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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Brasilien; Brassin; Braumüller von Tannbruck; Braunschweig

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Brasilien - Braunschweig.

Wein bereitete Branntwein, und bedingt frei ist der aus Feigen und Weintrester gewonnene Branntwein, dann nämlich, wenn die für seine Darstellung bereitete Brennblase 750 Lit. Fassungsraum nicht übersteigt. Da der Einfuhrzoll durch das gleiche Gesetz mit 15 und 19 Milreis per Hektoliter Spiritus zu 100°, bez. Branntwein, festgesetzt, alsbald sogar noch auf 18 und 22 Milreis erhöht wurde, so ist der Inlandsproduktion ein Vorsprung gegen die Einfuhr aus dem Ausland gewährt, der die letztere in Zukunft geradezu unmöglich machen dürfte.

In Rumänien beträgt die B. seit Anfang 1889: 50 Lei pro Hektoliter absoluten Alkohols.

Vgl. Julius Wolf, Die B. in den europäischen Ländern und der nordamerikanischen Union von 1887 bis 1889 (im »Finanz-Archiv« 1890, Bd. 1).

Brasilien (Geschichte). Obwohl 18. Dez. 1889 in einem Artillerieregiment in Rio de Janeiro eine Meuterei stattfand, welche rasch unterdrückt wurde, befestigte sich die provisorische Regierung mehr und mehr und bemühte sich auch, durch einige Reformen bestehenden Übelständen abzuhelfen; so wurden im Februar 1890 die bestehenden Gesetze über die ländliche Dienstvermietung, welche dem Plantagenbesitzer zu weitgehende Rechte über seine Arbeiter einräumten, aufgehoben; zur Beschaffung der nötigen Geldmittel wurden drei Emissionsbanken errichtet, der Paßzwang aufgehoben, Preßfreiheit verkündet und die Zivilehe vor der kirchlichen Trauung eingeführt; die Geistlichen, welche eine Trauung vornehmen würden, bevor die bürgerliche Eheschließung erfolgt sei, wurden mit strengen Strafen bedroht. Die Fremden, welche 15. Nov. 1889, dem Revolutionstag, in B. waren, wurden durch Erlaß vom 15. Dez. ohne weiteres für Brasilier erklärt, falls sie nicht bis 15. Juni 1890 ausdrücklich erklären würden, daß sie ihre Nationalität beizubehalten wünschten. Infolge Einspruchs der europäischen Mächte wurde der Termin verlängert. Anerkannt wurde die Republik außer von den amerikanischen Staaten zunächst nur von Frankreich, dem B. dadurch eine Huldigung darbrachte, daß es den Tag des Bastillesturmes und des französischen Nationalfestes, 14. Juli, auch als den Tag des brasilischen Nationalfestes ansetzte. Selbst ehemalige überzeugte Anhänger der Monarchie, wie der frühere Ministerpräsident Saraiva, erklärten öffentlich, das Kaisertum in B. sei endgültig beseitigt, und forderten die Bürger auf, die Republik ehrlich zu unterstützen und für eine vernünftige Verfassung derselben zu wirken. Der von der Regierung 22. Juni 1890 veröffentlichte Entwurf einer Verfassung war derjenigen der nordamerikanischen Union nachgebildet. Wie diese, sollte B. fortan eine Föderativrepublik (Republik der Vereinigten Staaten von B.) sein, deren 21 Staaten sich bis 1892 neu zu organisieren hätten. An der Spitze derselben stehen ein Präsident und ein Vizepräsident, welche alle sechs Jahre durch indirekte Wahl vom gesamten Volke gewählt werden. Die Minister sind Sekretäre des Staatsoberhaupts nach dessen freier Wahl und wie dieser verantwortlich vor dem Obergericht und der Volksvertretung. Diese besteht aus Kammer und Senat, welche in vereinter Sitzung den Nationalkongreß bilden. Der Senat wird aus je 3 Vertretern der einzelnen Staaten gebildet, zählt also 63 Mitglieder; die Kammer aus 200 Deputierten, je 1 auf 70,000 Einw. Ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind Beamte, Offiziere und Geistliche, vom aktiven Bettler, Analphabeten, Soldaten und Geistliche. Dem Präsidenten steht ein beschränktes Vetorecht zu. Gleichheit vor dem Gesetz, Rede- und Preßfreiheit, Briefgeheimnis, Eigentum und Hausrecht sind verbürgt.

