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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kriminalität

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Kriminalität (individuell Ursachen).

schaftliche Erörterung der bezeichneten Ziele anstrebend, hat die internationale kriminalistische Vereinigung doch bereits auch eine Reihe von praktischen Forderungen als Programmpunkte aufgestellt, so z. B. den Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen durch andre Strafmittel, den Aufbau des Strafensystems auf Grund der Unterscheidung von Gewohnheits- und Gelegenheitsverbrechertum, die Bemessung der Dauer langzeitiger Freiheitsstrafen nach den Ergebnissen des Strafvollzugs, die Einführung besonderer Maßnahmen gegenüber unverbesserlichen Gewohnheitsverbrechern, endlich die Aufnahme theoretischer und praktischer Strafvollzugskurse in den Ausbildungsgang der praktischen Juristen. Besonders lebhaft ist sie für das Institut der »bedingten Verurteilung« (s. d.) eingetreten. Die erste Versammlung fand 7. und 8. Aug. 1889 in Brüssel, die zweite 12. bis 14. Aug. 1890 in Bern statt; außerdem wurde 26. und 27. März 1890 eine Landesversammlung der deutschen Gruppe in Halle abgehalten. Die Mitgliederzahl stieg von 200 auf ungefähr 500, wovon etwa ein Drittel dem Deutschen Reiche, fast ein Viertel Österreich-Ungarn, die übrigen den andern europäischen Staaten und Nordamerika angehören. Als Vereinsorgan erscheinen deutsch und französisch die »Mitteilungen« (»Bulletin der Union international de droit pénal«) in zwanglosen Heften. Die oben genannten drei Professoren bilden den geschäftsführenden Ausschuß. Es hat nicht an Stimmen gefehlt, welche die reformatorischen Bestrebungen der Vereinigung für teils zwecklos, teils verfehlt erklärt haben (vgl. Mewes im »Archiv für Strafrecht«, 1889; Finger, Zur Frage der Umgestaltung des heutigen Strafensystems, Wien 1890). Zweifellos gebührt ihr jedoch das Verdienst, eine lebhaftere und allgemeinere Diskussion über die Reform des gegenwärtigen, mit unleugbaren Mängeln behafteten Strafensystems herbeigeführt zu haben.

Kriminalität (hierzu »Kriminalstatistische Karten: Deutsches Reich, Frankreich, Italien«). Mit K. bezeichnet man das Verhalten eines Volkes oder einer Bevölkerungsgruppe zu dem Strafgesetz. Die Erscheinenden der K. bilden den Hauptinhalt der sogen. Moralstatistik oder der sozialen Ethik auf der empirischen Grundlage der Massenbeobachtung. Die Methode, mittels deren man die Erscheinungen der K. erkennt und beurteilt, ist die Statistik, und die besondere Anwendung dieser letztern auf die Erscheinungen der K. führt zur Kriminalstatistik, dem wichtigsten Gebiet der Justizstatistik (s. darüber den besondern Artikel, S. 467). Dadurch, daß die Erforschung der K. eines Volkes mittels der wissenschaftlichen Methode der Statistik erfolgt, und dadurch, daß sie sich als ein besonderes Gebiet der wissenschaftlich bereits in gewisser Beziehung ausgebauten Moralstatistik darstellt, erhält sie selbst einen wissenschaftlichen Kern. Dieser Kern besteht in der Konstatierung der Ursachen, welche für die kriminelle Bethätigung in einem Volke oder der Völker überhaupt maßgebend sind. Es ist heute schon möglich, diese Ursachen der sozialen K. im allgemeinen festzustellen, wobei es allerdings bisher noch nicht gelungen ist, die durch die Wissenschaft zu Tage geförderten allgemeinen Sätze bei allen Kulturvölkern zur Nachweisung zu bringen. Eine solche strenge internationale Beobachtung scheitert zunächst an der ungleich intensiven Ausbildung der Kriminalstatistik in den verschiedenen Staaten und zu den verschiedenen Epochen. Dann aber wird eine solche allgemein vergleichende Forschung durch die verschiedenartige Auffassung und Normierung der K. durch die in den Kulturstaaten bestehenden Strafgesetz bedeutend erschwert. Die Ziffern der K. in den einzelnen Staaten und im Falle geänderter Gesetzgebung in denselben Staaten zu verschiedenen Zeiten sind unbedingt unvergleichbar, was die Höhe derselben anbelangt. Deshalb dürfen auch die nachstehend mitzuteilenden Tabellen verschiedener Strafrechtssysteme nicht aufeinander bezogen werden. Endlich darf auch nicht übersehen werden, daß mit der Angabe der K. eines Volkes nur die gesetzliche K. ersichtlich ist, welche sich aus der konkreten Durchführung eines speziellen Strafkodex ergibt. Diese gesetzliche K. entspricht weder der wirklichen K., welche alle in einem Volke vorfallenden Strafgesetzübertretungen umfaßt, da ja viele solcher Handlungen ungesühnt bleiben, noch der zu Tage tretenden oder »aufscheinenden« K., welche alle jene Gesetzübertretungen in sich schließt, die in irgend einer Weise an das Tageslicht treten, da nicht jede Art des Zutagetretens auch thatsächlich zur Bethätigung des Strafgesetzes führt. Dessen ungeachtet aber ist man im stande, das nachfolgende Ursachensystem der sozialen K. durch die Massenbeobachtung als auf wissenschaftlicher Basis beruhend zu bezeichnen und mit empirischen Belegen zu versehen.

