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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schweiz

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Schweiz (Neuere Geschichte)

stigt durch die 1804 mit Frankreich, 1868 mit Österreich und Italien, 1869 mit dem Deutschen Zollverein u. s. w. abgeschlossenen Post- und Handelsverträge. Große Arbeiten, wie die Korrektionen der Rhône, des Rheins, der Juragewässer wurden mit vereinten Kräften in Angriff genommen, das schweiz. Eisenbahnnetz erweitert, das schweiz. Polytechnikum gegründet, 1869 das Zustandekommen des Unternehmens der Gotthardbahn (s. d.) ermöglicht.

Seit 1866 trat auch die Bundesrevision wieder in den Vordergrund, und ihre Notwendigkeit wurde, mit Ausnahme der ultramontanen Kantone, in der ganzen S. anerkannt. Über Art und Umfang der Revision gingen die Ansichten weit auseinander. Ein erster Versuch 1866 scheiterte größtenteils. In den meisten größern Kantonen der deutschen S. wurden diese Bestrebungen durch kantonale Verfassungsrevisionen eingeleitet. Dem Beispiel Basel-Lands, das schon 1863 durch Einführung des Referendums (s. d.) seine Verfassung in demokratischem Sinne umgestaltet hatte, folgten 1868-69 Zürich, Bern, Aargau, Thurgau, Solothurn u. s. w. Bei der Bundesrevision stellten sich die Kantone der französischen S., ohne die Notwendigkeit mancher Reformen zu leugnen, auf den Boden der Kantonalsouveränität, wiesen jede Verstärkung des Bundes, namentlich im Rechtswesen, von der Hand und wollten von der Bundesrevision nur das annehmen, was speciell ihren Interessen entsprach. In der ultramontanen Urschweiz, ebenso in Freiburg und Wallis, wollte man von einer Revision principiell nichts wissen. Trotzdem wurde von der überwiegend radikalen Bundesversammlung 21. Dez. 1869 die Bundesrevision im Princip beschlossen.

Mitten in die Debatte der Gotthardfrage war 1870 die Nachricht von der franz. Kriegserklärung gefallen; die erste Aufgabe der Räte war deshalb die Wahrung der schweiz. Neutralität, die auch von der eidgenössischen Armee unter General Herzog strikt gewahrt wurde, namentlich indem 1. Febr. 1871 die 85000 Mann starke franz. Armee («Bourbaki-Armee») auf Schweizergebiet hinübergedrängt, hier entwaffnet und interniert wurde.

Die Bundesrevisionsfrage, die für einige Zeit in den Hintergrund gedrängt worden war, wurde nach eingetretenem Frieden mit neuem Eifer wieder in die Hand genommen, und 5. März 1872 beschloß die Bundesversammlung, den Entwurf der revidierten Bundesverfassung dem Volke zur Abstimmung vorzulegen. Dieser Entwurf hielt an der Organisation der S. als Bundesstaat fest, suchte aber die Kompetenzen des Bundes gegenüber den Kantonen bedeutend zu erweitern und zu kräftigen. Seine Hauptpunkte waren völlige Centralisation des Heerwesens, die Unifikation des Rechts und obligatorisches Referendum. Dieses Verfassungsprojekt wurde in der Abstimmung vom 14. Mai mit 260000 gegen 255000 Stimmen verworfen. 13 Kantone (die ultramontanen und französischen): Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Appenzell, Graubünden, Wallis, Genf, Freiburg, Waadt, Neuenburg und Tessin stimmten dagegen; 9 Kantone dafür: Bern, Zürich, Glarus, St. Gallen, Aargau, Schaffhausen, Basel, Solothurn und Thurgau. Die unnatürliche Allianz zwischen den Radikalen der französischen S. und den Ultramontanen konnte nicht von langer Dauer sein. Schon 1873 wurde ein neues Programm entworfen; obwohl dieses infolge einiger Konzessionen an die Kantonalsouveränität der welschen Kantone weniger durchgreifend war als das Programm von 1872, so enthielt es doch im wesentlichen dieselben Fortschritte wie dieses (Centralisation des Obligationen-, Handels- und Wechselrechts, ebenso der wesentlichen Rechte im Militärwesen und in Kirchensachen, Einführung des Civilstandes, Übertragung von volkswirtschaftlichen Kompetenzen auf den Bund, Einführung des fakultativen Referendums, Umwandlung des Bundesgerichts in einen ständigen Gerichtshof u. s. w.). Am 19. April 1874 wurde das Projekt mit einer Mehrheit von 14 1/2 gegen 7 1/2 Ständen, 340000 gegen 198000 Stimmen angenommen. Die verwerfenden Kantone waren die 7 Sonderbundskantone samt Appenzell-Innerrhoden.

