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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0067,
Unfallversicherung |
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65
Unfallversicherung
leistenden Beiträgen, Einschätzung in höhere Gefahrenklassen (s. d.) sowie unter Umständen auch Geldstrafen festgesetzt (§§. 78‒81). Ähnliche Vorschriften enthalten auch die spätern Unfallversicherungsgesetze. Vgl. §§. 87 fg
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99% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0992,
Unfallversicherung |
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990
Unfallversicherung
teils Versicherungspflichtige, teils versicherungsfreie
Arbeiter vorhanden sind. Auch die an sich versiche-
rungsfreien Arbeiter sollen hier dem Versicherungs-
Mang unterliegen. Das Gleiche soll gelten, wenn
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62% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0548,
Bau-Unfallversicherung |
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546
Bau-Unfallversicherung
und 3 Papierfabriken (jetzt vereinigt als "Vereinigte Bautzener Papierfabriken", s. d.). B. ist Sitz der 5. Sektion der Sächs. Baugewerks-Berufsgenossenschaft. Der Handel erstreckt sich auf die Erzeugnisse
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53% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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994
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887).
männlichen und 342,295 weiblichen Arbeitern statistische Erhebungen veranstaltet und damit den Grund zu einer umfangreichen, in Zukunft weiter auszubauenden Unfallstatistik
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53% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0967,
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) |
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951
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich).
Es kommen 1889 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften auf 1000 Versicherte an Verletzten überhaupt (Tabelle A, Spalte 5 und 8): 29,42 (1888: 28,04), darunter
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50% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Umlauftbis Unfallversicherung |
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950
Umlauft - Unfallversicherung.
ist eine photographische Platte. »Phosphorophotographien« des ultraroten sowohl prismatischen als normalen Sonnenspektrums wurden in neuester Zeit von Lommel hergestellt. Auf die zunächst hergestellte
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50% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Unfallversicherungbis Ungarische Litteratur der Gegenwart |
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933
Unfallversicherung - Ungarische Litteratur der Gegenwart
Die Einnahmen der Schweizer Unfallversicherungsgesellschaften steigerten sich um mehr als 4 Mill. Fr. innerhalb 4 Jahre, ihr Versicherungsbestand in der Schweiz verdoppelte sich
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50% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Türkisches Reichbis Unfallversicherung |
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930
Türkisches Reich - Unfallversicherung
bringend. Der Einfluß der Schaufelstärken auf die Wasserbewegung äußert sich hauptsächlich in der Nähe der freien Schaufelkanten. Es sind daher die Vorgänge beim Eintritte des Wassers in das Leitrad
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50% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0945,
Unfallversicherung (Privatgesellschaften in Deutschland) |
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931
Unfallversicherung (Privatgesellschaften in Deutschland)
Währung von Invaliditätsrenten und durch Entschädigung der Familie des Verunglückten, falls der Unfall dessen Tod zur Folge hatte, für den erlitte^ nen Unsatt zu decken. Viel
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50% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Uganda-Eisenbahnbis Unfallversicherung |
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989
Uganda-Eisenbahn - Unfallversicherung
Doch crst im Mai 1895 wurden die Engländer die
Herren von ganz Unforo, dessen König zu den
Wakedi jenseit des Somerset-Nils geflohen ro.ar.
Militärposten in Masindi und Mruli sichern die
eroberten
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44% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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993
Unehrliche Gewerbe - Unfallversicherung.
wurden zum Eintritt in Zünfte, zur Ordination und zum Lehnserwerb. Doch konnte dieser Makel durch wirkliche und durch die jetzt unpraktische unvollkommene Legitimation (legitimatio ad honores
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37% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0946,
Unfallversicherung (Privatgesellschaften in Österreich-Ungarn, Frankreich etc.) |
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932
Unfallversicherung (Privatgesellschaften in Österreich-Ungarn, Frankreich etc.)
Auf 100,000 Versicherte kamen:
1887 1888 1889
Todesfälle.........
