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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schweiz

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Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte)

gekommen sind, verdienen namentlich die Gesetze über die Forstpolizei (1876) und die Wasserpolizei im Hochgebirge (1877), das Fabrikgesetz (1878), das Haftpflichtgesetz (1881), das Gesetz über das schweiz. Obligationen- und Handelsrecht (1883) und das Alkoholgesetz von 1887, wodurch Fabrikation und Verkauf von Alkohol zum Bundesmonopol erhoben wurde, Erwähnung.

In letzter Zeit haben einige Parteiverschiebungen stattgefunden. Von der konservativ-ultramontanen Partei beginnt sich eine ebenfalls katholische und konservative, aber antiklerikale Richtung abzuspalten, ebenso von der radikalen Partei eine jungdemokratische, die den socialen und wirtschaftlichen Fragen besonderes Interesse widmet. In der Bundesversammlung besteht das Centrum hauptsächlich aus den liberalen und liberal-konservativen Vertretern der Nord- und Ostschweiz. Eine selbständige socialistische Partei giebt es in den Bundesbehörden nicht, doch besteht ein schweizerischer socialdemokratischer Verein (s. Grütliverein) und seit 1887 ein Allgemeiner Schweizerischer Arbeiterverein. Der Mißbrauch, den einzelne in der S. lebende Anarchisten mit dem Asylrecht trieben, veranlaßte den Bundesrat in den letzten Jahren zu eingehenden Untersuchungen und zu einer Reihe von Ausweisungen (so 1885, 1888, 1889 und in den neunziger Jahren). Als im Frühjahr 1889 der deutsche Polizeibeamte Wohlgemuth, von der Aargauer Polizei als Lockspitzel verhaftet und von Bundes wegen ausgewiesen wurde, kündete die deutsche Reichsregierung den Niederlassungsvertrag und schritt zu einigen Repressalien; die S. aber beharrte auf ihrem Standpunkt und suchte nun durch Errichtung der Stelle eines Bundesanwaltes die Fremdenpolizei einheitlicher und fester zu handhaben. Die Arbeiterpartei machte Einwendungen; aber sie brachte nicht die nötige Zahl von 30000 Unterschriften zusammen, um die Sache vors Referendum zu bringen.

In den eidgenössischen Räten besitzt die radikal-liberale Partei die Majorität. 1889 versuchten die Liberal-Konservativen in der Bundesversammlung vergeblich durch Linderung der Wahlkreiseinteilung mehr Boden zu gewinnen. Als Symptome einer konservativen Unterströmung sind zu betrachten: der Volksbeschluß gegen das Verbot der Todesstrafe (1879), die Verwerfung der Bundesbeschlüsse über Ausführung des eidgenössischen Schulartikels, Einrichtung eines eidgenössischen Schulsekretärs (1882) und über Erweiterung des Bundesstrafrechts (1884). Heftig war der Kampf beim Referendum über das eidgenössische Gesetz betreffend Schuldbetreibung und Konkurs, entworfen unter Führung von Bundesrat Ruchonnet. Am 17. Nov. 1889 entschied das Volk mit 241000 gegen 217000 Stimmen für Annahme des Gesetzes und erreichte damit einen großen Fortschritt zur Einigung im Rechtswesen.

