Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

550

Tautogramm - Taxation.

Tautogramm (griech.), Gedicht mit demselben Anfangsbuchstaben in allen Zeilen.

Tautologie (griech.), Bezeichnung eines Begriffs durch zwei oder mehrere gleichbedeutende Ausdrücke (z. B. einzig und allein, bereits schon). Insofern die T. ganz dasselbe noch einmal, wenn auch mit andern Worten, sagt, unterscheidet sie sich vom Pleonasmus (s. d.), der nur mehr, als zur Deutlichkeit unbedingt erforderlich ist, ausdrückt.

Tauwerk der Schiffe wird vom Reepschläger aus Hanf oder Manilahanf hergestellt. Man spinnt den Hanf zunächst in Garne von ca. 340 m Länge, die geteert und in der Anzahl von 2-18 zu Leinen oder zu 18-50 zu einem Kardeel zusammengedreht werden. 3-5 Kardeele geben eine Trosse, aus mehreren Trossen bildet man ein Kabel. Trossen und Kabel benennt man nach ihrem Umfang in Zentimetern (3-50 cm) und nach ihrer Anfertigung: drei-, vier- oder fünfschäftig; rechts oder links geschlagen (gedreht). Laufendes Gut ist dreischäftig rechts geschlagen, stehendes vierschäftig links geschlagen, während die Kardeele, aus denen letzteres besteht, ebenfalls rechts geschlagen sind. Bei Drahttauwerk treten Eisendrähte an Stelle der Garne (s. Drahtseile).

Tavannes (spr. -wánn), Gaspard de Saulx de, franz. Marschall, geb. 1509 zu Dijon, kam als Page an den französischen Hof, widmete sich dann der militärischen Laufbahn, zeichnete sich in den Kriegen unter Franz I. und Heinrich II. aus, bewies sich in der Zeit der Hugenottenkriege als eins der fanatischten Häupter der katholischen Partei, ward 1569 nach den Siegen von Jarnac und Moncontour Marschall und entflammte in der Bartholomäusnacht 1572 persönlich den Pariser Pöbel zur Ermordung der Protestanten; starb 1573 auf dem Schlosse Suilly bei Autun. Seine Briefe an Karl IX. wurden 1857 veröffentlicht, "Lettres diverses" von Barthélemy 1858. Seine Biographie verfaßte sein Sohn Jean (Lyon 1657). - Sein Sohn Guillaume de Saulx de T., geb. 1553, gest. 1633, hinterließ "Mémoires historiques", von 1560 bis 1596 reichend (Par. 1625).

Tavernikus (Tavernicorum regalium magister), Schatzmeister, ehemals Titel des ungarischen Reichswürdenträgers, der den königlichen Schatz zu verwalten hatte, und unter welchem die königlichen Städte standen. Später wurde die Verwaltung des Schatzes einem eignen Beamten übergeben, und der T. fungierte als oberster Aufseher eines Teils der königlichen Städte, der sogen. Tavernikalstädte, als Mitglied des königlichen Rats und des obersten Gerichtshofs (Tavernikalgericht). Noch später war der T. Mitglied der königlich ungarischen Statthalterei und der Septemviraltafel sowie in Verhinderung des Palatins und des Judex curiae Präsident der Magnatentafel. Gegenwärtig besteht die Würde des T. (Tavernikat) nur noch als Titel.

Tavetscher Thal, Alpenthal im schweizer. Kanton Graubünden, oberhalb Disentis, vom Vorderrhein durchflossen, mit (1880) 784 Einw. Hauptort ist Sedrun (1398 m).

Tavira, wohlgebaute Stadt in der portug. Provinz Algarve, an der Südküste, zu beiden Seiten des Rio Sequa, mit maurischem Kastell, 2 Kollegiatkirchen, Hospital, Schwefelbad (26° C.), Hafen, Sardellen- und Thunfischfang und (1878) 11,459 Einw.

Tavistock, Stadt in Devonshire (England), nördlich von Plymouth, am Tavy, der hier zwischen engen Ufern rasch dahineilt, hat eine Abteiruine, 2 Lateinschulen, Kupfer- und Bleigruben und (1881) 6914 Einw. Es ist Geburtsort von Franz Drake.