Unfälle m. völliger Erwerbslosigkeit- »» teilweiser »
70
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25% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0236,
Deutschland (Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr) |
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die Bierproduktion in Süddeutschland mit 18, 9 Mill. hl. Die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter hatte Ende 1887 folgenden Umfang: es bestanden 19,573 Krankenkassen mit 4,842,226 Mitgliedern. Bei der Unfallversicherung waren in 319,453 Betrieben
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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816
Arbeiterversicherung
Arbeiter; b. für die Unfallversicherung die über das ganze Reich sich erstreckenden Berufsgenossenschaften (s. d.); c. für die Invaliditäts- und Altersversicherung die Versicherungsanstalten, territorial gegliederte
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Bauwissenschaftbis Bauwissenschaftliche Vereine |
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(Möbeltischlerei u. s. w.) mit in die Unfallversicherung hineinziehen; daß sie dagegen, soweit ein solcher Werkstattbetrieb den Hauptbetrieb bildet, nur mit den nebenher betriebenen Bauarbeiten, nicht aber mit dem Werkstattbetriebe
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Unfallverhütungbis Unfallverhütungsvorschriften |
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Unfallgefahr hat sich im Laufe der Jahre sehr verschieden gestaltet, und zwar, wie auch die Zahl der Versicherten erkennen läßt, in allererster Linie deshalb, weil der Kreis der in die Unfallversicherung aufgenommenen Betriebe während der J. 1886‒91 ganz
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0068,
Arbeiterfrage (Arbeitslosenversicherung) |
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.
In der Unfallversicherung waren 1895 bei 112 Berufsgenossenschaften (64 gewerblichen und 48 landwirtschaftlichen) 5248709 Betriebe, darunter 435137 gewerbliche und 4813572 landwirtschaftliche, sowie 17698633 Personen versichert. Die Zahl der Verletzten
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Unfallrentebis Unfallstatistik |
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63
Unfallrente – Unfallstatistik
Unfallrente, die auf Grund der Unfallversicherung (s. d.) an dem durch Unfall (s. d.) verletzten Versicherten oder dessen Hinterbliebene zu gewährende Entschädigung. Sie kann nur beansprucht werden, wenn
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Arbeitnehmerbis Arbeitsämter |
Öffnen |
und unter Umstanden verpflichtet, für ihre Arbeiter besondere Betriebs-(Fabriks-)Krankenkassen zu errichten (§§. 60 fg.); ähnliches gilt für Bauherren oder Unternehmer größerer Bauarbeiten (Bau-Krankenkassen, §§. 69 fg.). Bei der Unfallversicherung haben
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Ausführungsbehördenbis Ausgabereste |
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147
Ausführungsbehörden - Ausgabereste
Ausführungsbehörden, besondere Behörden, welche für Reichs und Staatsbetriebe die Unfallversicherung an stelle der Berufsgenossenschaften durchzuführen haben. Sie haben die Obliegenheiten des Vorstandes
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
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Mitglied auf die Leistungen der Versicherung noch keinen Anspruch hat. Die W. betrifft teils die auf den Schadensfall unmittelbar folgenden ersten Tage oder Wochen (so bei der Krankenversicherung und der Unfallversicherung), teils die auf den Eintritt
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Landwirtschaftl. Bodenkreditanstaltenbis Landwirtschaftl. Genossenschaften |
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-, Unfallversicherungs-, Alters-, Witwen- und Waisen-, Begräbnis-, Lebensversicherungskassen), für deren Gründung, soweit nicht bereits durch Gesetz (vgl. Krankenkassen und Unfallversicherung) oder anderweitig Fürsorge getroffen worden ist, die Kommunalgewalt
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Ausdehnungsgesetzbis Ausdruck |
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Spinoza sind A. und Denken die Attribute der einen Substanz.
