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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Wappen

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Wappen (Einteilung, Beschreibung, Wappenbücher).

zwei W. zur Schau zu tragen, so half man sich dadurch, daß man das eine auf dem Helm, das andre im Schilde, die übrigen auf der Pferdedecke anbrachte. Eine andre Art der Vereinigung von zwei W. ist die Verschränkung im quadrierten Schild (écartelé), so daß jedes Bild zwei Felder, die einander schräg gegenüberliegen, einnimmt. Das älteste der auf solche Art quadrierten W. ist das spanische, welches schon im 13. Jahrh. aus Kastilien und Leon ekarteliert ist. Demnächst folgte König Johann von Böhmen, der 1323 Böhmen und Luxemburg quadriert führte; England quadrierte seinen Schild 1337 mit Frankreich. Diese Neuerung bürgerte sich ziemlich rasch ein, und in den nächsten Jahrhunderten herrschte bis zum kleinen Adel herab eine förmliche Sucht nach quadrierten W. Daraus entstanden die vielfeldigen W., die gleichsam eine heraldische Übersicht über den wirklichen und vermeintlichen Besitz eines großen Hauses sind. W., mit welchen die Besitzer den Anspruch oder die erbliche Berechtigung auf einen Besitz kennzeichnen wollen, nennt man Anspruchs- oder Erbschaftswappen. Man teilte den Schild in so viele Felder, als Einzelwappen unterzubringen waren; ungerade Zahlen wurden durch Einfügung von Mittelschildern u. dgl. ausgeglichen. Bei solchen komplizierten W. wurde von der Verschränkung abgesehen. Zur Unterscheidung abgeteilter Linien oder zur Kennzeichnung jüngerer Geburt und unechter Abkunft dienen die sogen. Beizeichen (s. d.).

Das Wesentliche jedes Wappens sind: das Bild und die Farben (Tinkturen, s. Heraldische Farben). Die Bilder sind teils dem Wappenwesen eigentümlich (s. Heroldsfiguren), teils gemeine (natürliche und künstliche). Von den Sinnbildern der Religion bis zu Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind alle erdenklichen Dinge im Wappenwesen vertreten (vgl. Gemeine Figuren). Die Vorstellungen, die den W. zu Grunde liegen, sind allgemeiner Natur; eigentümlich ist dem Wappenwesen nur die Hieroglyphe, die ihre Eigenart durch die Notwendigkeit erhalten hat, in einem engen Raum eine weithin erkennbare Darstellung zu geben. Solche W., deren Bilder den Namen des Besitzers angeben, z. B. Fuchs, Wolf, oder ihn durch Verbindung von mehreren Gegenständen versinnlichen, wie z. B. ein Stern auf einem Felsen: Sternfels, eine Henne auf einem Berg: Henneberg, nennt man redende oder Namenwappen (s. d.). Gewöhnlich teilt man die W. in 1) Familien- oder Geschlechtswappen, 2) Gemeinschaftswappen (von Ländern, Städten, Bistümern, Stiftern, Zünften u. dgl. m.) und 3) Amtswappen, welche mit gewissen Würden in Verbindung stehen, z. B. früher mit den Erbämtern des römischen Reichs. Nach der Art ihrer Entstehung kann man die W. auch in Urwappen, d. h. solche, die zur Zeit, als die W. aufkamen, entstanden und von da ab weitergeführt wurden, und in Briefwappen, die durch ein Diplom von Seiten des Staatsoberhaupts (seit dem 14. Jahrh.) verliehen wurden, teilen. Gegenwärtig steht das Recht, W. zu verleihen, ebenfalls nur einem souveränen Fürsten zu. In Preußen heißt die Behörde, welcher die Ausstellung der W. obliegt, das Heroldsamt (s. d.). Die vereinigten W. eines Ehepaars nennt man Allianz- oder Heiratswappen. Das W. des Mannes steht gewöhnlich in neuerer Zeit stets rechts, das der Frau links. Auch die W. der Erzbischöfe und Bischöfe sind zumeist vereinigte W. (aus dem W. des Stifts und dem Familienwappen). Beifolgende Tafel I zeigt in einer Reihe von besonders geeigneten Abbildungen, über welche das Textblatt nähere Auskunft gibt, die Entwickelung der Wappenkunst und illustriert zugleich die in den Art. »Helm«, »Schild« und oben gegebenen Ausführungen. Über die Entstehung und Zusammensetzung der jetzt geführten Staatenwappen s. die Erläuterungen zu Tafel II.

Für die Beschreibung der W. gelten gewöhnlich folgende Grundsätze. Der Begriff von rechts und links ist nicht dem Gesichtspunkt des Beschauers, sondern dem des Schildträgers entnommen. Die rechte Seite des Wappens ist demnach die dem Beschauer zur linken Hand liegende. Die rechte Seite des Wappens ist die vordere. Die Beschreibung beginnt stets von der obern oder vordern Seite des Wappens, und es wird daher nicht besonders gemeldet, welche Farbe die vordere oder obere Seite einnimmt. Zur Erläuterung dienen die untenstehenden Figuren, in welchen die Farben durch die entsprechende Schraffierung (s. d.) angegeben sind. Fig. 1 ist geteilt von Silber und Rot; Fig. 2 gespalten von Gold und Blau; Fig. 3 halbgespalten und geteilt von Blau, Silber und Rot; Fig. 4 gespalten und halbgeteilt von Rot, Silber und Blau; Fig. 5 quadriert von Silber und Schwarz; die Ordnung der Felder bei komplizierten Schilden ergibt sich aus Fig. 6; das erste Feld ist rechts oben, das zweite links oben, das dritte rechts unten, das vierte links unten. Hat das W. einen Mittelschild, so wird dieser zuerst beschrieben. Bei schräggeteilten Schilden ist diejenige Stelle die obere, welche von dem obern Rande des Schildes mit begrenzt ist. Fig. 7 ist demnach von Gold und Rot schrägrechts, Fig. 8 von Gold und Rot schräglinks geteilt.

Von Wappenbüchern besitzen wir in Deutschland eine große Menge; auch ist bemerkenswert, daß dergleichen Sammlungen in Deutschland zuerst an das Licht getreten sind. Das älteste Wappenbuch ist die sogen. »Züricher Wappenrolle«, welche um 1320 zusammengetragen ist, im Anfang des 18. Jahrh. im Besitz des bekannten Naturforschers Scheuchzer auftauchte und von der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich 1860 in Farbendruck veröffentlicht wurde. Das großartige Wappenbuch des Konrad Grünenberg, Ritters und Bürgers zu Konstanz (Original im Besitz des königlichen Heroldsamtes zu Berlin; eine prächtigere gleichzeitige Kopie auf Pergament in der Hof- und Staatsbibliothek zu München), vollendet 1483, ist von dem Grafen v. Stillfried-Alcantara und Ad. M. Hildebrandt (Görl. 1876-84) veröffentlicht worden. Kleinere Wappenbücher wurden von dem Kupferstecher Virgilius Solis (Nürnb. 1555, Kupferstich), von Zachar. Bartsch (»Steiermärkisches Wappenbuch«, Graz 1567; die Originalholzstöcke, im Landesarchiv zu Graz vorhanden, sind neuerlich wie-^[folgende Seite]

^[Abb.: Zur Beschreibung der Wappen.]