Die Ursachen teilen sich in die individuellen, im Einzelmenschen wirkenden, in die physikalischen oder kosmischen, welche der den Menschen umgebenden Natur entspringen, und in die sozialen, welche sich aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen ergeben. Nur ist dabei zu beachten, daß niemals eine dieser Ursachengruppen oder gar eine Ursache selbst rein in ihrer Wirkung auftritt und beobachtet werden kann, sondern daß bei der Komplexität aller genannten Ursachengruppen und Einzelursachen stets nur das überwiegende Hervortreten der einen oder andern zur Konstatierung gelangt.

I. Die individuellen Ursachen.

Die individuellen Ursachen umfassen durchweg Thatsachen von großer Konstanz und Gleichförmigkeit des Auftretens sowie der Wirkung. Ihre stabile Verteilung in der Gesellschaft ist die wichtigste Grundlage der Regelmäßigkeit, mit welcher die Erscheinung der K. ins Leben tritt, um so mehr, als diese Ursachengruppe die allgemeinste Verbreitung besitzt. Doch unterliegen auch diese zum Teil in die anthropologischen Qualitäten hinreichenden Faktoren sozialen Einflüssen und dadurch Abänderungen ihrer Wirkung, sowohl was ihre Wirkungen bei den verschiedenen Völkern, resp. Kulturverhältnissen im zeitlichen Nebeneinander als auch was die Entwickelung der Völker im Verlauf der Zeiten anbelangt.

1) Geschlecht. Das männliche Geschlecht ist etwa 5-6mal krimineller als das weibliche Geschlecht, d. h. seine Verbrechensziffer im weitern Sinne ist 5-6mal höher im Verhältnis zur zugehörigen Einwohnerzahl. Dagegen verharrt aber das Weib, wenn es einmal kriminell geworden ist, zäher im Verbrechen als der Mann. Beide Erscheinungen ergeben sich aus der physischen Schwäche, dann aber auch aus der sozial engern Lebenssphäre des Weibes sowie aus dem strengern Urteil der Gesellschaft über das Weib. Aus dem besondern Verhältnis des Weibes zur Familie, dem Kinde etc. folgt die hohe K. des Weibes bei Verwandtenmord, Mord von Ehegatten, Kindesmord, Abortus, Kindesweglegung u. a. Im übrigen steht die weibliche K. bei gewaltthätigen Delikten, bei Delikten gegen die Person u. Sittlichkeit, der männlichen K. sehr nach; sie ist höher dort, wo eine leichtere, schleichende Ausführung Platz greift (Gift), dann bei Delikten aus Bosheit, als Brandlegung, Verleumdung, Meineid