Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Serbien

878

Serbien (Heerwesen etc.; Geschichte).

daß der König und die Nationalversammlung sich gegenseitig je 16 Kandidaten zur Wahl vorschlagen, aus deren Mitte der König und die Nationalversammlung je 8 wählen. Mitglied des Senats kann nur werden, wer in S. geboren oder gesetzmäßig naturalisiert, 35 Jahre alt ist, wenigstens 10 Jahre im Staatsdienst verbracht hat und eine Fakultät absolvierte. Allgemeine Volksvertretung ist die Skuptschina, durch die das Volk früher volle Souveränität besaß, und von der auch die Fürsten gewählt wurden. Für die Gemeindeverfassung gilt das Gemeindegesetz vom 20. Okt. 1883, wonach jeder Serbe einer Gemeinde des Landes als Mitglied angehören muß. Jede Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten selbst; die Staatsgewalt übt nur in bestimmten Fällen ihr Oberaufsichtsrecht durch die Polizeibehörden, die Kreis- und Bezirksvorstände aus. In jeder Gemeinde besteht zur Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten ein Friedensgericht, welches sowohl als administrative wie als gerichtliche Behörde fungiert. Die Staatsverwaltung wird im Namen und Auftrag des Königs von der Zentralregierung ausgeübt, welche in acht Ministerien zerfällt, nämlich in die Ministerien des Innern, des Äußern, der Finanzen, der Justiz, des Kriegs, für öffentliche Bauten, für Volkswirtwirtschaft und das für Kultus und Unterricht. Die Minister wählt der König aus den höhern Staatsbeamten. Behufs der Provinzialverwaltung zerfällt das Königreich in 21 Kreise (okružije, nach der neuern Staatsverfassung sollen nur 15 Kreise sein): Alexinatz, Belgrad, Jagodina, Knjaschewatz, Kragujewatz, Krajina, Kruschewatz, Nisch, Pirot, Podrinje, Poscharewatz, Rudnik, Smederewo, Toplitza, Tschatschak, Tschupria, Uschitza, Schabatz, Waljewo, Wranja und Zrna Reka, welche in 69 Bezirke (srez) eingeteilt sind. Die Landeshauptstadt Belgrad und die Bergstadt Majdanpek bilden besondere Distrikte. Höchste zivil- und strafgerichtliche Behörde des Königreichs ist der oberste Gerichts- und Kassationshof zu Belgrad. Zweite Instanz ist das Appellationsgericht daselbst; Gerichte erster Instanz sind 21 Kreisgerichte und das Stadtgericht zu Belgrad sowie die Friedensgerichte in den 625 Gemeinden des Landes. Als Schiedsgericht in Handels- und Gewerbesachen fungiert das Handelsgericht zu Belgrad. Das Budget für 1887 ergibt 45,439,335,62 Fr. Einnahme und 45,405,851,34 Fr. Ausgabe. Eine Staatsschuld hat S. erst seit 1876. Ende 1887 betrug die gesamte serbische Staatsschuld 286 Mill. Fr.

Das serbische Heer besteht nach einer neuen, vom König 10. Nov. 1876 genehmigten und 1883 vollendeten Organisation aus der Feldarmee, welche die Altersklassen vom 20. bis 30. Lebensjahr begreift, den Depottruppen und der Reservearmee. Die Feldarmee umfaßt im Frieden 5 Regimenter Infanterie (à 3 Bataillone zu je 4 Kompanien), 6 Schwadronen Kavallerie, 5 Regimenter Artillerie (à 4 Batterien) und 1 Regiment Gebirgsartillerie (à 3 Batterien), 2 Kompanien Festungsartillerie, 7 Kompanien Genietruppen und 5 Trainkompanien, zusammen 13,213 Mann mit 132 Geschützen. Im Kriegsfall steigt die Feldarmee auf 60 Bataillone Infanterie, 20 Schwadronen Kavallerie, 46 Batterien Artillerie, 4 Kompanien Festungsartillerie, 11 Kompanien Genietruppen und 5 Regimenter Train, zusammen 70,000 Mann mit 264 Geschützen. Die Depottruppen liefern im Kriegsfall 15 Bataillone, 5 Schwadronen und 6 Batterien, die Reservearmee 60 Bataillone, 10 Schwadronen, 60 Batterien, 5 Kompanien Pioniere etc. Das Wappen bildet ein zweiköpfiger weißer Adler, der auf der Brust einen roten Schild trägt, in welchem sich ein silbernes Kreuz mit vier Feuerstählen (Halbmonden) in den Ecken befindet, und wird von einem mit einer Krone bedeckten Purpurmantel umhüllt. Die Nationalflagge ist rot, blau und weiß, mit vier goldenen Sternen im obersten roten und mit dem Wappen im blauen Mittelfeld (s. Tafel "Flaggen"). Orden hat S. drei und zwar: das Takowokreuz (1865 gestiftet), den Weißen Adlerorden und den Orden des heil. Sava (beide seit 1883). Daneben bestehen eine goldene und eine silberne Tapferkeitsmedaille und eine goldene und silberne Verdienstmedaille der Königin Natalie. Hauptstadt des Königreichs ist Belgrad.