Taviuni (Vuna), eine der Fidschiinseln, südöstlich von Vanua Levu und durch die Somo Somo-Passage von demselben getrennt, 553 qkm. Der Mittelpunkt dieser schönsten und fruchtbarsten aller Inseln der Gruppe hebt sich 800 m über den Meeresspiegel und hat auf seiner Spitze einen See, vermutlich die Ausfüllung eines erloschenen Kraters.

Tavolara (bei den Römern Bucina), unbewohnte Insel an der Nordostküste der Insel Sardinien, zur italienischen Provinz Sassari gehörig, hat einen Umfang von 22 km, beherbergt wilde Ziegen und lieferte ehemals Purpurschnecken.

Tawastehus, Gouvernement im Großfürstentum Finnland, von den Gouvernements Nyland, Abo, Wasa und St. Michel begrenzt, 21,584 qkm (392 QM.) groß mit (1886) 240,896 Einw., ist im allgemeinen gebirgig, hat eine große Menge Seen und Flüsse und ist reich bewaldet. Der Boden ist im ganzen fruchtbar, und der Ackerbau wird mit Erfolg betrieben. - Die Stadt T. (finn. Hämeenlinna), am See Wanajäjärvi gelegen, durch Zweigbahn mit der Linie St. Petersburg-Helsingfors verbunden, hat 4098 Einw. und ist Sitz des Gouverneurs. Dabei Schloß Kronoborg oder Tawasteborg, von Birger Jarl 1249 erbaut, jetzt Kaserne und Besserungsanstalt.

Tawastland, Landschaft im Innern von Finnland, etwa dem Gouvernement Tawastehus entsprechend.

Taxation (lat.), Schätzung oder Wertbestimmung einer zum Verkauf, zum Austausch oder zur Übergabe bestimmten Sache, geschieht auf Anordnung einer Staatsbehörde oder auf Veranlassung von Privatpersonen durch Taxatoren, Sachverständige, welche von den Parteien in gleicher Anzahl vorgeschlagen oder gemeinschaftlich gewählt oder von der Behörde ernannt werden. Wo eine Grundsteuer erhoben wird, stellt der Staat Taxatoren an, welche die Abschätzungen der Bodengüte (Bonitierung, s. d.) unter der Anleitung von Ökonomiekommissaren vornehmen. Gleiches geschieht unter Mitwirkung der Behörden, wenn Grundstücke auf dem Weg der Expropriation verkauft werden sollen; bei Truppenbewegungen (z. B. Manövern), durch welche Saaten vernichtet werden, bei den Vorkehrungen gegen gefährliche Feinde der Pflanzen, bei Ausbruch der Rinderpest, Hagelschaden, Viehsterben etc. Die auf Feldern etc. stehende Kreszenz oder der für diese gemachte gesamte Bestellungsaufwand wird Gegenstand einer T., um festzustellen, wieviel ein anziehender Pachter oder Käufer eines Guts dem Vorgänger an Entschädigung zu zahlen hat, soweit nicht eine Verpflichtung für ihn vorlag. Schwieriger ist die T. bei Ablösungen von Gerechtsamen, um zu ermitteln, welchen Wert die Gerechtsame für den Berechtigten hatten. Je nachdem die Zeitströmung dem Berechtigten oder dem Belasteten günstig war, hat man den ermittelten Gesamtjahreswert solcher Gerechtsame (abzüglich der Kosten) mit 14, 15, 16, 17, 18 multipliziert, um die Ablösungssumme festzustellen. Die T. bei Gewannwegsregulierungen, Separationen und Meliorationsarbeiten fordert zunächst eine Feststellung des Wertes aller Grundstücke, welche verändert oder dem Besitzer genommen werden sollen; sodann wird der gesamte Kostenaufwand entsprechend auf die Beteiligten ausgeschlagen und schließlich jedem wieder ein dem Wert seines frühern Besitztums analoger Wert überwiesen. Die T. am Schluß eines Geschäftsjahrs und zu Beginn eines Betriebs (Inventur) besteht in der Ermittelung des gesamten Vermögens, soweit solches zum Geschäft verwendet wird. Wieder eine andre Art der T. wird seitens derer, die