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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Spanische Litteratur

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Spanische Litteratur (Philosophie, Theologie, Rechts- u. Staatswissenschaft).

bel de Solis") und Gertrudis de Avellaneda ("Dos mugeres"). Ungemeinen Erfolg hatten auf diesem Gebiet außerdem Fernan Caballero (Cäcilia de Arrom, gest. 1877), die Begründerin des realistischen Romans in Spanien, und Antonio de Trueba (gest. 1889) mit seinen zahlreichen Erzählungen ("Cuentos campesinos", "Cuentos populares" etc.); ebenso Vicente Perez Escrich ("Cura de la Aldea", "La muger adultera", "Los angeles de la tierra" etc.), Manuel Fernandez y Gonzales (gest. 1888; "Los Mondes de las Alpujarras", "La virgen de la Palma" etc.) und Pedro Antonio de Alarcon (geb. 1833; "Sombrero de tres picos" und "El escandalo"), denen wir aus neuester Zeit noch als die namhaftesten Erzähler anreihen: Juan Valera ("Pepita Jimenez", "Doña Luz"), José Selgas ("La manzana de oro", "Dos rivales"), Cespedes, Perez Galdos, der den historischen Roman kultiviert, Castro y Serrano, Escamilla, die Schriftstellerinnen: Maria del Pilar Sinués, Angela Grassi und Faustina Saez de Melgar ("Inés"). Als interessanter Sittenschilderer bewährte sich Ramon de Mesonero (gest. 1882) in den Werken: "Manual de Madrid", "Escenas matritenses" u. a. Im übrigen wurde die spanische Prosa durch eine Reihe ausgezeichneter Historiker (s. unten) und berühmter Redner und Publizisten (wie Jovellanos, Augustin Arguelles, Alcalá-Galiano, Donoso Cortes, Martinez de la Rosa, Emilio Castelar u. a.) wie durch die kritischen Arbeiten eines Gallardo, Salva, Lista, Hermosilla, Marchena etc. in ihrer Ausbildung wesentlich gefördert. Groß ist auch die Zahl der Zeitschriften und Revuen, die, teils politisch-belletristischen, teils wissenschaftlichen Inhalts, in den letzten Jahrzehnten in Spanien aufgetaucht sind, und von denen hier als die reichhaltigsten und gediegensten nur die "Revista de España", "Revista Contemporanea" und "Revista Europea" genannt seien.

Wissenschaftliche Litteratur.

