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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Nicolas - Niederlande
*Nicola S, Michel, reform. Theolog und Philosoph, geb. 1810 zu Nimes, war zuerst Pfarrer in Bordeaux und Metz und wurde 1838 als Professor der Philosophie nach Montauban berufen, wo er in liberalem Geist wirksam war bis zu seinem Tod 14. Juli 1886. Er schrieb unter anderm: »IMi-oäue Nou 51'6tnä6 cw 1'ki8toir6 ä6 1a p!iiio30plli6« (Montauban 1849- 50, >iBde.); »Ü!8t0il61itt6laii'6ä6Xim68« (Nnnes1854,3 Bde.); »Des ä0etrin68 r6ÜFi6U8^8 ä68.juit'8 pknäant 168 äeux 8I6C16« l^nt6N6ui'8 Ä!'6l'6c1il'6ti6im6< (Par.
1860,2.Aufl. 1867); »Hmäe8 critiqu68 8nr la Lidik« (das. 1861-63, 2 Bde.); »N88H18 ll6^i1c»80l>di6 6t <1'ki3wir6 l-6iiFieu8S« (das. 1863); Ndu<l68 8nr 168
6Vl^U^il63 NP0<3l-^pll68« (das. 1865); »1.6 8^Ndoi6
<l68 gMl'68« (das. 1867); »I^'ki8wir6 ä61'^.caä6mi6 ll6 ^lant Hnd NN« (Montauban 1885).
*NieckS, Friedrich, Musikschriftsteller, geb. 3. März 1845 zu Düsseldorf, bildete sich anfangs unter Leitung von Langhans, Tausch und Auer zum Violinspieler aus und fand, nachdem er einen Teil seiner Jugendjahre in untergeordneter Stellung verbracht hatte, 1868 einen ehrenvollen Wirkungskreis als Lehrer zu Dumfries in Schottland, wodin er auch nach vorübergehendem Aufenthalt in Edinburg zurückkehrte. Durch eifriges Selbststudium an der Ausfüllung der Lücken arbeitend, welche eine dürftige Schulbildung in seiner Erziehung gelassen hatte, studierte er 1877 noch zwei Semester hindurch in Leipzig Philosophie und unternahm zur Erweiterung seiner Kenntnisse noch eine Studienreise durch Italien.
Außer zahlreichen wertvollen Arbeiten in englischen Musikzeitschriften, besonders dem »Nun WI^ mugical Neool'ä«, der »Nusical ^iineu«, schrieb er gelegentlich der Londoner AufführunqenvonLiszts «Orpheus«, »Faust«, »Die Ideale« ebenso geistreiche wie gründliche Analysen dieser Werke, ein »Iiietimig,!^ ot inu-8^3.1 t6ini3 KN<1 6i6M6nd8 ot'mu«io« (Lond. 1884) und das biographische Werk '>?l6ä6rick < Hc»i)m a8 <d man anä musioikn« (das. 1889, 2 Bde.; deutjch von Langhans, Leipz. 1890).
Nlehercharente, Departement, s.Charent e(Bd.17).
Niederlande, Geschichte. Das antirevolutionärultramontane Ministerium, welches Baron Mackay im April 1888 aus den beiden antiliberalen Parteien, welche nun die Mehrheit in der Zweiten Kammer besaßen, gebildet hatte, bestand aus den Antirevolutionären (orthodoxen Calvinisten) Mackay (Inneres), Godin de Beaufort (Finanzen), 5)avelaar (Waterstaat) und Keuchenius (Kolonien) und den Ultramontanen Bergansius (Krieg) und Ruys van Beerendroek (Justiz); der Minister des Auswärtigen, Hartsen, galt für konservativ, der Marineminister Dyserinck für liberal. Es legte den Generalstaaten in der Rede, mit welcher dieselben 1. Mai 1888 von Mackay eröffnet wurden, sein Programm vor. Dasselbe betonte die Ansprüche und Rechte des freien, d. h. konfessionellen, Unterrichts gegenüber der Staatsschule ohne Religionsunterricht, erklärte Steuerreformen, gerechtere Verteilung der Staatslasten und Erhöhung der Eingangszölle für notwendig und versprach, die Erledigung der Landesverteidigungsfrage einer königlichen Kommission zu übertragen. Ernst gemeint ivar nur die Absicht, die Schulgesetzgebung zu ändern, während in der Frage der Steuerreform und der allgemeinen Dienstpflicht die Antirevolutionären und die Ultramontanen entgegengesetzter Ansicht waren, also gar keine Reformen durchführen konnten; namentlich bekämpften die Ultramontanen auf das entschiedenste die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, ohne welche auch nach Ansicht der Antirevolu tionären eine Neugestaltung der Landesverteidigung gar nicht möglich war. Überdies hatte das Ministerium nur in der Zweiten, nicht aber in der Ersten Kammer die Mehrheit, und die Hoffnung, daß die Wahlen zu den Provinzialstä'nden, welche die Erste Kammer wählten, 1889 auch antiliberal ausfallen würden, erfüllte sich nicht. Es war daher begreiflich, daß den Generalstaaten keine wichtigern Gesetzentwürfe vorgelegt wurden. Nur ein Gesetz, welches 5ce Konzession der Niederländischen Bank auf 15 Jahre verlängerte, und ein Gesetz über die Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit wurden eingebracht und genehmigt. Ein Vormundschaftsgesetz regelte für den Fall des Todes des Königs Wilhelm III. die Vormundschaft für die Kronprinzessin Wilhelmine (geb.
