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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Transportsteuern - Trapa.

bewegt sich in der Richtung, daß das durch die eine Öffnung eingeführte Material allmählich ans andre Ende des Kastens befördert wird. Die T. wird namentlich in Mühlen zum Transportieren von Getreide, Mehl und Grieß, in Pulver und Ölmühlen, Aufbereitungsanstalten etc. angewandt, um das Material von einer Maschine zur andern zu führen.

Transportsteuern (Transportverkehrsteuern), Abgaben, welche in Gebührenform (Konzessionsgebühr, Stempelabgaben, Tonnengelder etc.) als echte Gewerbesteuer (s. d.) oder als Aufwandsteuer in Form von Zuschlägen zum Transportpreis erhoben werden. Vgl. Eisenbahnsteuer.

Transportversicherung soll dem Versicherten Ersatz bieten für den Verlust oder Schaden, welchen der versicherte Gegenstand auf dem Transport erleidet. Man unterscheidet See-, Fluß- (Strom-) und Landtransportversicherung. Die Seetransportversicherung ist die wichtigste der drei und zugleich diejenige Versicherungsart, welche zuerst rationeller ausgebildet und (in Italien bereits im 14. Jahrh.) gesetzlich geregelt worden ist. Auch die neuere Gesetzgebung, so das deutsche Handelsgesetzbuch (Artikel 782-905), wandte ihr eine eingehende Aufmerksamkeit zu. Die Seeversicherung hat vorzüglich deswegen mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, weil bei vorkommenden Unfällen ein Nachweis der Verschuldung schwer oder überhaupt nicht zu erbringen ist und die Gefahr, nach welcher die Prämie sich zu richten hat, nicht allein von Naturereignissen und von der Route, sondern auch von der Ladung (Art, Menge), Bemannung (Zahl, Brauchbarkeit), von der Seetüchtigkeit der Schiffe etc. abhängig ist. Über die letztern werden unter andern vom Germanischen Lloyd in Hamburg, vom Büreau Veritas in Paris eigne Register (Lloydregister) geführt. Die meisten Gesellschaften, welche die Seetransportversicherung betreiben, befassen sich ausschließlich mit diesem Versicherungszweig und haben naturgemäß ihren Sitz in den großen Seeplätzen; in Hamburg, wo allein 14 Gesellschaften mit einer Anzahl Einzelversicherer und auswärtiger Anstalten einen Versicherungsbestand von etwa 2000 Mill. Mk. haben, Bremen, Stettin, Danzig etc. befindet sich eine große Anzahl derartiger Institute. Es gibt indes auch Transportversicherungsanstalten, welche neben der Seeversicherung noch andre Zweige der T., und ebenso allgemeine Transportversicherungsgesellschaften, welche auch andre Zweige der Versicherung, namentlich die Feuerversicherung, betreiben. Allgemeine deutsche Transportgesellschaften gibt es in Deutschland über 30; von ihnen sind der Rheinisch-Westfälische Lloyd, die Vaterländische, die Transatlantische, die Dresdener Allgemeine, die Düsseldorfer Allgemeine, die Berliner Deutsche, der Deutsche Lloyd, die Niederrheinische und die Aachen-Leipziger die bedeutendsten. An der Ostseeküste haben sich viele Vereine (Kompakten) zu gegenseitiger Versicherung der Schiffe auf Küstenfahrten gebildet (vgl. Seeversicherung). Der Seeversicherung wird gewöhnlich die Versicherung von Transportmitteln, Güter- und Wertsendungen auf dem Transport zu Land (auf der Achse, Eisenbahn) und auf Flüssen als T. im engern Sinn gegenübergestellt. Eine hohe Bedeutung hat heute die Eisenbahnversicherung gewonnen. Eine besondere Art derselben ist die Lieferfristversicherung, d. h. die Versicherung rechtzeitiger Ankunft aufgegebener Güter am Ablieferungsort (vgl. Lieferungszeit). Der Umstand, daß die Post für Verlust deklarierter Wertsendungen nicht immer genügenden Ersatz leistet, gab Veranlassung zur Entstehung der Valoren- (Wert-) Versicherung, d. h. der Versicherung von Geld- und sonstigen Wertsendungen gegen die Gefahren des Transports. Dieselbe ist nur zulässig bis zur Höhe des Wertes der Sendung. Sie erfolgt oft auf Grund einer ausgestellten Generalpolice, indem jeweilig der Versicherungsgesellschaft über aufgegebene Sendungen Mitteilung gemacht wird. Auch die deutschen Postanstalten erheben für solche deklarierte Sendungen Portozuschläge, welche sie als Versicherungsgebühren bezeichnen; doch ist dieser Ausdruck nur insoweit zutreffend, als die Post etwa über ihre allgemeine Haftpflicht als einer Transportanstalt hinausgehende Haftverbindlichkeiten gegen eine dann ungenau "Gebühr" genannte Prämie erhebt.

