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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Stralzio - Strandläufer.

und Oldenburgern erstürmt. Durch den Kieler Frieden vom 14. Jan. 1814 kam S. nebst ganz Schwedisch-Pommern an Dänemark und von diesem durch Vertrag vom 4. Juni 1815 an Preußen. Vgl. Mohnike und Zober, Stralsundische Chroniken (Strals. 1833-34, 2 Bde.); Kruse, Geschichte der Stralsunder Stadtverfassung (das. 1848); Fock, Wallenstein und der Große Kurfürst vor S. (Bd. 6 der "Rügensch-pommerschen Geschichten", Leipz. 1872).

Der Regierungsbezirk S. (s. Karte "Pommern") umfaßt 4010 qkm (72,83 QM.) mit (1885) 210,165 Einw. (darunter 207,004 Evangelische, 4268 Katholiken und 196 Juden), und fünf Kreise:

Kreise QKilometer QMeilen Einwohner Einw. auf 1 QKil.

Franzburg 1102 20,01 41985 38

Greifswald 962 17,47 58551 61

Grimmen 959 17,42 35606 37

Rügen 968 17,58 45039 47

Stralsund (Stadt) 9 0,34 28894 -

Stralzio (ital. stralcio, "gütlicher Vergleich"), in Österreich s. v. w. Liquidation, Geschäftsauflösung; stralzieren, s. v. w. liquidieren.

Stramberg, Stadt in der mähr. Bezirkshauptmannschaft Neutitschein, an der Lokalbahn Stauding-S., mit altem Schloß, Baumwollweberei, Samtbandfabrikation, Kalkbrennerei und (1880) 2282 Einw.

Stramin, s. Kanevas.

Strand, s. Küste.

Strand (spr. strännd), eine der Hauptverkehrsadern Londons, verbindet Charing-Croß mit der City. Zahlreiche Theater liegen dort oder in der Nähe.

Strandämter, s. Strandung.

Strandbatterien, s. Festung, S. 187.

Strandbehörden, s. Strandung.

Strandberg, Karl Wilhelm, schwed. Dichter und Publizist, geb. 16. Jan. 1818 zu Stigtamta in Södermanland, studierte zu Lund, ließ sich 1840 in Stockholm als Schriftsteller nieder und übernahm in der Folge die Redaktion der "Post- och Inrikes-Tidningar" ("Post- und Reichszeitung"), die er bis zu seinem Tod führte. Er starb 5. Febr. 1877 als Mitglied der schwedischen Akademie. Als Dichter erwarb er sich zuerst durch seine unter dem Pseudonym Talis Qualis veröffentlichten, politisch gefärbten "Sangar i pansar" ("Geharnischte Lieder", 1835), durch die ein Zug nordischer Kraft und Einfachheit geht, einen gefeierten Namen. In spätern Jahren erschien ein zweiter Band Gedichte, die einen weichern und innigern Ton anschlugen, aber sich nicht minder als die ersten durch begeisterte Vaterlandsliebe, Adel der Gesinnung u. Formvollendung auszeichneten. Umfangreicher als seine Originalarbeiten sind seine vortrefflichen metrischen Übersetzungen, unter denen wohl der genialen Übertragung von Byrons "Don Juan" und poetischen Erzählungen der erste Rang gebührt. Seine "Samlade vitterhetsarbeten" erschienen Stockholm 1877-78 in 2 Bänden.

Strandelster, s. v. w. Austerndieb (s. d.).

