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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sachsen

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Sachsen (Geschichte des Königreichs bis 1873).

sächsischen Bevölkerung war die Stimmung überwiegend gegen Preußen; die von den Leipziger Stadtbehörden an die Regierung gerichtete Bitte, jede Kriegsrüstung rückgängig zu machen, wurde von dieser als eine Kompetenzüberschreitung scharf gerügt. Die Armee, 32,000 Mann, wurde im Mai um Dresden vereinigt und Kronprinz Albert zum Befehlshaber ernannt. Am 14. Juni stimmte S. am Bundestag für den Antrag Österreichs, die außerpreußischen Bundesarmeekorps mobil zu machen, und lehnte 15. Juni das preußische Ultimatum, welches Neutralität und Anschluß an die preußische Bundesreform forderte, aber Integrität versprach, ab. Sofort erfolgte die preußische Kriegserklärung und 16. Juni der Einmarsch preußischer Truppen bei Strehla und Löbau. S. rief die Bundeshilfe, natürlich vergeblich, an, und da eine Verteidigung Sachsens nicht im österreichischen Kriegsplan lag, so zog sich die Armee, welche der König begleitete, 18. Juni nach Böhmen zurück. In S. wurde eine Landeskommission (v. Falkenstein, v. Friesen, Schneider und v. Enge) zurückgelassen. Die Besetzung des Landes durch die Preußen ging nun ohne Hindernis von statten; ein Generalgouverneur wurde ernannt, die Befestigung Dresdens angeordnet und die Zahlung von 10,000 Thlr. täglich verlangt. Währenddessen hatten die sächsischen Truppen bei Gitschin (29. Juni) und bei Königgrätz, wo sie den linken Flügel des österreichischen Heers bildeten und 59 Offiziere und 1500 Mann verloren, tapfer, aber unglücklich gekämpft, dennoch aber ihre gute Ordnung auf dem Rückzug nach Wien bewahrt. Beust übernahm für den Kaiser Franz Joseph eine Sendung nach Paris und erlangte auch Napoleons Fürsprache bei den Nikolsburger Verhandlungen. Noch wirksamer für die Verhinderung der völligen oder teilweisen Annexion Sachsens durch Preußen war aber das feste Eintreten Österreichs, das die Erhaltung Sachsens für einen Ehrenpunkt erklärte, von dem es nicht weichen könne. Bei den Verhandlungen über den Frieden verbat sich Preußen Beust als Unterhändler, worauf v. Friesen und Graf Hohenthal zu Vertretern Sachsens in Berlin ernannt wurden, wo 21. Okt. der Friede unterzeichnet ward. Danach trat S. dem Norddeutschen Bund bei, von dessen Heer die sächsische Armee einen Teil bilden solle, übergab die Festung Königstein an Preußen, trat an den Bund Post und Telegraphenwesen ab, stimmte der Umgestaltung der Zollvereinsverfassung zu und zahlte 10 Mill. Thlr. Kriegskontribution. Bis zur Ausführung des Friedens und der Reorganisation der sächsischen Truppen blieb S. von preußischen Truppen besetzt; erst gegen Ende 1867 wurde es mit Ausnahme des Königsteins geräumt.

Sachsen als Glied des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs.

