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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schwaben; Schwabenalter; Schwabenspiegel

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Schwaben - Schwabenspiegel.

1487 vereinigten sich infolge kaiserlicher Berufung alle schwäbischen Stände zu Eßlingen und schlossen dann 14. Febr. 1488 den großen Schwäbischen Bund (s. d.) zur Aufrechthaltung des Landfriedens. Dessenungeachtet hörten die Fehden noch nicht völlig auf, wie die Ulrichs von Württemberg gegen Reutlingen beweist. Schreckliche Verwüstungen richtete der Bauernkrieg (1525) in S. an, der im Algäu und Hegau seinen Anfang nahm. Um dieselbe Zeit fand die Reformation in S. schnelle Ausbreitung; auch traten viele schwäbische Reichsstände, vornehmlich Württemberg, Ulm, Reutlingen, Eßlingen, Heilbronn, dem Schmalkaldischen Bund bei, wofür sie nach Auflösung desselben 1547 um große Summen gestraft wurden; die Reichsstädte aber verloren ihre demokratische Verfassung und mußten dafür die alte aristokratische wieder einführen. Von nun an strebten Württemberg und Österreich, die Oberhand in S. zu erlangen, jenes in Verbindung mit den protestantischen, dieses im Einverständnis mit den katholischen Ständen des Landes. Die Reichsritterschaft weigerte sich, in den Kreisverband einzutreten, und bildete fortan wirklich eine besondere Korporation des Reichs. 1563 kam zwar in Ulm die Kreisverfassung zu stande, aber die Streitigkeiten zwischen den Kreisständen nahmen kein Ende. Der Dreißigjährige Krieg verwandelte auch S. in eine Wüste. Im Westfälischen Frieden wurde das Elsaß an Frankreich abgetreten und S. zur Zahlung von 984,705 Guld. Entschädigungsgeldern an Schweden verpflichtet. Nachher war es fast immer der Schauplatz der deutschen Reichskriege und genoß nur 1763 bis 1792 eines ungestörten Friedens. Aufs neue wurde S. durch den französischen Revolutionskrieg verwüstet, bis 1801 der Friede von Lüneville geschlossen wurde. Derselbe bestimmte, daß alles auf dem linken Rheinufer liegende Gebiet des schwäbischen Kreises an Frankreich abgetreten werden mußte, und daß die weltlichen Staaten als Entschädigung für ihre verlornen Gebiete die geistlichen Stifter und Reichsstädte erhalten sollten. 1806 behielten nur die Fürsten von Baden, Württemberg, Bayern, Hessen-Darmstadt, Hohenzollern, Liechtenstein und Leyen die Souveränität. Leyen verlor sie 1814, und Hohenzollern trat seine Souveränität 1849 an Preußen ab. Vgl. Pfister, Pragmatische Geschichte von S. (Heilbr. u. Stuttg. 1803-27, 5 Bde.); Leichtlen, S. unter den Römern (Freiburg 1825); Jäger, Schwäbisches Städtewesen im Mittelalter, Bd. 1: Ulms Verfassung (Heilbr. 1831); Ch. Fr. Stälin, Wirtembergische Geschichte (Stuttg. 1841-73, 4 Bde.); P. Fr. Stälin, Geschichte Württembergs (Gotha 1882 ff.); Keim, Schwäbische Reformationsgeschichte (Tübing. 1855); Baumann, Die Gaugrafschaften im wirtembergischen S. (Stuttg. 1879).

