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Sachsen-Hildburghausen - Sachsen-Koburg-Gotha.
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Gotha'
1638 der Stamm Johann Friedrichs des Mittlern erlosch, bei der Neuteilung der
Ernestinischen Lande 1641 Ernst dem Frommen
zu, der die Linie Sachsen-Gotha
begründete und 1672 die ältere Linie Sachsen-Altenburg zum größten Teil
beerbte. Als Ernst nach einer segensreichen Regierung 1675 gestorben war,
wurden die gothaischen Lande 1680 von seinen sieben Söhnen geteilt. Dem
ältesten, Friedrich I. (1675-91),
fielen die Ämter Gotha, Tenneberg, Wachsenburg, Ichtershausen, Georgenthal,
Schwarzwald, Reinhardsbrunn, Volkenrode, Oberkranichfeld, Altenburg,
Leuchtenburg und Orlamünde zu, welche das Herzogtum
Gotha-Altenburg bildeten; die Einkünfte
desselben beliefen sich auf 49,447 Gulden, und da 1685 Friedrich die
Primogenitur einführte, blieb es bis zum Erlöschen seiner Linie ungeteilt.
Unter Friedrich II. (1691-1732), der
anfangs unter Vormundschaft stand, fielen das Herzogtum Eisenberg und
sieben Zwölftel von dem Amte Themar 1721 an S. Schon Friedrich I. und
Friedrich II. hatten das Land durch kostspielige Liebhabereien und
Soldatenspielerei geschädigt. Friedrich III.
(1732-72) führte mit Meiningen 1747 den lächerlichen Wasunger Krieg (entstanden
aus einer Rangstreitigkeit zwischen einer Frau v. Pfaffenrath und Frau v. Gleichen);
auch wurde unter ihm das Land durch den Siebenjährigen Krieg, besonders 1757,
arg heimgesucht. Die drückende Schuldenlast beseitigte
Ernst II. (1772-1804) durch sparsame Verwaltung
und Verminderung der Truppen. August
(1804-22), ein enthusiastischer Verehrer Napoleons I., trat 1806 sofort
dem Rheinbund bei und ließ seine Truppen in Spanien, Tirol und Rußland
für Frankreich kämpfen. Nach Augusts Tod folgte sein Bruder
Friedrich IV., der 1807 zur katholischen
Kirche übergetreten war und daher die geistlichen Hoheitsrechte dem
Oberkonsistorium überlassen mußte. Mit ihm erlosch 11. Febr. 1825 die
Gotha-Altenburgische Linie, und nach längerm Erbstreit fiel in dem
Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 Altenburg an Sachsen-Hildburghausen
und bildete fortan ein besonderes Herzogtum (s. Sachsen-Altenburg),
während Gotha mit dem Herzogtum Koburg zum Herzogtum
Sachsen-Koburg-Gotha (s. d.) vereinigt wurde, aber seine
besondere Verfassung behielt.
Vgl. Schulze, Heimatskunde für die Bewohner
des Herzogtums Gotha (Gotha 1845-47, 3 Bde.);
Beck, Geschichte des gothaischen Landes
(1868-75, 3 Bde.); »Landeskunde des Herzogtums Gotha« (das. 1884).
Sachsen-Hildburghausen, ehemaliges Herzogtum, eins der
kleinen, aus der Teilung der Söhne Ernsts des Frommen 1680 hervorgegangenen
sächsisch-ernestinischen Fürstentümer, bestand aus den Ämtern der ehemaligen
Pflege Koburg, Hildburghausen, Heldburg, Ummerstadt, Eisfeld, Schalkau und
Kloster-Veilsdorf, wozu noch 1683 das Amt Königsberg und 1702 Sonnefeld kamen.
