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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Einigungsämter; Eining

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Einigungsämter - Eining.

immer wieder auch der Wunsch auf, die Zwiespältigkeit der höhern Schulen durch eine allen Ansprüchen genügende Einheitsschule, wie man gegenüber dem Gesamtgymnasium mit Bifurkation nach oben diese Form gern nannte, wieder abzuschaffen. Unter den Vorschlägen, die darauf hinausgingen, hat namentlich (1872) der des Realschuldirektors Ostendorf (s. d., Bd. 17) Aufmerksamkeit erregt, der den fremdsprachlichen Unterricht mit dem Französischen beginnen und dann durch Wahl zwischen dem lateinischen und dem Englischen die Trennung zwischen Gymnasium und eigentlicher Realschule, innerhalb des erstern aber noch später durch Wahl zwischen dem Griechischen und dem Englischen die Trennung des Human- und des Realgymnasiums gewinnen wollte. Durch diese Einrichtung würde allerdings ein kunstvoller Aufbau hergestellt, der außer den beiden Gymnasien auch die Oberrealschule mit umfaßte. Allein die vollständige Herstellung solcher Anstalten würde nur in großen Städten wirtlich durchführbar sein, und für sämtliche andre Orte würde sie einen entschiedenen Bruch mit dem bewährten Herkommen bedeuten, zu dem in den vorhandenen Schwierigkeiten kaum ein hinreichender Anlaß liegt. Durchgeführt ist dieser Gedanke im wesentlichen seit 1878 im höhern Schulwesen Schwedens.

Ohne Bi- oder Trifurkation der Schulen, aber mit Beschränkung auf Gymnasium und Realgymnasium sucht die Vereinfachung des höhern Schulwesens der 1886 begründete Deutsche Einheitsschulverein anzubahnen. Die Verschmelzung beider Grundformen des Gymnasiums scheint dem Verein mit Beibehaltung sämtlicher Unterrichtsfächer beider Schulen, namentlich auch des Griechischen und des Englischen, ohne Vermehrung der Stundenzahl und ohne Überanstrengung der Schüler möglich unter folgenden Bedingungen: 1) Ausscheidung von allem für die Aufgabe der Schule Unnötigen und Fachwissenschaftlichen aus dem Lehrstoff (Lateinsprechen, lateinische Aufsätze, Griechischschreiben); 2) Verteilung der pädagogisch-didaktischen Aufgaben des fremdsprachlichen Unterrichts auf die einzelnen Sprachen nach der Eigentümlichkeit einer jeden; 3) Herstellung einer möglichst fruchtbaren Beziehung der Unterrichtsgegenstände untereinander; Herbeiführung einer bessern theoretischen und praktischen Vorbildung der Lehrer für das höhere Schulamt. Der Verein zählt manche bedeutende Schulmänner zu seinen Mitgliedern und hat in Hannover (1886), Halle (1887). Kassel (1888), Jena (1889) besuchte und belebte Versammlungen abgehalten; allein im großen und ganzen hat er den höhern Lehrerstand sowohl des Human- als des Realgymnasiums und der lateinlosen Realschulen, die er nur in der Gestalt der sechsjährigen höhern Bürgerschule für den gewerblichen Mittelstand belassen will, gegen sich. Für das Gymnasium zwar wäre der große Gewinn, wenn in dessen Lehrplan die englische Sprache aufgenommen und gleichzeitig der Unterricht in der Muttersprache, einschließlich der philosophischen Propädeutik, verstärkt werden könnte, durch Darangabe des lateinischen Aufsatzes und der wenig fruchtbaren Übungen im Lateinsprechen nicht zu teuer erkauft. Aber der Gedanke, das Griechische den Schülern der jetzigen Realgymnasien wieder aufzulegen, wird an der Abneigung der Lebenskreise, für welche diese Anstalten vorwiegend arbeiten, scheitern, da vielmehr sogar das Latein dort wohl lediglich durch die Rücksicht auf staatliche Berechtigungen aufrecht erhalten wird. Die staatlichen Unterrichtsbehörden stehen bisher der ganzen Bewegung abwartend und mißtrauisch gegenüber, was um so berechtigter ist, da gleichzeitig mit den Vorschlägen des Einheitsschulvereins in den letzten Jahren so viele verschiedene Pläne der Schulreform (s. d., Bd. 17) hervorgetreten sind, daß jede Abweichung vom Bestehenden gegenwärtig doppelt bedenklich wäre. - Viel weiter gehende Forderungen werden bier und da in Volksschulkreisen an das Schlagwort Einheitsschule geknüpft. Ausgehend von des J. A. Comenius (1591-1670) Idee einer allgemeinen Schule, die dieser in Mutterschule (1.-6. Lebensjahr), Muttersprachschule (7.-12.), Lateinschule (13.-18.), Akademie (19.-24.) abstufte, wünscht man dort das gesamte Unterrichtswesen der Nation nach einem Plan aufzubauen, den folgende Beschlüsse der 17. Jahresversammlung des Vereins hessischer Volksschullehrer (1886) andeuten: »1) Die Zersplitterung unsers Schulwesens wirkt schädigend und zersetzend auf unser Volksleben. Es ist daher zu erstreben, daß alle deutschen Schulen ein einheitlich gegliedertes Ganze bilden. 2) Die deutsche Einheitsschule gliedere sich in folgender Weise: a) Grundlegende Anstalt ist die Elementarschule, in welcher alle Kinder in den ersten vier Schuljahren unterrichtet werden, b) Auf der Elementarschule bauen sich die Gelehrtenschule und die Volksschule auf. c) Die Gelehrtenschule ist für diejenigen Schüler bestimmt, welche später die Universität oder technische Hochschulen besuchen. Dieselbe ist im 5.-8. Schuljahr eine einheitliche; dann teilt sie sich in Gymnasium und Realgymnasium, ll) Die Volksschule ist im 5. und 6. Schuljahr eine einheitliche; dann teilt sie sich in die Volksschule mit fremden Sprachen und in die Volksschule ohne fremde Sprachen, e) Die geteilte Volksschule umfaßt vier Schuljahre, doch so, daß in der Volksschule ohne fremde Sprachen in den beiden letzten Schuljahren eine beschränkte Stundenzahl eintritt, die es dem Schüler ermöglicht, die Erlernung eines Geschäfts zu beginnen. 3) Berechtigungen sind nur an den Abgang aus den obersten Klassen einer der vier abschließenden Schulanstalten zu knüpfen«. Vgl. »Schriften des Deutschen Einheitsschulvereins« (Hannov., seit 1887); »Verhandlungen der achten Direktorenversammlung in der Provinz Schlesien (Berl. 1888).

