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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zunftgebräuche; Zunftwesen

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Zunftgebräuche - Zunftwesen.

betreffenden Bezirk auszuschließen (Zunftzwang). In ihren bessern Zeiten betrachteten sich die Zünfte als Brüderschaften mit gegenseitigen Unterstützungspflichten der Genossen. Innerhalb der Zünfte waren vielfach die Gesellen zu Gesellenbrüderschaften oder Gesellenladen organisiert, um einander in Krankheitsfällen etc. zu unterstützen. Diese Gesellenverbände, welche anfangs der Z. nicht feindlich gegenüberstanden, machten es sich später mehr und mehr zur Aufgabe, ihr Interesse den Meistern gegenüber zu wahren. Über die Entstehung und Geschichte der Zünfte vgl. Zunftwesen.

Zunftgebräuche. Als Vorrechte bestimmter Gewerke und Gilden haben sich bis in die Neuzeit hinein gewisse eigentümliche Zeremonien, öffentliche Aufzüge, Spiele und Tänze erhalten, die der gewöhnlichen Sage nach der betreffenden Zunft in einer Stadt für ewige Zeiten gestattet worden seien, weil ihre Angehörigen bei einer Pest, Belagerung und sonstigen Notzeit hervorragende Dienste geleistet hätten. Sieht man indessen genauer zu, so erkennt man, daß es sich dabei um uralte Volksgebräuche, wie z. B. um die Schwertertänze der germanischen Frühlingsfeier oder jenen großen Umzug des Isisschiffs auf Rädern, den alle Küstenstädte ehemals bei Eröffnung der Schifffahrt feierten, um die Maiumzüge etc. handelt, die eben in den meisten Städten aus dem öffentlichen Leben verschwunden waren und nur noch hier und da in diesen herkömmlichen, meist in die Karnevalszeit verlegten Aufzügen der Gewerke ihren Ausdruck fanden. Sie erhielten sich, weil mit ihnen öffentliche Lustbarkeiten verbunden waren, weil Gemeinde und Privatleute, vor deren Häusern die Tänze wiederholt wurden, Beisteuern zum Schmaus gaben, und sind zum Teil erst in der neuesten Zeit abgeschafft worden. Hierher gehören die ehemals in vielen Städten üblichen Schwerttänze der Messerschmiede und Schwertfeger, das 1539 vom Rat aufgehobene Schönbartlaufen (s. d.) in Nürnberg, der Umzug der Metzger von Paris und Salzburg mit dem Fastnachtsochsen, das Fahnenschwingen der Egerer Metzger und Tuchmacher und der Schäfflertanz (s. d.) und Metzgersprung (s. d.) der Münchener. Mehr den Charakter eines allgemeinen Volksfestes hat das Sechseläuten in Zürich angenommen, welches am Montag nach der Frühlingsnachtgleiche stattfindet und nach dem Umstand benannt ist, daß an diesem Tag zum erstenmal die Abendglocke geläutet wird. An ihm nehmen alle Gilden in ihren volkstümlichen Trachten mit ihren Emblemen und allerlei Schaustücken teil. In ähnlicher Weise erinnert der in vielen niederländischen Städten und mit besonderer Pracht in Antwerpen am Sonntag nach Mariä Himmelfahrt gefeierte Ommeganc (Umgang) stark an die alten Schiffsumzüge und anderseits an die Fastnachtsgebräuche. In dem niederländischen Ommeganc bilden Riese und Riesin, welche jede größere Stadt in besonderer Ausstattung bewahrt, das Hauptschaustück, dazu kommen überall volkstümliche Figuren, wie Roland, die vier Haimonskinder, der große Drache etc. Auch fehlt das Schiff selbst nur selten in dem Aufzug. Ebenso kehren gewisse Scherze, wie spritzende Delphine u. dgl., meist überall wieder. In den andern Ländern sind diese Umzüge meist auf die Karnevalszeit beschränkt oder ganz aufgehoben worden.