In den J. 1886-89 wurden eine Reihe wichtiger Änderungen im Militärwesen durchgeführt (Organisation des Landsturms, Vermehrung des Kriegsmaterials, Landesbefestigung am St. Gotthard u. s. w.) und 1888 von den Räten ohne Debatte die Summe von 3 1/2 Mill. dafür bewilligt. Der Bund behauptete nach innen seine Autorität durch Intervention in der Tessiner Septemberrevolution von 1890 (s. Tessin); nach außen stärkte er sein Ansehen durch glückliche Handelsverträge mit Deutschland und Österreich (1892) wie nicht minder durch seine entschiedene Haltung gegenüber dem Widerstände der franz. Kammer hinsichtlich der Erneuerung des Handelsvertrags (Zollkrieg mit Frankreich seit Febr. 1892). Eine merkliche Stärkung der nationalen Strömung brachte die glänzende sechste Säkularfeier der Gründung des eidgenössischen Bundes 1. Aug. 1891. Im J. 1890 wurde ein Artikel über Durchführung der Kranken- und Unfallversicherung in die Bundesverfassung aufgenommen, 5. Juli 1891 die Volksinitiative in Verfassungssachen (Requisit: 50000 Stimmen), 18. Okt. desselben Jahres das Banknotenmonopol des Bundes durch einen Verfassungsartikel in Aussicht gestellt, dann das Landesmuseum mit Sitz in Zürich dekretiert u. s. w. Angesichts der gewaltigen Anstrengungen der reaktionären kath. Partei und der Schwierigkeiten, welche die in verschiedenen Kantonen neu erstandenen «Bauernbünde» dem Fortschritt in den Weg legten, einigten sich die Freisinnigen aller Schattierungen zum weitern Ausbau der nationalen Institutionen und der Sicherung freisinniger Errungenschaften, freilich gelang nicht alles in Aussicht genommene; Versuche der Verstaatlichung der Eisenbahnen schlugen fehl (1891); ein Gesetz über Pensionierung eidgenössischer Beamter wurde verworfen (März 1891); ebenso die Erweiterung der Kompetenz des Bundes in Sachen der Gewerbegesetzgebung (März 1894). Die von den Socialdemokraten begehrte Aufnahme des «Rechts auf Arbeit» in die Bundesverfassung im Juni 1894 wurde mit etwa 300000 Nein gegen 73000 Ja verworfen; ebenso 4. Nov. 1894 die von den Konservativen und Föderalisten in Scene gesetzte Volksinitiative, wonach der Bund einen Teil der Zolleinnahmen an die Kantone abgeben sollte, mit 347000 gegen 145000 Stimmen. In Vorbereitung sind gegenwärtig (1895): Zündholzmonopol (im März von beiden Räten beschlossen), die Gesetze über Kranken- und Unfallversicherung und über das Banknotenmonopol, die völlige Centralisation des Militärwesens, die Lösung der Frage des Verhältnisses von Bund und Kantonen im Volksschulwesen u. s. w.

Litteratur zur Geschichte. Johannes von Müller, Geschichte der Eidgenossenschaft (Bd. 1-5, Abteil. 1, Lpz. 1806-8; Bd. 5, Abteil. 2, von Glutz-Blozheim, Zür. 1816; Bd. 6 u. 7, von Hottinger, ebd. 1825-29; Bd. 8-10, von Vulliemin, 1842-45; Bd. 11-15, von Monnard, 1846-53); Müller von Friedberg, Schweiz. Annalen (7 Bde., Zür. 1832-42); Tillier, Geschichte der Eidgenossenschaft während der Herrschaft der Vermittelungsakte (2 Bde., ebd. 1845-46); ders., Geschichte der helvet. Republik (3 Bde., Bern 1843); Baumgartner, Die S. in ihren Kämpfen und Umgestaltungen von 1830 bis 1850 (4 Bde., Zür. 1853-66); Feddersen, Geschichte der schweiz. Regeneration von 1830 bis 1848 (ebd. 1867); Strickler, Lehrbuch der Schweizergeschichte (2. Aufl., Lpz. 1874); Simon Kaiser, Grundsätze schweiz. Politik (Soloth. 1875); (C. Hilty, Öffentliche Vorlesungen über die Helvetik (Bern 1878); ders., Vorlesungen über die Politik der Eidgenossenschaft (ebd. 1878); Daguet, Histoire de la Confédération suisse (2 Bde., 7. Aufl., Genf 1879; deutsch Aarau 1867); Vulliemin; Histoire de la Confédération suisse (2 Bde., 2. Aufl., Lausanne 1881; deutsch von J. Keller, Aarau 1877-78); Dierauer, Geschichte der schweiz. Eidgenossenschaft (Bd. 1 u. 2, Gotha 1887-91); Oechsli, Die Anfänge der schweiz. Eidgenossenschaft (Bern 1891); von Ah, Bundesbriefe der Eidgenossenschaft 1291-1513 (Eins. 1891); Dändliker, Geschichte der S. (3 Bde.,