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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Scheitel - Scheksna.

die äußern Teile erscheinen blaß, totenähnlich; der Brustkorb steht teilweise ganz still, nur hier und da hebt sich derselbe in ganz flachen, fast unsichtbaren Atemzügen. Der Puls ist anscheinend verschwunden, wenigstens an denjenigen Stellen, wo er gewöhnlich untersucht wird, an der Hand; jedoch gelingt es mittels des Hörrohrs dem untersuchenden Arzt mit vollster Sicherheit, das Pulsieren des Herzens auch in noch so anhaltenden Fällen von S. nachzuweisen. Dieser Übergang vom deutlichen Leben zum absoluten Tod soll sich in einzelnen Fällen bis zu zwölf Stunden ausdehnen, doch sind gerade über den S. so zahlreiche ganz unglaubwürdige Spukgeschichten im Volk verbreitet, daß die abergläubische Angst vor dem Lebendbegrabenwerden zu den wunderlichsten Schutzmaßregeln geführt hat, besonders konstruierte Särge, Läutapparate, Ventilation der Gräber u. dergleichen auf den frommen Aberglauben berechnete Erfindungen mehr. Der S. tritt unter den verschiedensten Umständen ein, und zwar hat man vorzugsweise nach den Ursachen folgende Arten des Scheintodes aufgestellt:

1) S. durch innere Krankheitszustände. Hierher gehören die tiefe Ohnmacht nach großer Ermüdung von langem Marschieren, nach überstandenen schweren Geburten, ferner der S. nach heftigen Krampfanfällen bei Hysterie, Epilepsie und Eklampsie, bei der Starrsucht und Lethargie, manchmal bei der Cholera, bei manchen narkotischen Vergiftungen (Opium, Blausäure, Chloroform).

2) S. durch äußere Störungen: nach hohen Graden von Gehirnerschütterung, nach schweren Verwundungen mit gleichzeitiger Erschütterung oder mit bedeutendem Blutverlust, nach starken Blutungen überhaupt, besonders bei Wöchnerinnen und kleinen Kindern.

3) S. durch spezifische Ursachen. Hierher gehören der S. der Neugebornen wegen noch nicht eingeleiteter Atmung, der S. durch Ertrinken, Erhängen etc., der S. durch irrespirable Gase, durch fremde Körper im Schlund etc. Bisweilen bewirken auch mehrere der genannten Ursachen gleichzeitig den Eintritt des Scheintodes.

