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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kriminalanthropologie; Kriminalistische Vereinigung

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Kriminalanthropologie - Kriminalistische Vereinigung.

sind die Länder, welche in der Erzeugung von Regimentsgeschichten am fruchtbarsten gewesen sind; die übrigen Heere stehen weit zurück. Die Zahl der Erscheinungen, und der bedeutenden zumal, ist aber viel zu groß, als daß wir hier darauf eingehen könnten, einzelne hervorzuheben. Die Verlagsanstalten, aus denen die meisten derselben hervorgingen, sind hier die von E. S. Mittler und Sohn in Berlin, dort die von H. Charles-Lavauzelle in Paris und Limoges.

Kriminalanthropologie, die neuerdings in der anthropologischen Forschung aufgetretene Richtung, welche die dem Verbrechen zu Grunde liegenden moralischen Defekte als auf Vererbung und Atavismus (Rückschlag auf die Vorfahren) beruhend hinzustellen sucht. In Italien haben Lombroso (s. d.), Ferri u. a. darauf hingewiesen, daß gewisse Mängel, bez. Abnormitäten der körperlichen und geistigen Organisation bei Verbrechern besonders häufig vorkommen. Eine Analogie hierzu findet man im Tierreich, wo die Störrigkeit gewisser Pferde mit körperlichen Eigentümlichkeiten in Zusammenhang gebracht, die Bissigkeit gewisser Hunderassen als atavistische Eigenschaft aus der Erbschaft des Wolfes hergeleitet wird. Daß die dem Verbrechen zu Grunde liegenden moralischen Defekte dem Menschen häufig angeboren sind, wird dadurch bewiesen, daß die Keime der Verbrechernatur oft schon bei Kindern sich bemerkbar machen. Messungen Lombrosos haben auch ergeben, daß bei Verbrechern das Durchschnittsmaß des Schädelraums häufig erheblich geringer ist als dasjenige des Normalmenschen und Geisteskranken derselben Nationalität und Rasse. Seine Beobachtung, daß beim Verbrecher Anomalien der Schädelbildung und Gehirnentwickelung besonders häufig vorkommen, wird durch die von Benedikt und Flesch angestellten Untersuchungen bestätigt, und v. Bischoff hat festgestellt, daß das Hirngewicht des Verbrechers hinter demjenigen des Normalmenschen erheblich zurückbleibt. Gewisse Eigentümlichkeiten des Verbrechers, wie z. B. die im Vergleich zu derjenigen des Normalmenschen vermehrte Spannweite der Arme, sind nach Lombroso geradezu als pithekoide (affenähnliche) Merkmale aufzufassen. Der Gesichtsbildung des Verbrechers verleiht der vorspringende Unterkiefer und die zurückweichende Stirn häufig einen Ausdruck tierischer Roheit. Charakteristisch für den Verbrechertypus sind auch die Henkelohren, das Schielen und die zum spärlichen Bartwuchs im Kontrast stehende Dichtigkeit und Stärke des Haupthaars. Die Empfänglichkeit für magnetische und Witterungseinflüsse soll beim Verbrecher im Vergleich zum Normalmenschen erhöht, die Empfindlichkeit gegen Schmerzen dagegen gewöhnlich herabgesetzt sein. Als charakteristische Eigentümlichkeiten des Verbrechertypus erwähnt Lombroso ferner noch die Vorliebe für Tättowierungen, die derselbe mit den meisten Naturvölkern teilt, sowie das Vorwiegen der rechten über die linke Hirnhälfte, womit auch das relativ häufige Vorkommen der Linkshändigkeit bei Verbrechern zusammenhängen soll. Derselbe betont, daß innerhalb der Verbrecherwelt die Rassenunterschiede und ethnologischen Merkmale fast vollständig verschwinden, und daß zwischen der geistigen Verfassung des Verbrechers und jenem Zustand, den die Irrenärzte als moralisches Irresein (moral insanity) bezeichnen, enge Beziehungen bestehen. Wenn auch dem Geisteskranken nahestehend, gilt ihm der Verbrecher doch nicht für irrsinnig, sondern als ein besonderer anthropologischer Typus. Gegen viele der vorhergehenden Sätze sind von andern, so z. B. von Binswanger, Einwände erhoben worden. Hölder gesteht zwar zu, daß körperliche Entartungszeichen, die zugleich auf eine Anlage zu geistiger Entartung deuten, bei Verbrechern häufig vorkommen, glaubt aber, daß die geistige Entartung aufgehalten werden kann. Er unterscheidet zwei Kategorien von Gewohnheitsverbrechern, nämlich erstens solche, die durch mangelhafte Erziehung, schlechte Gesellschaft, Ausschweifungen u. dgl. zu Verbrechern werden, und zweitens diejenigen, denen die Neigung zum Verbrechen angeboren ist. Bei letztern finden sich die Entartungszeichen am häufigsten. Richter hat darauf hingewiesen, daß bei Epileptikern und mit Anlage zur Epilepsie behafteten Personen Verbrechen besonders häufig vorkommen. Benedikt unterscheidet neben geistig gesunden und geisteskranken Verbrechern noch mit angeborner Neurasthenie (Nervenschwäche) behaftete und degenerierte Verbrecher. Bei den beiden letzterwähnten Kategorien sind Mängel und Lücken sowohl im Denk- als Empfindungsvermögen vorhanden, welche die Unfähigkeit zur Folge haben, verbrecherischen Trieben Widerstand zu leisten. Dieselben entbehren nach Benedikt vollständig jene hemmenden Vorstellungen, die dem normal veranlagten Menschen im Kampfe gegen verbrecherische Versuchungen zur Seite stehen. Inwieweit das Strafrecht den Forschungen der K. sich anzupassen hat, ist noch unentschieden. An die Stelle der Zurechnungsfähigkeit des Verbrechers muß nach der Ansicht Ferris die gesellschaftliche Verantwortlichkeit gesetzt werden, auf Grund welcher die Gesellschaft befugt ist, jedes Individuum für die von ihm verübten Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen, ohne Rücksicht auf seine moralische Schuld. Vgl. Lombroso, Der Verbrecher in anthropologischer, ärztlicher und juristischer Beziehung (deutsch von Frankel, Hamb. 1887-90, 2 Bde.); Ferri, I nuovi orizzonti del diritto e della procedura penale (2. Aufl., Bologna 1884); Benedikt, Biologie und Kriminalistik (»Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft«, Bd. 7, Heft 4, 1887); v. Hölder, Über die körperlichen und geistigen Eigentümlichkeiten der Verbrecher (»Archiv für Anthropologie«, Bd. 18, 1889); Flesch, Über Verbrechergehirne (Würzb. 1882); Binswanger, Geistesstörung und Verbrechen (61. Naturforscherversammlung zu Köln, 1888).

