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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Begas; Beggiatoa; Begleitungsbeamte; Begräbnisplatz

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Begas - Begräbnisplatz

plasma zurückbleibt und später aufgelöst wird. Vgl. Nägeli, Mechanisch-physiologische Theorie der Abstammungslehre (München 1883); Strasburger, Neue Untersuchungen über den Befruchtungsvorgang bei den Phanerogamen (Jena 1884); Dodel-Port, Die Exkretion der sexuellen Plasmamassen (»Biologische Fragmente«, Teil 2, Kassel 1885).

Begas, 4) Adalbert, Maler, starb 21. Jan. 1888 in Nervi.

Beggiatoa. Diese in Sümpfen, Gräben mit faulenden Wässern, besonders in Schwefelquellen, als weiße Schleimmassen vorkommenden Bakterien sollten nach der bisherigen Annahme die in dem Wasser gelösten Schwefelsäuresalze unter Entwickelung von Schwefelwasserstoff reduzieren. Winogradsky hat aber nachgewiesen, daß der Schwefelwasserstoff nicht die Folge, sondern die Ursache des Vorkommens der Beggiatoen ist. Die Reduktion der Salze erfolgt durch andre Bakterien, und die Beggiatoen speichern in ihren Zellen Schwefel auf, der durch einen Oxydationsprozeß aus dem Schwefelwasserstoff abgeschieden wird. Fehlt es an letzterm Gas und an den Bakterien, welche es erzeugen, so verlieren die Beggiatoen den Schwefel schließlich vollständig. Derselbe bildet in der Zelle Tröpfchen, die von einer Plasmahaut umgeben sind, und wird durch den Lebensprozeß der Bakterie zu Schwefelsäure oxydiert. Letztere verwandelt den kohlensauren Kalk des Wassers in der Zelle in Gips, der sich auflöst und fortgeführt wird. Während andre Pflanzen bei ihrer Entwickelung durch einen Atmungsprozetz organische Substanz, Kohlehydrate verbrennen, wird in der B. Schwefel oxydiert und dadurch die Energie gewonnen, welche zur Erhaltung des Lebens nötig ist. Eine ähnliche Schwefelspeicherung findet sich auch noch bei einigen andern Bakterien, die man als Schwefelbakterien zusammenfaßt.

Begleitungsbeamte *, im Zollwesen die Beamten, welche den Transport von unter Zollkontrolle stehenden Waren zu Land oder Wasser auf bestimmten Strecken überwachen und daher im Begleitungsdienst Eisenbahnzügen oder Schiffen beigegeben sind.

