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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Schwäbisches Meer - Schwägerschaft.

los. Die Macht des Bundes näherte sich nun ihrem Höhepunkt; bis 1385 war die Zahl der Mitglieder auf 32 gestiegen. 1387 wurden in einen Streit zwischen Herzog Stephan von Bayern und Erzbischof Pilgrim von Salzburg auch die Städte und Graf Eberhard IV. von Württemberg verwickelt. Dieser brach im Verein mit dem Pfalzgrafen Ruprecht, dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg u. a. 24. Aug. 1388 in der Schlacht bei Döffingen die Macht des Bundes. König Wenzel, welcher sich in der Heidelberger Einung 26. Juli 1384 an die Spitze der schwäbischen Städte gestellt hatte, bewog 1389 den größten Teil der Bundesmitglieder zur Teilnahme am Landfrieden von Eger; damit erreichte der Bund sein Ende. Bündnisse schwäbischer Städte entstanden zwar auch im 15. Jahrh. noch mehrmals, kamen aber jenem großen Bund bei weitem nicht an Bedeutung gleich. Vgl. Vischer, Geschichte des Schwäbischen Städtebundes der Jahre 1376-89 ("Forschungen zur deutschen Geschichte", Bd. 2, Götting. 1861); Derselbe, Zur Geschichte des Schwäbischen Städtebundes (das., Bd. 3).

Schwäbisches Meer, s. v. w. Bodensee.

Schwäbisch-Gmünd, Stadt, s. Gmünd 1).

Schwäbisch-Hall, Stadt, s. Hall 3).

Schwabmünchen, Flecken im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, Bezirksamt Augsburg, an der Singold und der Linie Pleinfeld-Augsburg-Buchloe der Bayrischen Staatsbahn, hat eine kath. Kirche mit schönen Plafondgemälden, ein Amtsgericht, Woll- u. Strumpfwarenfabrikation, Ziegeleien, Bierbrauerei und (1885) 2979 meist kath. Einwohner.

Schwäche (Debilitas), in der Medizin ein vieldeutiger Ausdruck. Allgemeine Körperschwäche, welche auf mangelhafter Ernährung und daher auch mangelhafter Funktion aller Organe beruht, kommt vor nach schweren fieberhaften Krankheiten, bei vielen erschöpfenden chronischen Krankheiten und als einfache Alterserscheinung (Altersschwäche). S. der Muskeln kann abhängig sein von mangelhafter Ernährung und ungenügender Übung derselben oder von organischen Veränderungen ihres Gewebes infolge lokaler Erkrankung oder von mangelhafter Innervation von seiten der Nerven und ihrer Zentralorgane (s. Nervenschwäche). Auch von S. der Haut, der Schleimhäute, des Magens etc. spricht man; doch ist mit diesem Ausdruck kein scharfer Begriff zu verbinden, wenigstens nicht der eines spezifischen Zustandes der genannten Organe. S. des Denkvermögens, s. Geistesschwäche; allgemeine S. der Kinder, s. v. w. Pädatrophie (s. d.).

Schwachsichtigkeit (Amblyopie), Schwäche des Sehvermögens, geht in allen erdenklichen Abstufungen in die völlige Blindheit (Amaurosis, schwarzer Star) über und besteht darin, daß infolge verschiedenartiger anatomischer Störungen die Nervenhaut des Auges für Lichteindrücke unempfindlich oder die Leitung im Sehnerv unterbrochen oder das Zentrum des Sehnervs innerhalb des Gehirns unfähig geworden ist, Lichteindrücke in sich aufzunehmen. Die S. ist also in der Mehrzahl der Fälle nur ein Symptom, welches sich zu den verschiedensten anatomischen Störungen des Auges, des Sehnervs und des Gehirns hinzugesellen kann. Hierher gehört auch diejenige S., welche durch Nichtgebrauch des Auges allein zu erklären ist, wie diejenige, welche man fast immer bei dem schielenden Auge findet (amblyopia ex anopsia). Dieses Übel unterscheidet sich von dem Unvermögen, in der Nähe feinere Gegenstände zu sehen, der sogen. Weitsichtigkeit, welche im gewöhnlichen Leben auch oft als ein "Schwächerwerden der Sehkraft" betrachtet wird, insofern, als letztere durch optische Hilfsmittel (Brillen) so verbessert werden kann, daß das Sehvermögen ganz normal wird, während bei der eigentlichen S. optische Mittel so wenig nützen, daß feinste Druckschrift nie damit gelesen werden kann. Schwachsichtige sind sehr kurzsichtig und halten alle Gegenstände sehr nahe oder neigen das Gesicht den Gegenständen zu, die sie betrachten wollen. Gräfe nennt dies Kurzsichtigkeit aus S. (myopia ex amblyopia), die aber nie, wie die eigentliche Kurzsichtigkeit, durch konkave, sondern im Gegenteil eher durch schwache konvexe Linsen (Vergrößerungsgläser) korrigiert wird. Die genaue Unterscheidung und zweckmäßige Behandlung muß einem Augenarzt überlassen werden. Vgl. Star, schwarzer.

