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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Pflanzenschutz

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Pflanzenkonservierung - Pflanzenschutz.

und auch wegen des geringen Luftzutrittes weniger empfehlenswert als Rahmen aus starkem Bandeisen, welche mit Drahtgitter überzogen sind und durch Ketten geschlossen werden (Auerswaldsche Pressen). Das Trocknen wird beschleunigt durch Zwischenlagen von 10-20 Bogen trocknen, womöglich heißen Fließpapiers. Wird künstliche Warme beim Trocknen verwendet, so darf dieselbe nicht zu hoch sein, da sich die Pflanzen sonst bräunen und brüchig werden. Viele Pflanzenfarben verschwinden beim Trocknen oder verwandeln sich in Braun bis Schwarz. Dem wird vorgebeugt, indem man die Pflanzen mit schwefliger Säure bleicht. Während des Trockenprozesses kehren dann die Farben in ursprünglicher Frische zurück. Die Anwendung schwefliger Säure empfiehlt sich auch bei fleischigen Pflanzen, da dieselben dann sehr schnell trocknen. Man benutzt bei diesen auch siedendes Wasser, doch mit weniger Erfolg. Vorteilhafter ist noch ein leichtes Austreten der Pflanzen zwischen zwei steifen Pappdeckeln, wobei die Epidermis Risse bekommt, durch welche der Pflanzensaft schnell entweichen kann. Zwiebeln, Knollen etc. werden ausgeschält und außerdem Quer- und Längsschnittscheiben derselben getrocknet. Dem Abwerfen der Nadeln mancher Koniferen wird erfolgreich durch mehrstündiges Kochen der frischen Zweige vorgebeugt. Noch besser läßt man die Zweige etwas abwelken, benetzt sie dann mit Wasser, legt sie einige Stunden in reines Glycerin und trocknet. Glycerin empfiehlt sich auch für aufspringende Trockenfrüchte, z. B. Hülsen der Leguminosen, welche sich darin schließen und geschmeidig werden. Fleischige Früchte werden unter Luftabschluß in gesättigter Kochsalzlösung, in Alkohol, schwefliger Säure oder Wickersheimerscher Salzlösung aufbewahrt. Auch die Einbettung in flüssiges Paraffin ist zu empfehlen. Es eignet sich aber nicht jede dieser Flüssigkeiten für jedes Objekt. Kompositenfruchtstände werden vor der Reife gesammelt, mit einem Hölzchen auf einem Brettchen befestigt und dann unter Glasglocken aufbewahrt, wo sie sich vollständig ausbreiten. Große zarte Blüten kann man in ihrer natürlichen Form und Farbe erhalten, wenn man sie in feinem Sande, der mit etwas geschmolzenem Paraffin getränkt ist, in hoher Wärme schnell trocknet. Auch durch Eintauchen derselben in geschmolzenes Paraffin, welches sich beim Erkalten als dünner, durchsichtiger Überzug über die Blüte lagert, erhält man Form und Farbe. Hierauf beruht im wesentlichen die Herstellung der Semperviva-Pflanzen des Handels. Dieselben müssen aber unter Glas kühl aufbewahrt werden, da das Paraffin leicht Sprünge bekommt, durch welche Fäulnisbakterien eindringen. Pilze werden konserviert, indem man Längsschnitte anfertigt und aufklebt (Herpells Methode), oder indem man sie in Wickersheimerscher Salzlösung oder in flüssigem Paraffin aufhebt. Zu letzterm Verfahren werden sie zunächst in 5proz. Lösung von unterschwefligsaurem Kalk gelegt, dann in ausgekochtem Wasser abgewaschen, in 1proz. Sublimatlösung sterilisiert und in flüssiges Paraffin eingetaucht. Sporenpräparate von Hutpilzen fertigt man in der Weise an, daß man den Hut abschneidet, auf mit Schellack getränktes Papier legt und einige Tage unter einer Glasglocke liegen läßt. Darauf hebt man den Hut vorsichtig ab, erwärmt das Papier ein wenig über einer schwachen Flamme bis zum Schmelzen des Schellacks und läßt es erkalten. Algen werden in eine Schüssel voll Wasser gethan, wo sie sich ausbreiten. Dann bringt man unter dieselben ein entsprechend großes Blatt Papier und hebt dieses mit der Pflanze vorsichtig aus dem Wasser, so daß die Alge ausgebreitet auf dem Papier zurückbleibt. Zarte Algen werden in kleinen Reagenzgläsern in absolutem Alkohol aufbewahrt. Auf Reisen in feuchten Tropenländern werden die Pflanzen zwischen Fließpapier gelegt, die gefüllten Bogen fest zusammengeschnürt, die Bündel zu je drei in Zinkkasten geschoben und mit Alkohol (Rum, Arrak) gründlich durchfeuchtet. Es genügt etwa ein Drittel des Volumens des Kastens. Die Kasten werden dann fest zugelötet. Alle getrockneten Pflanzen werden durch Eintauchen in 2-3proz. Sublimatlösung gegen Schimmel, Fäulnis und Insektenfraß geschützt. Schwefelkohlenstoff, Petroleum, Naphthalin etc. wirken nur vorübergehend.