Auch seit 1874 hat sich die S. im allgemeinen ruhig fortentwickelt. Sogar in dem Streit zwischen dem Staat und der röm. Kirche nach Proklamierung der Unfehlbarkeit ist durch beiderseitiges Entgegenkommen Waffenstillstand eingetreten. Das 1873 durch Beschluß der Diöcesankonferenz, welche die Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas verbot, teilweise aufgelöste Bistum Basel wurde 1885 wiederhergestellt. Der widerspenstige Bischof Lachat wurde, weil er die dem Verbote gehorsamen Pfarrer Egli in Luzern und Gschwind in Starrkirch exkommunizierte, durch den milden Dompropst Fiala ersetzt und 1884 als apostolischer Vikar mit der Administration des Tessin betraut. Dem im Febr. 1873 wegen Anmaßung bischöfl. Rechte aus der S. verbannten Mermillod (s. d.), Stadtpfarrer von Genf, wurde 1883, vom Papst zum Bischof von Lausanne ernannt, die Rückkehr gestattet. Dagegen wurde die 1873 aufgehobene Nuntiatur in der S. nicht wiederhergestellt.

Zum bewaffneten Kampfe der polit. Parteien kam es seit 1874 nur im Kanton Tessin (s. d.). Als 1878 die Finanzrekonstruktion des Gotthardunternehmens eine Nachsubvention der S. im Betrag von 8 Mill. Frs. notwendig machte, für welche der Bundesrat 6 1/2 Mill. Frs. aus Bundesmitteln zusagen wollte, erhoben sich sowohl die Westschweiz, der eine Simplonbahn mehr Vorteile geboten hätte, als auch die Ostschweiz, welche ihre Projekte für Lukmanier oder Splügen noch nicht vergessen hatte, gegen diesen Beschluß. Endlich einigte sich im Aug. 1878 die Bundesversammlung dahin, den am Gotthard beteiligten Kantonen von der Eidgenossenschaft eine Subvention von 4 1/2 Mill. Frs., dem Kanton Tessin 2 Mill. Frs. für die Vollendung der Monte-Cenerelinie zu bewilligen und zugleich Subventionen von je 4 1/2 Mill. Frs. für je eine Alpenbahn im Osten und Westen der S. denjenigen Kantonen zuzusichern, die sich an einer solchen finanziell beteiligen würden. Dieser Beschluß wurde durch die Referendumsabstimmung vom 19. Jan. 1879 von allen Kantonen, Waadt, Graubünden und Appenzell-Innerrhoden ausgenommen, genehmigt.

Gleichzeitig befestigte sich auch die internationale Stellung der S. Schon 1864 war die Genfer Konvention (s. d.) zur Pflege Verwundeter im Kriege zu stande gekommen. 1874 folgte die Gründung des internationalen Postvertrags, dessen Mittelpunkt die S. bildete und aus dem 1878 der «Weltpostverein» hervorging. 1872 wurde auf dem Boden der S. die Alabamafrage (s. d.) geschlichtet und später noch manche internationale Einigung über volkswirtschaftliche Interessen (Urheberrecht, Normalarbeitstag u. s. w.) von der S. angeregt.

Von den volkswirtschaftlichen Gesetzen, die seit der Einführung der neuen Bundesverfassung zu stande