Ausdehnungsgesetz, Bezeichnung für das Reichsgesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, durch das die Unfallversicherung auf binnenländischen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0396,
Preußen (Versicherungswesen) |
Öffnen |
und Sparkassenversicherung 25895 12996 4527,7 2893,2
^[Leerzeile]
Die private Unfallversicherung umfaßte (1890) 136190 Personen (gültige Policen); das versicherte Kapital betrug 1748,804 Mill. M.; ausgezahlt wurden 1457200 M.; an Prämien eingenommen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
Öffnen |
der Krankenversicherung (s. d.), Unfallversicherung (s. d.), Invaliditäts- und Altersversicherung (s. d.), Viehversicherung (s. d.) gegen gewisse Tierseuchen, vielfach auch bei der Feuerversicherung (s. d.). Im übrigen s. die Artikel: Assekuranz
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0139,
Bayern |
Öffnen |
M. 'Ausschließlich für B. gebildete Be-
rufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden der
gewerblichen Unfallversicherung bestanden 7, näm-
lich die Baugewerbs- und die Holzindustric-Berufs-
genossenschaft, die Versicherungsanstalt der Bau
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0909,
Deutschland (Geschichte 1881-1884) |
Öffnen |
durch Unfallversicherung, Krankenkassen, Alters- und Invalidenversorgung dringend ans Herz legte und zur Beschaffung der nötigen Mittel die Einführung des Tabaksmonopols anempfahl. In seiner ersten ordentlichen Session erledigte der Reichstag indes nur das Budget
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
Öffnen |
Unfallversicherung (s. d.) von 1884 und 1886. In betreff derjenigen Kassen, welche nicht der Krankenversorgung und der Unfallversicherung dienen, herrscht in Deutschland, wie anderwärts, volle Kassenfreiheit. Die Sterbekassen sind in allen Klassen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0858,
Berufsgenossenschaft |
Öffnen |
856
Berufsgenossenschaft
sation und unter Beschränkung ihrer Zwecke auf eine reichsrechtliche Unfallversicherung. Die B. sind für bestimmte Bezirke (teils das ganze Reich, teils einzelne Teile desselben) gebildet und umfassen innerhalb desselben
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Gefährdeeidbis Gefahrentarif |
Öffnen |
;
1,2; 1,3 u. s. w.) zahlenmäßig ausgedrückt. Bei der
Unfallversicherung sowie bei der Invaliditäts- und
Altersversicherung sind die einzelnen Betriebe nach
der Größe der mit ihnen verbundenen Gefahr ver-
anlagt. Die Bildung von G. ist nach dem
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
Öffnen |
verbliebene, bez. durch die socialpolit.
Gesetzgebung neugeschaffene Haftpflicht derart be-
schränkt werde, daß sie nicht über die Grenzen der
Billigkeit hinausgeht, bez. in den Kreis der berufs-
genossenschaftlichen Unfallversicherung einbezogen
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
Öffnen |
sind, die ein Jahresgehalt unter
2000 M. beziehen, einer freien Hilfskasse nicht an-
gehören und bei denen die Bestimmung des Art. 60
des Handelsgesetzbuchs durch Vertrag nicht aus-
geschlossen ist. Der Unfallversicherung unterliegen
H. zur
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Krankentaufebis Krankenversicherung |
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Krankenpflegeversicherung in Bayern (Gesetz vom 29. April 1809) und Württemberg (Gesetz vom 10. Dez. 1888).
Die K. berührt sich auch mit den andern Zweigen der Arbeiterversicherung, und zwar mit der Unfallversicherung (s. d.), insofern ein großer Teil aller
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
Öffnen |
Invalidenunterstützung sowie die Versorgung der Witwen und Waisen. Durch die soziale Reichsgesetzgebung über die Krankenversicherung und die Unfallversicherung sind entsprechende Einrichtungen für die übrigen Gewerbszweige getroffen. Auch ist ein allgemeines Gesetz
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Haftzeherbis Hagedorn |
Öffnen |
Einführung einer allgemeinen Unfallversicherung für die Arbeiter mit gesetzlichem Versicherungszwang, und so entstand das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, welches das Haftpflichtgesetz in Ansehung der Arbeiterbevölkerung im wesentlichen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Hilfe, gerichtlichebis Hilfskassen |
Öffnen |
auf je 100 Mitglieder etwa 16 Ehrenmitglieder, welche gegen 10 Proz. der jährlichen Beiträge entrichten; andre erhalten Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, wie solche ursprünglich (1883) für die Unfallversicherung deutscher Arbeiter geplant waren
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0948,
Köln (Bevölkerung, Industrie und Handel, Bildungsanstalten) |
Öffnen |
, die städtische Sparkasse, das städtische Leihhaus. Von den Versicherungsanstalten sind zu nennen: Concordia (Lebensversicherung), Colonia (Feuerversicherung), Agrippina (Transportversicherung), Rhenania (Transport- und Unfallversicherung), Kölnische