Die volle Souveränität über dasselbe wurde dem ersten Regenten, Herzog
Ernst, jedoch erst 1702 von seinem Bruder
Friedrich I. von Gotha-Altenburg eingeräumt und durch Einführung der
Primogenitur im fürstlichen Haus ihm dieser Besitz gesichert. Obwohl unter
Ernst Friedrich I. (1714 bis 1724),
nach Beendigung der römhildischen Erbschaftsstreitigkeiten, durch Behrungen,
die Echterschen Lehen und Milz das Land einen Zuwachs und durch Vertauschung
des Amtes Schalkau eine vorteilhaftere Abrundung erlangte, zerrütteten
doch der prächtige Hofstaat und die Bauten des Herzogs die Finanzen des
Landes. Diese gerieten, da nun zwei Vormundschaftsregierungen, erst
1724-28 für Ernst Friedrich II. ↔
(1724-45), dann 1745-48 für Ernst Friedrich Karl
(1745-80), sich folgten, in immer größere Zerrüttung. Unter dem letztern
Herzog stiegen die Schulden zuletzt so hoch, daß 1769 eine kaiserliche
Debitkommission nötig wurde; die Einnahmen beliefen sich auf 71,827 Gulden,
die Ausgaben auf 56,643 Guld., dem Fürsten wurden 12,000 Guld. jährlich
ausgesetzt. Von 1779 bis 1787 führte sein Urgroßoheim Prinz Joseph
(s. Joseph 9) die vormundschaftliche Regierung für Herzog
Friedrich (1780-1826). Die seitdem beobachtete
Pünktlichkeit im Staatshaushalt minderte die Staatsschuld bis zum Jahr 1826 auf
491,500 Guld. herab. Das Land befand sich in einem blühenden Zustand, als die
herzogliche Familie dasselbe nach dem infolge der gothaischen Erbschaft zu
Hildburghausen abgeschlossenen Vertrag vom 12. Nov. 1826 mit dem Fürstentum
Altenburg vertauschte. Der größere Teil des Landes fiel als Ausgleichung an
das Herzogtum Sachsen-Meiningen (s. d.); nur die Ämter
Königsberg und Sonnefeld erhielt Sachsen-Koburg. Vgl.
J. W. Krauß, Kirchen-, Schul- und Landeshistorie
von Hildburghausen (Greiz 1780).
Sachsen-Koburg-Gotha, zum Deutschen Reiche gehörige,
unter Einem Herrscherhaus vereinigte Herzogtümer, zwischen 50° 1'-51° 20' nördl. Br.
und 10° 16'-11° 15' östl. L. v. Gr. gelegen, bestehen aus dem Herzogtum
Koburg und dem Herzogtum Gotha, welche durch zwischenliegende preußische und
sachsen-meiningische Gebietsteile getrennt sind, und zu welchen überdies noch
mehrere von fremdem Territorium umschlossene Parzellen gehören. Das Areal beider
Herzogtümer beträgt 1956,5 qkm
(35,53 QM.), die Bevölkerung (1885) 198,829 Seelen.
Das Herzogtum Koburg grenzt im W., N. und NO. an Sachsen-Meiningen, im SO., Süden
und SW. an Bayern; der dazu gehörige Amtsgerichtsbezirk Königsberg (eine größere
und zwei kleinere Parzellen) ist von bayrischem Gebiet umgeben. Es ist ein
wellenförmiges, anmutiges Hügelland, welches zum nördlichen fränkischen
Terrassenland gehört, breite, mit Thalkesseln und Einsenkungen abwechselnde
Plateauzüge zeigt und in der Senichshöhle bei Mirsdorf bis 523 m, im Festungsberg
bei Koburg bis 465 m ansteigt. Die Gewässer sind: die Itz mit der Effelder,
Röthen, Lauter und Rodach, der Biberbach, wie die vorige direkt in den Main
mündend; die Steinach mit der Wasung und dem Weikenbach, durch die Fränkische
Rodach zum Main abfließend; die Baunach und die Nassach im Bezirk Königsberg,
die in den Main münden. Teiche gibt es viel. Die Mineralquellen zu Fechheim und
Grub am Forst sind unbenutzt. Das Klima ist infolge der Abdachung des Landes
nach Süden milder als im Herzogtum Gotha (Koburg hat 7,9°, Gotha 7,4° C.
mittlere Jahrestemperatur). Das Herzogtum hat einen Flächeninhalt von 562,3 qkm
(10,2 QM.) und (1885) 57,383 Einw. Die Bewohner sind
fränkischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc.,
zur evangelisch-lutherischen Kirche. Das Herzogtum zählt 4 Städte. Für die Volksbildung
ist gut gesorgt. Man zählt gegenwärtig gegen 80 öffentliche Bürger- und Landschulen.
Sonstige Unterrichtsanstalten sind ein Gymnasium (Casimirianum) mit
Progymnasium, eine Realschule, ein Schullehrerseminar, eine Taubstummenlehranstalt
und eine Baugewerkschule, sämtlich in Koburg. Anstalten für Wissenschaft und
Kunst sind die herzogliche Bibliothek und die Kupferstichsammlung (124,000 Blätter)
ebendaselbst. Landesuniversität ist Jena (s. d.). Haupterwerbszweig ist
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 147.
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