Kriminalistische Vereinigung, internationale, ist der Name eines im J. 1889 auf Anregung der Professoren v. Liszt (Marburg, jetzt Halle), van Hamel (Amsterdam) und Prins (Brüssel) gegründeten Vereins von praktischen und theoretischen Kriminalisten aller Länder, welcher das Ziel verfolgt, auf eine prinzipielle Umgestaltung des Strafrechts und Strafvollzugs im Sinne einer wirksamern, zielbewußtern Bekämpfung des (bedrohlich anwachsenden) Verbrechertums hinzuarbeiten, als sie die heute bestehenden Einrichtungen ermöglichen. Der Verein geht bei diesem Streben von der Auffassung aus, daß Verbrechen und Strafe ebensosehr vom soziologischen wie vom juristischen Standpunkt ins Auge gefaßt werden müsse, betont die Notwendigkeit soziologischer und anthropologischer Untersuchungen (ohne die Resultate der sogen. positiven italienischen Schule Lombrosos und Ferris in ihr Programm aufzunehmen, s. Kriminalanthropologie), dringt auf größere Individualisierung in der Strafrechtspflege unter Aufstellung des Satzes, daß nicht das Verbrechen, sondern der Verbrecher zu strafen sei, verwirft die Trennung präventiver und repressiver Maßregeln gegen das Verbrechen und ist bestrebt, eine Verbindung der richterlichen Thätigkeit mit dem Strafvollzug herzustellen. Obwohl zunächst nur eine allseitige wissen-^[folgende Seite]