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
Öffnen |
Fürsorge zu teil werden zu lassen. Nachdem inzwischen die Krankenversicherung (s.Krankenkassen, Bd. 10) und die Unfallversicherung (s. d., Bd. 15) gesetzlich geregelt worden war, wurden von der Reichsregierung 17. Nov. 1887 »Grundzüge« zu einer Alters
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0631,
Österreich (Kaisertum: Finanzen, Gesetzgebung, Heerwesen) |
Öffnen |
- und Krankenversicherung der Arbeiter Erwähnung zu thun. Zum Zweck der Unfallversicherung wurden nicht, wie in Deutschland, Berufsgenossenschaften, sondern sieben territorial abgegrenzte Versicherungsanstalten mit dem Sitz in Wien, Prag, Salzburg, Graz, Brünn
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Arbeiterschutzkonferenzbis Arbeiterversicherung |
Öffnen |
(Unfallversicherungsgesetz); zu 3 im Gesetz vom 22. Juni 1889. Außerdem das sog. Ausdehnungsgesetz vom 28. Mai 1885 (für 1 und 2), die Revision des Hilfskassengesetzes vom 1. Juni 1884, die Gesetze vom 5. Mai 1886 (Kranken- und Unfallversicherung für land
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0860,
Berufsgenossenschaft |
Öffnen |
betreffend die Erweiterung der Unfallversicherung will für den größten Teil derjenigen Betriebe, auf welche der Versicherungszwang erstreckt werden soll (Handwerk, Kleingewerbe, Fischerei, Seeschiffahrt auf kleinen Fahrzeugen, Handelsgewerbe u. s. w
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
Öffnen |
. Krankenkasse freiwillig fortzusetzen; auch können Orts- u. s. w. Krankenkassen bestimmen, daß B. das Recht haben sollen, in die Kasse einzutreten (Krankenversicherungsgesetz Ziffer 5, §. 26, Abs. 4). Zur Unfallversicherung können Unternehmer
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0209,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
Öffnen |
Willen zur Durchsetzung der Socialreform und legte ein weites Programm für dieselbe vor, das außer der Unfallversicherung auch die Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens und eine staatliche Fürsorge für Invalidität und Alter umfaßte
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
Öffnen |
der Dienstboten durch Gemeindcstatut obligatorisch
gemacht werden. - Der Unfallversicherung
unterliegt das G. nur dann, wenn und soweit das-
selbe in einem der Unfallversicherung unterliegen-
den Betriebe beschäftigt ist. Die Beiträge entrichtet
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
diejenige über-
steigt, auf welche sie nach dem Unfallversicherungs-
gesetz Anspruch haben. Die Vetriebsunternehmer,
Bevollmächtigten oder Repräsentanten, Betriebs-
oder Arbeiteraufseher, gegen welche durch strafge-
richtliches Urteil festgestellt
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Inuusbis Invalidenkassen |
Öffnen |
.)
wurde zuerst durch die neuern Berggesetze geübt
(s. Knappschaftskassen). Mit der Einführung des
Versicherungszwangs durch die Unfallversicherungs-
gesetze seit 1884, und besonders durch das Invalidi-
täts- und Altersversicherungsgesetz vom 22
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Invalidenwesenbis Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
Öffnen |
solche aus Betriebs-
unfällen herrührt, erfolgt die Invaliditätsversiche-
rung im Wege der "Unfallversicherung'); soweit sie
durch Alter oder Siechtum hervorgerufen ist, hat
da3 Reichsgesetz vom 22. Juni 1889 |
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0739,
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte) |
Öffnen |
). Eine merkliche Stärkung der nationalen Strömung brachte die glänzende sechste Säkularfeier der Gründung des eidgenössischen Bundes 1. Aug. 1891. Im J. 1890 wurde ein Artikel über Durchführung der Kranken- und Unfallversicherung
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Versöhnungstagbis Verstählen |
Öffnen |
sogar in ausgesprochener Weise den Charakter von Wohlthätigkeits- oder wenigstens von öffentlichen socialpolit. Anstalten. Hierher gehören namentlich die Knappschaftskassen (s. d.) und die öffentliche Unfallversicherung (s. d.) in Deutschland, wenigstens
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
Öffnen |
, der vorsätzlich oder fahrlässig den U. verschuldete oder für den Urheber des U. einzustehen hat. Außerdem greift hier das Haftpflichtgesetz (s. d.) ein. Der U. bildet die Voraussetzung eines Entschädigungsanspruchs aus der Unfallversicherung (s. d.), sofern
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
Öffnen |
eine Unfallversicherung jeweilig auf Zeit abgeschlossen werden kann. Dazu kommt der Mangel an Seßhaftigkeit und der Umstand, daß es zur Zeit an genügenden Unterlagen zur richtigen Bemessung von Beiträgen und Leistungen fehlt. Etwas andres ist es, wenn diese
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
Öffnen |
oder andrer Personen enthalten, sind unstatthaft.