Pflanzenschutz. In jedem Florengebiet beobachtet man im Laufe der Zeit mehr oder minder tiefgreifende Veränderungen, neue Pflanzen bürgern sich ein (Adventivflora), während andre verschwinden. Dies Verschwinden erklärt sich zum Teil aus der Konkurrenz der Arten (Kampf ums Dasein), häufiger aus Veränderungen der Lebensbedingungen, welche durch die Kulturarbeit des Menschen herbeigeführt werden. Regulierung von Flußläufen, Trockenlegung von Sümpfen etc. kommen hier namentlich in Betracht. Nicht minder belangreich ist aber die Verwüstung, welche zu gunsten der Liebhaberei ausgeführt wird. Der Touristenschwarm, welcher jährlich die Schweiz heimsucht und auf Alpenpflanzen lüstern ist, hat es dahin gebracht, daß z. B. das Edelweiß an denselben Orten, an denen es früher gemein war, selten geworden ist. Hierzu hat die ruchlose Art des Sammelns viel beigetragen. Anstatt die Blumen abzuschneiden, werden sie abgerissen, wobei meist die ganze Pflanze zu Grunde geht. Gärtner, welche Alpenpflanzen sammeln, graben ohnehin die Pflanzen aus, und gerade den seltensten Arten wird von Botanikern, namentlich von Mitgliedern der botanischen Tauschvereine, in so rücksichtsloser Weise nachgestellt, daß das Aussterben derselben mit Sicherheit vorauszusehen, hier und da bereits eingetreten ist. Besonders die Orchideen erliegen vielerorts brutaler Sammelwut. Endlich kommen auch die Kräutersammler in Betracht, welche ein wahres Raubsystem befolgen. Gegenüber diesen Übelständen hat zuerst die Regierung des Kantons Graubünden das Ausgraben von Edelweiß verboten und damit die jährliche Ausfuhr von Tausenden von Edelweißstöcken (besonders nach Amerika) lahmgelegt. Einige alpine Gemeinden sind noch weiter gegangen, das Bergdorf Arosa z. B. hat das Ausgraben aller Alpenpflanzen verboten. Auch in der ebenen Schweiz hat man derartige Schutzmaßregeln getroffen; Winterthur schützte Pyrola umbellata, welche in den Kiefernwäldern von Andelfingen bis vor kurzem ihren einzigen schweizerischen Standort besaß. Im Departement Savoyen ist das Sammeln des Alpenveilchens (Cyclamen europaeum) verboten worden, da infolge der enormen Mengen, welche auf die Märkte von Chambéry und Aix les Bains kommen, diese schöne Pflanze dort immer mehr zu verschwinden droht. 1883 bildete sich in Genf eine Gesellschaft für P., welche sich der Unterstützung des schweizerischen Alpenklubs erfreut. Sie legte in Genf einen Garten zur Kultur von Alpenpflanzen an und verkauft diese wie auch Samen zu billigen Preisen, um den Sammlern eine bequeme Bezugsquelle zu bieten, welche sie von der Verwüstung der Alpenmatten abhalten soll. Da aber die Pflanzen in diesem Garten unter völlig veränderten physikalischen Verhältnissen ihren Habitus ändern, so daß sie für den Botaniker, dem daran liegt, die typische