Der sehr lange dauernde S. tritt höchst selten ein und dann entweder bei neugebornen Kindern oder Ertrunkenen und Erhängten. Frauen, und zwar hysterische, geisteskranke und kataleptische, können Tage, selbst 1-2 Wochen lang ganz still liegen und eine kalte, bleiche Haut, ziemlich starre Augen, kaum fühlbaren Puls, höchst schwache Herztöne und kaum merkliche Atembewegungen darbieten. Das Gehör und das Bewußtsein sind manchmal geblieben, die Kranken fühlten das Peinliche ihres Zustandes, konnten aber nicht darauf reagieren und hatten später eine gute Erinnerung von allem dem, was um sie herum vorgegangen war. Solche Fälle kommen zweifellos vor, aber die Zahl der glaubwürdigen ist eine sehr kleine. Genügende Vorbeugungsmittel gegen das Lebendigbegrabenwerden sind: Beschränkung der zu frühen Beerdigung, welche im allgemeinen nicht früher als 72 Stunden nach dem Tod stattfinden sollte, sodann obligatorische Leichenschau durch Sachkundige. Die Erfahrung hat gelehrt, daß in den besteingerichteten Leichenhallen (München, Weimar) seit vielen Jahren und unter vielen tausend Fällen noch nie der Fall vorgekommen ist, daß ein dort deponierter Körper das geringste Lebenszeichen wieder von sich gegeben hätte. Wenn durch das Hörrohr S. festgestellt ist, so sucht man durch Reizung sensibler Nerven, Einwirkung von Riechmitteln (Ammoniak, Essigäther), Kitzeln der Nase, Besprengen des Körpers mit kaltem Wasser, Reiben und Bürsten der ganzen Körperoberfläche, besonders des Rückens, das Erwachen zu bewirken. Bei Unglücksfällen (Ertrinken etc.) ist aber mit jenen Einwirkungen auf die sensibeln Nerven nicht zu viel Zeit zu verlieren, vielmehr ist bald die künstliche Atmung einzuleiten. Der Körper muß zu diesem Zweck in halbe Bauch- und Seitenlage gebracht werden, damit Zungenrücken und Kehldeckel nicht den Kehlkopfseingang verschließen und Mund- und Magenflüssigkeiten abfließen können. Sodann zieht von zwei sich gegenseitig unterstützenden Personen die eine beide Arme vom Körper ab und allmählich, soweit es geht, nach oben, die andre komprimiert unmittelbar darauf rhythmisch den Bauch. Durch die erstere Bewegung tritt die Luft in den Brustkorb ein, durch die andre wird sie herausgedrängt und so eine rhythmisch wechselnde In- und Exspiration und damit der nötige Luftwechsel bewirkt. Ein gutes Unterscheidungsmittel zwischen Tod und S. besteht darin, daß man Senfteige auf die Haut legt oder die Haut an einigen Stellen mit nassem Flanell oder mit Bürsten so stark reibt, daß die Oberhaut dabei verloren geht. Die Stellen der Senfteige röten sich bei erfolgtem Tod nicht, die abgeriebenen Stellen schwitzen nichts aus, sondern trocknen bald ein und erscheinen nach 6-12 Stunden gelbbraun, hornartig hart und etwas durchscheinend. Zu den entschiedensten Zeichen des absoluten Todes gehören die Totenstarre und die Leichenfäulnis.

Scheitel, s. Kopf.

Scheitelaffen, s. Affenfelle.

Scheitelbein, s. Schädel, S. 373.

Scheitelkapelle, s. Lady-chapel.

Scheitelkreis, s. v. w. Höhenkreis (s. d.).

Scheitelpunkt, s. v. w. Zenith.

Scheitelwinkel (Vertikalwinkel), die gleich großen Winkel auf den entgegengesetzten Seiten zweier sich schneidender Geraden, wie α und γ, β und δ in der Figur; sie haben den Scheitel gemein, und die Schenkel des einen sind die Rückwärtsverlängerungen der Schenkel des andern.

^[Abb.: Scheitelwinkel]

Scheitelzelle, eine Zelle an der Spitze junger, im Wachstum begriffener Stengel- und Blattorgane, welche durch fortgesetzte regelmäßige Teilungen alle übrigen Zellen des Vegetationspunktes erzeugt, und von welcher somit sämtliche Zellen des ganzen Organs abstammen, kommt besonders am Thallus der Algen, an den Stengeln und Blättern der Moose und mancher Gefäßkryptogamen vor.

Scheiterhaufen, ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten (s. Totenbestattung) oder zur Bestrafung eines Verurteilten durch den Feuertod. Besonders die Inquisition bediente sich dieser Hinrichtungsweise, mit der Beschönigung, daß die Kirche kein Blut vergießen dürfe.

Scheitern, von einem Schiff, das, vom Sturm auf Klippen oder auf eine felsige Küste geworfen, unter den Wellenstößen zerschellt, im Gegensatz zum Stranden, wobei das Schiff, auf ein flach abgedachtes Ufer oder eine Sandbank getrieben, hier festsitzt, wo es dann durch Erleichterung seiner Last oder durch die eintretende Flut manchmal wieder flott gemacht wird.

Scheksna, schiffbarer Fluß im europ. Rußland, ein Abfluß des Bjelo Osero (s. d.), fließt in südöstlicher Richtung durch das Gouvernement Jaroslaw und fällt nach einem Laufe von 430 km bei Rybinsk links in die Wolga. Suda und Sogosha sind die wichtigsten Nebenflüsse der S., welche vermittelst des Bjeloserskischen, des Marien- und des Onegakanals zur Verbindung der Ostsee mit dem Kaspischen Meer und