VII. Verwaltung. Die Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung sollen mit der Verwaltung der Alters- und Invalidenversicherung betraut werden. Für jede Berufsgenossenschaft wird eine besondere
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0157,
Versicherung (Zweck, Organisation) |
Öffnen |
Feuerversicherungsanstalten, geschaffen haben (s. Feuerversicherung).
Zuweilen besteht die Verpflichtung gewisser Bevölkerungskreise, z. B. der Besitzer von Gebäuden, V. zu nehmen (Zwangsversicherung). Auch die Unfallversicherung ist in Deutschland eine Zwangs
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0011,
XI |
Öffnen |
Gewerbegerichte, von G. v. Schönberg 361
Hausindustrie, von F. Ziegler 403
Kontraktbruch, von H. Jacoby 491
Krankenkassen, von L. Nolte 498
Unfallversicherung, von Demselben 950
Vortragsvereine (Kaufmännische Vereine) 970
Wohlfahrtseinrichtungen, von L
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0009,
Übersicht des Inhalts |
Öffnen |
618
Rückversicherung, von G. Kolmar 788
Transportversicherung 920
Unfallversicherung (Privatgesellschaften) 930
Versicherung, von G. Kolmar 950
Viehversicherung 952
Statistik.
Von E. Mischler.
Illegitimität, mit Karte 463
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Rothbis Rückversicherung |
Öffnen |
^- - 1,2 - 4.2 Unfallversicherung^- »» 10,0 «« 28.2 In der Hagelbranche ist das Rückversicherungsverfahren in Österreich wenig, in Deutschland gar nicht in Anwendung. Eine von den
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0213,
Volkswirtschaft: Verkehrswesen, Statistik, Versicherungswesen, National?konomen |
Öffnen |
Rückversicherung
Seeassekuranz, s. Transportversich.
Seeversicherung s. Transportversich.
Spiegelversicherung, s. Glasversicherung
Sterbekassen
Tontine
Transportversicherung
Ueberversicherung
Unfallversicherung
Valorenversicherung, s
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0565,
Bayern (Gesundheitswesen, Wohlthätigkeitsanst. Versicherungswesen. Heerwesen) |
Öffnen |
für Unfallversicherung besteht ein Landesversicherungsamt für ausschließlich bayr. Berufsgenossenschaften. Ihm unterstehen die 8 Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (s. d.), die Bayrische Baugewerks-Berufsgenossenschaft (s. Baugewerks
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
Öffnen |
die Ortskrankenkassen errichtet werden sollen ($$. 16 fg. des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883) und die Durchführung der Unfallversicherung ausschließlich nach B. erfolgt ist. (Vgl. $. 9 des Unfallversicherungsgesetzes.) Auch für die Invaliditäts
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
Öffnen |
1891), die B. in Streitsachen der Armenverbände an das Bundesamt für Heimatswesen (Gesetz vom 6. Juni 1870), an die Schiedsgerichte für die Unfallversicherung (Gesetz vom 6. Juli 1884, vom 5. Mai 1886, Verordnung vom 2. Nov. 1885
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0514,
Breslau (Stadt) |
Öffnen |
18½ Mill. M., Gewinn 775 443 M., 33⅓ Proz. Dividende), die Schlesische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (11 239 Kapitalversicherungen mit 34,327 Mill. M., 94 Rentenversicherungen mit 54 895 M. jährlicher Rente, 10 415 Unfallversicherungen
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
Öffnen |
im
Mindestbetrage von 114,25 M. oder aus der Reichs-
unfallversicherung eine gleichhohe Rente bezieht,
muß auf seinen Antrag von der Versicherungspflicht
befreit werden.
Die Versicherungspflichtige Beschäftigung begrün-
det
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0501,
Köln |
Öffnen |
, eine Hagelversicherungsgesellschaft, die Versicherungs-Aktiengesellschaft Rhenania, Kölnische Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft, Rückversicherungsgesellschaft, Retrocessions- und Rückversicherungsgesellschaft Minerva und die See-, Fluß
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Landwirtschaftliche Bautenbis Landwirtschaftliche Genossenschaften |
Öffnen |
. Sammlung (Lpz. 1893); F. Engel, Handbuch des landwirtschaftlichen Bauwesens (7. Aufl., Berl. 1885).
