen Königreichs S. unter dem König Friedrich August I.

Die Gunst des kaiserlichen Protektors verschaffte dem neuen König den Besitz des im Frieden von Tilsit geschaffenen Herzogtums Warschau, das 1809 durch Neugalizien und Krakau vergrößert wurde; außerdem erhielt S. 1807 den von Preußen abgetretenen Kottbuser Kreis, wofür es einige Ämter an das Königreich Westfalen abtrat. Dafür war S. dem Willen Napoleons völlig unterworfen und opferte seine Kräfte an Menschen und Geld in dessen Eroberungskriegen auf. Während die sächsischen Truppen 1809 an der Donau gegen Österreich kämpften, durchzog das Streifkorps des Herzogs von Braunschweig das entblößte Land. 1812 rückten 21,000 Sachsen nach Rußland, kehrten aber, da sie dem 7. Armeekorps Reyniers und mit diesem der Schwarzenbergschen Armee beigegeben wurden, die weniger litt, meist nach der Heimat zurück. Als im Frühjahr 1813 die Verbündeten S. als den ersten Rheinbundstaat zum Abfall von Napoleon aufforderten, wagte der König nicht, sich zu entscheiden, und floh nach Prag, während sich die sächsische Armee in die Festung Torgau zurückzog. Kaum aber hatte Napoleon den Sieg von Großgörschen erfochten, als der König zu ihm nach Dresden eilte (12. Mai) und ihm seine Truppen zur Verfügung stellte. Während dieselben bei Großbeeren und Dennewitz unglücklich kämpften und schwere Verluste erlitten, war S., besonders die Umgegend von Dresden, dann die von Leipzig, vom August bis zum Oktober Kriegsschauplatz. In der Schlacht bei Leipzig ging 18. Okt. zwar ein Teil der sächsischen Truppen zu den Verbündeten über, Friedrich August wurde aber gleichwohl, als er nach der Abreise Napoleons 19. Okt. in Leipzig zurückblieb, von den Verbündeten für kriegsgefangen erklärt und nach Friedrichsfelde abgeführt. Der russische General Fürst Repnin übernahm als Generalgouverneur die Verwaltung des Landes, das nach der Kapitulation von Dresden (11. Nov.) und Torgau (27. Nov.) und der Erstürmung Wittenbergs (13. Jan. 1814) vollständig in den Händen der Verbündeten war, und setzte die Kräfte desselben sofort zum fernern Kampf gegen Frankreich in Thätigkeit. Das reorganisierte sächsische Korps nahm unter dem Befehl des Herzogs von Weimar am Feldzug in den Niederlanden teil.

S. war durch Verabredung zwischen Rußland und Preußen zur Entschädigung des letztern für seine Abtretungen polnischen Gebiets bestimmt; dem sächsischen Königshaus war ein Länderbesitz am Rhein zugedacht. Rußland überließ daher 8. Nov. 1814 das Generalgouvernement in S. den preußischen Ministern v. d. Reck und v. Gaudy, und alle Anstrengungen des sächsischen Hofs und eines Teils der Bevölkerung für die Erhaltung Sachsens würden vergeblich gewesen sein, wenn nicht aus dem Wiener Kongreß der schlaue Talleyrand im Namen Frankreichs und der Legitimität für S. eingetreten wäre und auch Österreich und England für die Erhaltung Sachsens, die dann auch eine Beschränkung der polnischen Erwerbungen Rußlands bedingte, gewonnen hätte. Nach langen und heftigen Verhandlungen, die im Januar 1815 beinahe zum Kriege geführt hätten, griff man im Februar zu dem Ausweg einer Teilung Sachsens; Preußen sollte die Niederlausitz und einen Teil der Oberlausitz (jetzt zu Schlesien und der Mark gehörig), den Kurkreis, den Thüringischen und Neustädter Kreis, Naumburg und Merseburg (jetzt der Regierungsbezirk Merseburg und ein Teil von Erfurt), zusammen 20,000 qkm mit 864,404 Einw., erhalten, der Rest, 15,000 qkm mit 1,182,744 Einw., Friedrich August als Königreich verbleiben. Nach längerm Sträuben mußte sich der König 6. April dem entschiedenen Willen der Mächte fügen, 18. Mai den Teilungsvertrag in Form eines Friedens mit Preußen abschließen und 22. Mai seine abgetretenen Unterthanen ihrer Pflicht entlassen; die definitive Auseinandersetzung zwischen Preußen und S. über die Grenzen, Schulden, Stiftungen, Salzlieferung etc. erfolgte durch die Hauptkonvention vom 28. Aug. 1819.

Diese Lösung der sächsischen Frage erregte bei der Bevölkerung große Mißstimmung, da durch die Teilung seit Jahrhunderten zusammengehörende Länder auseinander gerissen und auch viele materielle Interessen gefährdet wurden. Ja, als in Lüttich der Befehl, die sächsischen Regimenter bei der Blücherschen Armee nach der nunmehrigen Staatsangehörigkeit zu teilen, ausgeführt werden sollte, widersetzte sich 2. Mai ein Grenadierregiment und bedrohte Blücher selbst; doch erfolgte nach Erschießung von sieben Rädelsführern die Teilung, und die in Osnabrück neuformierte sächsische Armee nahm, 16,000 Mann stark, 1815 noch an der Blockade von Schlettstadt und Neubreisach teil. Am 7. Juni kehrte der König Friedrich August nach Dresden zurück und trat 8. Juni dem Deutschen Bund bei. Mit der gleichzeitigen Stiftung des Zivilverdienstordens wurden neue Nationalfarben, Weiß und Grün, angenommen.

Sachsen seit Verleihung der Verfassung.

König Friedrich August I. und sein Minister Graf D. Einsiedel waren zwar bemüht, in der nun folgenden Friedenszeit die Wunden des Kriegs zu heilen und die Finanzen und den Wohlstand des Landes zu heben, scheuten aber vor Reformen zurück und ließen namentlich die bestehenden Verfassungsverhältnisse mit den in Kurien eingeteilten Feudalständen unverändert. Auch sein Nachfolger, sein bereits 71jähriger Bruder Anton (1827-36), ließ nicht nur alles beim alten, sondern behielt auch den verhaßten Minister Einsiedel bei, so daß es im September 1830 unter dem Eindruck der Pariser Julirevolution in Leipzig und Dresden zu Unruhen kam, infolge deren, nachdem Prinz Maximilian dem Thronrecht entsagt hatte, dessen Sohn Prinz Friedrich August zum Mitregenten ernannt, an Stelle Einsiedels Lindenau an die Spitze des Geheimen Kabinetts berufen und eine Reform der Verfassung verheißen wurde. Demgemäß wurden mit den 1831 zusammentretenden Ständen die Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, die Städteordnung vom 2. Febr. 1832 und das Ablösungsgesetz vom 17. März d. J. vereinbart; an die Stelle des Geheimen Kabinetts trat ein in sechs Departements geteiltes verantwortliches Staatsministerium, an die Stelle der Feudalstände zwei Kammern. Einen wichtigen Schritt that der erste konstitutionelle Landtag, welcher 27. Jan. 1833 eröffnet wurde, indem er den Anschluß Sachsens an den preußischen Zollverein genehmigte; der Aufschwung, den Handel und Industrie infolgedessen in S. nahmen, widerlegte nicht