739
Wollmispel - Wolof.
22, bei 10° D. 18-20, bei 10-11° D. 16-18, bei 11-12° D. 12-15 Bogen.
Wollmispel, s. Eriobotrya.
Wöllner, Johann Christoph von, preuß. Staatsmann, geb. 19. Mai 1732 zu Döbritz bei Spandau, Sohn eines Predigers, studierte seit 1749 in Halle Theologie, wurde Hofmeister beim General v. Itzenplitz und 1754 Prediger in Großbehnitz unweit Berlin. 1760 legte er die Pfarre nieder, pachtete die Itzenplitzschen Güter und heiratete 1768 die einzige Tochter des Generals v. Itzenplitz, die Schwester seines Zöglings. Er schrieb: »Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Mark Brandenburg« (1766) und war Mitarbeiter an Nicolais »Bibliothek über landwirtschaftliche Fragen«. Friedrich II. lehnte ein Gesuch, W. in den Adelstand zu erheben, schroff ab. 1770 ward er vom Prinzen Heinrich von Preußen zum Rat bei dessen Domänenkammer ernannt, erwarb sich auch die Gunst des Thronfolgers Friedrich Wilhelm II. und ward bei dessen Thronbesteigung zum Geheimen Finanz-, Kriegs- und Domänenrat sowie zum Oberhofbau-Intendanten ernannt und in den Adelstand erhoben. 1788 zum Staats- und Justizminister und Chef des geistlichen Departements ernannt, wußte er sich durch seine Teilnahme an vielen geheimen Ordensverbindungen in der Gunst des Königs zu erhalten und sich zugleich durch Nachgiebigkeit gegen des Königs Schwächen, besonders seine Verschwendungssucht, einen großen Einfluß auf denselben zu verschaffen, den er hauptsächlich dazu benutzte, die lutherische Orthodoxie zur Herrschaft zu bringen und der Aufklärung durch Zwangsmaßregeln Einhalt zu thun, zu welchem Zweck das berüchtigte sogen. Wöllnersche Religionsedikt vom 9. Juli 1788 (27. Dez. 1793 wieder aufgehoben) jede Abweichung von den Lehren der symbolischen Bücher mit bürgerlichen Strafen und Amtsentsetzung bedrohte. Nach dem Tod Friedrich Wilhelms II. 1797 erhielt W. 11. März 1798 seine Entlassung und lebte nun auf einem seiner Güter, Großriez bei Beeskow in Brandenburg, wo er 10. Sept. 1800 starb.
Wollregime, Jägersches, s. Haut, S. 233.
Wollsack (engl. Woolsack), im Oberhaus des engl. Parlaments seit der Königin Elisabeth Bezeichnung für ein großes viereckiges, mit rotem Tuch bedecktes Kissen ohne Rück- und Seitenlehne, welches dem Lord-Kanzler als Sitz dient. Auf dem W., der nach altem Brauch als außerhalb des Hauses befindlich gedacht wird, nehmen auch die bei der Entscheidung gewisser Prozesse zur Abgabe ihres Gutachtens ins Oberhaus berufenen, aber nicht als Mitglieder desselben fungierenden und deshalb nicht stimmberechtigten Richter Platz sowie diejenigen Peers, welche sich der Abstimmung enthalten wollen.
Wollschweiß (Suinter), s. Wolle, S. 736.
Wollstein, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Posen, Kreis Bomst, an der Dojca, einem Nebenfluß der Obra, zwischen zwei Seen und an der Linie Bentschen-W. der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, 3 Waisenhäuser (2 evangelische und ein katholisches), ein Amtsgericht und (1885) 2827 Einw.
Wöllstein, Flecken in der hess. Provinz Rheinhessen, Kreis Alzey, hat eine Simultankirche, ein Amtsgericht, Weinbau und (1885) 1637 Einw.
Wollustgefühl, diejenige mit Worten nicht zu beschreibende Art des Gemeingefühls, welche durch Erregung der sensibeln Nerven des Geschlechtsapparats hervorgerufen wird. Das W. stellt sich ein zur Zeit der Geschlechtsreife und verschwindet im hohen Alter wieder vollständig; der Zeit und Intensität nach steht es in genauestem Zusammenhang mit der Energie der in den Geschlechtsdrüsen stattfindenden Absonderung.