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die Berufsgenossenschaften zum Zweck der Unfallversicherung land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0082,
Rußland (Versicherungswesen. Münzwesen. Maße und Gewichte. Verkehrswesen) |
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von (1893) 74,2 Mill. Rubel.
Die Prämieneinnahmen betrugen in Rubeln:
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Versicherungszweige 1892 1893
Feuerversicherung 34515439 34787400
Lebensversicherung 7934180 6342400
Transportversicherung 4706220 3907600
Unfallversicherung 407927
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0067,
Arbeiterfrage (Arbeitsnachweis. Arbeiterversicherung) |
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beginnen.
Die hauptsächlichsten Mängel der Krankenversicherung wurden durch das Gesetz vom 10. April 1892 beseitigt; für den Plan der Umgestaltung der Unfallversicherung durch Einführung örtlich abgegrenzter Unfallversicherungsgenossenschaften auch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Liebhaberpreisbis Liebig |
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Pferdestärken), 102 000 Spindeln für Baumwoll-, 13 000 für Wollgarn, 2100 Webstühle, 3500 Arbeiter; staatliche Krankenkasse und Unfallversicherung, wobei die Firma zu Gunsten der Arbeiter alle Beiträge allein zahlt, Unterstützungskasse, zahlreiche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Unterharmersbachbis Unternehmer |
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(Bürgerl. Gesetzb. §§. 823, 843, 844). (S. Unfallversicherung und Haftpflichtgesetze.)
Ob der Unterhalt in natura oder in Gelde zu leisten sei, ist nach Gemeinem Recht, Preuß. Landrecht und Österr. Gesetzbuch vom Richter zu bestimmen; nach Sächs. Bürgerl
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0934,
Schweiz |
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Prämieneinnahmen in Franken 1886 1895
Lebensversicherung 13150427 22017184
Unfallversicherung 1438551 5869006
Feuerversicherung 5765047 7931232
Glasversicherung 34051 130647
Wasserleitungsversicherung - 19319
Viehversicherung 16231 163630
Hagelversicherung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0935,
Schweiz |
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die Unfallversicherung, 4 die Feuerversicherung, 1 die Glas- und Wasserleitungsversicherung, 1 die Hagelversicherung und 6 die Transportversicherung.
Den Stand der 7 einheimischen Lebensversicherungsanstalten (exkl. Rückversicherung) zeigt die folgende
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0754,
Arbeiterversicherung |
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in Betracht gezogen wird, die Unfallversicherung, wenn die Versicherung sich nur auf die Fälle der Erwerbsminderung erstreckt, welche durch akute äußere Veranlassung, durch Unfall, hervorgerufen werden. Voraussetzung der Versicherung ist aber nun
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0755,
Arbeiterwohnungen |
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(Unfallversicherung, ein großer Teil der Krankenversicherung). Vgl. auch Hilfskassen.
Ein Verzeichnis der wichtigsten Litteratur findet sich in Schmollers "Jahrbuch für Gesetzgebung und Verwaltung", Bd. 5, S. 278. Hier mögen hervorgehoben werden: Engel
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
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Gesetz gibt das im Januar 1885 vom Reichsversicherungsamt veröffentlichte "Normalstatut". Vgl. Unfallversicherung.
Berufskonsul, s. Konsul.
Berufung, ein dogmatischer Kunstausdruck, welcher sich an das in den Parabeln Jesu vorkommende Bild vom
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Cholinbis Chomjakow |
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Platz gegriffen. Sie wird bis jetzt nicht als selbständige Versicherung, sondern nur als Erweiterung andrer Versicherungen, insbesondere der Feuerversicherung, doch auch der Unfallversicherung, eingegangen.
Chomer (hebr., "Haufe"), Hohlmaß
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0910,
Deutschland (Litteratur zur Geschichte) |
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für die Anlegung eines Nord-Ostseekanals bewilligt. Andre Vorschläge der Reichsregierung über die Rechtspflege in den überseeischen Gebieten, über eine Reform der Zuckersteuer, über die Ausdehnung der Unfallversicherung etc. wurden an Ausschüsse verwiesen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Eisenbahnunfallversicherungbis Eisenbahnzeit |
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1885 25. Jan. Neusüdwales (Australien) 12 Tote, 28 Verwundete durch Einbruch eines Viadukts infolge heftiger Regengüsse auf der Eisenbahnlinie Melbourne-Sydney
Eisenbahnunfallversicherung, s. Unfallversicherung.