Während der Friedensverhandlungen hatte Beust seinen Abschied genommen und war in österreichische Dienste übergetreten. Den Vorsitz im Ministerrat übernahm Falkenstein, Friesen die Finanzen und das Auswärtige, den Krieg Fabrice und das Innere v. Nostitz-Wallwitz. Der König, der am 26. Okt. nach Pillnitz zurückgekehrt war, eröffnete 15. Nov. den Landtag mit einer Thronrede, die den festen Entschluß der Regierung betonte, mit der gleichen Treue wie zu dem frühern, so auch zu dem jetzt zu bildenden neuen Bund zu halten. Die Ehrlichkeit, mit der das Königshaus, die Regierung und der Landtag diesen Entschluß ausführten, und die von Preußen durch vertrauensvolles Entgegenkommen erwidert wurde, erleichterte und beschleunigte die Versöhnung und die Einordnung in die neuen Verhältnisse. In der Bevölkerung überzeugte man sich bald, daß die geistigen und materiellen Interessen des Landes im neuen Bund völlig gewahrt waren. Der Besuch des Königs und des Kronprinzen in Berlin im Dezember 1866 wurde im Februar 1867 durch einen Besuch des Königs Wilhelm und seines Sohns in Dresden erwidert. In der Militärkonvention vom 7. Febr. 1867 beschränkte Preußen seine Oberbefehlsbefugnisse auf das Unerläßlichste und gewährte S. eigne Kriegsverwaltung, Militärbildungsanstalten u. a.; vom 1. Juli 1867 ab bildete die sächsische Armee das 12. norddeutsche Bundeskorps, dessen Oberbefehl Kronprinz Albert erhielt. Der Landtag genehmigte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, nachdem er schon 1866 den Friedensvertrag mit Preußen und das Wahlgesetz des Norddeutschen Bundes einstimmig angenommen hatte. Mit Rücksicht auf sein Verhältnis zum Norddeutschen Bund lehnte S. 1867 die Einladung Frankreichs und Rußlands zu internationalen Kongressen ab. Auch die zeitgemäße Umgestaltung der Verfassung und Gesetzgebung kam durch die neuen Verhältnisse in Fluß. Die Regierung legte 1867 dem Landtag ein neues Wahlgesetz vor, das für die Wahlen zur Ersten Kammer den Unterschied zwischen Rittergutsbesitzern und bäuerlichen Besitzern aufhob und für die Zweite Kammer das ständische Prinzip völlig aufgab; die Zweite Kammer setzte sich aus 45 ländlichen und 35 städtischen Abgeordneten zusammen, für welche der Zensus auf 2 Thlr. für das aktive und 10 Thlr. für das passive Wahlrecht festgesetzt wurde; die Legislaturperiode sollte sechsjährig, die Budgetperiode zweijährig sein. Nach Annahme des Wahlgesetzes wurde die Einführung von Geschwornengerichten und die Zuziehung von Schöffen zu den Bezirksgerichten vom Landtag genehmigt. In der nach dem neuen Wahlgesetz 1869 gewählten Zweiten Kammer hatten die vereinigten liberalen Parteien die Majorität, in der Ersten Kammer aber die konservativen Partikularisten; an deren Widerspruch scheiterte die Aufhebung des Patronatsrechts u. a., so daß 1870 nur ein Preßgesetz zu stande kam. Der Krieg gegen Frankreich 1870/71 unterbrach den Kampf zwischen beiden Kammern über die innere Entwickelung. Die sächsischen Truppen kämpften unter Führung des Kronprinzen und, nachdem dieser zum Befehlshaber der Maasarmee ernannt worden, unter der des Prinzen Georg mit Auszeichnung und glänzendem Erfolg bei St.-Privat, Sedan und Villiers; der sächsische Kriegsminister v. Fabrice war 1871 Höchstkommandierender der deutschen Okkupationsarmee in Frankreich.

Dem im Dezember 1871 eröffneten Landtag wurden wichtige Angelegenheiten vorgelegt: die Beschlüsse der ersten allgemeinen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche Sachsens, welche 9. Mai bis 26. Sept. getagt hatte, über die Errichtung des Oberkonsistoriums, das Verhältnis der Kirche zur Schule und das Patronatsrecht, die neue Organisation der Verwaltungsbehörden, eine revidierte Städteordnung, eine Landgemeindeordnung, ein Volksschulgesetz und eine Steuerreform. Nach langem, heftigem Kampf zwischen der feudal-konservativen Mehrheit der Ersten und der liberalen Mehrheit der Zweiten Kammer kamen die Organisationsgesetze, das Volksschulgesetz und die Steuerreform durch Einführung einer Klassen- und Einkommensteuer 1873 zu stande. In demselben Jahr starb 29. Okt. König Johann, und ihm folgte König Albert, der die Regierung unter treuem Festhalten an den Pflichten gegen das Reich und mit