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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Armstrong; Arnold; Arthur; Artillerie; Artillerieschießschule; Arzt

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Armstrong - Arzt.

ger, Geschichte der kirchlichen Armenpflege (2. Aufl., Freiburg 1884); Uhlhorn, Die christliche Liebesthätigkeit (Stuttg. 1882-90, 3 Bde.).

Armstrong, George Francis, irischer Dichter, geb. 5. Mai 1845 in der Nähe von Dublin, empfing im Trinity College daselbst seine Bildung, die er durch Reisen in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Italien erweiterte. Von der Dubliner Universität mit verschiedenen Preisen für poetische Leistungen ausgezeichnet, trat er 1865 mit »Poems« (2. Aufl. 1877) an die Öffentlichkeit, beteiligte sich an Zeitschriften als Mitarbeiter, wurde 1867 Präsident der Philosophical Society in Dublin und erzielte 1869 mit seinen »Poems, lyrical and dramatic« (2. Aufl. 1872) einen glänzenden Erfolg als Dichter. 1871 zum Professor für Geschichte und englische Litteratur am Queen's College in Cork ernannt, hat er in der Folge sich hauptsächlich der dramatischen Poesie gewidmet, so in der Tragödie »Ugone« (1870) und der Trilogie »Israel« (»King Saul«, 1872; »King David«, 1874, und »King Salomon«, 1876), daneben aber auch die satirische Dichtung »Mephistopheles in broadcloth« (1888) veröffentlicht. 1877 gab er »The life, letters and essays« seines früh (1865) gestorbenen Bruders John heraus.

Arnold, 9) Christian Friedrich, Architekt, starb 13. Juni 1890 in Dresden.

Arthur, Chester Allan, der 21. Präsident der Vereinigten Staaten. Seine Biographie schrieb W. O. Stoddard in »Lives of Hayes, Garfield and Arthur« (New York 1889).

Artillerie. In Deutschland erhielten durch Order vom 25. März 1889 diejenigen Feldbatterien, deren Bedienungsmannschaft nicht beritten ist, die Bezeichnung fahrende, die andern reitende Batterien, bei den erstern die betreffenden Unteroffizierchargen die Bezeichnung Wachtmeister (statt Feldwebel) und Quartiermeister. Die reitenden Abteilungen werden im Kriege den Kavalleriedivisionen (Aufklärungskavallerie) zugeteilt, sie sind vom 1. Okt. 1890 ab in der Regel zu 2 (statt bisher 3), die fahrenden Abteilungen zu 3 (bisher 4) Batterien formiert. Die Gefechtsbatterie besteht aus 6 Geschützen und der ersten Wagenstaffel (3 Munitions- und einem Vorratswagen), die Kriegsbatterie aus 6 Geschützen, 8 Munitions-, 3 Vorratswagen und einer Feldschmiede. Die 434 Batterien (2604 Feldgeschütze) haben vom 1. Okt. 1890 ab im Frieden 2381 Bespannungen. Eine Anzahl Batterien hat auch im Frieden 2 unbespannte Geschütze. Positionsartillerie ist die gebräuchliche Bezeichnung für Feldmörser- und schwere Kanonenbatterien, die in verschiedenen Ländern zur Verstärkung der Feldartillerie bei Beschießung fester Ziele oder feindlicher Verschanzungen und Unterstützung der Belagerungsartillerie beim Angriff auf Festungen oder Sperrforts den Armeen beigegeben werden. Die Geschütze sind bespannt und in der Regel zu 6 mit ihren Munitions-, Park- und Vorratswagen, ähnlich den Feldbatterien zu Positionsbatterien formiert. Material und Organisation dieser A. ist in einigen Ländern noch nicht fest abgeschlossen, wird von andern noch geheim gehalten. Von Deutschland ist nur bekannt, daß 1888 beim sächsischen Feldartillerieregiment 2 kriegsmäßig ausgerüstete Feldmörserbatterien von je 6 Geschützen geübt haben. Hatte man früher, nach dem Beispiel Rußlands, den 15 cm Mörser hierfür in Aussicht genommen, so soll man jetzt den 12 cm Feldmörser gewählt haben, welcher dieselbe Munition wie die schweren 12 cm Feldkanonenbatterien braucht. In Rußland sind im November 1889 zwei Artilleriemörser-Regimenter Nr. 1 und 2 von je 4 Batterien zu 6 Geschützen, 6 Munitionskarren, 18 Munitionswagen und den Pack- und Vorratswagen in Dünaburg und Bielaja-Tserskow errichtet worden. Außerdem gehören zu den beiden ersten Sektionen des (aus 12 Sektionen bestehenden) Artillerie-Belagerungsparks je 32 Stück 10,67 cm Kanonen (ein Teil von 35 Kaliber Rohrlänge), welche, gleich der Feldartillerie organisiert, mit den Vortruppen der Einschließungskorps marschieren. Spanien hat eine 11 cm Stahlkanone, System Sotomajor, und einen 15 cm Mörser, System Mata, letzterer dem deutschen 15 cm Mörser im Rohr und der Lafette sehr ähnlich, für die Positionsartillerie gewählt. In der Schweiz ist durch Bundesratsbeschluß vom 28. Dez. 1888 die Positionsartillerie organisiert worden. Als Hauptgeschütz gilt die 12 cm Kanone in hoher Wandlafette, als Nebengeschütz der 12 cm Mörser und als leichtes die 8,4 cm Kanone in hoher Wandlafette mit fahrbarer Bettung. Jede der 5 Abteilungen Positionsartillerie besitzt 14-12 cm Kanonen, 10-12 cm Mörser, 8-8,4 cm Kanonen. In Schweden besteht jede der 6 Positionsartillerie-Divisionen aus 2-12 cm Batterien zu 4 Geschützen, 1-10 cm Batterien zu 6 Geschützen und einer Mitrailleusenbatterie zu 6 Geschützen. Die 10 cm Geschütze sind noch gezogene Vorderlader, an ihre Stelle soll eine im Versuch befindliche 12 cm Haubitze treten. Italien hat einen 9 cm Feldmörser im Versuch. Vgl. Leydhecker, Das Wurffeuer im Feld- und Positionskrieg (Berl. 1887); Holzner, Über Positionsartillerie (in »Mitteilungen über Gegenstände des Artillerie- und Geniewesens«, Wien 1889).