Eisenbahnverbände, s. Eisenbahn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Farouchebis Farr |
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und Sterbefälle bearbeitete und, auf diese Arbeiten gestützt, die "English life tables" (Lond. 1864) herausgab, eine Berechnung der Mortalität und Vitalität, der Lebens- und Unfallversicherung, denen "English reproduction table" (das. 1880) und "Net
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Höhere Gewaltbis Höhere Lehranstalten |
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, Fabrikbesitzern etc. getragen werden müssen, sind ebensowohl wie diejenigen Schäden, für welche dieselben gesetzlich nicht haftpflichtig sind, Gegenstand der Versicherung (s. Unfallversicherung). Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Exner
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Invaliditätbis Invecta et illata |
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der Unterscheidung zwischen Ganz- und Halbinvaliden ausgeübt werden, d. h. zwischen solchen, welche vollständig erwerbsunfähig sind, und solchen, welche noch durch leichtere Arbeiten etwas verdienen können. Die Unfallversicherung (s. d.) bildet einen Teil der I
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
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, welche im Deutschen Reich zum Zweck der Unfallversicherung der Arbeiter gebildet sind. Vgl. "Gesetze und Verordnungen zum Handgebrauch für die Beamten der Katasterverwaltung" (Meschede 1876).
Katastrophe (griech., "Umwendung"); die unglückliche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0832,
Pension |
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am Todestag verdient haben würde. Das Waisengeld besteht, wenn die Mutter lebt, für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr in ⅕, andernfalls in ⅓ des Witwengeldes. - P. heißt übrigens auch die Rente, welche infolge von Unfallversicherung (s. d.) zu zahlen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reichsthalerbis Reichsverweser |
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der Unfallversicherungsgesetzgebung im Reich (s. Unfallversicherung). Das R., welches dem Reichsamt des Innern unterstellt ist, hat die Organisation der Berufsgenossenschaften durchzuführen und die Aufsicht über die letztern zu handhaben. Es entscheidet über
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Reisenbis Reiß |
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, ein Schloß mit Park und Orangerie, Zigarrenfabrikation und (1885) 1202 Einw.
Reiseroute (Zwangspaß), s. Paß.
Reiseunfallversicherung, s. Unfallversicherung.
Reisglas, s. Alabasterglas.
Reisig, Karl, namhafter Philolog, geb. 17. Nov. 1792
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 1026,
Korrespondenzblatt zum dreizehnten Band |
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. Der "Landesversicherungsämter" wird im Artikel Unfallversicherung Erwähnung gethan werden. Die Entscheidungen dieser Ämter werden veröffentlicht in der Zeitschrift "Die Arbeiterversorgung", dem Zentralorgan für die Staats- und Gemeindeverwaltungsbehörden
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Schadenbis Schadow |
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Verpflichtung und endlich in einer gesetzlichen Bestimmung. In letzterer Beziehung ist die gesetzliche Haftpflicht (s. d.) hervorzuheben. Aber auch die Verpflichtung aus der gesetzlichen (nicht vertragsmäßigen) Versicherung, wie Kranken- und Unfallversicherung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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(s. d.). Ebenso sind die Schiedsgerichte der Unfallversicherung (s. d.) ständige Organe mit amtlichem Charakter. Dasselbe gilt von den gewerblichen Schiedsgerichten (s. Gewerbegerichte). Aber auch Fragen des öffentlichen Rechts und Differenzpunkte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Umgeltbis Umlauf |
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, war gelegentlich der Einführung der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung in Deutschland, dann vor Erlaß des Gesetzes über die Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter Gegenstand lebhafter Erörterungen. Für die letztere Versicherung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Versicherungsamtbis Versöhnung |
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gegenseitige Rechtsverhältnisse bildet. Eine solche Behörde ward 1880 in Österreich unter dem Namen Versicherungskontrollamt ins Leben gerufen, in Deutschland wurde auf Grund der Gesetze über Unfallversicherung ein Reichsversicherungsamt in Berlin sowie
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0522,
von Lambescbis Landgesetzgebung |
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, der Erboberjägermeister im Herzogtum Pommern (Fürst Bismarck), der Erbtruchseß im Herzogtum Westfalen, der Erblandmarschall im.her-Zogtum Hinterpommern und Fürstentum Kammin :c.