Begräbnisplatz. Die Bestattung der Leichen im Erdgrab bezweckt eine möglichst schnelle Auflösung der organischen Körperbestandteile ohne Belästigung oder Benachteiligung der Lebenden. Die durch Begräbnisplätze hervorgerufenen Gefahren hat man hauptsächlich in den Leichengasen zu finden geglaubt und sich darauf berufen, daß oft genug Personen beim Betreten von Leichengrüften plötzlich gestorben sind. Offenbar aber handelt es sich in solchen Fällen um Ansammlungen von Kohlensäure, wie sie auch an zahlreichen Orten vorkommen, wo keine Leichen begraben werden. Die Vorgänge im Erdgrab weichen erheblich ab von dem Verlauf der Fäulnis einer an der Luft liegenden Leiche. Eine Woche Aufenthalt der Leiche an der Luft entspricht etwa 2 Wochen Aufenthalt im Wasser und 8 Wochen Lagerung im Erdgrab. Die Zersetzung wird verlangsamt durch die gleichmäßigere und niedere Temperatur, auch durch die Abschließung im Sarg, weil diese die Aufspeicherung von Fäulnisprodukten begünstigt, welche auf die die Zersetzung herbeiführenden Bakterien giftig wirken. Hat nun die Luft durch die Poren des Bodens hindurch Zutritt zu der Leiche, so findet ein Verwesungsprozeß statt, dessen letzte Produkte Kohlensäure, Ammoniak und Wasser sind. Die Durchlässigkeit des Bodens ist also von großem Belang für die Zersetzung der organischen Substanz, und es eignet sich für die Anlage von Begräbnisplätzen am besten grobkörniger Kies, dann in absteigender Reihenfolge feiner Kies, Sand, sandiger Lehmboden, schwerer Thonboden und stark humushaltige Erde. Am schnellsten erfolgt die Zersetzung in kalkreichem, durchlässigem Boden. In Kies- und Sandboden ist die Zersetzung der Leichen Erwachsener in 7, der Kinderleichen in 4, in Lehmboden die der ersten in 9, die der letztern in 5 Jahren zu erwarten. Offenbar erfolgt die Zersetzung um so schneller, je weniger tief die Gräber angelegt werden, anderseits ist eine gewisse Bodenschicht erforderlich, um das Austreten übelriechender Gase zu verhindern. Hierzu genügen 1,58 m, und dem entsprechend bewegen sich die gesetzlichen Normen zwischen 1,5 u. 2 m; bei Kinderleichen begnügt man sich oft mit 0,94 m. Bei normaler Tiefe der Gräber ist ein Austreten von Leichengasen nicht anzunehmen, und bezügliche entgegengesetzte Wahrnehmungen beruhen auf mangelhafter Beobachtung. Nur bei Massengräbern kann die Quantität der auftretenden Gase im Verhältnis zur deckenden Bodenschicht, die überdies sehr leicht Risse bekommt, so stark anwachsen, daß ein Teil der Gase in die Luft entweicht. Bei der Wahl eines Begräbnisplatzes ist am meisten auf freie Lage zu achten. Man fordert jetzt allgemein eine Entfernung von mindestens 1000 Schritt von bewohnten Orten, doch wird in dieser Beziehung das voraussichtliche Wachstum des Ortes in der Regel größere Anforderungen stellen als die Hygiene. Die Errichtung einzelner Gebäude in größerer Nähe der Kirchhöfe erscheint unbedenklich. Ist man auf geneigte Lage angewiesen, so sollte die Neigung von dem bewohnten Ort abgewendet sein; nördliche und namentlich östliche Lage verdienen den Vorzug vor südlicher und westlicher, nicht sowohl der herrschenden Windrichtung halber als wegen der Durchfeuchtung des Bodens durch Regenwasser. Niemals sollten Begräbnisplätze in der Nähe von Sümpfen, Teichen, Wasserläufen, in Absenkungen oder Mulden, am wenigsten an Orten, welche zeitweiliger Überschwemmung ausgesetzt sind, angelegt werden. Stets sollte eine entsprechend dicke Bodenschicht die Grabessohle vom höchsten Stande des Grundwassers trennen. Wo dies nicht der Fall ist, muß man sich durch Aufschüttungen oder durch Drainage helfen. Letztere führt, wenn sie in einer Tiefe von etwa 3 m liegt, eine wirksame Reinigung des Untergrundes herbei, da sie stets mit einer Ventilation desselben verbunden ist. Drainwasser, welches aus der Grabessohle stammt, ist im höchsten Grad verunreinigt und erfordert eine Weiterleitung oder eine Behandlung ähnlich derjenigen der Kloakenwässer. Bei der Wahl eines Begräbnisplatzes sollte auch die Mächtigkeit des Grundwasserstroms und die Richtung seines Laufs festgestellt werden, da eine Anschauung über den Grad der Verdünnung, welchen die Unreinigkeiten des Bodens erfahren, ebenso wertvoll ist wie die Kenntnis des Zugs, in welchem sie abgeführt werden. Die Gefahr, daß Brunnen, Quellen, Rinnsale durch die Nähe von Begräbnisplätzen verunreinigt werden können, ist zwar nicht abzuleugnen, indes hat sich in konkreten Fällen diese Gefahr noch immer als sehr viel geringer herausgestellt. Nur für solche Brunnen ist eine erhebliche Gefahr vorhanden, die durch Grundwasser gespeist werden, welches die Grabessohle vorschriftswidrig überflutet hat. Liegt dagegen ein Brunnenspiegel außerhalb einer derartigen Kommunikation (in gehöriger Tiefe oder geschützt durch eine Thonschicht), so fällt ein großer Teil der durch die Kirchhofsnachbarschaft erregten Bedenken fort. Noch entschiedener lassen sich letztere beseitigen, wenn man einen Tiefbrunnen anlegt und