Transposition (lat.), Versetzung, Umsetzung (vgl. Transponieren).

Transrhenanisch (lat.), jenseit des Rheins.

Transsept, s. Transept.

Transskribieren (lat.), schreibend übertragen, umschreiben. Transskription, Umschreibung; in der Musik im Unterschied von Arrangement (s. d.) Übertragung eines Tonstücks, z. B. eines Gesangstücks, auf Klavier oder ein andres Instrument, meist mit ausschmückenden Zuthaten oder sonstigen durch die Natur des gewählten Instruments bedingten Veränderungen versehen.

Transskriptionsbücher, s. Grundbücher.

Transsubstantiation (neulat., griech. Metusiosis), scholast. Kunstausdruck für die kraft der Konsekration (s. d.) bewirkte Verwandlung der Substanz des Brotes und Weines in die Substanz des Leibes und Blutes Christi, welche den Kern der römisch- wie griechisch-katholischen Lehre vom Abendmahl (s. d.) im Gegensatz zu den protestantischen Konfessionen bildet.

Transsudate (lat.), s. Absonderung (3), S. 60.

Transsylvania, s. Siebenbürgen, S. 943.

Transsylvanische Alpen, s. Karpathen, S. 558.

Transvaal, s. Südafrikanische Republik.

Transversale (lat.), im allgemeinen s. v. w. Schnittlinie, auch Schnittfläche (s. Durchschnitt).

Trap, Jens Peter, dän. Historiker und Statistiker, geb. 19. Sept. 1810 zu Randers, wurde, nachdem er in Kopenhagen Rechtswissenschaft studiert und nebenbei den schönen Wissenschaften obgelegen, 1834 im Kabinettssekretariat angestellt, 1851 Chef desselben und Kabinettssekretär bei Friedrich VII., welchen Posten er auch seit der Thronbesteigung Christians IX. innehatte. 1859 wurde er zum Geheimen Etatsrat und später zum Ordenssekretär ernannt. Er starb 21. Jan. 1885. Seit 1842 gab er das dänische Staatshandbuch ("Konglik dansk Hof- og Statskalender") ^[richtig: ("Kongelik dansk Hof- og Statskalender")] heraus, das er zu einem Musterbuch in seiner Art gestaltete. Sein Hauptwerk ist die "Statistisk-topographisk Beskrivelse af Kongeriget Danmark" (2. Aufl., Kopenhagen 1870-80, 6 Bde.), aus welcher der Teil über Kopenhagen auch besonders erschienen ist (1880).

Trapa L. (Wassernuß), Gattung aus der Familie der Onagraceen, einjährige, schwimmende Wasserpflanzen, deren untergetauchte Blätter gegenständig, linealisch, hinfällig sind, während die schwimmenden eine Rosette bilden, in der Mitte aufgeblasene Blattstiele und eine lederige, rhombische, ungleich buchtig gezahnte Spreite besitzen. Die Blüten stehen einzeln achselständig, und die bleibenden Kelchblätter wachsen zu dornartigen Hörnern an der einsamigen, am bleibenden Diskus gekrönten Nuß aus. T. natans L. (Wasserkastanie, Jesuitennuß), in Seen und Teichen durch ganz Europa und Asien, doch überall selten, hat weiße Blüten und eine vierstachlige Frucht