^Landesversicherung3amt,s. Unfallversicherung (Bd. 15, S. 994
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Prinsbis Privatposten |
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Vorschlägen berufen, zeichnete er sich als Berichterstatter über die Fragen der Unfallversicherung und der Oewerkvereine aus und trat noch später als Redner und Schriftsteller auf, um eine Sozialreform in deutschem Sinn zu befürworten.
^Prinsrp
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0116,
Belgien (Geschichte) |
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der Kammersession (21. Mai 1890) im wesentlichen nur das Budget erledigt. Zur Beratung der Arbeitergesetzgebung, für welche Janson einen Entwurf über die obligatorische Unfallversicherung der Arbeiter vorgelegt hatte, gelangten die Kammern nicht.
Wenn
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
Dänemark (Statistisches, Geschichte) |
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begrüßten Zoll- und Verbrauchssteuergesetze, die mit den sozialen Gesetzen der Kranken- u. Unfallversicherung zusammenhingen, weil sie die Mittel zu deren Durchführung beschaffen sollten. Trotz des Wahlsiegs der Linken stieg die Unzufriedenheit über deren
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Elektrotechnische Lehranstaltenbis Elevator |
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Lebenslauf; 3) Nachweis mathematischer Vorbildung (einfache Gleichungen, Kongruenz- und Ähnlichkeitssätze); 4) Schulgeld (100 Mk.), bei der Aufnahme zu entrichten; 5) 10 Mk. Beitrag zur Unfallversicherung während der Unterrichtszeit. Wie zeitgemäß
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
Italien (Landwirtschaft, Bergbau, Industrie, Arbeiterschutzgesetzgebung) |
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einen Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, eingebracht. Hiernach wird den Unternehmern die Versicherungspflicht der Arbeiter, und zwar vorläufig nur in den Bergwerken, Steinbrüchen, Bauunternehmungen und Fabriken
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0468,
Italien (Geschichte) |
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hatten.
Auch auf dem Gebiet der innern Politik hatte die Regierung Erfolge aufzuweisen. Zwar gelangte der Entwurf eines Gesetzes über die Unfallversicherung der Arbeiter, mit dem der Anfang zu einer umfassenden sozialpolitischen Gesetzgebung gemacht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
Sachsen (Königreich: Statistisches) |
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, Ortskrankenkassen 359, Betriebs- (Fabriks-) Krankenkassen 774, Baukrankenkassen 12, Innungskrankenkassen 45, eingeschriebene Hilfskassen 310, landesrechtliche 75, Knappschaftspensionskassen 29. Unfallversicherung der Arbeiter: Betriebe 27,843, versicherte Personen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Schwarzburg-Rudolstadtbis Schweden |
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Wehrgesetzes verpflichten zu wollen. Unter diesen Umständen ließ die Regierung die Sache fallen. Den Regierungsantrag über Unfallversicherung für Arbeiter und Errichtung einer Reichsversicherungsanstalt lehnte die Erste Kammer ab. Dagegen genehmigte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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1888 neben einer ausführlichen Darstellung der Arbeiterverhältnisse mehrere Gesetzentwürfe vor. Dieselben betrafen Maßregeln zum Schutz der Arbeiter beim Betrieb, die Unfallversicherung der Arbeiter und Seeleute und eine Reichsversicherungsanstalt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0709,
Österreich (Geldmarkt, Kreditanstalten, Staatsfinanzen, Sozialpolitik) |
Öffnen |
. Gesetzvorlagen, welche auf sozialpolitischem Gebiet 1890, bez. 1891 eingebracht worden sind, betreffen die Ausdehnung der Unfallversicherung auf weitere Kreise von Arbeitern, den Verkehr mit Lebensmitteln, die Bekämpfung der Trunksucht
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Prickenbis Protozoen |
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Privatunfallversicherung, s. Unfallversicherung.
Pronnoi, die unbedeutendste der vier antiken Städte auf der Insel Kephalenia, an der Ostküste gelegen. Ihr Gebiet umfaßte den Südosten der Insel, die heutigen Landschaften Pyrgi und Arakli, deren
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