Wolmar, Kreisstadt im russ. Gouvernement Livland, an der Aa und der 1889 eröffneten Livländischen Bahn, hat eine sehr alte evangelische und eine griechisch-russ. Kirche, ein schönes Stadtkrankenhaus, nicht unbedeutenden Handel mit Vieh, Flachs und Getreide und (1885) 2580 Einw. In der Nähe die Ruinen des 1283 vom Ordensmeister Wilhelm v. Schauenburg gegründeten festen Schlosses W. W. war einst stark befestigt und besonders im 14. und 15. Jahrh. ein blühender Ort.
Wolmirstedt, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Magdeburg, an der Ohre und der Linie Leipzig-Wittenberge der Preußischen Staatsbahn, 47 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, Zucker-, Stärke- und Lederfabrikation, Ziegelbrennerei und (1885) 3757 Einw. Unmittelbar bei der Stadt das Rittergut W. (Junkerhof), die Schloß- und die Stiftsdomäne W.
Wolof (Dscholof, Jolof, »die Schwarzen«, im Gegensatz zu den Fulbe, »den Roten«), Negervolk in Senegambien, in den Landschaften Walo, Cayor, Dscholof, Sine, Salum, einem Teil von Baol nebst der Halbinsel Dakar, wohl das bei der Wanderung der Negervölker in diese Gegenden zuerst seßhaft gewordene Volk, von dunkelstem, glänzendem Schwarz, kräftig und wohlgebildet, mit mäßig hervortretendem Prognathismus, vortrefflicher Büste, aber weniger guten untern Gliedmaßen und äußerst schwacher Behaarung des Gesichts und Körpers. Ihre Sprache (grammatikalisch und lexikalisch dargestellt von Dard, Par. 1825-26; grammatikalisch von Boilat, das. 1858) steht in der Reihe der westafrikanischen Sprachen isoliert da. In ganz Senegambien ist sie die allgemeine Handelssprache; eigne Schriftzeichen hat sie nicht. Durch Energie, kriegerischen Sinn und größere Gelehrigkeit zeichnen sich die W. vor andern Negern aus. Sie sind meist Mohammedaner, viele bekennen sich schon zum Christentum, doch ist in beiden Fällen von den heidnischen Gebräuchen viel zurückgeblieben. Sie führen ein seßhaftes Leben und unterscheiden sich dadurch von ihren nördlichen Nachbarn, den nomadisierenden Arabern (den Trarza, Brakna und Duaisch). Sie haben auch feste Städte; der Handel ist wohlgeordnet, und nach allen Seiten gehen regelmäßige Karawanenzüge. Die dem europäischen Einfluß weniger ausgesetzten W. teilen sich in mehrere Kasten, darunter eine der Sänger, welche sehr verachtet ist, sich aber durch Zauberkünste gefürchtet macht. Heiraten zwischen Mitgliedern verschiedener Kasten finden nicht statt. Die Toten werden begraben, vorher hält man eine Art Totengericht. Die W. sind fleißige Ackerbauer (Reis, Erdnüsse), auch treffliche Viehzüchter. Der Sklavenhandel an den Küsten hat aufgehört, statt dessen findet eine lebhafte Ausfuhr von Landeserzeugnissen statt. Gummi arabikum, Erdnüsse, Hirse, Häute, Elfenbein, Indigo, Wachs, treffliche Hölzer sind Hauptausfuhrartikel, während Baumwollenstoffe, Waffen und Werkzeuge, Kurzwaren und Branntwein eingeführt werden. Auch in der Industrie sind die W. nicht zurück, sie verstehen sich namentlich trefflich auf die Goldschmiedekunst. Ihre Wohnungen haben runde, spitz zulaufende Dächer, die Dörfer sind mit einer dreifachen Reihe von Palissaden umgeben; im Innern der Dörfer führen nur etwa 1 m breite Straßen oder Gänge zwischen Mattengeflechten hin. Ursprünglich bildeten die oben genannten Landschaften Ein Reich unter einem Groß-^[BINDESTRICH!]