Schwachsinn, s. Geistesschwäche.

Schwächung, s. Defloration.

Schwaden, böse Wetter, erstickende Gasarten (Kohlensäure, sauerstoffarme Luft), welche sich in Grubenräumen durch Fäulnis von Holz, Absorption des Sauerstoffs der Luft durch verwitternde Kiese etc. bilden und auf die Bergarbeiter tödlich wirken können. Bei Grubenbränden entstehen infolge des Kohlenoxydgasgehalts höchst gefährliche Brandgase, und in Steinkohlengruben entwickeln sich häufig die feurigen S. oder schlagenden Wetter (s. d.). Nachschwaden, die nach einer Explosion schlagender Wetter in der Grube zurückbleibende nicht atembare Luft.

Schwadengras (Schwaden), s. Glyceria.

Schwadengrütze (Mannagrütze), s. Glyceria.

Schwadron, s. Eskadron.

Schwager, Schwägerin, s. Schwägerschaft.

Schwägerschaft (Affinität, Affinitas), das Familienverhältnis des einen zu den Verwandten des andern Ehegatten. Den Gegensatz bildet die Verwandtschaft, das auf Zeugung und Abstammung gegründete Verhältnis (Blutsfreundschaft, Blutsverwandtschaft). Mit den Verwandten seines Gatten ist jeder von beiden Ehegatten "verschwägert", während die Verwandten des einen Ehegatten selbst zu den Verwandten des andern Ehegatten in keinerlei Familienverhältnis stehen, wenn man auch ihr Verhältnis im gewöhnlichen Leben nicht selten ebenfalls als S. zu bezeichnen pflegt. In Ansehung der eigentlichen S. ist zu unterscheiden: 1) Die sogen. Stiefverwandtschaft, das Verhältnis zwischen dem einen Ehegatten und den Deszendenten des andern Gatten, welche nicht zugleich auch Deszendenten des erstern sind. Das Kind meiner Frau, welches nicht auch zugleich mein leibliches Kind ist, mein Stiefkind, ist mit mir nur verschwägert, nicht verwandt. 2) Die sogen. Schwiegerverwandtschaft, das Verhältnisses einen Ehegatten (des Schwiegersohns oder der Schwiegertochter) zu den Aszendenten (dem Schwiegervater oder der Schwiegermutter) des andern Ehegatten. 3) S. im engern Sinn, das Verhältnis eines Ehegatten zu den Seitenverwandten des andern, namentlich zu dessen Geschwistern. Der Bruder meiner Frau ist mein Schwager, ihre Schwester meine Schwägerin. Die Grade der S. werden den Graden der Verwandtschaft (s. d.) analog berechnet. In demselben Grad nämlich, in welchem eine Person mit dem einen Ehegatten verwandt ist, ist sie mit dem andern Ehegatten verschwägert. Die rechtliche Bedeutung der S. ist der Verwandtschaft gegenüber eine untergeordnete, indem die S. namentlich für das Erbrecht und ebenso für das Vormundschaftsrecht ohne Einfluß ist. Dagegen ist die Schwiegerverwandtschaft und ebenso die Stiefverwandtschaft in den nähern Graden ein Ehehindernis; auch befreit die-^[folgende Seite]