Artillerieschießschule, s. Militärschießschule.

Arzt. Die Zahl der Ärzte Deutschlands betrug 1890: 18,846. Die Zunahme bezifferte sich in den letzten 3 Jahren auf 826,777 und 379. In Bayern ist die Zahl der Ärzte um 105 oder 4,7 Proz. zurückgegangen, in Preußen um 342 oder 3,4 Proz. gestiegen. Von den einzelnen Staaten besaßen Preußen 11,009, Bayern 2126, Sachsen 1384, Baden 783, Württemberg 684, Elsaß-Lothringen 591, Hessen 486, Hamburg 379 Ärzte etc., von den preußischen Provinzen die Rheinprovinz 1713, Berlin 1460, Schlesien 1299, Sachsen 921, Hannover 915, Hessen-Nassau 877, Brandenburg 797, Westfalen 795, Schleswig-Holstein 522, Ostpreußen 476, Pommern 457, Posen 399, Westpreußen 349 Ärzte. In allen preußischen Provinzen mit Ausnahme Pommerns zeigte sich eine Zunahme, welche in Schleswig-Holstein mit 6,1 Proz. am größten war. Auf 100 qkm kommen im Reich 3,48 Ärzte und zwar in Sachsen 9,20, in Hessen 6,30, Baden 5,20, Württemberg 3,50, Preußen 3,16, Bayern 2,80, Mecklenburg-Schwerin 1,65. Noch ungünstiger stehen die preußischen Regierungsbezirke Gumbinnen und Köslin mit 0,8, Marienwerder, Bromberg, Lüneburg, Stade, Frankfurt a. O. und Posen, dagegen haben die Regierungsbezirke Köln 10,56, Düsseldorf 11,81 Ärzte auf 100 qkm und von den preußischen Provinzen Ostpreußen 1,25, Westpreußen, Posen je 1,35, Pommern 1,49, Brandenburg 4,93, Hannover 2,10, Schleswig-Holstein 2,76, Schlesien 3,18, Sachsen 3,61, Westfalen 3,92, Hessen-Nassau 5,57, Rheinland 6,51 Ärzte auf 100 qkm. Auf 10,000 Einw. (Zählung von 1885) kommen im Reich 4 Ärzte (1887: 3,60), in Hamburg 6,69, Hessen 4,98, Baden 4,97, Sachsen 4,38, Bayern 4,10, Preußen 3,86, Württemberg 3,45. Dagegen hat Sachsen-Meiningen nur 3,26, Reuß ä. L. 2,5 Ärzte auf 10,000 Einw. Noch ungünstiger stehen Posen mit 2,24, Ostpreußen mit 2,35, Westpreußen