Dieser Entwurf sollte dem am 15. Sept. zu wählenden und 15. Nov. zusammentretenden Kongreß unterbreitet werden, der nach ihrer Annahme auch den ersten Präsidenten zu wählen hatte. Die Wahlen gingen in vollständigster Ruhe und Ordnung vor sich und verschafften der Regierung eine große Mehrheit; die Bildung einer neuen katholischen Partei scheiterte, und nur ein einziger monarchistischer Kandidat, der frühere Marineminister Lodorio, wurde aufgestellt, aber nicht gewählt. Die Gegner der herrschenden Regierung enthielten sich fast überall der Wahl, und nicht viel mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten machte vom Wahlrecht Gebrauch. Der Kongreß wurde 15. Nov. durch eine Botschaft des Präsidenten Fonseca eröffnet; er erkannte sofort die Gesetzmäßigkeit der bisher von der provisorischen Regierung ausgeübten Funktionen an und forderte sie auf, dieselben bis zur endgültigen Annahme der Konstitution auszuüben. Nun zögerten auch die monarchischen Staaten Europas nicht, die Republik B. anzuerkennen.

Neuere Litteratur: Kärger, Brasilianische Wirtschaftsbilder (Berl. 1889); »Le Brésil en 1889«, amtlicher Ausstellungsbericht für Paris; Levasseur, Le Brésil (Par. 1890, illustriert).

Brassin, Leopold, Pianist, starb im März 1890 in Konstantinopel.

Braumüller von Tannbruck, Theodor, österreich. General, geb. 18. Nov. 1829 zu Klagenfurt als Sohn des Generalmajors Joseph von B., trat 1848 als Kadett in das 44. Infanterieregiment und wurde in demselben Jahre Leutnant. 1849 nahm er an dem Feldzug in Italien teil, 1854 wurde er Oberleutnant und im selben Jahre nach Absolvierung der Kriegsschule Hauptmann im Generalstab, 1865 Major, 1869 Oberstleutnant und Generalstabschef beim Generalkommando in Agram und 1870 in gleicher Eigenschaft nach Brünn versetzt, 1873 Oberst, 1875 Kommandant des 17. Infanterieregiments, 1878 der 68. Infanteriebrigade und im selben Jahre Generalmajor, 1880 Kommandant der 39. Infanteriebrigade, 1882 der 1. Infanterietruppen-Division und 1883 Feldmarschallleutnant, im selben Jahre Kommandant der 32. Infanterietruppen-Division. 1887 wurde er mit dem Kommando des 6. Korps in Kaschau betraut. B. ist seit 1890 Inhaber des 5. Infanterieregiments.

Braunschweig. Der Staatshaushalt für das Finanzjahr 1890/91 beträgt an Einnahmen und Ausgaben 12,106,100 Mk., der Etat der Kammerkasse in Einnahme 2,784,864, in Ausgabe 2,784,883 Mk. Die Hauptposten des Staatshaushaltsetats sind:

Einnahmen Mark Ausgaben Mark

Domänen 990200 Matrikularbeiträge 2012200

Steuern 2018300 Staatsministerium 144000

Reichssteuern 2373000 Finanzverwaltung 713300

Zinsen 732400 Justizverwaltung 1358000

Eisenbahnannuität 2625000 Polizei 648645

Lotterie-Intraden 1240000 Baukosten 1007100

Leihhausintraden 400000 Pensionen 798600

Landesschuld. 2765140

Überschuß aus den Jahren 1885-88 1103620 Extraordinär 2411040

Die Ausgaben sind um 1 Mill. Mk. höher als im Vorjahr veranschlagt, nämlich die Matrikularbeiträge um 252,200, die Baukosten um 116,100, die extraordinären Ausgaben um 524,040 Mk. Die Deckung wird besonders durch die Erhöhung folgender Einnahmeposten bewirkt: Domänen um 263,400, Steuern um 329,125, Anteil an den Reichssteuern um 162,000