Die wissenschaftlichen Leistungen vermochten sich in Spanien nicht so glänzend zu gestalten wie die Nationallitteratur. Insbesondere konnte sich in den philosophischen Wissenschaften ein freier, selbständiger Geist nie entwickeln, weil geistiger und weltlicher Despotismus höchstens ein scholastisches Wissen im Dienste der positiven Theologie und Jurisprudenz duldete. Die Philosophie ist fast bis auf die neuesten Zeiten auf der niedrigsten Stufe, der scholastisch-empirischen, stehen geblieben; nur Dialektik, Logik und mittelalterlicher Aristotelismus wurden etwas kultiviert, da diese Disziplinen den Theologen als Waffe zur Verteidigung ihrer dogmatischen Subtilitäten dienen mußten. Erst im 19. Jahrh. hat auch Spanien einen wirklichen Philosophen hervorgebracht, Jayme Balmes (gest. 1848), der schöne Darstellungsgabe mit metaphysischem Tiefsinn verband, im wesentlichen aber ebenfalls noch auf scholastischem Boden stand. Eine rege Thätigkeit entfaltete Spanien in den letzten Jahrzehnten in der Aneignung philosophischer Meisterwerke des Auslandes durch Übertragung und Bearbeitung; so übersetzte M. de la Ravilla den Cartesius und Kant, Patricio de Azcarate den Leibniz, und Sans del Rio verpflanzte die Krausesche Philosophie nach Spanien, die daselbst zahlreiche Anhänger fand. Auch Hegel ist viel bearbeitet worden, seitdem Castelar für ihn in Spanien Boden geschaffen. Von philosophischen Schriftstellern der Neuzeit sind sonst zu nennen: Lopez Muños, der Lehrbücher über Psychologie, Moralphilosophie und Logik schrieb; Mariano Perez Olmedo, Eduardo A. de Bessón ("La lógica en cuadros sinopticos"), Giner de los Rios u. a. - Die wissenschaftliche Theologie blieb infolge der Unbekanntschaft mit philosophischer Spekulation starrer Dogmatismus im theoretischen, Kasuistik und Askese im praktischen Teil. Das ganze Mittelalter hindurch galt in der Theologie die scholastische Weisheit des Isidorus Hispalensis als erste einheimische Autorität. Im 15. und 16. Jahrh. machten zwar die Kardinäle Torquemada, der Großinquisitor, und Jimenez, der Regent, Miene, das Bibelstudium zu fördern, und sogar Philipp II. unterstützte die von einem Spanier, Arias Montanus, in Angriff genommene Antwerpener Polyglotte. Aber im grellen Kontrast zu dieser wenn auch vornehmlich des litterarischen Ruhms wegen entwickelten, doch immerhin verdienstlichen Thätigkeit steht es, wenn der Versuch, die Bibel dem Volk selbst zugänglich zu machen, sogar an einem so strenggläubigen Priester wie Luis de Leon durch die Inquisition mit Kerker bestraft ward. Nur in der mystischen Askese und in der Homiletik hat die gläubige Begeisterung der Spanier Ausgezeichnetes geleistet. Hierher gehören unter andern die homiletischen Schriften des Antonio Guevara (gest. 1545) und Luis de Granada (gest. 1588) sowie die mystisch-asketischen des Karmelitermönchs Juan de la Cruz (gest. 1591) und der heil. Teresa de Jesus (gest. 1582). Erst in den neuern Zeiten durften die trefflichen Bibelübersetzungen von Torres Amat, von Felipe Scio de San Miguel und Gonzalez Carvajal an die Öffentlichkeit treten und in einzelnen kirchenhistorischen und kirchenrechtlichen Abhandlungen tolerantere Ansichten verbreitet werden, wie in den Schriften von J. L. ^[Joaquin Lorenzo] Villenueva, Blanco White (Leucado Doblado), J. ^[Judas José] Romo u. a. Sogar eine "Historia de los protestantes etc." (Cad. 1851; deutsch, Frankf. 1866), von Adolfo de Castro verfaßt, wagte sich ans Licht, der sich neuerdings eine "Historia de los heterodoxos españoles" von Menendez Pelayo (1880 ff.) anschloß. Dagegen veröffentlichte Orti y Lara eine Verherrlichung der Inquisition ("La inquisicion"). Auf theologisch-philosophischem Gebiet erlangten neuerdings der Bischof von Cordova, Ceferino Gonzalez, und der Erzbischof von Valencia, A. Monescillo, bedeutenden Ruf.

Auch im Fach der Rechts- und Staatswissenschaften ermangelte es an einer philosophischen Grundlage und an Freiheit der Diskussion. An Gesetzsammlungen und gesetzgeberischer Thätigkeit war in Spanien nie Mangel. Die ältesten Rechtsbücher, wie das "Fuero Juzgo" (Madr. 1815), reichen bis in die Zeit der Gotenherrschaft zurück; dann sind besonders des Königs Alfons X., des Weisen, legislatorische Arbeiten zu nennen: die "Leyes de las siete partidas" und das "Fuero real" (hrsg. Von der Akademie der Geschichte, das. 1847; neuerdings kommentiert von Jimenez Torres, das. 1877). Eine Sammlung aller spanischen Gesetzbücher mit den Kommentaren der berühmtesten Rechtsgelehrten erschien unter dem Titel: "Los codigos españoles concordados y anotados" (Madr. 1847, 12 Bde.); die "Fueros" (Munizipalgesetze) begann Muñoz zu sammeln (das. 1847). Wertvolle Arbeiten über die spanische Rechtsgeschichte lieferten Montesa und Manrique, auch Benvenido Oliver, der speziell das katalonische Recht behandelte, während Soler und Rico y Amat ihre Aufmerksamkeit der Geschichte des öffentlichen Lebens zuwendeten. Selbst die Rechtsphilosophie fand Bearbeiter in Donoso Cortes und Alcalá-Galiano sowie neuerdings in Clemente Fernandez