Strandgut, die von einem gescheiterten, gestrandeten oder sonst verunglückten Schiff geretteten Güter und Schiffstrümmer. Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen; Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer Seenot von der See auf den Strand geworfen werden; Strandtrift (strandtriftigem Gut), Gegenständen, die von der See gegen den Strand getrieben und vom Strand aus geborgen wurden; Wrackgut, versunkenen Schiffstrümmern oder sonstigen Gegenständen, die vom Meeresgrund heraufgebracht sind, und Seetrift (seetriftigem Gut), von welchem man dann spricht, wenn ein verlassenes Schiff oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, in offener See treibend, von einem Fahrzeug geborgen werden. Alles S. ist an den Empfangsberechtigten gegen Bezahlung der Bergungskosten herauszugeben. Die Ermittelung des Empfangsberechtigten ist nach der deutschen Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 Sache der Strandämter (s. Strandung). Ist der Empfangsberechtigte auch durch das Aufgebotsverfahren nicht zu ermitteln, so werden Gegenstände, welche in Seenot vom Strand aus geborgen sind, desgleichen Seeauswurf und strandtriftiges Gut dem Landesfiskus, versunkenes und seetriftiges Gut aber dem Berger überwiesen. Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (s. Bergen). Von beschädigten, auf dem Weg des öffentlichen Ausgebots verkauften Strandgütern ist auf Antrag nur ein Zoll von 10 Proz. zu entrichten. Inländische Strandgüter, welche nach dem Auslaufen verunglücken, sind frei vom Eingangszoll.

Strandhafer, s. Elymus.

Strandhauptmann, s. Strandung.

Strandlachs, s. Forelle.

Strandläufer (Tringa L.), Gattung aus der Ordnung der Watvögel (Grallae) und der Familie der Schnepfen (Scolopacidae), Vögel mit geradem Schnabel, der länger als der Lauf, aber kürzer als der nackte Teil des Fußes, an der Spitze verdickt und verbreitert und nur an den Rändern der Oberschnabelspitze hornig ist. In den mittellangen, spitzen Flügeln ist die erste Schwinge am längsten, der Schwanz ist kurz, abgerundet, die Füße sind kurz, dick, der Lauf länger als die Mittelzehe, die Krallen sind kurz, stark gekrümmt. Die S. leben in den nordischen Gegenden der Alten und Neuen Welt an Gewässern, in deren Uferschlamm sie ihre Nahrung suchen; im Winter wandern sie, meist den Küsten entlang, in Scharen südwärts, im Frühling wieder nordwärts, nur selten geraten sie ins Binnenland. Alle haben im Sommer ein anders gefärbtes Gefieder als im Winter. Die etwa 25 Arten umfassende Gattung ist in mehrere Gattungen: Actodromas Kaup., Calidris Ill., Limicola Koch, Arquatella Baird und Pelidna Cuv., geteilt worden. Roststrandläufer (Kanutsvogel, T. canuta L.), 25 cm lang, im Sommer oberseits schwarz mit rostroten Flecken, weißlichen Federspitzen und rostgelben Federsäumen, unterseits dunkel braunrot, im Winter oberseits aschblau, unterseits weiß, an der Unterkehle dunkel gefleckt; der Schnabel schwarz, der Fuß grauschwarz. Er bewohnt den Norden der Alten Welt und weilt in Deutschland von August bis Mai an der Küste der Nord- und Ostsee, nistet aber nur im hohen Norden. Er ist sehr beweglich, fliegt und schwimmt gut und besitzt eine laute, pfeifende Stimme. Die Nahrung besteht in allerlei Kleingetier. Der Zwergstrandläufer (Raßler, T. [Actodromas] minuta Kaup), 14 cm lang, im Sommer oberseits schwarz mit rostroten Federkanten, an der Oberbrust hell rostfarben, fein braun gefleckt, unterseits weiß, im Winter oberseits dunkel aschgrau, braunschwarz gestrichelt; das Auge ist braun, der Schnabel schwarz, der Fuß grünlichschwarz. Er bewohnt den hohen Norden, findet sich aber an fast allen Meeresküsten Europas, Asiens, Afrikas und Australiens und weilt bei uns von August bis April. Er nistet in den Tundren Europas und Asiens. Seine Eier (s. Tafel "Eier II", Fig. 17) sind trüb gelblichgrau bis ölgrün,