Schwaben, Regierungsbezirk des Königreichs Bayern, grenzt im O. an Oberbayern, im N. an Mittelfranken, im W. an Württemberg, im Süden an Tirol und Vorarlberg und an den Bodensee, wurde 1838 aus dem frühern Donaukreis und einem Teil des frühern Rezatkreises gebildet, umfaßt das ehemalige Hochstift Augsburg, die gefürsteten Abteien Kempten und Lindau, das Fürstentum Neuburg, die Markgrafschaft Burgau, viele freie Reichsstädte, z. B. Augsburg, Kempten, Lindau, Kaufbeuren und Donauwörth, nebst vielen Herrschaften etc. u. enthält 9812 qkm (178,21 QM.) mit (1885) 650,166 Einw. (darunter ca. 89,000 Evangelische und 4500 Juden). Der größte Teil des Landes ist entweder ganz eben (Donauried und Lechfeld) oder nur von Hügelreihen durchzogen, und nur der Norden, wo der Jura, und der Süden, wo ein Teil der Algäuer Alpen S. durchziehen, sind gebirgig. Hauptfluß ist die Donau, die hier links die Wörnitz, rechts den aus der Grenze gegen Oberbayern fließenden Lech mit der Wertach, Zusam, Mindel, Günz, Roth und Iller aufnimmt. Von Seen ist nur der Bodensee zu nennen, welcher den südwestlichen schmalen Streifen des Landes berührt. Ackerbau und Waldwirtschaft liefern reichen Ertrag, auch die Viehzucht ist besonders im Süden von großer Bedeutung (Algäuer Rinder), aus dem Mineralreich gewinnt man Steinkohlen, Marmor, Eisen etc. Die Industrie, welche vorzugsweise in den größern Städten vertreten ist, besteht in Woll- und Baumwollspinnerei, Baumwoll- und Leinweberei, Kattundruckerei, Maschinenbau, Fabrikation von Papier, Glas, Metallwaren, Chemikalien etc. und Bierbrauerei. Der Regierungsbezirk besteht aus 10 unmittelbaren Städten (Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Günzburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Neuburg a. D. und Nördlingen) und 19 Bezirksämtern und hat Augsburg zur Hauptstadt.

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Bezirksämter QKilometer QMeilen Einw. 1885 Einw. auf 1 QKil.

Augsburg (Stadt u. Bezirk) 668 12,13 116239 174

Dillingen (Stadt u. Bezirk) 631 11,46 44470 70

Donauwörth (Stadt u. Bez.) 660 11,99 35025 53

Füssen 496 9,01 15934 32

Günzburg (Stadt u. Bezirk) 415 7,54 33769 81

Illertissen 300 5,45 18217 61

Kaufbeuren (Stadt u. Bez.) 524 9,52 28463 54

Kempten (Stadt u. Bezirk) 601 10,92 44837 75

Krumbach 328 5,96 22768 69

Lindau (Stadt und Bezirk) 310 5,63 30753 99

Memmingen (Stadt u. Bez.) 580 10,53 37121 64

Mindelheim 570 10,35 30288 53

Neuburg a. D. (Stadt u. Bez.) 662 12,02 37197 56

Neu-Ulm 352 6,39 27996 80

Nördlingen (Stadt u. Bezirk) 536 9,73 40382 75

Oberdorf 593 9,79 21744 40

Sonthofen 1006 18,27 30225 30

Wertingen 316 5,74 18818 59

Zusmarshausen 318 5,78 15920 50

Schwabenalter, im Volksmund scherzhaft für das 40. Lebensalter, weil die Schwaben vor diesem nicht verständig werden sollten (vgl. Schwabenstreich).

Schwabenspiegel, deutsches Rechtsbuch, in den ältesten Handschriften gewöhnlich nur als "Land- und Lehnrechtsbuch", im 14. Jahrh. auch "Kayserrecht" oder in den ältern Ausgaben "Spiegel kayserlichen und gemeinen Landrechts" bezeichnet und erst nach Goldasts Vorschlag (1609) allgemein S. genannt. Der S. ist in oberdeutscher Mundart von einem unbekannten Verfasser um 1275 geschrieben. Seine Hauptquelle ist der "Sachsenspiegel", der jedoch nicht unmittelbar, sondern in derjenigen Umarbeitung benutzt wurde, welche erst 1857 wieder auf der Innsbrucker Universitätsbibliothek aufgefunden worden ist und in der Vorrede sich "Spiegel aller deutschen Leute" benennt. Dieser "Deutschenspiegel", welcher 1859 von Ficker herausgegeben ward, ist wahrscheinlich von einem Augsburger Rechtskundigen um 1260 verfaßt worden; er folgt in der Hauptsache dem Sachsenspiegel, beseitigt aber die auf Sachsen bezüglichen Stellen und manches, was antiquiert erschien. Dagegen enthält er bis zu Buch II, Art. 12, § 13 Zusätze aus dem römischen und kanonischen Recht, aus den Reichsgesetzen und dem Augsburger und Freiburger Stadtrecht, der Kaiserchronik, der Bibel und aus andern Quellen. Von jener Stelle an ist jedoch dies Verfahren aufgegeben, und der Schluß des Deutschen-^[folgende Seite]