31. Aug. 1880), welche der Königin und einem Vormundschaftsrat von 9 Mitgliedern, von denen der König 4 zu ernennen hatte, übertragen werden sollte; auch dies Gesetz wurde 12. Sept. genehmigt. Die Lage in Ostindien war noch immer nicht günstig: Alschin ward nicht unterworfen, vielmehr wütete unter den Truppen auf Sumatra die Veriberi-Krankheit, und das Aussaugesystem, welches der frühere Minister der Kolonien. Sprengervan Eyck, begünstigt hatte, rief einen blutigen Aufstand in Bantam hervor.
König Wilhelm kränkelte fortwährend, konnte die Generalstaaten nicht mehr eröffnen und war meist fern vom Haag auf dem Schloß Loo. Anfang 1889 verschlimmerte sich sein Zustand immer mehr. Außer dem chronischen Leiden (Diabetes und Nierenentzündung) war er von längern Agonien befallen und zu geistiger Thätigkeit unfähig, so daß die Regierungsmaschine gänzlich stockte, keine Ernennungen vollzogen und keine Ermächtigung zu Gesetzvorlagen erlangt werden konnten. Nach längern Beratungen mit der Königin Emma, welche sich gegen die Einsetzung einer Regentschaft sträubte, berief das Ministerium Anfang April 1889 die Generalstaaten und beantragte, auf Grund eines höchst ungünstigen Gutachtens der Ärzte vom 19. März, zu beschließen, daß der in Artikel 38 der Verfassung vorgesehene Fall (Unfähigkeit des Staatsoberhauptes, die Regierung zu führen) eingetreten und daher die Einsetzung einer Regentschaft notwendig sei; bis dahin sollte der Staatsrat mit der königlichen Gewalt bekleidet sein.
Unmittelbar darauf trat aber eine ganz unerwartete Besserung im Befinden des Königs ein, so daß die Einsetzung einer Regentschaft sich als überflüssig erwies und der König 3. Mai die Regierung, wenn auch vom Loo aus, wieder übernehmen konnte. Die Feier seines 40jährigen Regierungsjubiläums (12. Mai 1889) beschränkte sich allerdings auf ernste Festlichkeiten. In einem Erlaß an das Volk drückte Wilhelm III. die Hoffnung aus, sein Volk könne bezeugen, daß er seine Versprechungen immer und zu jeder Zeit gehalten habe; die Erinnerung an die Vergangenheit sei die beste Gewähr, daß auch in Zukunft Oranien und die N. durch die Gnade Gottes in Eintracht stark und frei sein würden. Nun kamen auch die Staatsgeschäfte wieder in Fluß. Die königliche Kommission, welche die Heeresreform zu beraten hatte, veröffentlichte 17. Mai ihren Bericht, welcher die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht vom 20.-40. Jahr (8 Jahre im stehenden Heer, 5 Jahre in der Landwehr und 7 Jahre in der Reserve) vorschlug; Geistliche sollten vom Dienst befreit sein, die Freiwilligen eine bevorzugte Stellung genießen, die Schutterij abgeschafft werden; das stehende Heer sollte wenigstens 110,000 Mann stark sein. Trotz aller Beratungen kam die Heeresreform nicht zum