Geschichte.

Kurz vor Christi Geburt von den Römern unterworfen, bildete S. die Provinz Moesia superior. Es entstand damals eine Reihe von Städten an den Ufern der Donau und Morawa, die bald zu Wohlstand gelangten. Während der Völkerwanderung überzogen die Hunnen, Ostgoten und Langobarden nacheinander dieses Land; dann brachte es der byzantinische Kaiser Justinian 550 unter seine Herrschaft. Seinen Nachfolgern entrissen es die Avaren, die es zur Einöde machten. 638 wanderte ein slawischer Volksstamm, die Serben (Serbli), in das Land ein, und von ihnen erhielt es den Namen S., welches damals auch Bosnien und Montenegro mit in sich begriff. Sie erkannten die Oberhoheit der oströmischen Kaiser an und bekehrten sich im 8. Jahrh. zum griechisch-katholischen Christentum. Ihr Oberhaupt hieß Groß- oder Oberzupan, später Zar oder Kralj (König), residierte als Lehnsträger des byzantinischen Kaisers in Desniza an der Drina und hatte andre Zupane als Häuptlinge der sieben Bezirke unter sich. Seit 870 bemächtigten sich die Bulgaren zu mehreren Malen der Oberherrschaft in S., wurden jedoch stets wieder vertrieben. Nachdem 934 ihre Macht durch die Griechen gebrochen worden, gehorchte S. wieder den byzantinischen Kaisern, bis Stephan Dobroslaw (bei den griechischen Schriftstellern Boistlaw genannt) 1043 die Unabhängigkeit des Landes errang und die andern Zupane unterwarf. Sein Sohn Michael (1050-80) nahm den Titel eines Königs (Kralj) von S. an und ließ sich denselben vom Papst Gregor VII. bestätigen. Kriege mit Byzanz und innere Zerwürfnisse vernichteten darauf die Blüte des Landes, bis sich 1165 Stephan Nemanja, nachdem er das byzantinische Joch abermals gebrochen, zum Fürsten der Serben aufschwang. Er wurde der Gründer eines Reichs unter der Dynastie der Njemaniden, das nach der Residenz, der Stadt Rassia (jetzt Novipasar), die Großzupanie Rassia, später serbisches oder rascisches (wovon der Name Raizen) Reich genannt ward. Stephan Duschan (1336-56), der größte aller serbischen Herrscher, herrschte auch über Makedonien, Albanien, Thessalien, Nordgriechenland und Bulgarien. Er nahm 1346 den Titel eines Kaisers (Zar) an, ließ sich als solcher krönen, gab seinem Reich eine treffliche Organisation, sicherte in seinem 1349 gegebenen Gesetzbuch Freiheit, Leben und Eigentum der Einwohner und begünstigte Wissenschaften und Handel. Nachdem er das Reich in Statthalterschaften abgeteilt, die er mächtigen Bojaren anvertraute, verteilte sein schwächerer Sohn Urosch V. das Land förmlich unter Fürsten oder Knese, welche sich bald ganz unabhängig machten, und brach dadurch die Macht der Serben. 1359 ging das Banat Machow und 1362 die Herzegowina verloren. Mit Urosch V. erlosch 1367 das Haus der Njemaniden, und der Woiwod Wukaschin be-^[folgende Seite]