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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Türkisches Reich - Unfallversicherung
bringend. Der Einfluß der Schaufelstärken auf die Wasserbewegung äußert sich hauptsächlich in der Nähe der freien Schaufelkanten. Es sind daher die Vorgänge beim Eintritte des Wassers in das Leitrad, beim Austritt aus ihm, beim Eintritt in das Laufrad und beim Austritt aus letzterm zu untersuchen (namentlich der Übergang vom Leitrad auf das Laufrad, also der Austritt aus ersterm und der Eintritt in letzteres). Hierbei kommt Stribeck zu folgenden Konstruktiousregeln: Die Schaufeln sollen sowohl am Leitrad als am Laufrad möglichst dünn gehalten werden. Schaufeln aus Schmiedeeisen- oder Stahlblech sind gußeisernen immer vorzuziehen, wenn ein Lockerwerden nicht zu befürchten ist. Schaufeln, welche, in der B:wegungsrichtung gemessen, konstante Stärke haben, sind nicht empfehlenswert. Geboten erscheint die Zuschärfung nicht nur der gegen den Strom gerichteten Schaufelenden von Leitrad und Laufrad, sondern auch der dem Laufrad Zugekehrten Enden der Leitschaufeln, und bei Überdruckturbinen, wenn möglichste Ausnutzung des Arbeitsvermögens des ausfließenden Wassers gefordert wird, auch der Schaufelenden an der Laufradausmündung. Bei Turbinen, welche stets mit voller Beaufschlagung arbeiten, ist außerdem die Höhe des Schaufelspaltes so zu bemessen, daß die Querschnittsänderungen des Wasserstromes beim Austritt aus den Leitkanälen und Eintritt in die Laufradkanäle möglichst gering sind. Die Nadschaufeln der Strahlturbinen sollen in der Nähe der Einmündung verhältnismäßig schwach gekrümmt sein.
Türtisches Reich, Geschichte. Nachdem mehrere Jahre hindurch die türkische Politik wenig von sich reden gemacht hatte und das Reich ganz seiner innern Reorganisation sich zu widmen schien, wurde 1891 wieder einmal die öffentliche Aufmerksamkeit auf die dortigen Zustände gelenkt. Zunächst durch mehrere freche Naubanfällein Rumelien, namentlich einen auf den Orientexpreßzug, bei welchem mehrere Reisende, meist Deutsche, den Räubern in die Hände fielen; sie mußten durch ein großes Lösegeld aus der Gewalt der Räuber befreit werden. Obwohl dies für die Pforte ebenso kostspielig wie beschämend war, waren weder die türkische Polizei noch die bewaffnete Macht im stände, der Räuber habhaft zu werden. Der
Verdruß des Sultans hierüber, die schroffe Ablehnung aller Verhandlungen über die Räumung Ägyptens von feiten der englischen Regierung, dann Schwierigkeiten mit Ruhland über die Durchfahrt russischer Schiffe durch die Dardanellen brachten Anfang September 1891 nach sechsjährigem Bestände das Ministerium des Großwesirs Kiamil Pascha zu Fall, wohl infolge von Verleumdungen seiner Feinde wurde sogar Kiamil einige Zeit gefangen gehalten.
Zum Großwesir wurde Dschewad Pascha, bisher Gouverneur von Kreta, ein noch junger Mann, dem jede Erfahrung für seine hohe Stellung fehlte, ernannt; Dschellalledin Effendi wurde Scheich-ul-Islam, Riza Pascha Kriegsminister, Rifat Pascha, Gouverneur von Smyrna, Minister des Innern, Tudi Pascha Nnterrichtsnnnister, Mahmud Dschellalledin Pascha, früherer Finanzminister, dann Gouverneur von Brussa, Minister der öffentlichen Arbeiten. Da der letztere einer der gewissenlosesten türkischen Beamten ist, so war damit der Bestechlichkeit in diesem wichtigen Verwaltungszweig Thür und Thor geöffnet.
Da Kiamil dem Dreibund zuneigte, jedenfalls kein Freund Rußlands war, so wurde sein Sturz in Paris und Petersburg als ein Sieg des russisch-französischen Einflusses in Konstantinopel gepriesen. Doch liebt es der Sultan, bei jeder Gelegenheit zu betonen, daß er die Politik des Reiches allein mache, und so wurde denn auch., amtlich erklärt, daß der Ministerwechsel gar keine Änderung in der Richtung der osmanischen Politik bedeute, welche anch weiterhin von denselben Grundsätzen, die sie bisher geleitet, beseelt sein werde, nämlich Fortschritt und Reformen im Innern, Friede und gute Beziehungen nach außen. Über die Dardanellenfrage schloß die Pforte mit Rußland ein Abkommen, welches den Schiffen der fogen. Freiwilligenflotte, die unter der Handelsflagge Sträflinge unter militärischer Bedeckung und Rekruten nach Ostasien brachten, die Durchfahrt nach vorheriger Anzeige bei der türkischen Regierung gestattete. "Dies Ab! kommen wurde den europäischen Mächten von der Pforte unterm 19. Sept. mitgeteilt und nnirde von keiner Macht angefochten. - Vgl. auch den das tür! kische Reich betreffenden Abschnitt des Artikels Getreide p r o d u k t i o n, S. 385.
! Türkischrotöl, s. Färberei.
U
Übertreiben der Förderschalen, s. Bergbau.
Uhlig, Gustav, Gymnasialpädagog, geb. 9. Juli 1838 zu Gleiwitz, studierte in Bonn'und Berlin klassische Philologie, hauptsächlich bei Ritschl, O. Jahn, Böckh und M. Haupt, ward 1866 Professor an der Kantonschule zu Aarau, demnächst an der Universität zu Zürich. Seit 1872 ist er Direktor des Gymnasiums und Honorarprofessor an der Universität zu Heidelberg. Auf Studienreisen nach Italien (1869) und Griechenland (1870), Frankreich, England, Holland (1884), Schweden, Norwegen (1887) und Dänemark (1888) trat er auch dem höhern Schulwesen dieser Staaten näher. Im Dezember 1890 nahm U. als auswärtiges Mitglied teil an der preußischen Schulkonferenz zu Berlin. Er gab außer Aufsätzen in Zeitschriften und Programmen die »^.is Fi'^MÄtica« des Dionysios Thrax (Leipz. 1883) heraus und leitet seit 1890 die von ihm begründete Zeitschrift: »Das humanistische Gymnasium« (Heidelb.).
Uhren, öffentliche, s. Wettersaulen.
Uneheliche Geburten, s. Illegitimität.
Unfallversicherung (Privatunfallversiche rung). Die U., eine der jüngsten Zweige des Versicherungswesens, hat im letzten Jahrzehnt eine sehr bedeutende Allsdehnung erlangt. Ursprünglich nur dazu bestimmt, gegen die Folgen von Unfällen auf Eisenbahnen und sonstigen Transportmitteln Ver-sicherung zu bieten, begann sie in den 70er Jahren ihre Fürsorge den Arbeitern zuzuwenden, indem die Unfallversicherungsgesellschaften gegen die Folgen aller Unfälle, welche den Arbeiter bei Ausübung seines Berufes unverschuldet treffen, Versicherungübernahmen. Insbesondere in Deutschland gewann die Arbeiterunfallversicherung bald an Umfang, als die deutsche Regierung mittels des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 die industriellen Unternehmer verpflichtete, die in ihren Betrieben verunglückten Arbeiter durch Ersatz der Krankheitskosten, durch Ge-