Zunftwesen. In den Städten des Mittelalters entstanden in Deutschland wie in andern Ländern im Süden, Westen u. Norden von Europa in der bürgerlichen Bevölkerung genossenschaftliche Vereine der verschiedensten Art. Größere und kleinere Gruppen von Bürgern, welche gemeinsame wirtschaftliche, soziale, religiöse, politische Interessen hatten, traten zusammen, um durch den genossenschaftlichen Verband solche Interessen zu pflegen und zu fördern. Zu diesen Vereinen des Mittelalters gehörten auch die Zünfte, die wahrscheinlich zuerst Verbände von Gewerbtreibenden eines Gewerbes oder doch verwandter Gewerbe zu geselligen, kirchlichen und gewerblichen Zwecken und rein private Vereinigungen waren, später aber öffentlich-rechtlich anerkannte, mehr oder minder autonome Organe der Selbstverwaltung mit obrigkeitlichen Funktionen für das Gewerbewesen wurden. In vielen deutschen Städten wurden die Zünfte auch politische Körperschaften, die als solche Anteil am Stadtregiment hatten, politische Wahlkörper für den Stadtrat und für andre Stellen in der Verwaltung waren, hier und da auch direkte städtische Verwaltungsfunktionen ausübten. Diesen Charakter hatten die Zünfte namentlich da, wo die Stadtverfassung eine demokratische war und die Gewerbtreibenden in der Stadt die Herrschaft erlangt hatten. In manchen Städten gewährte nur die Mitgliedschaft einer Zunft eine Teilnahme am Stadtregiment und war sie die Vorbedingung des Bürgerrechts. In solchen Städten wurden auch Korporationen von Nichtgewerbtreibenden zu Zünften gemacht, in ursprünglich rein gewerbliche Zünfte auch Nichtgewerbtreibende aufgenommen oder mehrere gewerbliche Zünfte, die jede für sich als politische Zunft zu klein gewesen wären, zu einer politischen vereinigt und endlich Handwerker, die wegen ihrer geringen Zahl keine Zunft bilden konnten, einer Zunft zugewiesen, auch wenn ihr Gewerbe dem Hauptgewerbe der Zunft gar nicht verwandt war. Bei derartigen Zünften wurden innerhalb der Zunft für die Verfolgung der rein gewerblichen Zwecke und Interessen noch wieder besondere gewerbliche Verbände gebildet. Die Entstehung von Zünften in Deutschland beginnt (später als in Italien, Frankreich und England) im 12. Jahrh., zunächst nur in einzelnen Städten für einzelne Gewerbe. Im 13. und 14. Jahrh. folgen andre Städte nach, aber erst im 15. Jahrh. wird das Z. in fast allen Städten eine allgemeine und alle Gewerbe umfassende Institution. Die Geschichte des Zunftwesens war in Deutschland in den einzelnen Städten und Zünften eine sehr verschiedene, sie zeigt große Unterschiede bezüglich der Organisation, der Rechte, Befugnisse, Machtstellung und Wirksamkeit der Zünfte in den verschiedenen Städten; aber trotz aller dieser Unterschiede kann man doch von dem Z. als einer in Charakter und Wesen eigentümlichen wirtschaftlichen Einrichtung sprechen.

In der Geschichte des Zunftwesens, die bis ins 19. Jahrh. reicht, sind in Deutschland zwei Phasen zu unterscheiden, die Zeit der Blüte und des Verfalles. In jener Zeit war das Z. zeitgemäß und nützlich, es entsprach den Interessen der Produzenten und Konsumenten, schuf für die gewerbliche Bevölkerung gute, gesunde Verhältnisse, führte zu großen Fortschritten in der Technik, namentlich auch in der künstlerischen Herstellung von Handwerksprodukten, und war ein wichtiges Förderungsmittel des gemeinen Wesens und Wohls und eine wesentliche Ursache jener Blüte des deutschen Städtewesens im 15. und 16. Jahrh., die kulturgeschichtlich zu den glänzendsten Erscheinungen der deutschen Geschichte gehört. In der zweiten Phase zeigt das Z. von alledem das Gegenteil. Ein Verfall des Zunftwesens tritt vereinzelt schon im 15. und 16. Jahrh. hervor, allgemein aber erst im 17. Jahrh. Für das Zunftgewerberecht der ersten