Einigungsämter. In Belgien soll nach dem Gesetz, betreffend die Bildung des Industrie- und Gewerberats (loi instituant le Conseil de l'industrie et du travail), vom 16. Aug. 1887 an jedem Ort, wo es zweckmäßig ist, ein Industrie- und Arbeitsrat eingesetzt werden. Demselben fällt die Aufgabe zu, über die gemeinschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und Arbeiter zu beraten und entstehende Differenzen zu schlichten. Der Rat ist in so viele Sektionen einzuteilen, als Industriezweige bestehen. Jede Sektion ist aus einer gleich großen Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzt. Die Bildung erfolgt in derselben Weise wie bei den Conseils de prud’hommes. Dieselbe ist, da der Wahlberechtigte 25 Jahre alt sein, mindestens seit vier Jahren in demselben Bezirk und bei demselben Gewerbe beschäftigt gewesen sein muß, für die Arbeiter nicht sehr günstig.

Eining, Dorf im bayr. Regierungsbezirk Niederbayern, Kreis Kelheim, 6 1/4 km von Neustadt a. D., am Einfluß der Abens in die Donau, mit 230 Einw., ehemals die wichtigste Militärstation der Römer in Bayern. Von dem besonders unter Trajan angelegten Castrum, das eine Bevölkerung von etwa 1500 Seelen hatte, sind neuerdings etwa 20 Gebäude bloßgelegt, und noch gegen 70 sind auszugraben. Die dabei gemachten Funde (Schmucksachen, Waffen, Geräte etc.), schon 3000 an der Zahl, werden im Hauptmuseum zu Landshut aufbewahrt.